Problem nach Bestellung bei Online Shop

SVStormrat

Cadet 1st Year
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Mai 2011
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Hab bei einem Online Shop PC Einzelteile gekauft und diese von denen auch zusammenbauen lassen. Da aber die Grafikkarte wohl defekt war, musste ich den PC zurückschicken. Nach der Reperatur hat der Shop mir den PC ohne Rückfrage mit UPS zustellen wollen. Das ist aber bei mir quasi unmöglich und nach 2 Versuchen habe ich nach telefonischer Rücksprache mit dem Shop das Paket von UPS wieder zurückschicken lassen, damit die mir das ganze wieder mit DHL zuschicken. Gesagt getan und den Rückversand veranlasst. Hab danach auch nochmal 2mal angerufen und mir das bestätigen lassen. Email wäre wohl im nachhinein geschickter gewesen. Nach erneuter Nachfrage wie lange ich noch warten muss, wurde mir gesagt, dass ich nun eine Gutschrift bekomme. Dem hab ich dann widersprochen und gesagt, dass ich ja was anderes angeordnet habe. Nach weiteren 2 Tagen Wartezeit heißt es nun, dass ein Rückversand nicht mehr geht und ich meine Bankdaten angeben soll wegen der Gutschrift. Wie hoch diese ausfällt weiß ich allerdings noch nicht. Erwarte aber nicht, dass es der volle Kaufbetrag ist, da der Rückversand zwar innerhalb der 14Tage war, aber selbst zusammengebaute PCs nicht unbedingt unter das Widerrufsrecht fallen.


Werde morgen direkt dort anrufen und nach dem Betrag fragen, aber ein gewisses Hintergrundwissen, was möglich ist, hät ich jetzt schon gern.
 
Zuletzt bearbeitet:
14-tägiges entfällt, richtig. Aber da es sich hierbei um eine Reklamation und du die Ware noch nicht mal ordnungsgemäß in Betrieb nehmen konntest, solltest du wohl den vollen Preis zurückbekommen. Ohne dass ich jetzt eine spezifische rechtliche Grundlage vorlegen kann, versteht sich.
 
Die Ware wurde allerdings repariert. Ob sie danach funktioniert hat, weiß ich nicht.
 
Hast du einen funktionierenden PC im Besitz im Wert des von dir gezahlten Betrags? Du konntest einen funktionierenden PC nicht nutzen, ob den UPS im Laster hat oder nicht. Der Verkäufer erfüllt seinen Vertragsbestandteil nicht.
[/Laie]

Warum der Shop sich so merkwürdig anstellt ist auch putzig.
 
warum ist UPS bei dir unmöglich und Post (DHL) nicht??? verstehe ich jetzt nicht ganz. UPS liefert selbst in Kriegsgebiete aus, auf Inseln und sogar Bohrinseln.... ohne Scheiß. Warum hast du nachm 2 Zustellungsversuch dein Paket nicht direkt bei UPS abgeholt oder du hättest deine Adresse auf der Arbeit angegeben.
 
UPS ist quasi unmöglich, da ich arbeite und sonst niemand zu Hause ist und eine Terminzustellung ja nicht möglich ist. Eine Zustellung auf Arbeit ist aber auch nicht möglich. Und ein UPS Zentrum ist bei mir auch nicht in der Nähe und dazu ohne Auto kaum zu erreichen. DHL liefert dann in die nächste Postfiliale die zu Fuß gut erreichbar ist. Daher habe ich nachgefragt ob eine Rücksendung mit Widersendung durch DHL möglich ist. Das wurde mir bestätigt, also habe ich es gemacht, da es für mich deutlich leichter war.

@t-6 da ich das Paket zurückgesendet habe bzw es veranlasst habe, hat der Shop seinen Vertrag erfüllt So gut kenn ich mich in Recht noch aus. Wenn ich es schriftlich hätte, dass sie es mir zurückschicken mit DHL dann wäre das ganze auch kein Problem.
 
Karre schrieb:
dann hättest angerufen und denen gesagt um wieviel uhr das paket da sein soll -.-
das ja das tolle an ups

Tja hab ich auch machen wollen. Aber an der Hotline von UPS wurde mir gesagt, dass das nicht möglich sei.
 
Wie schon gesagt. Es muss erst nach BGB ein Kaufvertrag stattfinden.

Ein ganz normaler Kaufvertrag ist so aufgebaut:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Ist dies nicht der Fall, so ist auch kein Vertrag zustanden gekommen. Jeder muss demnach die Leistungen die er erhalten (rechtswidrig) hat dem anderen zurückgeben.

Siehe dazu auch: §145 und §147 sowie §929 sowie §853 (Realakt) und natürlich die AGBs des jeweiligen Shops !!!!! (in Deutschland kann man Verträge über alles abschließen, solange es einen Dummen gibt, der ihn annimmt, außer er verstößt wirklich hart gegen irgendwelche anderen Gesetze.)


Sachmangel 434 BGB
-> §433(I) Satz 2 BGB: Verpflichtung des Verkaufers, eine mangelfreie Sache zu liefern
=> weist eine Sache Sach- oder Rechtsmangel auf, liegt eine Pflichtverletzung vor
- Fehler in Beschaffenheit (fehlende vereinbarte / ubliche & zu erwartende Beschaffenheit)
- Fehler in der Verwendbarkeit (nicht fur vertraglich vereinbarte / gewohnliche Verwendung)
- Montagefehler oder fehlerhafte Montageanleitung (.IKEA-Klauselg)
- Falschlieferung (Aliudlieferung (=falsche Sache) bzw. Quantitatsmangel)

hab dir mal aus meiner Abi Zusammenfassung was rauskopiert, könnte ganz interessant für dich sein.

Mach dich auch mal mit dem §433 und dem Zustandekommen von Rechtsgeschäften vertraut.

Meiner Ansicht nach kommt der Shop seinen Pflichten nach und bessert ganz normal nach, was er natürlich darf, wenn Mängel an der Ware sind. (bis zu 2 mal)

Alles weitere, was UPS und DHL anbelangt:

§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Dem Verkäufer steht kein Rücktrittsrecht zu, er hat den nachgebesserten PC dem Käufer herauszugeben.

Das scheint mir nach der Schilderung eine ganz dreiste Nummer zu sein.

Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Käufer irgendwie zu verstehen gegeben hat, dass er den Vertrag widerrufen möchte.

@Kerrigan:

Was soll die Aufzählung von Abiturwissen hier weiterhelfen?
 
weil dadrin die Grundlagen stehen um was es hier geht. Weiß ja nich, auf welchem Stand er selber ist.
 
Nur leider passt einiges nicht zum Fall:

Versendungskauf? (474 II lesen)
853 BGB Arglisteinrede?
 
Hmmm, es wurde ohne Rückfragen vom Versender ein Versandunternehmen gewählt, was eher auf gewerbliche Kunden orientiert ist.

Da es dem Empfänger (Kunden) nicht möglich ist, die Gründe sind hier erst einmal unwichtig, so seine Ware in Empfang zu nehmen, ist der Versender nun nicht berechtigt die bereits bezahlte Ware einzubehalten und vom Kaufvertrag einseitig zurückzutreten und sich mit einer KontoAKonto Auszahlung aus diesem Vertrag zu entziehen.

Zumal hier wieder der Kunde auch hier nicht über den Betrag der Zurückerstattung bis Dato informiert wurde.
 
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