Prüfung der Elektroanlage in Wohnung verweigern?

Nightmare85

Captain
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Apr. 2007
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3.708
Hi Freunde,

folgendes Anliegen:
Ich bin am 01.02 in eine neue Wohnung gezogen, da ich aus der alten aufgrund von Sanierungsmaßnahmen ausziehen musste. (Gleiche Genossenschaft)

Die neue Wohnung war seit Anfang Januar leer (ich hätte da schon theoretisch einziehen können.)

Einige Wochen nach meinem Einzug bekam ich einen Anruf, dass die Elekroanlage geprüft werden müsste.
(Routinemäßig).

Ich fragte, warum dies nicht in dem Monat erfolgte, als die Wohnung leer war.
"Kann ich Ihnen leider auch nicht beantworten. " - hieß es.

Meinem Ansprechpartner sagte ich dann, dass bereits viele Steckdosen nicht mehr erreichbar sind, ich so gut wie alles eingerichtet habe und mir das nicht passt, dass irgendein Fremder durch meine ganze Wohnung läuft.
(Ich habe sowas eh noch nie erlebt).
Sollte ich Probleme feststellen, würde ich mich einfach melden.

Er sagte, er würde das notieren und die Sache schien erledigt.

Nun bekam ich ein Schreiben der Genossenschaft wo mir mit Amtsgericht gedroht wird und das Betretungsrecht erwähnt wird.

Kann ich dagegen was tun?
Ist doch nicht meine Schuld, dass die den ganzen Januar nicht dafür genutzt haben.
In der 1. Woche wäre es noch ok gewesen, aber mittlerweile ist mir das deutlich zu spät.

Grüße
 
Es ist nicht Dein Eigentum. Und wenn der Besitzer seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen will, dann kannst Du Dich da nicht in den Weg stellen.

Wo genau liegt das Problem?
 
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Hatte ich bereits geschrieben.
Wenn es für dich in Ordnung ist, dass Wildfremde quer durch deine Wohnung laufen, kann ich denen ja gerne deine Adresse geben ;)
Wie schon gesagt, die Wohnung war 1 Monat leer...

Im Übrigen hat der Brief das Frankierungsdatum 01.03.22 und im Brief steht, dass ich mich bis zum 28.02.22 bei der Instandhaltungsfirma melden soll.

Es gab keinen Anruf, keine E-Mail sondern nur diesen 1 überraschenden Brief mit dieser unrealistischen Frist.

Wenn er nur an den Schaltkasten geht, würde ich das noch akzeptieren.
Aber in jedes Zimmer?
No way!

Grüße
 
alle 5 Jahren müssen die Wasseruhren erneuert werden.
Lässt du den Handwerker da auch nicht rein?

Wie willst du feststellen, ob bei allen Steckdosen der Schutzleiter OK ist?
Wie willst du feststellen, ob der FI korrekt arbeitet?
Wie willst du feststellen, ob der Schleifenwiderstand noch passt?
Das sind Schutzmaßnahmen, welche dein Leben retten können.
Und die willst du nicht überprüft haben weil deine Wohnwand schon mit Deko vollgestellt wurde?

Ob die Wohnung im Januar Leer war interessiert niemanden, wenn die Prüfung des Hauses im Februar stattfinden soll.
 
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Ich hatte das gleiche "Problem", sehe es aber nicht wie du. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, was auch richtig ist! Es geht nicht nur um gesetzliche Vorgaben oder die Versicherung, sondern auch um dein ... Wohl.

BILD2324-01.jpeg


Wenn dir so etwas lieber ist, bitte (Aussenleuchte).

Zum Termin: sicherlich unglücklich gewählt, vom Vermieter, aber es kann immer mal was dazwischen kommen.
 
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Nightmare85 schrieb:
Aber in jedes Zimmer?
Normalerweise ja aber wenn Steckdosen nicht oder nur mit erheblichen Aufwand zu erreichen sind dann werden diese nicht geprüft sofern es im Sicherungskreis weitere geprüfte Steckdosen ohne Befund gibt. Da der Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet ist kommst du um diese Prüfung nicht drumherum.
 
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Nightmare85 schrieb:
Wenn er nur an den Schaltkasten geht
Wie willst du da Steckdosen kontrollieren :confused_alt: - meinst die Stromtierchen fliegen dahin?
 
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Du wirst nicht viel machen können. Der Vermieter darf selbst einfach so doch besuchen, das du ihn auch praktisch reinlassen musst ABER es muss angekündigt werden samt angemessener Frist.
Heul nicht rum und mach einfach, dann ist es doch erledigt.
 
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/Ironie Die Drogen vorher verstecken
 
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Wie willst du feststellen, ob der FI korrekt arbeitet?

Es heißt seit gefühlten 200 Jahren RCD, du bist ja sonst im ET Bereich auch so korrekt. Und die Test Taste am RCD muss/sollte je nach RCD ohnehin alle 12/6 Monate gedrückt werden.

Ich habe das selbe aus quasi Vermietersicht. Wir haben auch Mieter die meinen man muss keinen Zugang zu den Steckdosenstromkreisen gewähren. Dann wird eben der Abgang nur aus der Verteilung gemessen und auf dem Messprotokoll vermerkt "Kein Zugang Mieter verweigert", aber wir haben ohneihn zum Glück in 90% der Fälle Übegabekästen.

Rechtlich kann man sich vermeintich dagen wehren, da auch aus der Verteilung gemessen werden kann, aber TE sollte lieber froh sein da ein E-Check gemacht wird.
 
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florian. schrieb:
Ob die Wohnung im Januar Leer war interessiert niemanden, wenn die Prüfung des Hauses im Februar stattfinden soll.
Falsch, nicht des Hauses, sondern in meiner Wohnung, und das, weil ich frisch eingezogen bin.

Das ist kein allgemeiner Vorgang, der unabhängig von meinem Einzug definiert ist.

Giggity schrieb:
/Ironie Die Drogen vorher verstecken
Guter Witz, hab mit solch einem Mist jedoch nichts zu tun ;)

ModellbahnerTT schrieb:
Normalerweise ja aber wenn Steckdosen nicht oder nur mit erheblichen Aufwand zu erreichen sind dann werden diese nicht geprüft sofern es im Sicherungskreis weitere geprüfte
Also eine beliebige Steckdose pro Zimmer würde ich noch akzeptieren.
Bin jedoch nicht bereit, Möbel zu verrücken oder gar etwas abzubauen.
IceKillFX57 schrieb:
Heul nicht rum und mach einfach, dann ist es doch erledigt.
Mal wieder so ne dämliche Unterstellung.

Danke für eure Antworten und viele Grüße
 
Nightmare85 schrieb:
Mal wieder so ne dämliche Unterstellung.

Danke für eure Antworten und viele Grüße

Was für eine Unterstellung?
Und gerne. Schönes Wochenende.
 
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Ich hatte mal ähnliche Probleme, mal wurden die Rauchmelder geprüft, dann die Heizungstermostate ... Am Ende musst du aber einen Zugang zu deiner Wohnung zulassen. Ist nicht toll, macht kein Spaß- muss aber sein.
 
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Nightmare85 schrieb:
Falsch, nicht des Hauses, sondern in meiner Wohnung, und das, weil ich frisch eingezogen bin.
Das ist nicht Dein Eigentum.
Nightmare85 schrieb:
(...)
Bin jedoch nicht bereit, Möbel zu verrücken oder gar etwas abzubauen.
(...)
Du hast im Rahmen Deines Mietvertrags (freiwillig) Pflichten übernommen, die wirst Du nun erfüllen müssen. Ein Blick in Deinen Mietvertrag sollte genügen, auf der letzten Seite steht Deine Unterschrift.
 
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Binalog schrieb:
Du hast im Rahmen Deines Mietvertrags (freiwillig) Pflichten übernommen, die wirst Du nun erfüllen müssen.
Im Mietvertrag ist das Begehungsrecht des Vermieters geregelt. Schau einfach mal nach, was Du unterschrieben hast.
 
