party!

lutscher77

Cadet 4th Year
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Juni 2007
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124
ich bin 18 und mein bruder ist 15 kann ich ihn mit auf einer fete nehmen? (es ist eine Scheunenfete).
 
Solang Mama und Papa ja sagen und er sich nicht betrinkt...warum nicht?
 
meine eltern stimmen dazu. ok danke
EDIT---------------------
geht das wirklich auch wenn er noch keine 16 ist weil man kommt da erst mit 16 rein
 
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dann wohl eher nicht

das wird der feranstalter so festgelegt haben uns seine gründe dazu haben (alk ausschank kontrolieren ect.)
 
Wenn er noch keine 16 ist und der Veranstalter sagt, ab 16 Jahren erst Einlass, wird er wohl draussen bleiben müssen.
 
deine eltern solln ihm nen unterschriebenen wisch mitgeben, war das nicht so?
 
Ein Unterschriebener Wisch bringt nichts. Wenn der Veranstalter sagt ab 16 können sich die Eltern auf den Kopf stellen. Den die Veranstalter sind Verantwortlich und wenn sie Dinge anbieten die Gesetzlich erst ab 16 zulässig sind (das kann alles mögliche sein, selbst der Ausschank stark alkoholischer Getränke) kann der Veranstalter Gesetzlich belangt werden. Da hilft dem Veranstalter auch kein Schreiben der Eltern.

Ich bin selbst ab und an Veranstalter von Partys und weiß wovon ich rede.
 
Wenn die Eltern dem Kind einen Wisch mitgeben, übertragen sie die Verantwortung jemand Anderem, in dem Fall dem Veranstalter, der sagt Nein, Einlass erst ab 16, fertig.
 
Öhm insofern dass jetzt umme Ecke liegt, kannst es doch mal probieren xD einfach reingehen und so tun als wär man 16. hat früher meißtens geklappt ^^ ist so ein schein nicht generell notwendig für 16 bis 18 jährige? wenn ja, dann gibts den schein einfach ab und tust so als wärst du/er 16...
 
ist so ein schein nicht generell notwendig für 16 bis 18 jährige?
Der Schein nennt sich Ausweis, daran kann man sehen wie alt der Kunde ist, wenn er unter 16 ist, kein Einlass, auch nicht mit der Erklärung der Eltern, das diese den Einlass erlauben. Ein korrekter Veranstalter lässt auch mit dem Schein der Eltern keinen rein, der unter dem Mindestalter ist, weil er ja dann die elterliche Aufsichtspflicht übernehmen würde, dazu wird er aber wohl nicht bereit sein. Oder meinst Du der rennt den ganzen Abend neben dem Jugendlichen her und passt auf, das er nichts Verbotenes im Sinne des Jugendschutzgesetzes unternimmt?
 
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