pdf per ebay senden

Telefonkatze

Lt. Junior Grade
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Hallo,

wie kann man über ebay ein pdf-Dokument verschicken?

Wenn ich eine Nachricht an jemanden sende, kann ich kein pdf anhängen. Andererseits erhalte ich immer wieder von Verkäufern pdfs (Rechnungen, AGBs, Lieferscheine) über die Nachrichtenfunktion von ebay.
 
malprobiert via emailauf nachrichten zu antworten? nichtsicher,ob ebay dasfuer Endkunden erlaubt
 
Glaube ich nicht dass du die via dem ebay Nachrichtensystem bekommst, ich bestelle da viel und hab da noch nie was drüber bekommen.

Denke du verwechselst es mit dem Automatischen E-Mailsystemen der Händler
 
Ich vermute mal als gewerblicher Händler hat man mehr Möglichkeiten.
Ich meine man kann aber Bilder hochladen... könntest das PDF also umwandeln und so verschicken falls das
geht.
 
Zuletzt bearbeitet: (tippfehler)
Auch als gewerblicher Händler kann man bei Ebay keine PDFs hochladen. Rechnungen etc. kann man via afterbuy z.b. automatisiert an die Kunden schicken. Aber das läuft immer per E-Mail.

Spreche da aus Erfahrung, weil ein Kunde noch nach einer Anleitung gefragt hatte und diese PDF musste ich in jpg umwandeln. Als Foto funktionierte es dann. Alternativ hätte ich ihm aber auch die PDF einfach per Email schicken können.
 
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Euren Antworten zufolge funktioniert das also nicht per ebay direkt, sondern nur über Drittanbietertools (z.B. afterbuy).
Wenn ich etwas kaufe, möchte ich immer eine ordentliche Rechnung haben. Meist bekommt man die problemlos, aber manche Händler rücken die nicht raus und/oder wollen dafür die Emailadresse haben, deren Austausch inzwischen von ebay unterbunden wird. Ich fand es etwas merkwürdig, dass der pdf-Versand bei den einen funktioniert, bei den anderen angeblich nicht.
 
Gerade mal nachgeschaut: also ich habe Rechnungen nach eBay-Käufen von (gewerblichen) Händlern über eine ebay-Mailadresse erhalten (xyz@member.ebay.com).
Das geht also schon (als gewerbliher Händler, wie gesagt). Aber eben nur per eMail, nicht über den ebay-Nachrichtenversand.

Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt, muss(!) er (meines Wissens) sogar eine Rechnung austellen.

Bei Privatverkäufen sieht das anders aus. Wenn da allerdings in der Beschreibung was einer Rechnung drin steht ("Originalrechnung vorhanden", "mit Rechnung" etc.) z.B. um ggf. eine Garantieleistung in Anspruch nehmen oder z.B. bei einem Fahradkauf sicher zu gehen das es nicht geklaut ist, würde ich darauf bestehen. Immerhin könnte das der Grund gewesen sein X EUR mehr zu bieten. Zur Not soll er/sie die Rechnung halt ausdrucken und per Post schicken, deine Adresse hat er ja schon und die 90 Cent oder was ein Brief heutzutage kostet, ist nicht Welt.
Wenn in der Beschreibung nichts von einer Rechnung sollte man VOR dem Kauf nachfragen.
 
Korben2206 schrieb:
Gerade mal nachgeschaut: also ich habe Rechnungen nach eBay-Käufen von (gewerblichen) Händlern über eine ebay-Mailadresse erhalten (xyz@member.ebay.com).
Das geht also schon (als gewerbliher Händler, wie gesagt). Aber eben nur per eMail, nicht über den ebay-Nachrichtenversand.

Solche Emails habe ich hier auch. Diese meinte ich eigentlich und habe somit wohl nicht genau genug zwischen Email und Nachrichtenfunktion unterschieden. Auf welchem Weg pdfs verschickt werden können, ist mir eher egal. Die Frage ist, ob ein Händler so eine Email ohne Zusatztools generieren kann.

Korben2206 schrieb:
Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt, muss(!) er (meines Wissens) sogar eine Rechnung austellen.
Tja, das habe ich auch schon mal versucht herauszufinden, habe aber keine belastbare Stelle dafür gefunden, dass ein Händler tatsächlich zur Ausstellung einer ordentlichen Rechnung verpflichtet ist. Es würde mich für D allerdings schon wundern, denn gerade neulich erst wurde das Thema Kassenbon durch die Nachrichten getrieben und demnach sind Händler wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, einen Bon mind. auf Nachfrage herauszugeben.
Bei Onlinekäufen ist mir wichtig, dass ich zwecks Gewährleistung und Garantie was in den Fingern habe, denn z.B. bei ebay finde ich nach 60 Tagen nichts mehr. Selbst wenn es das dort noch gäbe, so möchte ich nicht auf den Laden und Screenshots angewiesen sein.
Früher war mir eine Rg auch wichtig, weil ich nicht gerne Geldwäsche oder Steuerhinterziehung unterstütze. Das Thema USt. scheint aber sein einiger Zeit entschärft zu sein, denn die Plattformen sind mWn. zur Einbehaltung verpflichtet.
 
