PC von der Steuer absetzen

Obol

Ensign
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Feb. 2005
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Hallo,

hab mal wieder eine Frage für euch :)
Ich werde mir in den nächsten Tagen einen neuen Computer zulegen und möchte diesen zu 50% von der Steuer absetzen! Dazu habe ich jedoch noch 3 Fragen :)

1. Ich habe gelesen, dass es kein Problem sein soll, wenn man den Computer in Einzelteilen kauft!
Kann ich die Einzelteile aber auch bei verschiedenen Händlern kaufen?

2. Muss ich die Teile gleichzeitig kaufen? Aus Kostengründen und vielleicht wegen der momentan günstigen Preise der Sandy CPUs könnte sich der Kaufzeitraum über 2 Monate erstrecken.
Stelllt das ein Problem dar?

3. Ich hatte nicht vor ein neues Gehäuse zu kaufen! somit wäre es kein kompletter PC. Ist das ein Problem?

Vielen Dank schon mal im voraus für die Infos!
Codex
 
Es könnte dir aber passieren dass du leicht blöd angeguckt wirst, wenn du denen die Teile in der Abrechunung präsentierst... ;)
 
Nein, ich bin Arbeitnehmer.
Nutze den Pc aber auch für die Arbeit.
 
Im endeffekt kann man fast alles von der Steuer absetzten. Bekannte von mir lassen sich nächtes Jahr ihre 12k € Küche abrechnen und sogar jeden Liter Sprit der getankt wurde. Man muss nur wissen wie, aber das ist nicht ohne ;)
 
Sollte im Normalfall alles 3 funktionieren. Musst du ggfs. entsprechend begründen/ erklären, wenn das FA nachfragen sollte.
 
50% geht ohne Begründung. Alles drauf inkl. Tinte/Toner und Druckerpapier. Wird dann über 3 Jahre verteilt.
Wie viel du wann kaufst ist unerheblich.
 
Codex [A.T] schrieb:
Ich werde mir in den nächsten Tagen einen neuen Computer zulegen und möchte diesen zu 50% von der Steuer absetzen! Dazu habe ich jedoch noch 3 Fragen :)
Warum bzw. wie gibts du 50% an. ? Halben Wert reinschreiben ? Hab immer alles angegeben, kann aber sein, dass die hier keine Zicken machen weil ich als Beruf Informatiker angebe.

1. Ich habe gelesen, dass es kein Problem sein soll, wenn man den Computer in Einzelteilen kauft!
Kann ich die Einzelteile aber auch bei verschiedenen Händlern kaufen?
Ich habe in den letzten Jahren immer Einzelkomponenten für knapp unter 410 Euro (dann wirds nicht auf 3 Jahre umgelegt) angegeben, hab bisher nie ne Rückfrage oder ähnlich dazu bekommen.
Dieses Jahr versuchs ichs mal mit Bons ohne Name drauf, mal gucken was die machen. ;)
Ein Ausdruck von ner Ebay-Auktion mit Kopie des Kontoauszugs hat vor 2 Jahren auch funktioniert.

2. Muss ich die Teile gleichzeitig kaufen? Aus Kostengründen und vielleicht wegen der momentan günstigen Preise der Sandy CPUs könnte sich der Kaufzeitraum über 2 Monate erstrecken.
Stelllt das ein Problem dar?
Bei mir wars nie ein Problem.

3. Ich hatte nicht vor ein neues Gehäuse zu kaufen! somit wäre es kein kompletter PC. Ist das ein Problem?
Nope, jedenfalls hier nicht.
 
Ja, dürfte kein Problem sein, vor allem, wenn die Steuererklärung per Elster gemacht wird, denn es werden mittlerweile zunächst keine Quittungen mehr verlangt. Allerdings sollte man schon alles, was eingesetzt wird, auch belegen können, falls eine Nachfrage kommt. Dann kann das FA immer noch ablehnen. Allerdings habe ich selbst so eine Nachfrage noch nier erlebt.
 
