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NewsPS3-Beschwerde: Amazon zahlt für OS-Entfernung
Du erwirbst trotzdem nur eine Lizenz ein Spiel zu spielen und nicht das Spiel oder den Inhalt, und diese Lizenz kann Ubisoft jederzeit ohne irgendeinen Grund entziehen. Das kann auch damit passieren, indem Sie ihre Server ins Meer schmeissen.
Falsch ! Wenn die ein Produkt verkaufen (und sei es nur eine Lizenz), dann könnten die Deiner Meinung nach in 30 Tagen die Server einstampfen und sagen "Tja ... habt Ihr halt Pech gehabt" .... aber was meinst Du, was die dann für einen Tritt in den Allerwertesten bekommen ...
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(Multiple Satzendzeichen (!!!, ???) entfernt. Bitte Regeln beachten!)
das mit "nur" einer lizenz kaufen war nicht immer so. das verdanken wir den vielen achtlosen kunden, die den übergang schlcihtweg hingenommen haben. jaja, solange ich mein spiel spielen kann. was das für auswirkungen hat, fangen wir gerade erst langsam an zu sehen.
Selbstverständlich war das Kulanz hier direkt auch zu bezahlen. Das Gesetz ist lediglich die Grundlage für die Beschwerde, ob diese in diesem Fall anwendbar ist, hätte immernoch ein Gericht zu entscheiden und dazu wird es auch noch kommen.
Ganz davon abgesehen besteht für Sony immernoch die Möglichkeit das Feature wieder einzubauen, somit ist eine Auszahlung auf jeden Fall verfrüht.
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(Komplettzitat entfernt.)
Also ab wann sollte die Auszahlung dann möglich sein ??? Denn wenn man dieser Argumentation folgt, NIEMALS ... denn sie könnten es IMMER wieder einbauen ...
Merkwürdige Mentalität sich nun ohne Grund bei den Händlern zu beschweren und Geld einzufordern, obwohl man keinen NAchteil hat, da man es nicht nutzt ....
Wieso hat man keinen Nachteil, wenn man dieses Feature nutzen will?!
Ich habe das Ding vor einem Jahr für 300€ gekauft. Und es wurde mit dem Feature beworben. Egal ob ich es jetzt nutze oder nicht. Es ist im "Kaufvertrag" festgelegt. Und jetzt wird es entfernt?
winni71 schrieb:
Na ja wenn Amazon da nun jemandem 20% des Kaufpreises erstattet, dann heißt das nicht, daß du bei Saturn denselben Anspruch hast. Könnte auch sein, du bekommst die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, dann gibst du deine Konsole zurück und bekommst den Kaufpreis erstattet.
Von mir aus, wäre das sogar noch besser. So könnte ich mir eine Slim für 200€ kaufen und hätte noch 100€ in der Tasche...
Klar, wie und was, und wer was macht ist mir egal, bzw. ist ja klar festgelegt. Amazon bzw. der Händler kriegt den Schadensersatz von Sony.
Also es ist sehr dreist von Sony
.
Vergleich:
Ihr kauft ein Auto mit 180 PS. Dieses wird bei der nächsten Inspektion auf 150 PS gedrosselt, weil sich eine Lücke im Boardcomputer befindet, aufdie man unerlaub Zugriff hätte. D.h. der Hersteller muss einen anderen Weg suchen, die Lücke zu schließen.
Ergänzung ()
keldana schrieb:
Also ab wann sollte die Auszahlung dann möglich sein ??? Denn wenn man dieser Argumentation folgt, NIEMALS ... denn sie könnten es IMMER wieder einbauen ...
Also ab wann sollte die Auszahlung dann möglich sein ??? Denn wenn man dieser Argumentation folgt, NIEMALS ... denn sie könnten es IMMER wieder einbauen ...
