News PlayStation 3 Slim ab morgen bei Aldi

Ich bin wirklich erschrocken, dass sich die meisten mit unseren Gewährleistungsgesetz nicht auskennen.

zur Aufklärung:

Selbst wenn der Hersteller nur 1 Jahr Garantie gibt und auf der Garantiekarte oder der Rückseite des Kaufvertrags/-belegs noch so ein Hokos Pokus steht, in Deutschland haben wir eine 24 monatige gesetzlich festgelegte Gewährleistungsgarantie beim Händler. Und darüber sind die Händler auch aufgeklärt. Das heisst, man muss sich innerhalb der 24 monate nicht mit den Hersteller herumprügeln, sondern mit den Händler.

Ja viele kennen sich genauso wenig aus wie du!

Nach 6 Monaten der 24 Monatigen Gewährleistung gilt die Beweislastumkehr. D.h. du musst dem Händler beweisen das das Gerät schon von Anfang an defekt war und das ist bei technischen Geräten fast unmöglich, weil es ja schon 6 Monate funktioniert hat. Effektiv hast du also nur 6 Monate (sicher) weil du im zweifelsfall dem Händler es nicht nachweisen kannst.
 
Warum soll denn das Amazon Angebot besser sein?

Bei Amazon muss ich ja die 2 Controller noch dazu kaufen und dann komm ich teurer weg. oder nicht?
 
Das sind wieder so Aussagen, die nur beunruhigen und einfach so nicht stimmen.
Wir haben keine 6 monatige Garantie sondern reine und Waschechte 24 monate beim Händler.
Das ist gängige Praxis und wird seit eh und jeh angewendet.
Alles was über die 24 Monate hinausgeht, wie z.B. bei Aldi´s Medion Artikeln, leistet die Medion AG., also der Hersteller(wenn 3 Jahre Angeboten werden).

Und Ausserdem: Nach "6" monaten der "24" monatigen Gewährleistung tritt die Beweislastumkehr in Kraft? was schreibst du da? oO
 
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Nun ja, in Zeiten des Internets ist das ganze nichtmehr so einfach für die Hersteller! Denn: Wenn ein Fehler der bei dem eigenen Gerät aufgetreten ist, relativ oft in Foren etc breitgetreten und diskutiert wird, dann greift hier sehr wohl die Gewährleistung ein, so gesehen zB. bei diversen Samsung Fernsehgeräten. (sicher auch bei anderen, ich bin in der Firma aber nicht im Service Bereich tätig und habe davon nur periphär etwas mitbekommen, das kann man aber sicherlich auch auf sämtliche Elektronik ausweiten).

Aber was die Gewährleistung betrifft: Sie ist natürlich KEINE Garantie, sie ist vielmehr eigentlich besser, denn Garantie des Herstellers ist immer und zwar grundsätzlich immer eine limitierte mit den jeweiligen Auflagen des Herstellers, nicht zur Deko werden Garantiekarten beigelegt, sondern weil da die genauen Garantiebestimmungen des Herstellers darauf vermerkt sind.

Im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung haben sich allerdings viele Hersteller (mittlerweile)dazu durchgerungen die Garantie von den meist 12 Monaten auf 24 Monate zu erhöhen, der Vorteil des Kundens liegt auf der Hand: Weniger Ärger bei Reklamationen und mehr Kulanz, allerdings ist das nicht bei allen Firmen so, grundsätzlich von 24 Monaten Garantie zu sprechen ist also nicht richtig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da stimme ich casius vollkommen zu. 24 Monate sind bei uns eigentlich gängige Praxis, alles was darüber liegt, bietet der Hersteller an.
 
Ich sags mal so die Garantie Geschichte nervt mich auch besonders. Meine PS2 vom Europa Release läuft heute noch, aber ich bezweifel dass eine PS3 genauso lange laufen würde.

Sony hätte durchaus 2 Jahre Garantie machen können, denn wenn sie nach einem Jahr kaputt geht kann man glück haben und sie sind sehr kulant oder aber man hat viel Ärger und muss am Ende sich eine neue kaufen oder eine teure Reparatur zahlen.

Sagen wir meine PS3 geht nach 9 Monaten kaputt, dann bin ich ja anscheinend drauf angewiesen denen zu Beweisen dass der Fehler vorher liegt, kann ich ja schlecht machen.
 
...und was Rückgabe und Reklamationen anbelangt ist Amazon spitze, hatte nie Stress mit denen, eine über 1 Jahr alte Grafikkarte die defekt ging, habe ich umgehend 1:1 gegen original verpackte Neuware umgetauscht bekommen.
Bei Amazon fühle ich mich gut aufgehoben, der Service ist einfach unschlagbar.
 
Syntexer schrieb:
Warum soll denn das Amazon Angebot besser sein?

Bei Amazon muss ich ja die 2 Controller noch dazu kaufen und dann komm ich teurer weg. oder nicht?

Nö, wenn dann nur einen. Denn ein Controller ist ja so oder so dabei bei der PS3! Wipeout interessiert mich jetzt persönlich nicht so. Insofern finde ich das Amazon Angebot verlockender, und auch gerade wegen der 14 Tage Widerrufsrecht....bzw. 30 Tage bei Amazon.
 
Widerrufsrecht hat man bis zum 30. Januar weil Weihnachten ;)
 
Lest Ihr auch mal ein paar Seiten vorher?? Wer jetzt bei Amazon kauft hat Rückgaberecht bis 31 .01.2010


Unsere besondere Rückgabefrist zu Weihnachten
Sämtliche Artikel, die Sie bei Amazon.de zwischen 1. November und 31. Dezember 2009 direkt gekauft haben (gilt nicht für Käufe von Drittanbietern wie Marketplace-Bestellungen) können bis einschließlich 31. Januar 2010 zurückgegeben werden, sofern die Ware die sonstigen Rücknahmebedingungen erfüllt.


Aldi hat das nicht! also Amazon besseres Angebot wer vorerst mit einem Controller leben kann. Und die werden ja zukünftig eh noch billiger.
 
@OC-inside: Auch wenn du ihm zustimmst wird es nicht richtiger. 24 Monate gesetzliche Gewährleistung sind bei uns gängige Praxis, mehr nicht, auch nicht weniger. Garantie ist etwas anderes und auch unkomplizierter(in der Regel). Im Falle von Sony allerdings ist es korrekt, Sony gibt auf so gut wie alle Elektronikprodukte, wie auch die PS3, 2 volle Jahre Garantie, sprich der Beweis, dass der Fehler beim Gerät und nicht beim Nutzer lag, muss nicht erbracht werden. Viele andere Hersteller geben hingegen auch nur 12 Monate, ein namhafter der mir spontan einfällt wäre zB. Nikon.

Gesetzliche Garantie gibt es afaik nur für 6 Monate, alles danach ist eben Gewährleistung oder die Garantie fällt dank kulanter Hersteller auf 12 Monate oder eben gleich volle 24 Monate. Was meinst du warum es auf Akkus generell nur 6 Monate >Garantie< gibt und du nach 6 Monaten nichts mahcen kannst, außer einen neuen zu kaufen? Weil 6 Monate gesetzlich sind, und alles danach nicht beweisbar wird für dich als Konsument, da hilft dir die 24 Monate Gewährleistung auch herzlich wenig(wobei die afaik nichtmal aktiv ist bei Akkus, aber da bin ich mir nicht sicher).

Der Händler trägt Gewährleistungskosten nur sollte der Hersteller nichtmehr zahlungsfähig, sprich Pleite, sein. Gewährleistung liegt immer noch zuerst beim Hersteller selbst, dass man als Kunde zum Händler rennt ist natürlich richtig, dieser schickt sie dann allerdings direkt an die Hersteller bzw. deren Vertragswerkstätten.

Bei den mikrigen Gewinnmargen in der Elektronikbranche wäre es auch kaum machbar, wenn der Händler selbst die Kosten für Reperaturen tragen würde, dann würde es wohl keine Händler mehr geben und wir könnten alle direkt bei den Herstellern ordern ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewährleistung liegt immer noch zuerst beim Hersteller selbst

Nö, Gewährleistung ist eine Verpflichtung des Händlers gegenüber dem Kunden. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers

Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt auf 24 Monate. Für Verbrauchsgüter gilt aber nach 6 Monaten Beweislastumkehr

Beispiel:
Ein Hersteller gibt auf sein Produkt A keine Garantie. (das ist möglich). Der Händler ist zur 24 monatigen Gewährleistung verpflichtet. Jetzt geht das Gerät nach 6 Monaten + 1 Tag kaputt. Kunde geht zum Händler, möchte Gewährleistung in Anspruch nehmen. Händler sagt ätschbätsch, beweise mir das das Gerät von Anfang an einen Mangel hatte (dies ist de facto nicht möglich, dazu wäre z.B. Gutachten notwendig). Dann hat man Pech. Dann wäre man nach nur 6 Monaten auf Kulanz angewiesen oder man muss die Reparatur selbst bezahlen.
 
Wer bei Blu-Ray Wiedergabe Ton übern optical out haben will (bei Beamer) muß in den Videoeinstellungen nicht nur Bitstrem einstellen, sonder auch in Spieleeinstellung-->Audioptionen DD 5.1 + DTS Ausgabe aktivieren :D



Magic
smilywink.gif
 
wayne_757 schrieb:
Nö, Gewährleistung ist eine Verpflichtung des Händlers gegenüber dem Kunden. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers

Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt auf 24 Monate. Für Verbrauchsgüter gilt aber nach 6 Monaten Beweislastumkehr

Beispiel:
Ein Hersteller gibt auf sein Produkt A keine Garantie. (das ist möglich). Der Händler ist zur 24 monatigen Gewährleistung verpflichtet. Jetzt geht das Gerät nach 6 Monaten + 1 Tag kaputt. Kunde geht zum Händler, möchte Gewährleistung in Anspruch nehmen. Händler sagt ätschbätsch, beweise mir das das Gerät von Anfang an einen Mangel hatte (dies ist de facto nicht möglich, dazu wäre z.B. Gutachten notwendig). Dann hat man Pech. Dann wäre man nach nur 6 Monaten auf Kulanz angewiesen oder man muss die Reparatur selbst bezahlen.
Puh, endlich jemand, der das auch mal richtig hinbekommt! Schon erschreckend wie wenig die Deutschen Verbrauchen über ihre eigenen Rechte wissen ...

Und by the way ... Sony gibt bei der PS3 nur EIN JAHR Garantie! Darüber hinaus bleibt dem Kunden dann "nur noch" die gesetzliche Gewährleistung seitens des Händlers!
 
Wayne, ich weis ja nicht wo du deine Informationen her hast, aber das was du da
uns mitteilst verunsichert die hier Anwesenden.

Lasst das mit den 6 Monaten und der Beweiskraft. Kein Verkäufer möchte hören,
dass der Artikel von Anfang an schon einen knacks gehabt hat. Das gibt ein Hin und her.
Das mit dem 6 monate und danach beweisen, ist sowas von trockener Theorie, die niemand anwendet. Und warum? Es kostet Zeit und Geld und man möchte keine Kunden verlieren.

Am Ende sitzt der Kunde am längeren Hebel.

An alle anderen: Lasst euch nicht verunsichern. Ist was innerhalb der 24 monate defekt, kriegt man es repariert oder ausgetauscht. Ausser ein Händler ist dazu bereit Geschätftlichen Suizid zu betreiben!
Ergänzung ()


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Osirius schrieb:
Puh, endlich jemand, der das auch mal richtig hinbekommt! Sony gibt bei der PS3 nur EIN JAHR Garantie! Darüber hinaus bleibt dem Kunden dann "nur noch" die gesetzliche Gewährleistung seitens des Händlers!

Nur noch ist gut. Wenn nicht vom Käufer der Artikel sichtbar beschädigt wurde, kriegt man es Ausgetauscht oder ein repariertes Gerärt zurück. (innerhalb der 24 monate)
So ist das.
Punkt und aus!
 
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casius schrieb:
Wayne, ich weis ja nicht wo du deine Informationen her hast, aber das was du da
uns mitteilst verunsichert die hier anwesenden.

Lasst das mit den 6 Monaten und der Beweiskraft. Kein Verkäufer möchte hören,
dass der Artikel von Anfang an schon einen knacks gehabt hat. Das gibt ein Hin und her.
Das mit dem 6 monate und danach beweisen, ist sowas von trockener Theorie, die niemand anwendet. Und warum? Es kostet Zeit und Geld und man möchte keine Kunden verlieren.

Am Ende sitzt der Kunde am längeren Hebel.

An alle anderen: Lasst euch nicht verunsichern. Ist was innerhalb der 24 monate defekt, kriegt man es repariert oder ausgetauscht. Ausser ein Händler ist dazu bereit Geschätftlichen Suizid zu betreiben!

Stimmt. Trockene Theorie ... deshalb gibts wahrscheinlich Tonnen von BGH-Entscheidungen zum Gewährleistungsrecht. Weil es ja nicht vorkommt ...

Bei Media Markt, Amazon & Co. wirst wahrscheinlich meist Glück haben und die tauschen anstandslos um. Aber versuch mal bei irgendeinem kleinen Internetversender was umzutauschen, wenn dir z.b. 1-2 Monate vor Ablauf der Gewährleistung was kaputt geht!

Und mit Verunsichern hat das nichts zu tun. Man sollte aber nicht so blauäugig sein und sich seiner Rechte bewusst sein! Oder sollen wir jetzt anfangen Unwahrheiten zu erzählen nur weil es besser in deine, offenbar recht einfache, Welt passt?

-edit- Ich nehme mir jetzt einfach heraus zu behaupten, daß ich als Jurastudent kurz vor dem Examen die Rechtslage ein wenig besser beurteilen kann! Und so wie du das hier darstellst, stimmt es einfach nicht! Also red den Leuten keine Rechte ein, die sie de facto nicht haben! Im Regelfall werden die großen Händler wie MM, Saturn, Amazon & Co. recht kulant sein. Aber hier ist der Knackpunkt ... sie KÖNNEN, müssen aber nicht! Und wie das mit Kulanz bei irgendeiner kleinen Internetklitsche aussieht, wenn dir 2 Wochen vor Ablauf der 24 Monate ne Grafikkarte abraucht, kannst ja austesten.
Und "nur" Gewährleistung deshalb, weil sie gewöhnlich weniger Umfang hat und für den Käufer schlechtere Konditionen hat, als eine Garantie!
Da kannst du nun schreien wie du willst, aber an der Gesetzeslage ändern tut das mal rein garnüscht ...
 
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MikeBln schrieb:
Amazon hat die PS3 Slim 2x im System. Einmal mit 1-3 Wochen Lieferzeit (141 Bewertungen) und einmal "Auf Lager" (2 Bewertungen) .

Link sofort lieferbar


Hab den genannten Link grade bestellt und Lieferung am 10.11.09

Bei dem Angebot Amazon (141 Bewertungen) wird erst ab 20-25.11 geliefert hatte versehentlich erst das bestellt, aber sofort storniert und nun den anderen Link genommen.

Habe mir das Teil auch bestellt, dort stand zwar bei der Sprache was von Englisch drin. Aber denke das es sich dabei sicher um irgendeinen Fehler gehandelt hat.
 
@casius
bitte verbreite nich so einen umsinn...
es wäre schön, wenn man es so verallgemeinert sagen könnte.
so ist es aber nicht

wayne_757 hat vollkommen recht
wirklich erschreckend wieviel unwissen hier vertreten ist (bei leuten, die davon betroffen sein könnten)
...
 
habe eben bei amazon storniert, da ich nicht sicher bin, ob englisch oder nicht. sicher ist sicher. morgen wirds die auch noch woanders geben.

gruss
 
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