PayPal Verkäuferschutz: Transportschaden

smokyjo

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Hallo !
Ich habe eine Graikkarte als Privatverkäufer bei ebay.de angeboten und verkauft. Sie wurde wie in der Artikelbeschreibung funktionstüchtig, mit dem beschrieben Zubehör und in der OVP verschickt. Der Käufer stammt aus Italien und übermittelte den Rechnungsbetrag via PayPal. Der Versand war zunächst wie in der Artikelbeschreibung für Deutschland vorgesehen.
Auzug: "Die Ware wird umgehend nach Geldeingang mit DHL als Paket an die gewünschte Adresse innerhalb Deutschlands verschickt. Auf wunsch wird ihnen gerne die Paket-ID zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. DHL Paket beinhaltet einen Versicherten Versand bis zu einem Warenwert von 500,- €.Gerne kann die Ware auch mit Terminabsprache abgeholt werden. Versandkosten für andere Länder abweichend."
Nach Absprache mit dem Verkäufer bezüglich der neuen Versandkosten, des Ziellandes und erhalt der PayPal Zahlung habe ich den Artikel in die Originalverpackung verpackt und diese zusätzlich nochmals in ein einem mit Paketpapier und Luftpolsterfolien gepolstertes Paket verstaut und bei DHL als Paket International übergeben. Dem Empfänger teilte ich die Paket ID mit.
Einige Tage später sah ich im DHL Tracking System den Vermerk "Die Sendung wurde beschädigt und zur Nachverpackung in das Paketzentrum zurück gesendet" Die DHL Servicemitarbeiterin die mich in folge einer E-mail bezüglich diesen Zwischenfalls anrief, konnte mir jedoch nicht sagen, was genau passiert ist und ob der Paketinhalt beschädigt wurde. Um mich abzusichern holte ich Informationen ein, wie nun zu Verfahren sei. Sowohl die Mitartbeiterin am Telefon als auch die DHL Website schreibt vor, dass nun der Empänger den Schaden bei DHL zu melden hat und das Paket, samt Inhalt, Verpackungsmaterial und Rechnung an DHL zu übergeben hat. Dies und die Tatsache dass das Paket bis zu einem Warenwert von 500€ durch DHL versichert ist teilte ich dem Käufer mit. Die Kommunikation erwies sich jedoch zunehmend als schwirig, da dieser weder deutsch noch englisch versteht oder spricht.

Auch im Ebay Rechtsportal fand ich folgenden Eintrag:
"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist.Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen."

Nun hat der Käufer als einfachste Lösung bei PayPal Käuferschutz beantragt, wozu ich mich ebenfalls geäussert habe. Eine Schadensanzeige bei DHL ist vermutlich bislang bzw immer noch nicht eingereicht worden. Zudem habe ich PayPal die Paket ID,Fotos der Quittung und des Einlieferungsbelegs als auch einen Screenshot der Trackinghistorie von DHl übermittelt.

PayPal hat mein Konto bereits ins Minus gestellt und behält sich eine Bearbeitung des Konflikts bis zum 5. Mai 2011 vor. Trotz Versandnachweis und Schadenszugeständnis wie im DHL Tracking-System vermerkt.
DHL hat mir nochmals bestätigt, dass ich als Versender keinen Schadensantrag ausfüllen bzw stellen kann, da dieser mit dem Beweis sprich dem beschädigten Artikel und dem kompletten Verpackungsmaterial einher gehen muss, was nur der Käufer kann da diese Gegenstände mit der Schadensanzeige eingereicht werden müssen. Zudem wurde mir abgeraten mir den Artikel zurück schicken zu lassen, da die Gefahr bestünde, dass erneute Beschädigungen stattfinden können und in diesem Falle der ursprüngliche Vorfall nichtmehr nachvollziehbar sei.

Ich bitte um eine Erfahrungen, Einschätzung und Rat.
 
Is klar das er bei PayPal Käuferschutz eingereicht hat. Wie hast du die Daten an PP übermittelt? Per E-Mail? Falls ja - dann solltest du eine erneute Übermittlung durchführen, entweder per Fax an die 01805 00 66 34 oder im PP Konto hochladen. PayPal darf keine E-Mails mit Anhang öffnen. Die werden aber den Fall prüfen und wenn du die Nachweise von DHL hast, die Nachweisen, dass die geschlampt haben, dann wird PP DHL haftbar machen, dem Käufer sein Geld erstatten und dich entschädigen. Rechne nicht unbedingt damit, dass du die Ware zurück bekommst. Und noch ein allgemeiner Rat: Verkaufe nie ins Ausland - das gibt nur Schererein! Verzichte lieber auf die 2 - 3 Euro und schlag die dafür lieber mit deutschen Idioten rum :D

EDIT

und noch was. Gleich dein Konto bei PayPal aus. Ist dein Konto länger als 30 Tage in negativ, dann wird das automatisch an das Inkasso Büro weitergeleitet und kostet zwischen 30-90 Euro extra.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde in den Google Übersetzer folgendes reintippen:


Übersetzung "Deutsch-Italienisch"

"Hallo xy,

bitte leite doch unsere Email-Korrespondenz an einen vertrauenswürdigen Bekannten mit Englisch- oder gar Deutsch-Kenntnissen weiter, damit ich das Problem und die offenkundige Lösung erklären kann."

