hi... also nachdem ich den bescheid bekam dass mein verfahren eingestellt wurde (staatsanwaltschaft köln), habe ich widerspruch eingelegt. einen monat später kam ein brief, dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde.... hab bis jetzt aber nichts mehr davon gelesen!
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Probleme mit "Abtron.de"
- Ersteller xXxBladexXx
- Erstellt am
Hallo,
ich gehöre auch zu den Geschädigten. Ich habe dort am 26.12.08 mehrere Hardwareteile für 156,60euro gekauft. Nachdem ich einige Zeit gewartet hatte habe ich denen eine Mail geschrieben und nach der Ware gefragt. Mir wurde gesagt, dass diese geliefert würde. Nunja, dieses ist dann nicht geschehen und ich habe dann auch irgendwann nach dem Geld gefragt und mit einem Mahnbescheid gedroht. Dann hieß es, dass das Geld zurück kommen würde, aber auch dies ist nicht geschehen. Im April/Mai habe ich dann auch Anzeige erstattet, was jedoch auch zurück gewießen wurde, da es zum einen ein Verfahren gegen Rene S. geben soll und zum anderen weil der Streitwert zu gering ist(die Antwort habe ich vor einigen Wochen bekommen).
Meine Frage ist jetzt, ob es Sinn macht jetzt doch noch ein Mahnbescheid zu schicken. Ich habe keine Lust noch mehr geld zu verlieren und der Kerl scheint ja insolvent zu sein, oder? -Dann lässt sich ja auch nichts mehr bekommen...
Gibt es jemanden, der sein Geld bekommen hat?
ich gehöre auch zu den Geschädigten. Ich habe dort am 26.12.08 mehrere Hardwareteile für 156,60euro gekauft. Nachdem ich einige Zeit gewartet hatte habe ich denen eine Mail geschrieben und nach der Ware gefragt. Mir wurde gesagt, dass diese geliefert würde. Nunja, dieses ist dann nicht geschehen und ich habe dann auch irgendwann nach dem Geld gefragt und mit einem Mahnbescheid gedroht. Dann hieß es, dass das Geld zurück kommen würde, aber auch dies ist nicht geschehen. Im April/Mai habe ich dann auch Anzeige erstattet, was jedoch auch zurück gewießen wurde, da es zum einen ein Verfahren gegen Rene S. geben soll und zum anderen weil der Streitwert zu gering ist(die Antwort habe ich vor einigen Wochen bekommen).
Meine Frage ist jetzt, ob es Sinn macht jetzt doch noch ein Mahnbescheid zu schicken. Ich habe keine Lust noch mehr geld zu verlieren und der Kerl scheint ja insolvent zu sein, oder? -Dann lässt sich ja auch nichts mehr bekommen...
Gibt es jemanden, der sein Geld bekommen hat?
Das problem dabei ist, dass du erstmal seinen aktuellen Wohnort rauskriegen musst!
Ich hab den Mahnbescheid schon weg und abgewickelt und könnte vollstrecken aber
1. hat der A**** kein Geld und
2. weiß ich nicht wo er jetzt wohnt!
Trotzdem viel Glück!
Ich hab den Mahnbescheid schon weg und abgewickelt und könnte vollstrecken aber
1. hat der A**** kein Geld und
2. weiß ich nicht wo er jetzt wohnt!
Trotzdem viel Glück!
Habe heute Post von unserem Gericht erhalten, dass man mich in dem Strafverfahren gegen Rene S. wegen Betrug anhängig beim AG Gummersbach, als Zeugin vernehmen will!Das Verfahren das durch meine Anzeige anhängig war wurde zwischenzeitlich eingestellt. Aber anscheinend gibt`s wohl gewichtigere Schäden als meine. Das heißt, auch wenn meine Kohle weg ist, dass er wohl doch nicht ungeschoren davon kommt! Capbreton
Testoron
Banned
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 749
https://abtron.de ist zu.
sowas hab ich auch mal gehabt aber mit ebay kauf... diese leute die sowas machen sind schon so unten denen ist das echt egal was mit ihnen passiert.. die haben schulden zum anschlag.. und sehen nur das schnelle geld.. sind arme schweine die nicht mal der knast abschreckt.
hab sogar die ganzen polizeiakten hier liegen.. wo viele opfer gelistet sind und der täter.. und leider ist er nicht aufzufinden sagt die polizei da er nicht angemeldet ist. mein geld ist auch weg.
aber was soll man sich wundern.. wenn dieses system nur den reichen eine chance gibt zu überleben 0o
sowas hab ich auch mal gehabt aber mit ebay kauf... diese leute die sowas machen sind schon so unten denen ist das echt egal was mit ihnen passiert.. die haben schulden zum anschlag.. und sehen nur das schnelle geld.. sind arme schweine die nicht mal der knast abschreckt.
