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wayne_757
Gast
Ich bin wirklich erschrocken, dass sich die meisten mit unseren Gewährleistungsgesetz nicht auskennen.
zur Aufklärung:
Selbst wenn der Hersteller nur 1 Jahr Garantie gibt und auf der Garantiekarte oder der Rückseite des Kaufvertrags/-belegs noch so ein Hokos Pokus steht, in Deutschland haben wir eine 24 monatige gesetzlich festgelegte Gewährleistungsgarantie beim Händler. Und darüber sind die Händler auch aufgeklärt. Das heisst, man muss sich innerhalb der 24 monate nicht mit den Hersteller herumprügeln, sondern mit den Händler.
Ja viele kennen sich genauso wenig aus wie du!
Nach 6 Monaten der 24 Monatigen Gewährleistung gilt die Beweislastumkehr. D.h. du musst dem Händler beweisen das das Gerät schon von Anfang an defekt war und das ist bei technischen Geräten fast unmöglich, weil es ja schon 6 Monate funktioniert hat. Effektiv hast du also nur 6 Monate (sicher) weil du im zweifelsfall dem Händler es nicht nachweisen kannst.