Probleme mit "Abtron.de"

Hallo,

heute habe ich Post vom Amtsgericht mit einem Auszug aus der Insolvenztabelle bekommen. Meine Forderung wurde zwar in voller Höhe festgestellt (in meinem Fall über 400 EUR), aber der Schuldner hat der Eigenschaft widersprochen, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begangen wurde (und damit über die Wohlverhaltensphase hinaus bestehen bleiben würde).
Sprich: Es läge kein Betrug vor. So wie ich das sehe, müsste ich den Tatbestand des Betrugs in einem eigenen Gerichtsverfahren feststellen lassen, damit die Forderung bestehen bleibt.

Weiß jemand, ob er diesbezüglich schon rechtskräftig verurteilt oder frei gesprochen wurde - was den Nachweis sicher vereinfachen würde? Zeugen gab's ja genügend! Wenn jeder Einzelne von uns ein entsprechendes Verfahren anstrengen muss, damit die Forderung bestehen bleibt, dann fürchte ich, können wir unser Geld schon jetzt endgültig abschreiben und Herr S. hat in ein Paar Jahren die Sache hinter sich.

Gruß
 
Genau den gleichen Brief habe ich auch bekommen.

Wie wichtig ist denn sein Widerspruch überhaupt? Mich interessiert viel mehr, wie ich jetzt an mein Geld komme. Der Betrag steht mir in voller Höhe zu, soweit so gut.

Nun habe ich einen Rang 0, was in meinen Augen auch nicht so übel ist, da:

"Die Befriedigung der Forderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren erfolgt stufenweise nach Rängen, d. h. nur dann, wenn die Gläubigerforderungen des vorhergehenden Rangs zu 100 % befriedigt werden können, erhält der nachfolgende Rang etwas. Zunächst müssen die Massekosten und die Masseschulden befriedigt werden, dann folgen die Forderungen im Rang 0, dann die Forderungen der nachgeordneten Ränge."

Momentan lese ich mich in diese §§179 - §§185 InsO ein. Besonders interessant ist ja auch dieser Abschnitt:

"§ 184
Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners

(1) Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung der Forderung gegen den Schuldner erheben. War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über die Forderung anhängig, so kann der Gläubiger diesen Rechtsstreit gegen den Schuldner aufnehmen.

(2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Das Insolvenzgericht erteilt dem Schuldner und dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle und weist den Schuldner auf die Folgen einer Fristversäumung hin. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen."


Was davon ist schon geschehen, was muss noch geschehen?


Falls alles nun automatisch seinen Gang geht, an wen kann ich mich wenden, wenn ich z.b. meine Kontodaten ändern möchte? Danach wurde ja nie wieder gefragt, aber sie änderten sich im letzten Jahr.
Ist dafür der Insolvenzverwalter zuständig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will ja nicht irgendwelche Illusionen zerstören, aber auf "Rang 0" stehen wohl auch alle 500(?) anderen, die auf Abtron hereingefallen sind. Ich nehme an, Herr S. hatte zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eher Schulden als ein Guthaben vorzuweisen, im besten Fall somit 0 EUR : 500 = 0 EUR.
Selbst für den Fall, das nach Abzug der Verfahrenskosten noch eine geringe Quote rauskommt - vielleicht 5 EUR? - ich gehe davon aus, dass unser Geld einfach Futsch ist und wir es nie wieder sehen. In jedem Fall wird es noch seeehhhhhrr lange Dauern, bis wir's wissen werden.

Wogegen ich mich allerdings wehre ist, dass Herr S. in ein paar Jahren mit einer Restschuldbefreiung rechnen kann, wenn ihm keine Straftat bei seinen Geschäften mit uns nachzuweisen ist. Erst danach macht es für Ihn wieder Sinn sich um neues Geld zu bemühen.

Ich lese den Auszug der InsO von Dir so (bin aber kein Jurist):

1) Diejenigen von uns, die keinen vollstreckbaren Titel mehr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirkt haben (zu denjenigen gehöre ich), müssen einem Widerspruch mit einer Feststellungsklage begegnen, auch wenn es nur um die Frage der "vorsätzlich ungerlaubten Handlung geht". Andernfalls gilt die ganze Forderung als bestritten (siehe http://www.inso-netzwerk.de/inhalt/02_aufsaetze/unerl_neu.htm ). Allerdings ist der Artikel aus 2002 - vielleicht hat sich in der Rechtsprechung mittlerweile etwas getan? Wir würden wohl in jedem Fall dem verbrannten Geld noch mehr gutes Geld hinterherwerfen. Die Aussichten auf Erfolg einer Feststellungsklage wage ich im Augenblick nicht einzuschätzen, da "Blödheit" nicht gleich "Vorsatz" ist und ich den Ausgang der bisherigen Verhandlung(en) nicht kenne. Ich bin Euch nach wie vor für diesbezügliche Hinweise dankbar!

