Pflegereformvorschlag CDU: Heranziehung des Eigenheims

ThomasK_7 schrieb:
Wer Vermögen hat, der muss sich eben auch darum kümmern!
Und das ist meiner Erfahrung nach etwas, was viele eben nicht machen. Egal ob es jetzt um potentielle Pflegekosten oder am Ende um Erbschaftssteuer geht. Wer Vermögen hat und das auch möglichst "vollwertig" weitergeben will, muss sich entsprechend darum kümmern, dass das klappt.
Wer nichts aktiv macht, ist dann eben den staatlichen Vorgaben ausgeliefert.

Eine Unterscheidung zwischen Vermögen in ETW/EFH und Sparfonds/Barvermögen darf es nunmal schlicht nicht geben, wenn man nicht eben selbst darin wohnt. Herzblut hin oder her. Wenn da soviel Herzblut dran hängt, dann sorgt man frühzeitig dafür, dass das Haus nicht im eigenen Risiko steht. Wer das nicht tut - sorry, aber selbst schuld und Pech gehabt.


Nazrael schrieb:
Das Problem: Staatsschulden sind real keine Leistung, sondern verschieben die Rechnung nur in die Zukunft am Ende zulasten der Bürger, etwa durch Geldentwertung.
Wobei man sagen könnte, für Einkommensschwache und die Schicht ohne nennenswertes Vermögen ist das noch die beste Lösung. Wenn du nichts hast kannst du bei einer Entwertung auch nicht viel verlieren. Die mit viel Vermögen hingegen schon.
Wobei man dann auch sehen muss, dass nicht jeder Vermögensgegenstand bei einer Geldentwertung direkt betroffen ist wenn man vernünftig diversifiziert ist.
Auch ein Grund, warum sehr viel Geld auch in Grund&Boden fließt.
Zudem sehe ich eine Geldentwertung in DE als recht schwierig, da wir im Gegensatz zu früher (wie in den 1930ern) keine lokale Währung mehr haben und am Euro sehr viel mehr Länder und Schicksale hängen.
Das wir beim Euro eine plötzliche Hyperinflation sehen halte ich für recht unwahrscheinlich, da das direkt einige duzend Staaten in den Abgrund ziehen würde.
 
Laie1 schrieb:
i Schenkungen von z.b. einer Immobilie reduziert sich das pro Jahr um 10 Prozent und nach 10 Jahren gilt die Schenkung üblicherweise als nicht mehr zur Zahlung der anfallenden Pflegekosten heranziehbar.
Korrekt, der Weg für Erblasser und deren angehörige ist somit recht klar, die Immobilie verschenken, und schauen dass man die 10 jahre wenns sein muss auch durch Unterstützung finanziert bekommt, danach ist es ja egal.

Wichtig übrigens zu wissen:
Heim Aufenthalte sind in aller regel eher kurz.
So schreibt die Caritas
https://www.caritas.de/presse/press...-kuerzer-44fe4abe-4ad1-418d-80cd-c97c87618a0d

Der durchschnitt verweilt dort für 25 monate.
Bereits 30% versterben im ersten jahr.
Demente stellen dem artikel nach die gruppe mit der höchsten durchschnittlichen Verweildauer.

Ich halte es übrigens für essentiell dass in der Pflege wieder mehr bzw. Am besten ausschließlich carikative nicht Gewinn orientierte betreiber für gesetzlich versicherte in Frage kommen, jedes Unternehmen dass Gewinn orientiert arbeitet treibt die kosten zu Lasten der versicherten.
 
