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Hat der Partei-Ausschuss die Idee mal zu Ende gedacht?Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) arbeitet unter Hochdruck an einer großen Pflegereform. Da den Kassen bis 2030 ein Defizit von über 17 Milliarden Euro droht, stehen radikale Einschnitte und Maßnahmen im Raum:
- Heranziehung des Eigenheims: Ein aktueller Vorstoß von Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sorgt für enormen Wirbel. Er fordert, dass Pflegebedürftige im Ernstfall erst ihr privates Vermögen und auch das eigene Wohnhaus für die Pflegekosten einsetzen müssen, bevor die Allgemeinheit einspringt („kein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“).
Ich weiß nicht genau, ob meine Protest-Mail hier Bestand haben wird, oder im Aquarium landet.
Aber ich wollte euch das mal zur Anregung mitgeben. Damit die Wähler vielleicht weiter denken als die Politiker. Denn einerseits ist sowas schnell gesagt, aber man muss sich auch mal in die Betroffenen hineinversetzten und da hat das Bundesverfassungsgericht klar definiert, das solche Ideen nicht umgesetzt werden dürfen.
Vorschlag zur Pflegereform:
Verfassungswidrigen wirtschaftlichen Druck auf Pflegebedürftige ausüben? Sind das die christlichen Werte, für die die Union steht?!
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Christlich Demokratische Union stellen Sie das christliche Menschenbild und den Schutz der Familie in den Mittelpunkt Ihrer Politik. Die aktuellen Vorschläge aus Ihrer Partei, das mühsam erarbeitete Eigenheim von Kleinrentnern für Pflegekosten heranzuziehen, widersprechen diesen Grundwerten fundamental. Sie erzeugen einen unchristlichen, existenziellen Druck auf ältere Menschen.
Ich wende mich heute an Sie, um auf dieses massive Problem der aktuellen Pflege-Debatte aufmerksam zu machen. Die Pläne, das selbstgenutzte Eigenheim im Pflegefall zur Kasse zu bitten, treffen genau die Falschen: Menschen mit kleinen Renten oder Witwenrenten.
Ein konkretes Beispiel: Eine ältere Bürgerin hat ihr Leben lang hart gearbeitet, lebt heute von einer kleinen Rente und besitzt ein bescheidenes Eigenheim. Dieses Haus ist kein Luxusgut, sondern das versprochene Fundament für die nächste Generation (Kinder oder Enkelkinder). Wenn nun durch einen plötzlichen Schicksalsschlag, wie einen Schlaganfall, eine Heimunterbringung nötig wird, droht der Verlust dieses Lebenswerks.
Es darf nicht sein, dass Familien, die über Generationen hinweg füreinander vorsorgen wollen, durch staatliche Vorgaben bestraft werden. Wenn das Eigenheim für die Pflege geopfert werden muss, entziehen Sie der Jugend die Startchancen und zerstören den familiären Zusammenhalt.
Darüber hinaus warnt das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil von 2020 zum selbstbestimmten Sterben (2 BvR 2347/15) ausdrücklich vor sozialem und wirtschaftlichem Druck auf alte und kranke Menschen. Wenn ältere Menschen aus Existenzangst und aus Liebe zu ihren Enkeln das Gefühl bekommen, ihr Leben beenden zu müssen, um ihr mühsam aufgebautes Erbe zu schützen, ist eine rote Linie überschritten. Eine solche Reform würde genau den verfassungswidrigen Druck erzeugen, den die Richter verhindern wollten.
Ich fordere die CDU auf, sich klar gegen den Zugriff auf das selbstgenutzte Wohneigentum bei der Pflegereform auszusprechen und zu ihren christlichen Grundwerten zu stehen. Der Schutz der Familie und der privaten Altersvorsorge muss Vorrang vor Haushaltskürzungen haben.
Ich erwarte hierzu eine klare Stellungnahme Ihrer Partei.