2) Diejenigen, die einen bestehenden Titel zur Tablle angemeldet haben sind im Falle des Bestreitens wohl besser dran, weil die Beweislast umgekehrt zu sein scheint: Der SCHULDNER muss innerhalb eines Monats den Widerspruch verfolgen, sonst bleibt die Forderung wie angemeldet stehen.

Einiger Vorteil für Fall 1) ist wohl, dass keine Monatsfrist zu existieren scheint. Q.e.d.!

Ich werd' mal unverbindlich beim Anwalt nachfragen, ob eine Feststellungsklage Sinn macht, fürchte aber die Antwort bereits zu kennen.
 
Jop ich bin auch in RANG 0 eingeordnet worden... nun gut gestern bekam ich per post eine Einladung als opfer/zeuge für einen Gerichtstermin am 1.April um 10Uhr in Gummersbach.

Da haben die sich erstmal einen von über 500 Betroffenen rausgepickt und dann einen, der nur knappe 600km von Gummersbach entfernt wohnt... ayayay... naja ich werd euch auf dem laufenden halten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich bin Journalist bei einer Lokalzeitung im Oberbergischen Kreis und somit auch am Amtsgericht in Gummersbach.

Heute Morgen um 9:30 Uhr begann der erste Prozesstag gegen den Angeklagten. Insgesamt sind 20 Termine angesetzt, ein Urteil wird am 21. Mai erwartet.

Ihm wird nun offiziell Betrug in 400 Fällen vorgeworfen, die einzelnen Taten werden seit heute Morgen vorgelesen - und zwar jeder für sich. Das ganze dürfte bis heute Nachmittag andauern.

Ich werde nicht bei allen Terminen vor Ort sein, allerdings zeitweise schon.
Halte euch also teilweise aufm Laufenden ;)
 
Nachdem ich im tiefsten Bayern ansässig bin und demzufolge der Gummersbacher Lokalpresse nicht habhaft sein kann, freu ich mich immer wenn ich hier Neuigkeiten über abtron erfahre!
Mal sehen ob es Herrn S. gelingt sich aus der Schlinge zu winden, oder ob er endlich für sein Treiben gerade stehen muß.
In diesem Sinn harre ich der Dinge die da kommen!
Capbreton
 
Hey muss euch leider Mitteilen das ich im Letzen Jahr gegen denn Herrn S. geklagt habe Zivil-Recht sowohl auch im Straf-Recht!

Nach ca. 3 Monaten eine Antwort von der Staatsanwaltschaft Köln bekommen:

das Ermittelungsverfahren habe ich gemäß § 154 der Strafprozessornung eingestellt.

Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartenden Strafe neben einer bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.

Diese Voraussetzung ist in dem Vorliegen Fall erfüllt.

Hochachtungsvoll BLA BLA BLA


Knapp 300€ sind bei mir Futsch!
Joar das habe ich aus Köln bekommen im Juli 2009 nach gestellter Anzeige im April 2009

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Eure Beiträge! Das gibt mir eher Hoffung:
- Den selben Brief (Einstellung wegen Nicht-Gewichtigkeit) haben damals wahrscheinlich sehr viele von uns bekommen, so auch ich.
- Einige Fälle wurden weiter verfolgt (und wahrscheinlich derzeit verhandelt).
- Eine Verurteilung in diesen Fällen schadet dabei nicht (im Gegenteil) den Einspruch gegen die Eigenschaft unserer Forderungen aus "vorsätzlich unerlaubter Handlung" wegzubekommen und Herrn S. in den nächsten 30 Jahren entweder zur Wiedergutmachung oder zur Armut zu zwingen (mein Mitleid würde sich in Grenzen halten).
Ein rechtskräftiges Urteil, auch wenn wir (wegen Geringfügigkeit) nicht mehr direkt beteiligt sind, wäre imho hilfreich - ich bin gespannt ...
 
Zuletzt bearbeitet:
akkohls schrieb:
Knapp 300€ sind bei mir Futsch!

Würde ich so nicht sagen! Einfach mal Widerspruch einlegen? Das habe ich auch gemacht.

Bin im übrigen vorgestern 1200km (Hin+Rückfahrt) nach Gummersbach gefahren und habe 10 min dort gegen ihn ausgesagt. Mal sehen was sich tut. Die Kosten für die fahrt bekommt man ja zurückerstattet. Ich werde mich auf alle fälle mal in den nächsten Tagen beim Amtsgericht melden um herauszufinden wie die Sache nun endet. Die Verhandlung ist ja öffentlich. War nur keiner da zum zuhören/schauen. Naja... abwarten und Tee trinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
@freeroom,

super.

