@St.Bellof
Deine Interpretation des Art. 20 II S.2 GG geht fehl. Siehe hierzu beispielsweise Maunz/Dürig/Grzeszick, 84. EL August 2018, GG Art. 20 II. Rn. 112. Jura ist eben doch etwas komplexer als kurz googlen oder ein YouTube-Video schauen.
Zu Volksabstimmungen:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23190/volksabstimmung
- Verfassung und Grundgesetz bezeichnen dasselbe. Grundgesetz ist lediglich der deutsche Name für die deutsche Verfassung.
- Bei Doppelbesteuerungsabkommen verzichten Staaten auf die Erhebung bestimmter Steuern bzw. Teile hiervon. Das ist ein Souveränitätsverzicht.
- Dasselbe gilt für die UN. Die Bundesrepublik Deutschland hat bestimmte Teile ihrer Souveränität abgegeben, indem sie sich diversen UN-Abkommen und Instituten unterworfen hat.
- Etwas in Anführungszeichen " setzen bedeutet, dass es nicht wörtlich zu nehmen ist, sondern im übertragenen Sinne.
- Ich sprach von Verhältnissen. Natürlich lässt sich diskutieren, in wie weit man sich in Deutschland verstehen kann. Ich als Franke verstehe Teile der Familie meiner pfälzischen Frau jedenfalls nicht.
- Ja, viele Fragen sind "zu wichtig" für "das Pack". Das liegt vor allem daran, dass es sich um hochkomplexe Themen handelt, auf die es keine einfachen Antworten gibt und um schwierige Probleme, die sich nicht eben lösen lassen.
Deine Interpretation des Art. 20 II S.2 GG geht fehl. Siehe hierzu beispielsweise Maunz/Dürig/Grzeszick, 84. EL August 2018, GG Art. 20 II. Rn. 112. Jura ist eben doch etwas komplexer als kurz googlen oder ein YouTube-Video schauen.
Zu Volksabstimmungen:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23190/volksabstimmung