Ein Unternehmer muss Rechnungen nur an Unternehmen bzw. juristische Personen ausstellen, das ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz.
Für Privatpersonen steht es dem UN erst mal Frei, es sei den es wäre ein Werkvertrag oder ähnliches.
(Wobei die meisten gewerblichen UN eine Rechnung ausstellen alleine schon aus "Gründen")
Eben zur Wahrung von Garantieansprüchen/Gewährleistung. Eine andere Form kann z.b. elektronsich sein, das ist keine Schriftform.
Wenn du eine Quittung willst und keine bekommst, dann nutz deine RSV die du sicher wie jeder Deutsche schon ab dem 1. LJ hast bevor du hier alles in lächerliche Ziehst. Ein Anwalt kann dir alles genau erklären.
Für Privatpersonen steht es dem UN erst mal Frei, es sei den es wäre ein Werkvertrag oder ähnliches.
(Wobei die meisten gewerblichen UN eine Rechnung ausstellen alleine schon aus "Gründen")
Was soll ein berechtigtes Interesse sein? Welche andere Form soll da gemeint sein?
Eben zur Wahrung von Garantieansprüchen/Gewährleistung. Eine andere Form kann z.b. elektronsich sein, das ist keine Schriftform.
Wenn du eine Quittung willst und keine bekommst, dann nutz deine RSV die du sicher wie jeder Deutsche schon ab dem 1. LJ hast bevor du hier alles in lächerliche Ziehst. Ein Anwalt kann dir alles genau erklären.