Es wäre schön, wenn Du uns über den Ausgang des Verfahrens bzw. der Verhandlung informieren würdest.

Viele können leider nicht die örtliche Presse lesen, aber als eine Schar von Geschädigten, die in der gesamten Republik verstreut sind, würde es uns brennend interessieren was das Ergebnis dieser trägen Justiz ist.

Wäre wirklich toll und ich bedanke mich - im Namen vieler - für Deine Bemühungen recht herzlich.

Gruss

Blue Duck
 
Ich schließe mich Blue Duck an: Sehr nett von dir, freeroom. Auch ich werde sehr gespannt verfolgen, was du uns hier in Zukunft noch berichten kannst.
 
Hallo blume666,
auch ich sehe mit grosser Erwartung Deinen Berichten entgegen und Danke für dieses Opfer. Gibt es sonst noch Hinweise, was man gegenüber Hr. Dohrmann, dem Insolvenzverwalter, unternehmen sollte?.
Gruss
icke34
 
Hallo zusammen,

wie florian schon schrieb, ist die Verhandlung am Freitag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Dabei hat das Schöffengericht das Strafmaß sogar noch höher angesetzt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der Richter hat über zweieinhalb Stunden gebraucht, um das Urteil zu begründen. Er wirkte dabei übrigens sehr genervt ;)

Es war ein langwieriger Prozess, weil jede einzelne Tathandlung genannt wurde. Selten habe ich soviele Zeugen gesehen und der Angeklagte hat sich entsprechend reumütig gegeben. Wir hatten es weniger mit einem professionellen Betrüger zu tun, als vielmehr einem unerfahrenen Geschäftsmann, der keine Ahnung von wirtschaftlichem Arbeiten hatte und somit in einen Sog gezogen wurde, aus dem er nicht mehr raus kam. Er hat sich praktisch den Ast, auf dem er stand, abgesägt.

Was mich jedoch wundert und wie auch in einer Zuschrift an uns zu lesen war, ist die Tatsache, dass einige Strafverfahren eingestellt wurden. Während der Verhandlung wurden auch Anzeigen genannt, die sich im Wertbereich von 50€ aufhielten. Wie kann es dann sein, dass andere Anzeigen in Höhe von 133€ oder gar 300€ eingestellt wurden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahrscheinlich hat man über eine Einstellung der Anzeigen erstmal versucht, das Prozessvolumen einzuschränken. Die Leute, die dagegen widersprochen haben, wurden wohl dann weiterhin miteinbezogen. So kommt das vermutlich zustande, dass teilweise niedrigere beträge dann weiterhin verfolgt wurden, während Fälle mit höheren Summen eingestellt wurden, weil die Leute nicht der Einstellung widersprochen haben.
 
Okay. Er geht ins Gefängnis wegen Betrugs.

Was aber zur Hölle passiert nun mit meinem Geld? Wann und wie und wo kann ich das nun einfordern/erhalten? Erst nach dem der Typ wieder ausm Gefängnis gekommen ist? Wenn er wieder Geld hat? Wann wird er wohl wieder Geld haben?

Das muss doch auch die anderen Geschädigte interessieren.
 
freeroom schrieb:
Was mich jedoch wundert und wie auch in einer Zuschrift an uns zu lesen war, ist die Tatsache, dass einige Strafverfahren eingestellt wurden. Während der Verhandlung wurden auch Anzeigen genannt, die sich im Wertbereich von 50€ aufhielten. Wie kann es dann sein, dass andere Anzeigen in Höhe von 133€ oder gar 300€ eingestellt wurden?

Bei mir ging es um rund 250€ und ich bekam auch einen Brief in dem stand, dass das Verfahren gegen Herrn S. eingestellt wurde. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt mich noch mal auf das Strafrecht verwiesen und schwupps bekam ich einen weiteren Brief in dem stand, dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde.
 
Ich habe auch eine Klage gegen Herrn S. durchgesetzt. Ich habe aber von den Behörden keine Info erhalten und bin daher sehr gespannt wie es weitergeht.

Ich versuche es nun gelassen zu betrachten. Das Urteil ist 30 Jahre gültig und Zinsen gibt es 5 Punkte über dem Basiszins....

Die Hoffung stribt zuletzt...
 
Hallo bin neu in diesem Forum und beschäftige mich schon länger mit der Firma Ab.... wohne hir vor Ort und habe Aktuelle Nachrichten über Herr R.S.bei intresse melden.Gruß Papa01
Ergänzung ()

Hallo habe noch vergesse zu sagen das Herr R.S einen neunen Online shop betreibt,Gruß Papa01
 
Hallo,

ja gern weitere Infos an mich..per PN oder an "resinmodel at web.de" ...würde mich freuen..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben