Probleme mit Ebay Käufer

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n4rti

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Hallo,
ich habe am 9.4.11 einen Artikel bei Ebay verkauft.
Bis zum 13.4.11 habe ich keine Zahlung erhalten und habe den Käufer mehrfach angeschrieben aber keine Reaktion. Den Fall habe ich dann bei Ebay gemeldet aber der Käufer hat immer noch nicht reagiert. AM 18.4.11 habe ich die Auktion dann geschlossen.
Und aufeinmal bekomme ich Post das daß Geld überwiesen wurde am 18.4.11, gestern war das Geld dann auf meinem Konto.

Ok, ich den Käufer angeschrieben das der Artikel gestern(19.4.11) verschickt wurde. Habe ich aber nicht da mir das alles nicht geheuer war. Wollte den Artikel dann heute versicken da daß Geld dann nicht mehr Rückbuchbar war.
Und heute bekomme ich eine Mail das sie mich anzeigen wollen wenn ich das Geld nicht bis 25.4.11 zurück überweise.

Wie sieht die rrechtliche Lage aus?

Läuft ja jetzt nicht mehr über Ebay da der Fall ja geschloßen wurde.


Grüsse
 

CaTFaN!

Pixelschubser
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Überweis das Geld doch einfach zurück, dann können sie dir nichts mehr ;)
 
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Wenn das Geld auf deinem Kontoauszug als Überweisung erscheint kann nix mehr zurückgebucht werden
 

Melvorx

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Wenn die das überwiesen haben können sie es nicht zurückbuchen - das Geld ist bei einer Überweisung weg.
 

toebsi

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wenn du den artikel noch hast, und du den "stress" freien weg gehen willst, einfach zurück überweisen und fertig

ich denke mal nicht das sie dich enzeigen können, desweitern müssen sie dir eine frist gewähren die meines wissens nach min2 wochen beträgt

so ansonsten einfach mal en anwalt anrufen und sich mal kuzr erkundigen
 

moquai

Banned
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Wie geht das? Am 18.04.11 die Auktion schliessen, wenn der Artikel schon am 09.04.11 verkauft wurde?
 

diggens

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schick das paket ab und gut ist es. wenn er überwiesen hat ist das geld nicht rückbuchbar. oder hast du die zahlung nicht klassisch über eine banküberweisung erhalten?

du solltest dir außerdem vor augen halten, dass kaum jemand ein verfahren anstrengt.

wieviel hat der verkäufer denn überwiesen?

sollte er dich dennoch anzeigen geht das nur über eine zivilklage, dann sollte er besser rechtsschutzversichert sein, da die aussichten für ihn nicht gut sind.

komme einfach deinen pflichten nach, dann passt das.

danach solltest du ihn unbedingt schlecht bewerten.
sollte er das gleiche bei dir versuchen, einfach kontakt zu ebay aufnehmen, die regeln das.

edit: nur mal laut gedacht: wer spät überweist und das geld danach zurückfordert, hat eventuell finanzielle probleme, also brauchst du wohl keine anzeige fürchten, die kann er sich bestimmt nicht leisten. sicherlich ein großmaul.
 
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lazsniper

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sehr sehr schwer zu verstehen dein problem ! musste es 3 mal lesen.

du hast was verkauft, ewig auf das geld gewartet. dann kam es, und kurz darauf verlangt der käufer eine rücküberweisung ?

der ist doch nicht ganz sauber ! ignoriere das . verschick die ware , umtausch und rücknahme sind sowieso ausgeschlossen bei privatverkäufen .

rest über anwalt - ich nehme an du hast eine gute rechtsschutzversicherung ?

ich hatte aber auch schon solche schwarzen schafe - ein handy verkauft welches normale gebrauchsspuren hatte. email kommt - der käufer will das handy behalten UND das geld zurück , weil , haltet euch fest, "das handy LÖCHER hat" . einfach ignoriert , geschrieben das geht nicht (fotos waren sehr sehr gut!) und abgehakt .

will ja nun nichts unterstellen , aber woher kam der käufer ? ihr könnts euch denken .
 
Zuletzt bearbeitet:

Targa 826

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Du hast doch beide Möglichkeiten. Erfüllen, also - versichert! - verschicken (wirksamer Kaufvertrag) oder Rückabwicklung (ist für dein Ebay-Konto womöglich verträglicher).
 

mrdarkmoon

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Interessante Einschätzungen der Lage ^^

Rechtlich gesehen ist das doch eigentlich ganz einfach.
Es wurde ein verbindlicher Kaufvertrag durch das beendet der Auktion geschlossen.
An dessen Erfüllung sind beide Parteien verpflichtet.
Der Verkäufer hat seine Ware angeboten und der Käufer dafür einen Preis geboten.
Eine Rückabwicklung des Geschäfts (Der geschlossene Kaufvertrag wird aufgelöst) geht nur mit beiderseitigem Einverständnis!
Deinen HickHack, weil das Geld nicht innerhalb von 3-4 Tagen auf dem Konto war verstehe ich allerdings auch nicht. Und das Du Angst hast, die Überweisung könnte wieder von Deinem Konto gebucht werden, finde ich auch sehr spannend.

so long.....
 

lazsniper

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@mrdarkmoon : du sagst es , so und nicht anders !
 