hab sogar die ganzen polizeiakten hier liegen.. wo viele opfer gelistet sind und der täter.. und leider ist er nicht aufzufinden sagt die polizei da er nicht angemeldet ist. mein geld ist auch weg.
aber was soll man sich wundern.. wenn dieses system nur den reichen eine chance gibt zu überleben 0o
hi,
ich hab ja, wie alle hier, die abtron-gang angezeigt. darauf hin habe ich eine bestätigung erhalten, später dann ein brief, dass das verfahren eingestellt wurde. darauf hin habe ich einspruch eingelegt und das verfahren wurde wieder aufgenommen und letzte woche kam ein brief in dem stand dass ich mein zahlungsbeleg bzw. eine kopie davon nach köln schicken soll... es tut sich was leute^^
ich hab ja, wie alle hier, die abtron-gang angezeigt. darauf hin habe ich eine bestätigung erhalten, später dann ein brief, dass das verfahren eingestellt wurde. darauf hin habe ich einspruch eingelegt und das verfahren wurde wieder aufgenommen und letzte woche kam ein brief in dem stand dass ich mein zahlungsbeleg bzw. eine kopie davon nach köln schicken soll... es tut sich was leute^^
Also meine Aussage wurde am letzten Freitag bei unserem Amtsgericht aufgenommen. Die sammeln jetzt wohl die Aussagen in ganz Deutschland ein. Der zuständige Richter wußte zwar keine Details, meinte aber dass die ganze Geschichte beim Schöffengericht in Gummersbach anhängig. Das zeige , dass da wohl etwas größeres auf unseren Herrn S. zukomme. Mal sehen wie´s weitergeht! Capbreton
Hallo Leidgenossen, 
da ist wohl nun Bewegung in der Sache.
Ich bekam heute ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter, der vom Amtsgericht bestellt wurde.
Nach der Mitteilung heisst es, dass nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Köln wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Es wurde der Insolvenzverwalter ..... bestellt.
Forderungen sind unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.01.2010 beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Tja, nun muss mal ein Spezi einen Ausblick auf die Sache geben. So wie ich es verstehe, werden jetzt die Forderungen gesammelt und mit dem Restvermögen befriedigt ( sicherlich anteilig, wenn nicht genügend Restvermögen vorhanden ist ).
Ich hoffe mal nicht, dass ist die Privatinsolvenz, wo jetzt die Gläubiger ihre Forderungen stellen, die dann mit dem Hinweis der Privatinsolvenz ( nach 6 Jahren Ravioli essen ) gänzlich vom Tisch sind.
Weiss da jemand bescheid und kann mir etwas Licht im Tunnel machen ?
Gruss
Blue Duck
da ist wohl nun Bewegung in der Sache.
Ich bekam heute ein Schreiben von einem Insolvenzverwalter, der vom Amtsgericht bestellt wurde.
Nach der Mitteilung heisst es, dass nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Köln wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Es wurde der Insolvenzverwalter ..... bestellt.
Forderungen sind unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.01.2010 beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Tja, nun muss mal ein Spezi einen Ausblick auf die Sache geben. So wie ich es verstehe, werden jetzt die Forderungen gesammelt und mit dem Restvermögen befriedigt ( sicherlich anteilig, wenn nicht genügend Restvermögen vorhanden ist ).
Ich hoffe mal nicht, dass ist die Privatinsolvenz, wo jetzt die Gläubiger ihre Forderungen stellen, die dann mit dem Hinweis der Privatinsolvenz ( nach 6 Jahren Ravioli essen ) gänzlich vom Tisch sind.
Weiss da jemand bescheid und kann mir etwas Licht im Tunnel machen ?
Gruss
Blue Duck
Hallo,
hab mittlerweile auch die Forderungsanmeldung vom Insolvenzverwalter bekommen und eine Vorladung vom Gericht zur Zeugenaussage.
Zum Ausfüllen der Forderungsanmeldung hab ich mir folgendes zusammengesucht im Internet:
Als Hauptforderung gibt man z.B. den Kaufpreis für ein bestelltes Teil an
Auf diese Kosten kann man dann unter dem Punkt Zinsen
5% über dem Basiszinssatz ansetzen (Basiszinssatz findet man unter http://basiszins.de/)
01.01.2009 -> 30.06.2009 1,62 %
01.07.2009 -> 31.12.2009 0,12 %
Als Startzeitpunkt habe ich den Tag genommen ab wann er in Verzug war, d.h. das Auslaufdatum meiner Mahnung an Ihn das Geld zurückzuüberweisen (da hatte ich 2 Wochen Frist gesetzt nach dieser er in Verzug gerät). Ist wohl so dass er auch ohne Mahnung z.B. beim Rücktritt vom Kauf nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät.