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Genau wegen solchen Genossen habe ich mein Mehrfamilienhaus verkauft. „Ey Vermieter, kaputt, kümmere dich, aber ich lasse keinen rein.“ :freak:

Verstehe diese Komödie 0,0. Sei einfach froh, dass es überprüft wird. In meiner letzten Wohnung hat sich der Vermieter 0,0 gekümmert. Da war z.B. die Wasseruhr schon seit über 10 Jahren nicht gewechselt worden.
 
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Danke, das wollte ich gestern auch schreiben war schon spät.
Auch wenn ich mich damit jetzt bei dem ein oder anderen unbeliebt mache, sprich halt mit dem Vermieter. Wenn die Dose hinter einem Schrank steht, dann Räume den halt leer und verschieb den mit 2-3 Mann. Ist es ein 5M Schrank, dann schaut es natürlich blöd aus. Da würde ich wie erwähnt mit dem Vermieter reden und versuchen zumindest eine Mietminderung oder ähnliches auszuhandeln. Natürlich proportional zu deinen Gunsten. Ist ja Freizeit und Arbeitszeit die da draufgeht.
 
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Eigentlich ist das Besichtigungsrecht Pflichten/Rechte im Mietrecht verankert- kann jeder nachlesen.
Terminlage kann je nach Wichtigkeit Stunden oder 2 Wochen sein ( glaub bei Nachmietern Besichtigung waren noch längere Zeiträume, weiß ich aber nicht genau)
Ruf halt die Firma an....frag was, wann und wo die ran müssen.
 
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Eine Mietminderung kann man androhen, wenn der Vermieter einen Mangel nicht abstellt. Hier will der Vermieter ja ein Mangel beseitigen und der Mieter hindert ihn daran.
 
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Da ich jahrelange Erfahrung mit der Wiederholungsprüfung von E-Anlagen aller Art und Größe habe, vom Baucontainer bist zur Uniklinik, kann ich mir ein Urteil erlauben. Ich hatte noch nie eine Anlage dabei, wo sich der Nutzer dagegen gesträubt hat. Es kann zwar ein paar Umstände machen, aber wenn man mal kurz mit anpackt ist alles machbar (manches mit kleinen Kompromissen). Es wird ja nun nicht vor jeder Steckdose ein alter Eichenschrank stehen. Wenn doch, dann kann man, falls dort ein Verlängerungskabel steckt (die eine oder Andere Dose wird ja wohl genutzt werden) auch inclusive des Kabels testen. Dann misst man eben Schleifenwiederstand/Schutzleiterwiederstand Polarität usw. über das Gesamtkonstrukt. Sichtprüfung ist dann natürlich nicht Möglich. Dafur hat man das Prüfprotokoll. Wirhaben auch nie verlangt, das einer seinen Kühlschrank aus der Einbauküche ausbaut. Schutzleiter zumindest kann auf Wirksamkeit geprüft werden. Schleifenwiderstand an der weit entferntesten Steckdose als Vergleichswert. Auch Elektriker haben bewegliche Gelenke, das heißt, die krabbeln auch mal unter den Schreibtisch und machen noch ganz Andere sprortliche Übungen, ohne Deine Wohnung zum Schlachtfeld zu machen. Und wenn außer Dir vielleicht noch Frau und Kind bei Dir leben, müsstest Du für die Prüfung sogar dankbar sein. Übrigens kann der Elektriker auch kurzerhand einen ganzen Stromkreis außer betrieb nehmen, wenn der sichtbare Teil der Anlage vermuten lässt, das die Anlage nicht sicher ist.
Schnelle Möglichkeit: Ein vorbereitetes Formular unterschreiben, wo festgehalten wird, das Du für alle zukünftig autretenden Schäden, egal ob Brand- ,oder Personenschäden durch eine betriebsunsichere Anlage verantwortlich bist.
 
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