Nach Auffassung der Ermittler nämlich handelt es sich bei der Aussage "Björn Höcke ist ein Nazi" nicht um eine Beleidigung, sondern um "ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil", das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, heißt es der Stellungnahme, die dem hr vorliegt.
Dies gelte umso mehr, "vor dem Hintergrund, dass der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten", so die Staatsanwaltschaft weiter.