Paypal Problem - Freund schickt Geld an mich

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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Hallo Leute,

mein Freund hat mir 100 Euro per Paypal geschickt, da ich dringend Geld bei Paypal brauchte. Ich habe ihm dann Echtgeld, also Bares Geld gegeben.

Er hat mir das Geld an meinem Rechner geschickt, also wir haben uns mit zwei Paypal Accounts an einem Rechner eingeloggt.

Jetzt hat Paypal automatisch den Betrag eingefroren und hat von jeder Seite die erforderten Schritte auführen lassen.

Nun steht bei Status: Überprüfung durch Paypal

Ich habe mein Anliegen zunächst per Telefon und dann per E-Mail beschrieben.

Gesagt wird mir immer, dass ich einen Versandbeleg für die Zahlung schicken soll, erst dann

wäre das Geld wieder frei.

Aber ich habe nichts verkauft, sondern er hat mir halt nur Geld geschickt ohne ein Geschäft.

Was kann ich jetzt tun ? Auf meine Anliegen sind die ja nicht eingegangen.

Ich bedanke mich im vorraus,

Gruß wannabe
 
Machts einfacher... ihr wart doch beide an einem Rechner, also wart ihr an einem Ort. Es gab also keinen Versand sondern eine Übergabe vor Ort und das Geld wurde über Paypal geschickt... fertig.
 
Paypal ist scheisse ;)

hatte damit neulich auch schlechte Erfahrungen.
Wenn du einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich das in Einsatz raten
 
Ihr müsst dennen das nicht irgendwie beweisen, die haben keine rechtsgrundlage das geld einzubehalten. Ist klip und klar Unterschlagung
 
So ist Paypal! Ich hatte das gleiche Problem, hat rund 8 WOchen gedauert bis es geklärt war.
 
Guter Tipp - Gleich Anzeige erstatten, gleich zur Staatsanwaltschaft, los, auf geht's mit der Rechtschutzversicherung - wie wäre es einfach mal mit einem Fax, Sachlage vernünftig geschildert?
 
Bei mir funktionierte eine Zahlung nicht und mein Account wurde daher "eingeforen" (beide Geheimpaare wurden abgefragt).
Problem war bloß, dass ich die vergaß ... Angerufen und sofortige Hilfe ... ich find PP top :)
 
Also Rechtsmittel einzuschalten wird den Vorgang eher verzögern als beschleunigen... keine Ahnung warum manche Leute das bei jedem Scheiss erst mal vorschlagen... zumal wir echt keine Ahnung haben welche Schritte der User genau gemacht hat - hat er die Sachlage erklärt schon? Oder wundert er sich nur, dass PayPal Angaben möchte, die er nicht bringen kann? Ich frag mich, ob man dann überhaupt von
Unterschlagung sprechen kann, wenn er nicht mal die Situation denen dargelegt hat... (dürfte auch nicht unwahrscheinlich sein, dass sich PayPal für das Sperrverhalten via AGB auch abgesichert hat... man denke nur mal daran, wie groß das Geheule wäre, wenn auch nur ein ähnlicher Fall wie dieser wäre, den man dann trotz "offensichtlichem Accountdiebstahl" einfach durchwinken würde...)

Keine Ahnung, warum man nicht einfach immer den Weg "Kommunikation" sucht. Auch Paypal wird klar sein, dass nicht jeder Geldtransfer einher mit einem Kauf geht...

Und notfalls könnt ihr doch einen "Beleg" selbst schreiben, beide unterschreiben...
 
Zuletzt bearbeitet:
FoxyDox schrieb:
Ihr müsst dennen das nicht irgendwie beweisen, die haben keine rechtsgrundlage das geld einzubehalten. Ist klip und klar Unterschlagung