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Hallo

Kyouko schrieb:
Am besten ausschließlich karitative nicht Gewinn orientierte betreiber für gesetzlich versicherte in Frage kommen, jedes Unternehmen dass Gewinn orientiert arbeitet treibt die kosten zu Lasten der versicherten.
Das ist ein falscher Irrglaube, wenn es um die (laufenden) Kosten geht sind private Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen (sehr oft) günstiger als Staatliche.
Private Krankenhäuser/Pflegeheime zahlen ihren Mitarbeitern oft weniger Gehalt (nicht nach TVöD) und sparen außerdem sehr viel stärker beim Einkauf.
Es gibt aber auch private Krankenhäuser/Pflegeheime die ihren Mitarbeitern ein Gehalt nach TVöD zahlen, ich arbeite in so einem privaten Krankenhaus.
Staatliche/Kirchliche Krankenhäuser/Pflegeheime gehen eher/öfter pleite und werden dann von privaten Trägern gekauft und wieder rentabel gemacht.
Die Kosten für die Patienten sind so ziemlich identisch, das was die privaten Träger beim Personal/Einkauf sparen ist der Gewinn für die privaten Träger.
Bei staatlichen Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen ist aber oft die Qualität bei identischem Preis besser: Private Pflegeheime punkten mit dem Preis
Wenn es keine privaten Träger gäbe würde es noch teurer werden weil es keinen durch die privaten Träger ausgetragenen Preiswettbewerb mehr gäbe.
Es gibt auch sehr teure private Krankenhäuser/Pflegeeinrichtungen die mehr Qualität/Flexibilität/höhere Personalschlüssel/bessere Ausstattung haben.
Nur ein Bruchteil der Pflegeheime (ca. 5%) werden vom Staat betrieben, ohne private/freigemeinnützige Träger würde die Pflege zusammen brechen.

Grüße Tomi
 
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Kyouko schrieb:
Korrekt, der Weg für Erblasser und deren angehörige ist somit recht klar, die Immobilie verschenken, und schauen dass man die 10 jahre wenns sein muss auch durch Unterstützung finanziert bekommt, danach ist es ja egal.
Ist nicht genau das eines der Teile der neuen Diskussion, dass das verschenkte Eigenheim viel länger in den Pool einfließen soll, gerade weil viele es so in Sicherheit gebracht haben?

Dass das Eigenheim, was noch auf den Eltern steht unter den Hammer kommt ist ja seit langem völlig normal.
 
h00bi schrieb:
Dass das Eigenheim, was noch auf den Eltern steht unter den Hammer kommt ist ja seit langem völlig normal.
Nein? EFH und ETW sind, wenn selbst bewohnt (und damit ist nicht gemeint, dass sie dort tatsächlich wohnen sondern wohnen würden, wären sie nicht in Pflege) und "angemessen" (riesige Luxusvillen sind nicht geschützt, der Wert ist dabei nicht relevant sondern die Größe des EFH/der ETW) geschützt und werden nicht als verwertbares Vermögen gezählt, welches aufgebraucht werden müsste bevor stattliche Hilfe fließt.
 
Mir stellt sich beim dem Vorschlag auch die Frage, wie ich als Erblasser ein Eigenheim an mehrere (potentielle) Erben verschenke.
 
@Capet Wieso? Ein Grundstück kann problemlos auf nahezu beliebig viele Miteigentumsanteile verteilt werden. Bei mir werden vier Söhne demnach jeweils einen 25%igen Eigentumsanteil erhalten, so passt es dann auch mit den Freibeträgen. Alternativ könnte man das Flurstück teilen und die neuen kleineren Flurstücke einzeln übertragen, ist mit Immobilie drauf aber nicht so praktisch.
 
Naja, ein Eigenheim in einer Erbengemeinschaft (ich glaube, dass ist der richtige Begriff) kann auch in einer ganz eigenen "Hölle" enden, wenn das zwischenmenschliche Verhältnis zwischen den Erben nicht passt. Aber egal, ich wollte hier nicht offtopic abbiegen.
 
Die zwischenmenschliche Betrachtung lassen wir außen vor, das ist ja bei jedem anders. Bekomme im Job auch gerne mal was mit, wenn Erbengemeinschaften oder Wohneigentumsgemeinschaften sich uneins sind.
 
Ja das ist im Grunde kein Unterschied. Nur im Erbfall bekommt der Verstorbene das eventuell folgende Theater nicht mehr mit.
 
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Madcat69 schrieb:
Ein Grundstück kann problemlos auf nahezu beliebig viele Miteigentumsanteile verteilt werden
Das passiert sogar ganz automatisch, wenn kein anderslautendes Testament vorliegt.
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Madcat69 schrieb:
Bei mir werden vier Söhne demnach jeweils einen 25%igen Eigentumsanteil erhalten, so passt es dann auch mit den Freibeträgen
Daraus schließe ich, dass deine Immobilie etwa 1,5Mio wert ist (direkte Nachkommen haben bei Erbe und Schenkung einen Freibetrag von 400k).
 