Anwalts-, Mahnbescheid, Portokosten … kannst du als weitere Kosten eintragen soweit sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (werden nicht verzinst).
Wichtig ist dass man bei ‚Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung’ ja ankreuzt denn dann unterliegen diese Forderungen nicht der Restschuldbefreiung wenn das anerkannt wird und du hast die nächsten 30 Jahre einen Vollstreckungstitel gegen Herrn S. (was immer das auch bringt, bunkert er halt sein Geld bei seiner Freundin. Hoffe die lässt ihn sitzen und zockt ihn ab
)
Was mir nicht klar ist was ich bei ‚Abgesonderte Befriedigung’ ankreuzen soll und was das für Konsequenzen hat.
Bringt das was wenn man einen Vollstreckungstitel hat das man bessere Chancen hat Geld zu sehen ? Wäre schön wenn jemand das mal detailliert erklären kann was man unter 'abgesonderter Befriedigung' genau versteht, Vorteile / Nachteile wenn man das beantragt ...
Gruß
Chris
hab mittlerweile auch die Forderungsanmeldung vom Insolvenzverwalter bekommen und eine Vorladung vom Gericht zur Zeugenaussage.
Zum Ausfüllen der Forderungsanmeldung hab ich mir folgendes zusammengesucht im Internet:
Als Hauptforderung gibt man z.B. den Kaufpreis für ein bestelltes Teil an
Auf diese Kosten kann man dann unter dem Punkt Zinsen
5% über dem Basiszinssatz ansetzen (Basiszinssatz findet man unter http://basiszins.de/)
01.01.2009 -> 30.06.2009 1,62 %
01.07.2009 -> 31.12.2009 0,12 %
Als Startzeitpunkt habe ich den Tag genommen ab wann er in Verzug war, d.h. das Auslaufdatum meiner Mahnung an Ihn das Geld zurückzuüberweisen (da hatte ich 2 Wochen Frist gesetzt nach dieser er in Verzug gerät). Ist wohl so dass er auch ohne Mahnung z.B. beim Rücktritt vom Kauf nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät.
Anwalts-, Mahnbescheid, Portokosten … kannst du als weitere Kosten eintragen soweit sie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (werden nicht verzinst).
Wichtig ist dass man bei ‚Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung’ ja ankreuzt denn dann unterliegen diese Forderungen nicht der Restschuldbefreiung wenn das anerkannt wird und du hast die nächsten 30 Jahre einen Vollstreckungstitel gegen Herrn S. (was immer das auch bringt, bunkert er halt sein Geld bei seiner Freundin. Hoffe die lässt ihn sitzen und zockt ihn ab
Was mir nicht klar ist was ich bei ‚Abgesonderte Befriedigung’ ankreuzen soll und was das für Konsequenzen hat.
Bringt das was wenn man einen Vollstreckungstitel hat das man bessere Chancen hat Geld zu sehen ? Wäre schön wenn jemand das mal detailliert erklären kann was man unter 'abgesonderter Befriedigung' genau versteht, Vorteile / Nachteile wenn man das beantragt ...
Gruß
Chris
S
StefanKS
Gast
Hallo,
ich bin auch Geschädigter, habe bisher allerdings keine Anzeige erstattet und daher vermutlich auch keine Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Kann mir jemand seine Kontaktdaten zukommen lassen, damit ich meine Forderung anmelden kann?
Danke und Gruß
Stefan
ich bin auch Geschädigter, habe bisher allerdings keine Anzeige erstattet und daher vermutlich auch keine Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Kann mir jemand seine Kontaktdaten zukommen lassen, damit ich meine Forderung anmelden kann?
Danke und Gruß
Stefan
Zuletzt bearbeitet:
(.)
hab das selbe problem, hatte nur anzeige erstattet, weil er schon unbekannt vezrogen war..... keine sonstigen schritte....
währe auch dankbar für die adresse....
währe auch dankbar für die adresse....
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(Direktes Komplettzitat entfernt. Bitte die Regeln beachten!)
romulus.rom
Cadet 1st Year
- Registriert
- Mai 2009
- Beiträge
- 8
Die Adresse vom Insolvenzverwalter, zur Forderungsanmeldung kann öffentlich bereitgestellt werden.
Zumal der Briefverkehr über das Gerichtsfach laufen sollte.
Dr. Henning Dohrmann
Fachanwalt für Insolvenz- und Erbrecht
Postfach 100254
51602 Gummersbach
Gerichtsfach 501
Hier kommt InsO §9 Abs.3 zum gelten.
Gruß vom romulus
Zumal der Briefverkehr über das Gerichtsfach laufen sollte.