Blutschlumpf schrieb:
Ich habe in den letzten Jahren immer Einzelkomponenten für knapp unter 410 Euro (dann wirds nicht auf 3 Jahre umgelegt) angegeben.
Dann hast Du eher Glück gehabt, dass das FA nicht genau geprüft hat. Die Grenze gilt nämlich nur für Geräte, die eigenständig nutzbar sind. PC-Teile gehören im Normalfall nicht dazu.
 
Ok vielen Dank für die Antworten.
Was heißt das genau, dass das Gerät eigenständig nutzbar sein muss? Wäre ein Computer ohne Gehäuse dann nicht eigenständig nutzbar?
Grüße
Codex
 
conglom-o schrieb:
Die Grenze gilt nämlich nur für Geräte, die eigenständig nutzbar sind. PC-Teile gehören im Normalfall nicht dazu.
Also zumindest der Hilfetext im Elster sagt nichts von Komplettgeräten, erwähnt sogar explizit Kosten für Wartung und Reparaturen, warum sollen Einzelkomponenten da nicht drunter fallen ?
 
Blutschlumpf schrieb:
Also zumindest der Hilfetext im Elster sagt nichts von Komplettgeräten, erwähnt sogar explizit Kosten für Wartung und Reparaturen, warum sollen Einzelkomponenten da nicht drunter fallen ?
Du beantwortest Deine Frage ja quasi schon selber oder hast Du Dir jemals eine Wartung oder Reparatur in Deinen PC eingebaut? Das sind in sich abgeschlossene Dienstleistungen.

Monitor, Drucker und Scanner sind selbstständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter, die über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind, wenn die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) betragen.
Liegen die Anschaffungskosten jedoch unter 410 Euro netto, war früher strittig, ob es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt, die sofort abgesetzt werden können. Die Sofortabschreibung für Geräte unter 410 Euro ist nur dann zulässig, wenn diese selbstständig nutzungsfähig sind. Dies aber ist sowohl nach Auffassung der Finanzverwaltung als des Bundesfinanzhofs (BFH) bei Monitor, Drucker und Scanner nicht der Fall (Urteil des BFH vom 10.03.2004, Aktenzeichen: VI R 91/00, nachzulesen in: BFH/NV 2004, Seite 1241). Deshalb können die Kosten nicht sofort abgesetzt werden, sondern müssen separat über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Nach diesen Grundsätzen sind Peripherie-Geräte einer Computeranlage in der Regel zwar selbständig bewertungsfähig, aber nicht selbständig nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter. Denn die einzelnen Komponenten der Anlage sind ihren technischen Eigenschaften nach auf ein Zusammenwirken angelegt und verlieren mit einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig ihre eigene Nutzungsfähigkeit. Dass zwischen diesen Geräten teilweise keine körperliche Verbindung besteht, ist unerheblich. Die Verbindung in Form eines kabellosen Datenflusses genügt.

Quelle: http://www.ratgeber-steuer24.de/Computer_und_Software/Nutzungsdauer.html
 
Ich würde das Aufrüsten auch unter Reparatur/Wartung einordnen.

Abgesehen davon sagt dein Text ja nur, dass man die Sachen nicht im selben Jahr abschreiben kann sondern nur über die Nutzungsdauer.

-> Einfach ausprobieren, im schlimmsten Fall erkennen die es nicht an.
 
Blutschlumpf schrieb:
Ich würde das Aufrüsten auch unter Reparatur/Wartung einordnen.
Was aber falsch ist. Denke eher, dass mit Reparatur/Wartung eine externe Dienstleistung (mit Rechnung) und nicht die Teile gemeint sind. Versuchen kann man es sicherlich, obwohl es ja eigentlich in Summe keinen Unterschied macht, ob nun sofort oder in Teilen abgeschrieben wird.
 
Pc ist so ne sache....die gucken da wirklich auf die hardwarekomponenten ( die sind nicht mehr so wie früher einfach blöd von der steuer abzusetzen xD ) (!). Wenn es nicht nach einem "Work" Pc aussieht ( die graka ist onboard / richtig billig ) ,dann wird das nicht abgesetzt.
 
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