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ich verstehe die frage nicht ganz^^ Kontoführungsgebühr kann man absetzen, für alles andere musst du als Selbständiger ja eh eine Rechnung vorlegen. Die Zahlungsart ist denen vom Finanzamt ja egal^^ Wichtig ist halt nur, das die Rechnung auf die Firma ausgestellt wurde.
Du kannst die besagten 16 € Kontoführungsgebühr als Pauschalbetrag absetzen. Solltest Du höhere Kosten dafür haben, dann kannst Du sie auch absetzen, musst aber einen Beleg für die höheren Kosten vorweisen können.