Hallo,
heute habe ich Post vom Amtsgericht mit einem Auszug aus der Insolvenztabelle bekommen. Meine Forderung wurde zwar in voller Höhe festgestellt (in meinem Fall über 400 EUR), aber der Schuldner hat der Eigenschaft widersprochen, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begangen wurde (und damit über die Wohlverhaltensphase hinaus bestehen bleiben würde).
Sprich: Es läge kein Betrug vor. So wie ich das sehe, müsste ich den Tatbestand des Betrugs in einem eigenen Gerichtsverfahren feststellen lassen, damit die Forderung bestehen bleibt.
Weiß jemand, ob er diesbezüglich schon rechtskräftig verurteilt oder frei gesprochen wurde - was den Nachweis sicher vereinfachen würde? Zeugen gab's ja genügend! Wenn jeder Einzelne von uns ein entsprechendes Verfahren anstrengen muss, damit die Forderung bestehen bleibt, dann fürchte ich, können wir unser Geld schon jetzt endgültig abschreiben und Herr S. hat in ein Paar Jahren die Sache hinter sich.
Gruß
heute habe ich Post vom Amtsgericht mit einem Auszug aus der Insolvenztabelle bekommen. Meine Forderung wurde zwar in voller Höhe festgestellt (in meinem Fall über 400 EUR), aber der Schuldner hat der Eigenschaft widersprochen, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begangen wurde (und damit über die Wohlverhaltensphase hinaus bestehen bleiben würde).
Sprich: Es läge kein Betrug vor. So wie ich das sehe, müsste ich den Tatbestand des Betrugs in einem eigenen Gerichtsverfahren feststellen lassen, damit die Forderung bestehen bleibt.
Weiß jemand, ob er diesbezüglich schon rechtskräftig verurteilt oder frei gesprochen wurde - was den Nachweis sicher vereinfachen würde? Zeugen gab's ja genügend! Wenn jeder Einzelne von uns ein entsprechendes Verfahren anstrengen muss, damit die Forderung bestehen bleibt, dann fürchte ich, können wir unser Geld schon jetzt endgültig abschreiben und Herr S. hat in ein Paar Jahren die Sache hinter sich.
Gruß