Handelt es sich denn wirklich um einen geweblichen Verkäufer?
Ist erkennbar rechts, unter Angaben zum Verkäufer. Da muss stehen "Angemeldet als gewerblicher Verkäufer".

Habs nochmal versucht zu ergooglen: offenbar sind Unternehmen nur verpflichtet eine Rechnung auszustellen wenn der Empfängfer ebenfalls ein Unternehmen ist (Umsatzsteuergesetz -> USt wird ja nur bei Handel zwischen Unternehmen fällig).
Ob und wann eine Rechnung für Verkäufe an Privatpersonen verpflichtend ist bzw. eingefordert werden kann habe ich auch nicht herausgefunden (hab mal was von einem Betrag über 150 EUR gelesen, aber das war auch nur ein Benutzerkommentar).
In Geschäften kriegt man ja auch meist nur eine Quittung. Ggf. sind die eBay Mails und die Kaufhistorie in ebay einer Quittung gleichzusetzen, kA.
 
Ja, ich meine nur gewerbliche Händler. Private dürfen mWn. keine Umsatzsteuer ausweisen.
Die Umsatzsteuersätze sind mWn. gesetzlich festgelegt, nicht beliebig hoch und müssen abgeführt werden.
Ob ein Händler einem Verbraucher allerdings eine Rechnung ausstellen muss, kann man daraus nicht schließen. Wenn es die Verpflichtung nicht gibt, fände ich das unlogisch, da selbst für Kleinstbeträge einen Bon übergeben werden muss, auf dem dann auch die USt. stehen muss. Außerdem ist eine Rg. eben auch für Garantie und Gewährleistung relevant und das Erstellen, von Screenshots, auf denen meist nur ein Teil der insgesamt notwendigen Info steht, insbesondere die exakte Bezeichnung des Händlers samt Anschrift, also diese Art von Beleg ist schon recht umständlich und platzraubend, vor allen Dingen wegen der dazwischen liegenden Werbung und häufiger Umgestaltung von Webseiten.

Ich schätze, dass ich bisher bei 50% der Händler eine Rg unaufgefordert erhalten habe. Bei den meisten anderen habe ich unproblematisch auf Nachfrage eine erhalten. 5 - 10 % wollen zuerst eine emailadresse von mir haben, die vermutlich vom Plattformsystem in vielen Fällen gefiltert wird. Außerdem wäre es mir lieber, wenn ich die Adresse nicht preisgeben müsste.
 
Naja, meine Meinung dazu: wenn man online shoppt halte ich die Abfrage einer Email-Adresse als Kommunikationsmittel für absolut normal.
Ich benutze z.B. auch sehr viele Einmal/Wegwerf-Adressen für Newsletter und diverse Seite wo eine Registrierung notwendig ist, ich aber keinen wichtigen eMail-Verkehr erwarte. Bei (den meisten) Händlern gebe ich meine Hauptadresse an. Ich muss sagen das ich da bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht habe. Der Spam/unerwünschte Werbung etc. hält sich doch sehr stark in Grenzen (ehrlich gesagt ist es lange her das welcher in meiner Inbox aufgetaucht ist).
Email ist halt immer noch das Standard-Kommunikationsmittel im Internet.
Zudem: auf Rechnungen werden ja (meistens) auch die Adresse und Namen des Käufers angegeben, das halte ich Datenschutztechnisch für die viel sensibleren Daten. Eine Email-Adresse kann mal relativ leicht wechseln (oder einrichten), die Adresse wechseln ist da schon schwieriger.
 
Man kommt oft nicht um die Herausgabe der Emailadresse herum, aber wo es nicht notwendig ist, möchte ich es lieber vermeiden. Ich habe leider schon sehr viel unerwünschte und unnötige Emails (Spam) erhalten, nachdem ich irgendwo eingekauft oder sonstigen "notwendigen" Kontakt hatte.
Weitere Daten, wie Telefonnummer und Adresse gebe ich auch nur heraus, wenn das notwendig ist. Es ist natürlich richtig, dass man diese Daten schlechter "ändern" könnte, aber für die Spammer ist es auch teurer, diese Daten auszunutzen.
Da ich hier in der Familie der Einäugige unter den Blinden bin, also der, der sich um Online-Geschäfte und fast alle administrativen Aufgaben kümmern muss, läuft bei mir alles zusammen. Da ist jede vermeidbare Email willkommen.
 
