PearC als Mac-Ersatz

Lotusbloom

Commander
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Hallo Leute,

vielleicht wäre das eine interessante News: https://www.pearc.de/

Die bieten drei unterschiedliche Systeme an, alle aber mit MacOS X als Betriebssystem lieferbar.

Schaut mal rein, wer schon immer einen "günstigen Mac" haben wollte. Der Style-Faktor ist natürlich dann dahin ...
 
Soweit ich weiß setzt PearC auf eine Hackintosh-Version von Leopard, was nicht wirklich rechtens ist. Die sollten demnächst Stress mit Apple bekommen.
Ich denke nicht, dass so etwas kompliziertes in die Hände von Endverbrauchern gehört. Mit Mac hat das nicht mehr viel zu tun.
 
[...]Auf seiner Website sieht sich HyperMegaNet UG auf der sicheren Seite und scheint keine Apple-Klage zu befürchten: "Die deutsche Gesetzgebung ist in diesem Fall auf der Seite der Endverbraucher. Endbenutzer-Lizenzverträge werden in Deutschland nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn sie vor dem Kauf der Software vereinbart wurden. Die Einschränkung, die Apple für sein Betriebssystem Mac OS X in der EULA macht, hat daher in Deutschland keine rechtliche Bewandtnis (BGB §307). Wir sind daher davon überzeugt, dass unser Produkt in Deutschland legal ist."[...]

... und weiter...

Auf Nachfrage von Golem.de erklärte der PearC-Anbieter: "Wir benutzen ein emuliertes EFI, um Mac OS X installieren zu können. Es wird dann die unveränderte OS X-Version installiert." In Bezug auf eventuell problematische MacOS-X-Updates hieß es, dass bisher "alle Updates über die integrierte Softwareaktualisierung problemlos möglich" gewesen seien. Man gehe auch davon aus, dass das so bleibt. Aus Sicherheitsgründen würde dennoch die automatische Aktualisierung des Betriebssystems abgeschaltet und die Kunden mittels Newsletter über verfügbare und problemlose Updates informiert.

Quelle: http://www.golem.de/0902/65111.html

§307 BGB = Inhaltskontrolle ... der vernichtet so ziemlich jede Lizenzbestimmung! Auch was Microsoft in diesen schreibt, ist nicht automatisch nach deutschem Recht ok.
 
Zuletzt bearbeitet:
International hat Apple indessen die Fronten längst klargemacht: die Auseinandersetzung mit Psystar in den USA wächst sich zur unendlichen Geschichte aus, in Sachen EFI-X könnte es ähnlich werden. Der Dongle bewegt sich noch in einer Grauzone, gegen fertig installierte Maschinen mit OS X wolle Apple jedoch definitiv vorgehen. Im Fall PearC scheint der Fall demnach klar und der Rechtsstreit allenfalls eine Sache der Zeit.
http://www.macnotes.de/2009/01/22/hackintosh-von-pearc-pcs-mit-mac-os-x-aus-deutschland/

Ich denke schon, dass Apple dort eingreifen wird, genauso wie sie es bei psystar tun.
Wie das mit dem emulierten EFI funktioniert, würde ich gern mal wissen. Suspekt ist mir das trotzdem, dann liebe einen Rechner mit EFI-X zusammenstellen.
 
Apples Lizenzbestimmungen seien nach deutschem Recht ungültig und insofern wäre das Angebot nach deutschem Recht legal. Dasselbe gelte für die andere Länder, in die PearC liefert: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien und Großbritannien. Man verlässt sich bei PearC auf die EU-Gesetze, die analog zur deutschen Rechtsprechung beim Weiterverkauf von Softewarelizenzen die Einschränkungen nicht anerkennen sollen, die von Apple gemacht werden.

Aber so ist es einfach ... das ist deutsches Recht. Wenn PearC OSX-Lizenzen kauft, kann es machen, was es damit will. Den Weiterverkauf kann Apple in Deutschland rechtlich nicht verhindern. Juristen nennen das "Erschöpfung des Verbreitungsrecht" -> $69c Nr. 3 UrhG
 
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