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Ein Unternehmer muss Rechnungen nur an Unternehmen bzw. juristische Personen ausstellen, das ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz.

Für Privatpersonen steht es dem UN erst mal Frei, es sei den es wäre ein Werkvertrag oder ähnliches.

(Wobei die meisten gewerblichen UN eine Rechnung ausstellen alleine schon aus "Gründen")

Was soll ein berechtigtes Interesse sein? Welche andere Form soll da gemeint sein?

Eben zur Wahrung von Garantieansprüchen/Gewährleistung. Eine andere Form kann z.b. elektronsich sein, das ist keine Schriftform.

Wenn du eine Quittung willst und keine bekommst, dann nutz deine RSV die du sicher wie jeder Deutsche schon ab dem 1. LJ hast bevor du hier alles in lächerliche Ziehst. Ein Anwalt kann dir alles genau erklären.
 
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brettler schrieb:
Eben zur Wahrung von Garantieansprüchen/Gewährleistung. Eine andere Form kann z.b. elektronsich sein, das ist keine Schriftform.
Und welche Formen gibt es sonst noch?

brettler schrieb:
Wenn du eine Quittung willst und keine bekommst, dann nutz deine RSV die du sicher wie jeder Deutsche schon ab dem 1. LJ hast bevor du hier alles in lächerliche Ziehst. Ein Anwalt kann dir alles genau erklären.
Stört es dich, dass ich hier darüber schreibe und ein Spässle dabei mache?
 
Das kannst du Dir von deinem Anwalt erklären lassen welche Formen es noch gibt.
 
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@ Brettler , hast du meinen letzten Beitrag wohl nicht gelesen, oder mal so von vorn seine Einwürfe verfolgt?
Es macht keinen Sinn solchen Leuten was zu zeigen oder zu erklären, die machen sich am Ende nur ein Späßle draus.
Ob ihn allerdings dazu ein Anwalt ernst nehmen würde .... ? Die Leute müssen ja schließlich damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
 
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