Fragesteller

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Wenn Du die Ware nicht versendet hast aber dies schriftlich behauptest wirft das ein schlechtes Licht auf Dich.

Also entscheide Dich was Du machen willst. Versende die Ware (und hebe den Beleg GUT auf), oder überweise das Geld zurück. Weder in dem einen noch in dem anderen Fall kann der Käufer jurisitsche Schritte einleiten.

Allerdings könnte es sein das er an der Ware herummäckelt. Wenn Du die Ware versendest mache vorher Fotos, oder falls vorhanden, schreibe Dir die Seriennummern auf.
 

Matze89

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Wieso schreibt ihr dann in beide Threads? o.O Muss das sein?
 

mrdarkmoon

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Zitat von n4rti:
Ok, ich den Käufer angeschrieben das der Artikel gestern(19.4.11) verschickt wurde. Habe ich aber nicht da mir das alles nicht geheuer war.

Grüsse

Das habe ich ja eben erst gelesen....ui....vortäuschen falscher Tatsachen ...na wem kommt das bekannt vor? ;)

Bei sowas wäre ich extrem vorsichtig. Wenn Du die Ware nach so einer Aussage nicht verschickst, geht das in Richtung Betrugstatbestand.
 

proud2b

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Was ist dein Problem?
Du hast dein Geld erhalten, und jetz verschick doch die Ware?
Wenn du ihm schreibst dass die Ware am 19.04.2011 versendet wurde und er immer noch nix bekommen hat - würde ich dir an seiner Stelle auch so ein Mail schreiben.

Überweis ihm das Geld zurück und fertig!
 

Cäsar1979

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Zitat von proud2b:
Was ist dein Problem?
Wenn du ihm schreibst dass die Ware am 19.04.2011 versendet wurde und er immer noch nix bekommen hat - würde ich dir an seiner Stelle auch so ein Mail schreiben.

Abgesehen davon das er den Artikel nicht verschickt hat, was ich auch nicht für gut befinde, solltest Du bedenken das heute der 20.04.2011 ist!! ;)
 

proud2b

Rear Admiral
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@ Cäsar

Bin wohl mit dem Datum etwas durcheinander gekommen, danke für deine Info ^^

Wenn du auf dem Kontoauszug das Datum der Überweisung, sprich Geldeingang auf deinem Konto beweisen kannst - hast du die Wahl, entweder die Ware verschicken, oder das Geld zurücküberweisen.

Rechtlich gesehen kann dir bei beiden Versionen nix passieren.
 

Unnu

Captain
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Die rechtliche Lage ist die, dass Du jetzt in Verzug bist.
(Und nebenbei hier im Forum auch noch eine betrügerische Handlung zugegeben hast.:rolleyes:)
2 Möglichkeiten:
-> Ware SOFORT verschicken, und hoffen das die Sache damit erledigt ist.
-> Geld rücküberweise und die Sache ist erledigt.

Wenn man Geld überweist, dann ist es weg.
Rückbuchen geht nur, wenn eine Abbuchungserlaubnis vorliegt.

Also Spute Dich.
Denn im Moment ist die Drohung des Käufers gerechtfertigt.

... mal davon abgesehen, dass dessen Terror wohl eine Revanche an Dich ist, weil Du ihm jede Menge mails bzgl. Zahlung geschickt hast.
... wenn ich das richtig lese.

Das geht so:
-> Erste mail an Käufer, die besagt, dass die Ware verschickt wird, sobald Geld auf dem Konto ist.
-> Nach ca. 14 Tagen 2.mail, dass noch kein Geld da ist, und ob es ein Problem gibt.
-> Nach einer weiteren Woche: Ankündigung, dass der Artikel neu eingestellt werden wird, eine negative Bewertung geben wird und ab ... Datum ggf. geflossenes Geld zurücküberwiesen wird.
-> Eine Woche drauf: Artikel neu einstellen.
(Und natürlich Geld zurück, sofern was kam!)
Fertig.
 

mrdarkmoon

Ensign
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Zitat von proud2b:
@ Cäsar

Bin wohl mit dem Datum etwas durcheinander gekommen, danke für deine Info ^^

Wenn du auf dem Kontoauszug das Datum der Überweisung, sprich Geldeingang auf deinem Konto beweisen kannst - hast du die Wahl, entweder die Ware verschicken, oder das Geld zurücküberweisen.

Rechtlich gesehen kann dir bei beiden Versionen nix passieren.


Völliger Quatsch! Was hier manche Leute von sich geben ist echt nicht zum aushalten. Ihr solltet vorsichtig mit euren rechtlichen "Ratschlägen" umgehen!

Wie ich oben bereits erläutert habe besteht ein verbindlicher Kaufvertrag der nur von beiden abgeändert werden kann!

Will jetzt der Käufer zurück treten und sein Geld erstattet haben und der Verkäufer willigt ein, ist alles in Butter.
Willigt der Verkäufer nicht ein, wird das Geschäft ganz normal abgewickelt.

Hält der Verkäufer allerdings bewusst die Ware zurück, obwohl er das Geld (ergo den Vermögensvorteil) bereits vom Käufer erhalten hat, gehts in Richtung Betrug.
 

niz

ᴬ7ᵪ
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