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News PS3-Beschwerde: Amazon zahlt für OS-Entfernung
- Ersteller Sasan
- Erstellt am
- Zur News: PS3-Beschwerde: Amazon zahlt für OS-Entfernung
C
chaosPit
Gast
Also ich sehe es nicht ein meinen Verkäufer damit zu nerven, da hier seitens des Herstellers das Produkt in seinen Funktionsumfang gemindert wurde (ohne erkennbaren Grund!) und es keinen Mängel im Sinne der zwei Jahre Gewährleistung darstellt.
Das Amazon so gehandelt hat, ist zwar sehr löblich, aber ich bin der Meinung das hier Sony ganz klar der Ansprechpartner ist und Notfalls alles über den EU-Verbraucherschutz zu gehen hat. Denn dafür sind die Herren in Brüssel und so da.
Das Amazon so gehandelt hat, ist zwar sehr löblich, aber ich bin der Meinung das hier Sony ganz klar der Ansprechpartner ist und Notfalls alles über den EU-Verbraucherschutz zu gehen hat. Denn dafür sind die Herren in Brüssel und so da.
Busta Rhymes
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 1.575
Wenn ich zurück denke mit was die PS3 Anfangs beworben wurde kann ich heute nur noch den Kopf schütteln.
Erstmal dick auftragen und wenn die Kunden dann ein bestimmtes Image von der PS3 haben die Funktionen Stück für Stück abbauen. Merkt doch keiner...
- 2x HDMI
- PS 1& 2 support
- Kartenleser
- Mehr USB-Ports
- Other-OS
Erstmal dick auftragen und wenn die Kunden dann ein bestimmtes Image von der PS3 haben die Funktionen Stück für Stück abbauen. Merkt doch keiner...
-=Hellraiser=-
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2004
- Beiträge
- 768
Tonausgabe per Bitstream nicht vergessen
Mal ein paar Kleinigkeiten die evtl. ganz interessant sind:
1. Die hier beschriebene "EU-Direktive 1999/44/EC" wäre besser als EG-Richtlinie 1999/44/EC übersetzt worden (EG, weil die Richtlinie eben mehr als 10 Jahre alt ist und Richtlinie weil das die übliche & offizielle Übersetzung des englischen Wortes "Directive" ist). Diese spezielle Richtlinie ist auch als Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bekannt.
2. Richtlinien wirken nicht unmittelbar (Normalfall). Hier macht das aber nichts, denn die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt: Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 474 ff. BGB.
3. Der Händler hat Rückgriffsrechte. Wenn er infolge der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Endverbraucher Kosten hat kann er diese gegenüber seinem Lieferanten geltend machen. Amazon wird also nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen, soweit sie verpflichtet waren dem Endkunden Ersatz zu leisten.
1. Die hier beschriebene "EU-Direktive 1999/44/EC" wäre besser als EG-Richtlinie 1999/44/EC übersetzt worden (EG, weil die Richtlinie eben mehr als 10 Jahre alt ist und Richtlinie weil das die übliche & offizielle Übersetzung des englischen Wortes "Directive" ist). Diese spezielle Richtlinie ist auch als Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bekannt.
2. Richtlinien wirken nicht unmittelbar (Normalfall). Hier macht das aber nichts, denn die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt: Die entsprechenden Regelungen finden sich in den §§ 474 ff. BGB.
3. Der Händler hat Rückgriffsrechte. Wenn er infolge der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Endverbraucher Kosten hat kann er diese gegenüber seinem Lieferanten geltend machen. Amazon wird also nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen, soweit sie verpflichtet waren dem Endkunden Ersatz zu leisten.
mightymartin
Commander
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 2.313
Merkwürdige Mentalität sich nun ohne Grund bei den Händlern zu beschweren und Geld einzufordern, obwohl man keinen NAchteil hat, da man es nicht nutzt ....