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Erkekjetter schrieb:
Nein? EFH und ETW sind, wenn selbst bewohnt (und damit ist nicht gemeint, dass sie dort tatsächlich wohnen sondern wohnen würden, wären sie nicht in Pflege) und "angemessen" (riesige Luxusvillen sind nicht geschützt, der Wert ist dabei nicht relevant sondern die Größe des EFH/der ETW) geschützt und werden nicht als verwertbares Vermögen gezählt, welches aufgebraucht werden müsste bevor stattliche Hilfe fließt.

Wie hoch ist das Schonvermögen?​


Unberührt bleibt laut § 90 SGB XII jedoch das sogenannte "Schonvermögen". Dieses Schonvermögen bleibt bei der Finanzierung der Pflegeheimkosten unangetastet.

Die Höhe des Schonvermögens:

  • 10.000 € bei Alleinstehenden
  • 20.000 € bei Ehegatten
Sollten Kinder im Haushalt leben, kann für diese ein weiterer Freibetrag von 500 € ergänzt werden. Eine selbst genutzte Immobilie gehört ebenfalls zum Schonvermögen. Ist die Immobilie allerdings nicht mehr vom Ehepartner bewohnt, so wird sie zur Finanzierung der Heimkosten genutzt.

Ist das eigene Geld – Schonvermögen ausgenommen – aufgebraucht, springt zunächst das Sozialamt ein. Es kann jedoch sein, dass das Amt das Geld von den Kindern einfordert.
https://www.wuerttembergische.de/ge...icherung/pflegefall-haus-vermoegen-schuetzen/
 
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Laie1 schrieb:
springt zunächst das Sozialamt ein.
Lol, bei uns war der Antrag nach 6 Monaten noch nicht durch. Da war das Elternteil schon verstorben und wir sind auf 15.000€ Heimkosten sitzen geblieben, aber dadurch nicht zur Zwangsversteigerung des EFH gekommen, da abbezahlt.

Edit: Ach ja, das sollte ich noch erwähnen -> die haben noch nichtmal gefragt ob wer von uns mehr wie 100.000€ netto im Jahr verdient, einfach zur Zahlung mit Gericht gedroht.
 
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Ich verstehe den Wirbel darum nicht. Das ist bereits jetzt Realität, und zwar ganz ohne irgendeine Reform.

Mein Opa ist als Witwer pflegebedürftig geworden und musste in ein Pflegeheim. Was ist passiert? Um die Kosten begleichen zu können, wurde sein Sparbuch immer leerer, und sein Haus wurde von seinen Kindern verkauft, um das Pflegeheim bezahlen zu können. Als er dann verstarb, war das Erbe entsprechend kleiner.

Meine Oma, im stolzen Alter von 97 Jahren, ist Ende letzten Jahres Witwe geworden und benötigt Pflege. Die Pflegekraft kommt zweimal am Tag zu ihr nach Hause. Um die Kosten dafür zu begleichen, verringert sich ihr Kontostand kontinuierlich. Muss sie irgendwann in ein Heim, wird auch ihr Haus verkauft werden müssen, um die vierstelligen Monatsbeträge jeden Monat begleichen zu können.

Genau dafür baut man doch ein Haus: zur Absicherung im Alter, also für mietfreies Wohnen, und als Vermögen bei Veräußerung, wenn man selbst nicht mehr darin wohnen kann, um Kosten zu decken.

Der Wirbel kommt meines Erachtens von potenziellen Erben, die Angst um ihr zukünftiges Erbe haben und ihre Felle davonschwimmen sehen.
 
Dr. MaRV schrieb:
Ich verstehe den Wirbel darum nicht. Das ist bereits jetzt Realität, und zwar ganz ohne irgendeine Reform.
Entweder war der CDUler bei seiner Aussage so abartig schlecht informiert wie das bie Politikern oft üblich ist, oder er hat anderes im Sinn, das er aber nicht aussprechen wollte, um seine Wiederwahl nicht direkt zu gefährden.

Dr. MaRV schrieb:
Der Wirbel kommt meines Erachtens von potenziellen Erben
Wenn man dem Politiker ausnahmsweise mal keine 100% Unwissenheit unterstellt, wäre hier durchaus auch das Heranziehen des Eigenheims für die Pflegekosten denkbar, so lange es noch einen nicht pflegebedürftigen Partner gibt, der in der Immobilie wohnen bleibt.