Habe jetzt nicht alles bis ins Detail gelesen, aber so richtig einen Plan von ebay hat hier keiner von euch.
Jeder Verkäufer bekommt zu einem erfolgreichen Verkauf eine Transaktions-email-Addy, womit er über den ebay-Mail-Server an den Käufer u. nur diesen, Dokumente u. weiß der Geier alles senden kann, auch Bilder u. was sonst so per eMail geht. Da kann ebay nachvollziehen was vom Verkäufer geschickt wurde an den Käufer, u. mit dem Empfang diese EMail geht das auch rückwärts wieder zum Verkäufer über den gleichen Weg.
Das funktioniert auch noch Wochen Monate u. Jahre später, wenn beide Accounts gleich blieben. Wahrscheinlich wgn. Datenschutz u. wgn. Nachweisbarkeit durch Einblick u. Kontrolle durch ebay.
Also TO, das geht nur als Verkäufer oder du schreibst als Käufer deinen Verkäufer an, nur wird der von dir über ebay nichts haben wollen, außer seine Kohle für den Verkauf, aber sicher nicht per Email. ;-)
 
Die bekommt man ja auch nicht zugetragen, die muß man sich in den Einzelheiten ( Details) zum Verkauf rausextrahieren , da steht auch Anfangs die Tel-Nr. u. email-Addy vom Käufer sichtbar drin über die ebay-RE , u. das bekommt jeder Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich, auch kann jeder private Verkäufer eine Ebay-Rechnung für seinen Käufer über das Portal in seinem Verkaufs-Account generieren u. sogar anpassen, gewerbliche können den MwSt.-Satz u. zusätzliche Angaben da noch rein mit einstellen,
Nur wenn man sich da nicht kümmert u. ein wenig selber damit vertraut macht, dann weiß das wohl Keiner?
Auch helfen (sollten) einem da fähige ebay-Support-Mitarbeiter dabei, so es sowas dort überhaupt noch gibt.
Korben2206 schrieb:
Gerade mal nachgeschaut: also ich habe Rechnungen nach eBay-Käufen von (gewerblichen) Händlern über eine ebay-Mailadresse erhalten (xyz@member.ebay.com).
Aber du hast es doch sogar selber geschrieben, dass du als Käufer so eine elend lange, mit Zahlen u. Buchstaben vor dem @ und danach dann @members.ebay.com erhalten hast? Ergo hat dein Verkäufer diese Kennungs-EMail-Addy von ebay dafür erhalten, der Verkäufer bekommt die aber nur.
Ergänzung ()

Telefonkatze schrieb:
Man kommt oft nicht um die Herausgabe der Emailadresse herum, aber wo es nicht notwendig ist, möchte ich es lieber vermeiden.
Dann frage ebay oder den Verkäufer, auch wenn die sich doof oder unwissend stellen. Gewerbliche Verkäufer verschicken darüber ihre Rechnungen und vllt. noch Versandbestätigungen, oder auch Codes bei diversen nicht materiellen Verkäufen wie MS OS Labels u. Freischalt- / Aktivierungs-Schlüssel
 
Zuletzt bearbeitet:
JodelFred schrieb:
Jeder Verkäufer bekommt zu einem erfolgreichen Verkauf eine Transaktions-email-Addy, womit er über den ebay-Mail-Server an den Käufer u. nur diesen, Dokumente u. weiß der Geier alles senden kann, auch Bilder u. was sonst so per eMail geht.
Das war bisher auch meine Vermutung, bzw. zumindest eine Möglichkeit, eine Email über einen gewöhnlichen Emailclient oder ein Verkaufstool von Drittanbietern senden zu können, sodass einem darüber dann auch die Möglichkeit für die Versendung von "beliebigen" Anhängen zur Verfügung stehen.

Dass das nicht alle VK wissen oder sich unwissend stellen, habe ich ebenfalls in Verdacht.

Leider ändert ebay alle Nase lang den Aufbau der Webseite, sodass es keine zuverlässigen Anleitungen geben kann, wie man die Kontaktmöglichkeit zum Käufer findet.


JodelFred schrieb:
Aber du hast es doch sogar selber geschrieben, dass du als Käufer so eine elend lange, mit Zahlen u. Buchstaben vor dem @ und danach dann @members.ebay.com erhalten hast? Ergo hat dein Verkäufer diese Kennungs-EMail-Addy von ebay dafür erhalten, der Verkäufer bekommt die aber nur.
Das kann man meiner Meinung nach so nicht ableiten. Wenn ich einem VK eine Nachricht über die Kontaktfunktion von Ebay sende, kann er mir diese vermutlich auch über die Ebayseite eine Antwort senden. Daraus generiert ebay vermutlich eine Kopie, die ich als K. per Email erhalte und diese Email enthält automatisch die kryptische Email-Absende-Adresse. D.h., diese Adresse kann generiert und genutzt werden, ohne dass die Beteiligten diese wahrnehmen.