"Alles-Nehmen-Was-Man-Kann"Abschaum -.-
"Alles-Nehmen-Was-Man-Kann"Abschaum -.-
rueckspiegel
Rear Admiral
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 5.528
Ich weis nicht ob es schon jemand angemerkt hat aber im letzten Satz sollte es heißen
wenn einer Zeit hat, kann ers ja ändern ;-)
Gesetzt deM Fall, dass sich derlei Beschwerden...
wenn einer Zeit hat, kann ers ja ändern ;-)
C
chaosPit
Gast
buntstift23 schrieb:Merkwürdige Mentalität sich nun ohne Grund bei den Händlern zu beschweren und Geld einzufordern, obwohl man keinen NAchteil hat, da man es nicht nutzt ....
"Alles-Nehmen-Was-Man-Kann"Abschaum -.-
Na na - Beleidigungen helfen selten bei Diskussionen.
Aber im Umkehrschluß könnte dann auch folgendes gelten : Warum muss/soll ein Kunde für Zusatzfunktionen bezahlen, die er bei einen Gerät nicht benötigt und das Gerät nur unnötig verteuern.
Sowas ist dann korrekt, oder wie jetzt?
Aber wie ich schon angedeutet habe, werde ich meinen Händler da nicht in die Pflicht nehmen, sondern den Hersteller.
@Urbi : Danke dir, jenes werde ich mir mal zusammen suchen und zu Gemüte führen.
NullPointer
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2009
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- 1.570
rueckspiegel schrieb:Ich weis nicht ob es schon jemand angemerkt hat aber im letzten Satz sollte es heißen
Gesetzt deM Fall, dass sich derlei Beschwerden...
wenn einer Zeit hat, kann ers ja ändern ;-)
Besser nicht. "Gesetzt den Fall" ist vollkommen richtig
Na ja wenn Amazon da nun jemandem 20% des Kaufpreises erstattet, dann heißt das nicht, daß du bei Saturn denselben Anspruch hast. Könnte auch sein, du bekommst die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, dann gibst du deine Konsole zurück und bekommst den Kaufpreis erstattet.mic_ schrieb:Ich werde heute/morgen bei Saturn mal anrufen und nachfragen.
Schließlich sind es 60€....und von dem OS-Feature profitiere ich vorerst nicht, aber später, wenn ich dann die PS3 erstmal ausgereizt habe.
tranceonline
Cadet 4th Year
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 73
das mit dem kopierschutz stimmt nicht ganz. der hat nich den kopierschutzgeknackt. nur die erste (schwächere) sperre zum kern der ps3. er war aufm guten weg dahin.
und da dies nur mit hilfe von linux auf der ps3 möglich war, haben die das entfernt. um zu verhindern, dass irgendjemand anders es schafft bis ins kernsys vorzudringen
und da dies nur mit hilfe von linux auf der ps3 möglich war, haben die das entfernt. um zu verhindern, dass irgendjemand anders es schafft bis ins kernsys vorzudringen
Ich finds ja schon geil, dass hier wieder mal die Gier einzelner durchkommt, die jetzt in den nächsten Tagen im Elektronikmarkt ihrer Wahl den Verkäufer auf den Sack gehen, damit sie Geld zurückbekommen.
Gerade wenn ich die Posts von "China" lese, der niemals Linux installieren würde, aber jetzt die Dollarzeichen in den Augen hat.
Das war vermutlich eine Kulanzaktion von Amazon.uk wird aber weder von Sony noch von Amazon im großen Stile durchzusetzen sein. Da wird eher Sony vorher die Funktion wieder einbauen als dass sie da im großen Stile den Leuten die Kohle geben wollen.
Zeigt mal wieder mehr, dass Amazon ein richtig guter, kulanter Händler ist. Aber nachdem sich die Sache hier so rumspricht, werden die das wohl kaum bei Millionen von Käufern machen.
Gerade wenn ich die Posts von "China" lese, der niemals Linux installieren würde, aber jetzt die Dollarzeichen in den Augen hat.
