Doc Foster
Fleet Admiral
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- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Doch doch, der entsprechende Passus wird schon als Gewährleistungsausschluss auszulegen sein.
Streng juristisch müsstest du beweisen können, dass die Kaufsache versendet wurde. Wenn du das könntest, müsste der Käufer wiederum beweisen, dass du arglistig getäuscht hast. Wenn ein Mangel nicht vom Ausschluss der Gewährleistung gedeckt ist, dann müsste der Käufer jedenfalls darlegen, dass die Sache bei Übergabe an den Versender schon mangelhaft war.
Das unkomfortable an Paypal ist, dass der Käufer sein Geld zurückziehen kann und nun der Verkäufer klagen müsste (sonst der Käufer).
Wenn man weiterhin auf solch unsicheren Rechtsgeschäften bestehen will, sollte man zumindest folgendes beachten:
- Gewährleistung korrekt beschränken (Hinweise dazu gibt ebay m.W. auf den Hilfeseiten.
- Explizit Vorkasse und Bezahlung bei Abholung als einzige Versand- und Bezahlmöglichkeit vereinbaren (im Text).
- Verpacken und Versand beweisbar gestalten.
- Verkauf nur an Personen, welche ein Mindestmaß an Vertrauenswürdigkeit nachweisen können (bspw. durch pos. Bewertungen)
PS:
Sollte das nicht eher in das Recht Subforum?
Streng juristisch müsstest du beweisen können, dass die Kaufsache versendet wurde. Wenn du das könntest, müsste der Käufer wiederum beweisen, dass du arglistig getäuscht hast. Wenn ein Mangel nicht vom Ausschluss der Gewährleistung gedeckt ist, dann müsste der Käufer jedenfalls darlegen, dass die Sache bei Übergabe an den Versender schon mangelhaft war.
Das unkomfortable an Paypal ist, dass der Käufer sein Geld zurückziehen kann und nun der Verkäufer klagen müsste (sonst der Käufer).
Wenn man weiterhin auf solch unsicheren Rechtsgeschäften bestehen will, sollte man zumindest folgendes beachten:
- Gewährleistung korrekt beschränken (Hinweise dazu gibt ebay m.W. auf den Hilfeseiten.
- Explizit Vorkasse und Bezahlung bei Abholung als einzige Versand- und Bezahlmöglichkeit vereinbaren (im Text).
- Verpacken und Versand beweisbar gestalten.
- Verkauf nur an Personen, welche ein Mindestmaß an Vertrauenswürdigkeit nachweisen können (bspw. durch pos. Bewertungen)
PS:
Sollte das nicht eher in das Recht Subforum?
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