Weiteres, wie du hier schon ausführlich erläutert hast, dann mit diesem Bekannten klären. Die Sachlage ist klar, der Käufer schickt das Paket an DHL, welche dann den Schaden decken. Das ist auch auf italienisch logisch. Und guck mal hier:

http://www.dhl.it/it.html
 
Heen schrieb:
Ich würde in den Google Übersetzer folgendes reintippen:
Übersetzung "Deutsch-Italienisch"
:lol::lol::lol:

schon mal probiert? da kommt zu 99% bei so langen texten nur nonsense raus.

edit:
das entsteht wenn du es von deutsch in italienisch und retour übersetzen lässt:
Hallo xy
aber unser Guide erhalten Sie per E-Mail-Korrespondenz zu einem vertrauenswürdigen Freund oder auch mit Deutsch-Englisch-Kenntnisse, so kann ich das Problem und die offensichtliche Lösung zu erklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erfahrung: PayPal Käuferschutz ist für den Käufer in 99% der Fälle eine Freikarte seinen Willen durchzusetzen.

Rat(#1)/Einschätzung: Sofern noch nicht getan, würde an deiner Stelle PayPal zu dem Fall nochmals eindringlich darauf hinweisen das der Schaden bei DHL entstand (ja, auch wenn es im Sendungsverlauf steht) und du dafür nicht verantwortlich sein kannst und auch das PayPal versuchen soll dies dem Käufer klar zu machen.
Wenn du Pech hast (was mich bei dem Laden auch nicht wundern würde) entscheiden sie für den Käufer... denn immerhin hast du die Ware als unbeschädigt verkauft, er aber hat defekte Ware erhalten...

Rat#2: PayPal nicht mehr als Verkäufer nutzen!




cya
cr@zy
 
und noch was. Gleich dein Konto bei PayPal aus. Ist dein Konto länger als 30 Tage in negativ, dann wird das automatisch an das Inkasso Büro weitergeleitet und kostet zwischen 30-90 Euro extra.


Mein Konto war ca 90 Tage im Minus und hab hab keine Post bekommen.
Hab den Betrag einfach ausgeglichen ohne extra kosten.
 
Danke für die schnellen Antworten. Ich habe Paypal alles hochgeladen und übermittelt . Vom Sendungs-/Einlieferungsschein, über die Quittung bis hin zum Screenshot der Tracking Auskunft falls diese gelöscht wird. Zudem habe ich Einspruch gegen die Kontoüberziehung eingereicht.

Per pdf wurde inzwischen auch eine ausführliche Stellungsnahme verfasst und hochgeladen, worin ich mich auf die Auskünfte des ebay Rechtsportal als auch die von DHL berufe. Des Weiteren habe ich vermerkt und mit Mails belegt, dass ich den Käufer bereits am 28.03 bei der ersten Schadensmeldung im Tracking System auf einen eventuellen Schaden des Paketinhalts aufmerksam gemacht habe und ihm alle Infos zur Schadensanzeige übermittelt habe. Zustellung erfolgte am 31.03.


Komisch ist auch, dass der Konflikt erst jetzt, wo die Frist zur Schadensmeldung bei DHL abgelaufen ist, vom Käufer bei PP eingereicht wurde. In diesem Zusammenhang habe ich mich darauf berufen, dass ich laut der DHL Richtlinien keine Schadensanzeige als Absender stellen kann und dieses mit Zitaten und Links zu DHl belegt.
Ebenfall habe ich den Verdacht geäussert, dass nun vom Käufer versucht wird, sein Versäumnis zu Lasten meiner Person auszulegen und sich sein Geld auf einfachem Wege zurück zu holen.

Kernpunkte im Ganzen waren folgende:
ebay Rechtsportal
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern. Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.
Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist. Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen

DHL
„Bitte beachten Sie ...
Schadensanzeigen können Sie nur für empfangene Pakete aufgeben. Sollte ein von Ihnen versendetes Paket beschädigt sein, muss der Empfänger im Ausland den Schaden bei seiner nationalen Postgesellschaft anzeigen.“
„Schritt 2: In der Filiale abgeben
Bitte drucken Sie das Formular zweimal aus und geben Sie es zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile) in einer Filiale der Deutschen Post oder Postbank ab.
Bitte beachten Sie ...
Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung schriftlich der DHL angezeigt werden.“

Den Käufer habe ich zudem um Fotos des gesamten Verpackungsmaterials und des Inhalt gebeten.

Kann sich Paypal ohne DHL Schadensgutachten (was wahrscheinlich auch nicht erbracht werden kann mangels Schadensanzeige) einfach so über den BGB 447 Abs. 1 hinweg setzten und dem Käufer "recht" zusprechen ?