Bei (ebay-)Kleinanzeigen wird ebenso verfahren. Wenn man als K einen VK über die Webseitenfunktion anschreibt, erhält der VK eine Kopie der Nachricht per Email mit kryptischer Adresse. Bei dessen Antwort geht es anders herum genauso. So wird erreicht, dass die echten Emailadressen der Beteiligten nur dem Portal bekannt bleiben und jeglicher Nachrichtenverkehr über den Plattformserver läuft.

JodelFred schrieb:
Dann frage ebay oder den Verkäufer, auch wenn die sich doof oder unwissend stellen. Gewerbliche Verkäufer verschicken darüber ihre Rechnungen und vllt. noch Versandbestätigungen, oder auch Codes bei diversen nicht materiellen Verkäufen wie MS OS Labels u. Freischalt- / Aktivierungs-Schlüssel

Das würde ich machen, wenn ich die Zeit dazu hätte.
 
Telefonkatze schrieb:
Das kann man meiner Meinung nach so nicht ableiten.
Telefonkatze schrieb:
Das würde ich machen, wenn ich die Zeit dazu hätte.
Telefonkatze schrieb:
Wenn ich eine Nachricht an jemanden sende, kann ich kein pdf anhängen. Andererseits erhalte ich immer wieder von Verkäufern pdfs (Rechnungen, AGBs, Lieferscheine) über die Nachrichtenfunktion von ebay.
Glaub was du willst, dir was zu erklären ist vergeudete Zeit, die du ja angeblich selber nicht hast. Als Verkäufer kommt man an die Daten heran, wenn dir die Logik dazu fehlt dann glaube weiter an den Weihnachtsmann.
Telefonkatze schrieb:
Leider ändert ebay alle Nase lang den Aufbau der Webseite, sodass es keine zuverlässigen Anleitungen geben kann, wie man die Kontaktmöglichkeit zum Käufer findet.
Und immer sind alle Anderen die Bösen, weil man selber zu unfähig ist sich zu Kümmern. Schau dir einfach die EMail-Absendeadresse von den gewerblichen VrKfrn mal an wo Dokumente mitkamen, u. dann wenn du den angefragt hast, da sieht man schon die Unterschiede, aber nur wenn man seinen Grips einsetzt.
Hier geht es um ebay und nicht um ebay-KA!
Ergänzung ()

Korben2206 schrieb:
@JodelFred also ich hab schon einige Male bei eBay verkauft... hab nie eine solche "Transkations-email-Addy" bekommen...
Einzelheiten zum Kauf max. ca. 10 Tage sichtbar, dann ist sie weg. In der RE ist sie dann ganz sicher noch drin zu stehen.
Nur ich mach hier doch nicht für ebay den Support wenn es doch keiner glaubt u. überprüft.
Ruft dort an und fragt nach. Wer dazu keine Zeit hat dem ist es auch nicht wichtig.
Die paar min. wurden hier schon zu Hauff dafür verplämpert.
Dieses Jahr im März von einem gewerbl. VrKfr. auf ebay was aus seinem Onlineshop (außerhalb ebay) dort angefragt, kam er mit der Email über das ebay-System an meinen ebay-Account, wo mal vor Jahren vorher was bei ihm bestellt wurde.
Das funktioniert also auch noch Monate später, der Email-Versand geht aber an ebay u. von dort weiter zum Handelspartner. Damit bleibt die persönliche email-Adresse vom Käufer unsichtbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Korben2206 schrieb:
Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt, muss(!) er (meines Wissens) sogar eine Rechnung austellen.
Ich bin nun zufällig auf eine Antwort dafür gestoßen, zumindest annähernd. Auf eine Rechnung hat man als Verbraucher wohl keinen Anspruch, aber auf eine Quittung, welche in den meisten Fällen ausreichen sollte, um Gewährleistungs- und Garantieansprüche geltend machen zu können, auch wenn z.B. die Infos auf der Plattform nicht mehr erreichbar, bzw. auffindbar sind.
Im §368 BGB steht:

Code:
1Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. 2Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.

Als Juristiklaie finde ich Satz 2 "amüsant".
Was soll ein berechtigtes Interesse sein? Welche andere Form soll da gemeint sein? Vielleicht auf einer goldenen Tafel eingeritzt? :-) Oder in Braille? Und genau genommen kann man doch alles verlangen. Solange die Gegenseite keine Verpflichtung hat, dem Verlangen nachzukommen, nutzt einem das nix.
Im Gegensatz zu Satz 1 sagt Satz 2 praktisch gar nichts aus.
 
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