Das war vermutlich eine Kulanzaktion von Amazon.uk wird aber weder von Sony noch von Amazon im großen Stile durchzusetzen sein. Da wird eher Sony vorher die Funktion wieder einbauen als dass sie da im großen Stile den Leuten die Kohle geben wollen.
Zeigt mal wieder mehr, dass Amazon ein richtig guter, kulanter Händler ist. Aber nachdem sich die Sache hier so rumspricht, werden die das wohl kaum bei Millionen von Käufern machen.
Wenn sie dafür eine kostenlose PS2 Softwareemulation für alle einführen sind wir alle wieder zufrieden.
lol, wer spielt denn noch ernsthaft seine ps2 games auf der ps3. Mach null sinn.
Es gibt Leute die kaufen sich extra die 60gb Version der PS3 für ein Schweinegeld, um die alten Spiele spielen zu können. Muß man nicht verstehen, aber sowas gibts tatsächlich (einfach gelegentlich auch hier in den Marktplatz schaun, was da für sowas gezahlt wird...)
funkyfunk schrieb:Nur weil Amazon hier kulanterweise zahlt, heißt es aber noch lange nicht, dass es rechtlich durchsetzbar wäre.
vieleicht mal den artikel lesen. amazon hat nicht aus kulanz dem kunden recht gegeben sondern weils der eu-direktive entspricht. es sit sehr wohl rechtlich durchsetztbar.
die fähigkeit ein anderes os zu booten ist eine produkteigenschaft. wann und wie sehr damit geworben wurde ist egal. sie war feste eigenschaft des produktes (auch wenn sie nicht bei den ersten auslieferung bereits aktiviert war) und damit ein legitimer kaufgrund für das produkt.
damit kann man sich sehr wohl darauf berufen.
das dieses feuature nur ein womöglich zeitweiliger nebeneffekt oder sowas ist hat sony niemals gesagt und damit kunden, für die dies mit ein kaufgrund war auch nicht genügend aufgeklärt. im übrugen, selbst wenn, müsste man die umstände genauer betrcahten, ob das ausreichen würde.
ihr könnte da so lange rumreden wie ihr wollt. was sony da gemacht hat ist ne schweinerei. das sie nicht die ersten sind und viele damit bereits ohne tam tam durchgekommen sind ändert daran nichts. der nuterschied ist bloß, dass es diesmal offenbar ein recht stark genutztes feature betraf, sonst hät es nicht diese aufruhr gegeben.
p.s. das man dieses feauter zum kopieren mißbracuhen kann tut schlcihtweg nichts zur sache. das ist sonys problem, wie sie das lösen OHNE dem kunden eine für ihn kaufentscheidende eigenschaft nachträglich zu nehmen. wenn doch, haben sie für ersatz/ausgleich zu sorgen.
FreddyMercury
Rear Admiral
- Registriert
- Dez. 2002
- Beiträge
- 5.414
nööp. Die EULAs sind in DE unwirksam, da man sie erst NACH kauf lesen bzw. denen zustimmen/ablehnen kann
Du erwirbst trotzdem nur eine Lizenz ein Spiel zu spielen und nicht das Spiel oder den Inhalt, und diese Lizenz kann Ubisoft jederzeit ohne irgendeinen Grund entziehen. Das kann auch damit passieren, indem Sie ihre Server ins Meer schmeissen.
lol, wer spielt denn noch ernsthaft seine ps2 games auf der ps3. Mach null sinn.
Ich und viele andere in meinem Freundeskreis und viele andere Weltweit. Du gehoerst glaube ich nicht dazu.
Ich finds interessant, was die EU so fuer Direktiven hat. Manche scheinen davon doch echt mal Sinnvoll zu sein. Bleibt zu hoffen, das jetzt ein grosser Ansturm von allen Kaeufern in der EU ankommt und Sony mal nen Tritt in den Hintern bekommt!