Was hätte ich noch machen sollen...das paket selbst nach italien tragen ???
 
Zuletzt bearbeitet:
smokyjo schrieb:
Kann sich Paypal ohne DHL Schadensgutachten (was wahrscheinlich auch nicht erbracht werden kann mangels Schadensanzeige) einfach so über den BGB 447 Abs. 1 hinweg setzten und dem Käufer "recht" zusprechen ??

In deren AGB steht bestimmt irgendwo das PayPal nach Lust und Laune alles mögliche darf, Gelder einfrieren, abbuchen, dem Käufer zurück zahlen, über Recht und Unrecht entscheiden etc pp.

Wenn ich das richtig verstanden habe hast du das Geld von deinem PayPal-Konto schon abgehoben, PayPal hat es dem Verkäufer zurückgezahlt und will es jetzt von dir wieder zurückhaben. Wenn du für die Zukunft nicht zwingend auf PayPal angewiesen bist würde ich es jetzt drauf ankommen lassen und nichts mehr machen. Vor allem nicht an PayPal zahlen. Inkassobüro? Bitte schön! Zahlung verweigern und auf Rechtsweg verweisen. Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass deren AGB an allen Ecken und Enden unwirksam sind und insbesondere da, wo sie dich in dem von dir geschilderten Fall zur Zahlung verpflichten wollen halten sie mit ziemlicher Sicherheit einer Inhaltskontrolle nicht stand (ohne Gewähr). Wenn ich mein Geld hätte, würde ich die Sache einfach abhaken und erst wieder irgendwie tätig werden, wenn ich Post per Einschreiben bekommen würde ;) .
 
oh je, wieder so ein toller fall. kann Paypal an keiner ecke etwas positives abgewinnen, aber hier noch ein mehr oder weniger gutes vid über paypal:

Youtube Plusminus Paypal

So long und viel glück
 
Ich würde an Stelle des TE bei paypal selber "Verkäuferschutz" beantragen. Aus meiner Sicht liegt hier danz eindeutig eine ungerechtfertigte Käuferbeschwerde vor, da der Käufer meiner Meinung nach verpflichtet war, den deutlich erkennbaren Transportschaden beim Transportunternehmen zu melden und Ansprüche daraus abzuleiten.
Ich denke, dies wird auch jedes deutsche / europäische Gericht so sehen!
Eine Bearbeitungszeit bis zum 5. Mai ist viel zu lang. Ich würde paypal auffordern, Deinen Antrag auf Verkäuferschutz innerhalb max. 14 Tagen zu bearbeiten und Dein paypal Konto wieder auszugleichen, ansonsten gleich Klage androhen!

Falls dann nichts passiert, ab zum Fachanwalt und die Sache durchziehen!
 
Der Verkäuferschutz wird automatisch eingereicht, wenn sich der Verkäufer zu einem Konflikt äußert bzw Stellung nimmt, der von einem Käufer ausgelöst wurde. Danach wird dem Verkäufer direkt über Paypal die Möglichkeit gegeben unter anderem Belege und Quittungen hochzuladen oder an Paypal zu faxen. Dies muss innerhalb einer Frist von 7 Tagen geschehen was auch passiert ist.

Die gegnerische Partei kann jedoch diese Dokumente nicht einsehen. Lediglich die gegenseitigen Konfliktkommentare können eingesehen werden. Der Käufer in meinem Fall hat nur folgendes geschrieben obwohl weitaus mehr als 1000 Zeichen zur Stellungnahme zu Verfügung stehen:

"von dem, was ich gefunden habe, das Objekt funktioniert nicht
(da come ho accertato l'oggetto non funziona)"

Die Bemerkung zum Konflikt lautet: Innen Defekt

Der Käufer wurde von mir über Ebay gebeten, mir Fotos vom Paket usw zuzuschicken, worauf er bislang jedoch nicht reagiert hat. Denn ich möchte gerne wissen, ob die Post/DHL die komplette Sendung neu verpackt hat bzw wie die Sendung überhaupt bei Ankunft ausgesehen hat. Der Paketaufkleber wurde schließlich Handschriftlich ausgefüllt. Bei Neuverpackung sollte dieser durch einen von DHL ausgedruckten ersetzt worden sein, nehme ich an. Wie auch immer...

Im schlechtesten Fall wird PP dem Käufer recht zusprechen. Da ich jedoch den Betrag bereits nach Gutschrift bei PP sofort abgebucht habe, kommt PP nicht mehr an das Geld. Folgen werden Mahnungen und Inkassoanschreiben sein. Laut Erfahrungsberichten stellt PP bei Ignoranz irgendwann den Versuche ein an das Geld zu kommen und sperrt das Konto. Mit einer Anzeige seitens PP sei nicht zu rechnen, da PP bei einem Gerichtsverfahren vor dem deutschen Gesetz mit seinen AGB´s keinen Bestand hat und sie dies nur zu gut wissen.

Ich werde euch weiter auf dem Laufenden halten...
 
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