In vielen Fällen dürte die Immobilie zu einer Zugewinngemeinschaft gehören, womit die halbe Immobilie dem pflegebedürftigen gehört. Da könnte man durchaus vermuten, dass ein "Schonvermögen" für die Immobilie nur auf den Teil angesetzt werden sollte, welches dem nicht pflegebedürftigen gehört.

Ein Teilverkauf ist aber oft schwierig bis unmöglich. Damit bliebe mind. die "Zwangsvermietung" des Immobilienteils an den verbliebneden Partner (z.B. halbe marktübliche Miete gemäß Mietspiegel). Oder gar, wenn es noch schlimmer kommen sollte, die strikte Anrechnung der Immobiliengrößen gemäß SGB/Grundsicherung. Ist die Immobilie zu groß, muss der verbleibende Partner zwangsweise ausziehen oder sonstwie dafür sorgen, dass die Kosten weitestgehend erstattet werden.

Denkbar ist so einiges, was weit über die bisherigen Vorschriften hinaus geht (wie hier auch schon mehrmals geschrieben wurde). Was gemeint ist, konnte hier auch auf Nachfrage keiner sagen.
 
Dr. MaRV schrieb:
Der Wirbel kommt meines Erachtens von potenziellen Erben, die Angst um ihr zukünftiges Erbe haben und ihre Felle davonschwimmen sehen.
Kommt in großen Teilen von den selben, die uns in dieses Dilemma gebracht haben und den größten Teil ihrer Vermögen auf Pump für die Folgegenerationen aufgebaut haben. Und nicht die "Erben".

Und nein, das was jetzt kommt, war bisher nicht die Realität. Zwischen einer Wahl, dass man verkaufen kann um mehr als das Minimum seinen Eltern/Großeltern in der Pflege bieten zu können und einem absoluten Zwang, besteht ein erheblicher Unterschied....
Ergänzung ()

gymfan schrieb:
In vielen Fällen dürte die Immobilie zu einer Zugewinngemeinschaft gehören, womit die halbe Immobilie dem pflegebedürftigen gehört.
Woher sollen diese "vielen" Fälle kommen, wenn die übliche Erbreinfolge vorsieht, dass die Witwe/der Witwer alles an Erbe bekommt? Eine Situation wie die von dir geschilderte kommt ausschließlich über einen geregelten Erbnachlass zustande. Und ist dort auch eher ungewöhnlich.
 
Erkekjetter schrieb:
Woher sollen diese "vielen" Fälle kommen, wenn die übliche Erbreinfolge vorsieht, dass die Witwe/der Witwer alles an Erbe bekommt?
Es geht nicht um das Erbe sondern um die Frage, ob die Immobilie bei Eingennutzung durch den Pflegebedürftigen oder insb. wenn der Ehepartner dort wohnen bliebgt, in beliebigen Ausmaß zum Schonvermögen zählt.

Warum die Immobilie, die während der Ehe vom gemeinsamen Haushaltseinkommen abbezahlt wurde (aber auch das muss wieder nur meine extremst engstirnigen Minihorizont entsprechen und mittlerweile nicht mehr der Normalfall sein), nicht zur Hälfte der pflegebedürftigen Person gehören sollte, erschließt sich mir ohne jahlrelanges Jurastudium nicht. Genauso die Frage, ob bei einer Gesetzesänderung hier zwingend das Erbrecht Anwendung finden muss., weil der BGH sonst alles ablehnt. Immobilien mit einem Marktwert von >1 Mio sind in D heutzutage die extreme Ausnahme.

Erkekjetter schrieb:
Und nein, das was jetzt kommt
Ja was kommt denn konkret oder was ist schon nur konkret als Forderung genannt (nicht die Wischi-Waschi Aussage aus dem Interview)? Im Referentenentwurf vom 04.06.2026 muss man die Vorschläge dazu wohl mit der Lupe suchen, indem man die bisherigen Gesezte und den Entwurf selber zusammen würfelt. Die Presse scheint sie nicht gefunden zu haben, dort finde ich nur die frei interpretierbare Aussage aus dem Interview.

Ich finde im Referenzenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung" jedenfalls keine Änderung des Schonvermögens gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII für den Pflegebedürftigen selber oder den in der Immobilien wohnhaft bleibenden Ehepartner.
 
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