Dr. Henning Dohrmann
Fachanwalt für Insolvenz- und Erbrecht
Postfach 100254
51602 Gummersbach
Gerichtsfach 501
Hier kommt InsO §9 Abs.3 zum gelten.
Gruß vom romulus
Hallo zusammen,
auch ich habe zum Jahreswechsel 2008/2009 bei Abtron eine Gainward GTX260 im Wert von ca 200 Euro gekauft, wieviele auch per Vorkasse. Anrufe und E-Mails waren mehr oder weniger Erfolglos ... bis auf eine unfreundliche, gestresste Dame am Telefon war da nichts zu machen. Kurz vor Auslaufen der Rücktrittsfrist vom Kaufvertrag kam dann die Grafikkarte per Post an.
Alles schön und gut, dummerweise habe ich damals nicht darauf geachtet ob dem Paket eine Rechnung bei lag, da ich schon froh war, die Hardware endlich im eigenem Haus zu haben. Nun ist mir am ersten Weihnachtstag die Grafikkarte hoch gegangen, völligst funktionsunfähig.
Nach einer kurzen Recherche im Netz musste ich dann diverse negative Threads zum Thema Abtron lesen und auch, das dieser Shop seine Türen geschlossen hat und in diversen Fällen der Gerichtsvollzieher schon vor Ort tätig wurde. Habe mich dann an den Hersteller gewand wegen einer RMA-Abwicklung, dieser sagte mir jedoch das ohne einen Kaufbeleg keine RMA möglich sei.
Soweit ich mich recht an meine Schulzeit und den Unterricht im Bereich Wirtschaftsrecht erinnere, ist der Verkäufer, in diesem Fall die Firma Abtron, dazu angehalten, Rechnungen bis 10 Jahre aufzubewahren oder irre ich mich da?
Sollte dies richtig sein, gibt es da noch eine Möglichkeit eine Rechnungskopie anzufordern? Da ja mittlerweile alle Kontaktmöglichkeiten vom Shop selber stillgelegt sind, frage ich mich ob ich mich in diesem Fall an den Insolvenzverwalter wenden kann, da dieser ja Einblick in alle Unterlagen haben müsste.
Ich weiss, das Problem was ich habe ist im Vergleich zu dem der anderen ohne Belang dennoch wurmt es mich gewaltig und wollte mal wissen was Ihr dazu sagt. Möchte ja nicht unbedingt 1 Jahr alten Elektroschrott im Wert von ca 200€ hier liegen haben
gruß
auch ich habe zum Jahreswechsel 2008/2009 bei Abtron eine Gainward GTX260 im Wert von ca 200 Euro gekauft, wieviele auch per Vorkasse. Anrufe und E-Mails waren mehr oder weniger Erfolglos ... bis auf eine unfreundliche, gestresste Dame am Telefon war da nichts zu machen. Kurz vor Auslaufen der Rücktrittsfrist vom Kaufvertrag kam dann die Grafikkarte per Post an.
Alles schön und gut, dummerweise habe ich damals nicht darauf geachtet ob dem Paket eine Rechnung bei lag, da ich schon froh war, die Hardware endlich im eigenem Haus zu haben. Nun ist mir am ersten Weihnachtstag die Grafikkarte hoch gegangen, völligst funktionsunfähig.
Nach einer kurzen Recherche im Netz musste ich dann diverse negative Threads zum Thema Abtron lesen und auch, das dieser Shop seine Türen geschlossen hat und in diversen Fällen der Gerichtsvollzieher schon vor Ort tätig wurde. Habe mich dann an den Hersteller gewand wegen einer RMA-Abwicklung, dieser sagte mir jedoch das ohne einen Kaufbeleg keine RMA möglich sei.
Soweit ich mich recht an meine Schulzeit und den Unterricht im Bereich Wirtschaftsrecht erinnere, ist der Verkäufer, in diesem Fall die Firma Abtron, dazu angehalten, Rechnungen bis 10 Jahre aufzubewahren oder irre ich mich da?
Sollte dies richtig sein, gibt es da noch eine Möglichkeit eine Rechnungskopie anzufordern? Da ja mittlerweile alle Kontaktmöglichkeiten vom Shop selber stillgelegt sind, frage ich mich ob ich mich in diesem Fall an den Insolvenzverwalter wenden kann, da dieser ja Einblick in alle Unterlagen haben müsste.
Ich weiss, das Problem was ich habe ist im Vergleich zu dem der anderen ohne Belang dennoch wurmt es mich gewaltig und wollte mal wissen was Ihr dazu sagt. Möchte ja nicht unbedingt 1 Jahr alten Elektroschrott im Wert von ca 200€ hier liegen haben
gruß
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