9. Verbotene Aktivitäten

9.1 Verbotene Aktivitäten. Folgende Aktivitäten sind in Zusammenhang mit der Nutzung von PayPal verboten:

1. Verstoß gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen, ein Credit Card Processing Agreement, die PayPal-Nutzungsrichtlinie, eine andere Richtlinie oder eine sonstige Vereinbarung, die Sie mit PayPal abgeschlossen haben.
2. Verstoß gegen geltendes Recht, einen Vertrag oder eine Verordnung (beispielsweise gegen Bestimmungen über Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Schutz vor Diskriminierung oder irreführende Werbung).
3. Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Warenzeichen, Handelsgeheimnissen oder sonstigen Schutzrechten, ebenso wie Verletzung von Persönlichkeitsrechten von PayPal oder Dritten;
4. Verhalten in obszöner, ehrverletzender, verleumderischer, rechtswidrig drohender oder rechtswidrig belästigender Weise.
5. Angabe falscher, unzutreffender oder irreführender Daten.
6. Weigerung, uns Informationen über sich oder Ihr Geschäft zur Verfügung zu stellen, die wir berechtigterweise von Ihnen fordern können.
7. Empfangen oder Senden von Zahlungen, bei denen die berechtigte Annahme besteht, dass das Geld aus betrügerischen oder sonstigen verbotenen Aktivitäten stammt.
8. die Zusammenarbeit bei einer Untersuchung oder die Bestätigung Ihrer Identität oder sonstige uns gegenüber zu leistenden Angaben zu verweigern;
9. den Versuch zu unternehmen, eine Handlung vorzunehmen, die zu ungerechtfertigter Bereicherung im Zuge eines Konflikts führen könnte, weil Zahlungseingänge sowohl von PayPal als auch dem Verkäufer, der Bank oder der Kreditkartengesellschaft für ein- und denselben Geschäftsvorgang erfolgen, oder den Versuch, solche Zahlungseingänge zu erwirken;
10. Einsetzen eines verdeckten Stellvertreters, um Ihre eigene Identität zu verschleiern.
11. Führung eines PayPal-Kontos, das mit einem anderen PayPal-Konto verbunden ist, das wiederum in eine der beschriebenen, verbotenen Aktivitäten verwickelt ist.
12. Ihre Geschäfte in einer Weise zu führen oder PayPal in einer Weise zu nutzen, die zu Beschwerden, Konflikten, Anträgen auf Käuferschutz, Rücklastschriften, Kreditkartenrückbuchungen, Gebühren, Vertragsstrafen, Bußgeldern oder einer sonstigen Haftung von PayPal, einem Nutzer, einem Dritten oder Ihnen führt oder führen könnte;
13. Missbrauch unserer Online-Konfliktlösungsverfahren und/oder unseres Käufer- oder Verkäuferschutzprogramms.
14. Herbeiführung einer übermäßigen Zahl von Beschwerden bei PayPal im Hinblick auf Ihr PayPal-Konto oder Ihr Geschäft.
15. Nutzung unseres Service, wenn dies ein hohes Risiko für uns aufgrund der Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit durch Auskunfteien darstellt.
16. Nutzung von PayPal in einer Weise, die von PayPal, Visa, MasterCard, American Express oder einer Bank als Missbrauch des Rücklastschriftverfahrens oder des Kreditkartensystems angesehen werden darf, oder als eine Verletzung der Vorschriften der Kreditkartengesellschaft.
17. Zulassen, dass Ihr PayPal-Konto dauerhaft einen negativen Kontostand aufweist, ohne den uns geschuldeten Betrag nach Aufforderung wieder auszugleichen oder sonstige Handlungen, die zu einem plötzlichen oder wesentlich erhöhten Zahlungsausfallrisiko, Kredit- oder Betrugsrisiko von uns führen.
18. Tätigkeiten ausführen, die uns auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen zu einem überraschenden, plötzlichen und/oder gesteigerten Risiko von uns führen können.
19. Gewährung eines Barvorschusses an sich selbst oder andere durch Nutzung Ihrer Kreditkarte.
20. Nutzung von PayPal aus einem Land, das sich nicht auf der Liste der von PayPal unterstützten Länder befindet.
21. Offenlegung von Daten eines anderen Nutzers gegenüber Dritten, Weitergabe der Daten an Dritte oder Nutzung solcher Daten für Marketingzwecke, es sei denn, der Nutzer hat Ihnen dies ausdrücklich erlaubt.
22. Senden ungebetener E-Mails (Spam) an einen Nutzer, oder Nutzung von PayPal, um Zahlungen für den Versand von unerbetenen E-Mails zu empfangen oder dabei zu helfen.
23. eine Handlung vorzunehmen, die eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Belastung unserer Betriebsmittel darstellt;
24. das Eindringen von Viren, Trojanern, Würmern oder sonstigen Programmabläufen zu ermöglichen, die [Betriebs-] Systeme, Daten oder Informationen beschädigen, beeinträchtigen, heimlich abfangen oder außer Kraft setzen;
25. einen Such-Roboter, eine Spinne, eine sonstige automatische Vorrichtung oder ein mechanisches Verfahren zur Überwachung oder Vervielfältigung unserer Website ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung zu nutzen;
26. Nutzung eines Geräts, Software oder eines Programmablaufs, um unsere Robots-Exclusion-Kopfzeilen zu umgehen, oder unsere Webseite oder Dienstleistungen zu stören oder eine solche Störung zu versuchen.
aa. Inhalte der PayPal-Website(s) ohne schriftliche Zustimmung durch uns oder einen entsprechenden Dritten zu vervielfältigen, nachzubilden, an Dritte weiterzuleiten, zu verändern, umzugestalten, öffentlich zu machen, oder davon abgeleitete Bearbeitungen zu erstellen.

bb. Handlungen, die dazu führen können, dass unsere Internetdienstleister, Zahlungsbearbeiter oder sonstige Zulieferer ihre Leistungen uns gegenüber nicht mehr erbringen.

cc. Nutzung von PayPal, um das Kreditkartenverhalten zu testen.

dd. Weitergabe Ihres Passworts an Dritte oder Verwendung des Passwort eines anderen Nutzers.

ee. Vornehmen oder Unterlassen von Maßnahmen oder Eingriffen, die den ordnungsgemäßen Betrieb von PayPal gemäß der vorliegenden Nutzungsbedingungen stören könnten, oder den Versuch zu unternehmen.

ff. Einbindung von PayPal als Zahlungsmethode auf eine Weise, die einen Kunden nicht erkennen lässt, ob er sich auf der PayPal Webseite befindet (Beispiel: iFraming, die URL ist für den Kunden nicht sichtbar). Wenn Sie Verbotene Aktivitäten ausführen, gefährdet dies Ihren sicheren Zugang bzw. die Nutzung des Zahlungsinstruments, des PayPal-Kontos bzw. der PayPal-Dienstleistungen im Allgemeinen, ebenso wie Zugang und Nutzung anderer Kunden.

9.2 Sicherheitsmaßnahmen für Ihr Zahlungsinstrument. Sie müssen die folgenden Sicherheitsmaßnahmen beachten, um Ihr Zahlungsinstrument zu schützen:

1. Beteiligen Sie sich nicht an Verbotenen Aktivitäten;
2. Verwahren Sie Ihre Zahlungsquellen und Passwörter sicher;
3. Ermöglichen Sie keinem Dritten den Zugang zu oder die Nutzung von Ihren Zahlungsquellen oder Passwörtern;
4. Geben Sie keine geschützten Informationen zu Ihren Zahlungsquellen oder Passwörtern preis, außer wenn Sie die PayPal Dienstleistung nutzen;
5. Vermeiden Sie es, Ihr Passwort so aufzuschreiben, dass es für andere lesbar ist;
6. Wählen Sie kein Passwort, dass für Sie durch eine bestimmte Reihenfolge von Zahlen oder Buchstaben einfach zu merken, aber auch leicht zu erraten ist;
7. Achten Sie darauf, dass niemand Ihr Passwort sehen kann, wenn Sie es eingeben;
8. Beachten Sie eventuelle sonstige Hinweise zum sicheren Umgang mit Ihrem Zahlungsinstrument.

10.2 Maßnahmen von PayPal. Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen:

1. Ihr Recht, das Zahlungsinstrument oder das PayPal-Konto zu nutzen, ausschließen, aussetzen oder einschränken. Dies kann für das gesamte PayPal-Konto gelten oder für einzelne Zahlungsvorgänge. Beispielsweise können wir die Nutzung einer Ihrer Zahlungsquellen beschränken oder die Möglichkeit, Geld zu senden, Abhebungen vorzunehmen oder Finanzdaten zu entfernen. Grundsätzlich informieren wir Sie über solche Maßnahmen im Voraus. Wir können Ihr Recht, das Zahlungsinstrument bzw. Ihr PayPal-Konto zu nutzen aber auch ohne vorherige Mitteilung ausschließen, aussetzen oder einschränken, wenn wir dies zum Beispiel aus Sicherheitsgründen für notwendig halten oder Sie diese Vereinbarung verletzt haben.
2. Ihr PayPal-Konto sperren und/oder Guthaben auf Ihrem Reservekonto einbehalten.
3. Die Ausführung einer bestimmten Zahlung ablehnen. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Tatsache der Ablehnung, den Grund und mögliche Lösungswege mit, sofern uns dies nicht rechtlich untersagt ist.
4. Eine Zahlung zurückbuchen, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie vorliegt oder wir den begründeten Verdacht dazu haben.
5. Entsprechend unseren Datenschutzgrundsätzen Informationen über verbotene Aktivitäten Dritten offenlegen.
6. Weitere Informationen von Ihnen anfragen oder auf anderem Weg unzutreffende Angaben, die Sie uns gegenüber gemacht haben, richtigstellen.
7. Die zukünftige Nutzung von PayPal untersagen.
8. Ihr Guthaben für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen vorübergehend einbehalten, falls dies erforderlich ist, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen.
9. Informationen und Dokumente zur Verifizierung Ihrer Person und/oder der einer Zahlung zugrunde liegenden Leistung von Ihnen verlangen.

10.5 Vorübergehend einbehaltene Zahlungen

1. PayPal kann eine Zahlung, die Sie erhalten, vorübergehend einbehalten, wenn nach unserer Einschätzung ein erhöhtes Geschäftsausfallrisiko besteht. Ein Geschäftsausfallrisiko besteht zum Beispiel in Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit von Rücklastschriften, Kreditkartenrückbuchungen, Käuferbeschwerden, möglichen Strafzahlungen oder auch in Situationen, wo der Artikel nicht unmittelbar nach Zahlungseingang ausgeliefert wird.
2. Sie erklären sich damit einverstanden, dass PayPal die einbehaltene Zahlung in Ihrem Reservekonto hält und dass Sie PayPal die zur Beurteilung des Geschäftsausfallrisikos notwendigen Informationen zur Verfügung stellen werden.
3. Wenn Sie mit einem vorübergehenden Einbehalt gemäß dieser Ziffer 10.5 nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir die einbehaltene Zahlung für 180 Tage nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des der Zahlung zugrunde liegenden Vertrages einbehalten.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...e_DE#10. Your Liability - Actions We May Take

Irgendwie verfängt man sich immer...
 
Lest ihr überhaupt was er geschrieben hat? Er hat dennen das schon erklärt! Paypal begeht hier immerhin eine Straftat! Seit wann braucht man bei einer Anzeige ne rechtschutzversicherung?

Ich hatte sowas ähnliches schonmal mit paypal erst freundlich gefragt was das soll, als die gefordert hatten ich solle irgendwelche unterlagen paypal zusenden hab ich dennen mal die rechtslage erklärt und dennen eine frist von einer std gesetzt - siehe da hat wunder gewirkt.

Paypal hat keine rechtsgrundlage noch hoheitliche Rechte das Geld einzufrieren.
 
Sehr viel Auswahl ;-) In dem Fall tipp ich mal auf 9.1.19

Aber ich weiß schon, warum ich PayPal meide... von solchen Fällen liest man ja öfters. (Für meinen Geschmack zumindest zu oft)

"Sorgenfrei ohne PayPal Leben" - es gibt Dinge die kann man nicht kaufen, für alles andere gibt es Mastercard ;-)


Trotzdem erst mal versuchen das mit Paypal direkt zu klären, bevor man die Rechtskeule rausholt. PayPal beschäftigt genügend Anwälte um sich abzusichern, schnell löst man das auf diesem Weg sicher nicht.
 
FoxyDox schrieb:
Paypal begeht hier immerhin eine Straftat!

Welche denn? Unterschlagung kann es jedenfalls per Definition nicht sein.
 
FoxyDox schrieb:
Lest ihr überhaupt was er geschrieben hat? Er hat dennen das schon erklärt! Paypal begeht hier immerhin eine Straftat! Seit wann braucht man bei einer Anzeige ne rechtschutzversicherung?

Ich hatte sowas ähnliches schonmal mit paypal erst freundlich gefragt was das soll, als die gefordert hatten ich solle irgendwelche unterlagen paypal zusenden hab ich dennen mal die rechtslage erklärt und dennen eine frist von einer std gesetzt - siehe da hat wunder gewirkt.

Paypal hat keine rechtsgrundlage noch hoheitliche Rechte das Geld einzufrieren.


Dann hast du etwas vollbracht, was selbst Spitzenanwälten nicht vergönnt war, die wurden nämlich einfach ignoriert. Du siehst doch selbst, dass die Antworten, die unser TE bekommen hat, vollkommen sinnbefreit sind.

Keiner hat das Problem verstanden, es geht hier ja um die einfachste Sache der Welt --> Geld senden, einfach so. Es wurde nichts gekauft, also kann auch nichts versendet werden. Wenn man Pech hat, erreicht man mit hundert Anrufen und E-Mails nichts.

Wenn man Glück hat, erledigt sich das Problem in wenigen Tagen von selbst.

In den Fällen, wo Rechtsanwälte aktiv wurden, hat es z. T. Monate gedauert, bis das Geld freigegeben wurde. Und es ging nicht um ein paar Kröten, es ging um hohe Beträge, die Existenz von Powersellern war bedroht.

Hier war das besondere Problem, das PayPal seinen Sitz in Luxemburg hat und dort nur nach dem Recht von Wales verklagt werden kann. Ein deutscher Anwalt ist da gar nicht zugelassen.

14.3 Rechtswahl und Gerichtsstand. Für die vorliegende Vereinbarung und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht von England und Wales. Im Falle von Beschwerden, die nicht anderweitig beigelegt werden können, haben englische Gerichte eine nicht-ausschließliche Zuständigkeit. Das bedeutet, Sie können in England klagen, können aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen. Ihre deutschen Verbraucherschutzrechte sowie Ihr Recht, gerichtliche Verfahren vor Luxemburger Gerichten einzuleiten, bleiben von dieser Regelung unberührt.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...ntent_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE

Deutsche Verbraucher haben es da einfacher, sie können auch in D klagen.

Übrigens:

Es kann schon sein, wenn keine Willkür im Spiel ist, oft geht es tatsächlich nur um Zinsgewinne, die bei der Menge der Sicherheitsüberprüfungen und Einfrierungen beachtlich sind, dass das Problem darin liegt, dass 2 verschiedene PayPal Accounts von derselben IP-Adresse aus angewählt wurden.

Passiert u. a. auch fast zwangsläufig, wenn jemand versucht, aus dem Ausland (Urlaub) auf sein PayPal Konto zuzugreifen. Scheinbar spielt die IP-Adresse eine entscheidende Rolle.
 
FidelZastro schrieb:
Welche denn? Unterschlagung kann es jedenfalls per Definition nicht sein.



Achja? Paypal behält geld ein ohne rechtliche grundlage ein! Auf §228 BGB (Selbsthilfe) kann sich Paypal nicht berufen da kein einklagbarer grund vorliegt.
 
Was hat denn der Notstandsparagraf hier verloren? Du hast vollkommen recht, darauf kann sich paypal nicht berufen. Genauso wenig auf den 107 BGB, § 7 TzBfG und § 307 StGB - es hat nämlich alles rein gar nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.

Lies mal § 246 StGB - nur bewegliche Sachen können unterschlagen werden.
 
Das mag vielleicht logisch klingen, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun.
 
Achja? Paypal behält geld ein ohne rechtliche grundlage ein! Auf §228 BGB (Selbsthilfe) kann sich Paypal nicht berufen da kein einklagbarer grund vorliegt.

Jetzt überlege doch einmal selbst:

§ 228
Notstand

Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

Notstand?

Die Vorschriften sind keine Zauberkarten, wo man nach Belieben eine Karte zieht, in der Hoffnung, dass sie passt. Diese passt nun gar nicht.

PayPal beruft sich auf seine AGB, die der PayPal Nutzer explizit akzeptiert hat, die durch dieses Akzeptieren Bestandteil des Vertrags mit PayPal geworden sind.

Ohne diese Zustimmung, wäre ihm eine Kontoeröffnung verweigert worden, sie wäre technisch überhaupt nicht möglich.

Nichts anderes gilt für die AGB deiner Sparkasse oder deines Telekommunikationsunternehmens.

Überdies hat PayPal das Geld "nur" eingefroren. Sozusagen zeitlich beschränkt (bis zum Ende der Prüfung) auf ein Nebengleis transferiert.

§ 246 StGB
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Hier fehlt es schon am Tatbestandsmerkmal der Zueignung. Dann müsste PayPal einen Zueignungswillen in nach außen erkennbarer Weise betätigen.

Davon kann aber keine Rede sein. Es wird lediglich der Zugriff auf diesen Betrag in zeitlicher Hinsicht eingeschränkt.
 
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