Wenn ein Gericht so entscheidet. Meinst du Sony würde sich ernsthaft darauf einlassen, einfach mal so für sagen wir 60 Millionen Konsolen je 50€, also 3 Milliarden Euro! ohne Murren zu bezahlen?
Sicherlich nicht.
Mal ganz abgesehen davon: Wieso sollte gerade Amazon entscheiden, dass das Feature 20% Wert ist?
Die Hersteller scheinen realitätsfremd! Nicht der Kopierschutz muss verbessert werden, sondern der Kaufgrund verstärkt! Kein Mensch würde Spiele illegal herunterladen wenn Originalspiele mit Qualität und Inhalt überzeugen würden!
Deine Aussage ist ebenfalls sehr realitätsfremd. Selbst bei Top-Spielen wie CoD: MW2, damals schon Diablo 2, StarCraft, etc. wurde raubkopiert was das Zeug hält. Man konnte sogar mit gefälschtem Diablo 2 ins Battle.Net und es wird immer "arme" Leute (Schüler, Studenten, Hartz IV, etc.) geben, die ein Spiel auch dann runterladen/kopieren, wenn es im Handel nur 20 Euro kostet.
mic_ schrieb:
Vergleich:
Ihr kauft ein Auto mit 180 PS. Dieses wird bei der nächsten Inspektion auf 150 PS gedrosselt, weil sich eine Lücke im Boardcomputer befindet, aufdie man unerlaub Zugriff hätte. D.h. der Hersteller muss einen anderen Weg suchen, die Lücke zu schließen
Dein Vergleich hinkt, aber sowas von.
Ist dir aufgefallen, dass deine PS3 dadurch in irgendeiner Form langsamer sei? Ruckeln deine Spiele jetzt, weil die CPU oder die GPU runtergetaktet wurde? "Ich glaube nicht, Tim".
Ich würde es eher mit dem "Coming Home, Leaving Home" Feature eines Autos vergleichen. Je nach Einsatzgebiet ist es sehr wichtig, aber die Welt geht nicht unter, wenn das Auto diese Funktion nicht mehr unterstützt. Und wenn das Feature dafür entfernt wurde, damit die langfristige Qualität deines Autos gewährleistet wird (elektronische Komplikationen durch dieses Feature), dann verzichtest du gerne drauf, wenn du nicht riskieren willst, dass in einer gefährlichen Situation dein ESP oder ABS streikt
Im Übrigen sollten sich Leute, die die Konsole vor dem 12.04.2008 gekauft haben, sowieso nicht zu früh freuen, da Gewährleistung nach 2 Jahren verjährt.
Wenn ich das Update nicht aufspiele, dann kann ich keine Bluray Funktion nutzen. öhm???
Ohne Update, kann ich nicht auf den PSN Store zugreifen. Ohne Update kann ich nicht ins Internet...
Schon habe ich eine Offline-Konsole für 300€ gekauft.
Es ist ganz klar, dass was Sony da abzieht gegen das Gesetz in Deutschland ist. Es ist rechtswidrig. Klar sie können das machen, aber dann müssen sie den Schadensersatz an die Kunden bezahlen.
Und klar ist mein Beispiel richtig. Hier siehst du ja was Sony macht. Du kannst nicht mehr auf die Funktionen zugreifen.
Du kannst doch nicht ein Haus bauen lassen und sobald es fertig ist, kommt die Firma die es gebaut hat und sagt: "ehm sorry, wir befürchten dass der Flur (Eingangstür) mit 50m² einsturzgefährdend ist. Wir müssen diesen entfernen. Aber wir bauen keinen neuen". Hi @ vom Wohnzimmer durchs Freie ins Schlafzimmer gelangen bzw. garnicht
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funkyfunk schrieb:
Im Übrigen sollten sich Leute, die die Konsole vor dem 12.04.2008 gekauft haben, sowieso nicht zu früh freuen, da Gewährleistung nach 2 Jahren verjährt.
@funkyfunk: du scheinst nicht zu wissen was kulanz hier bedeutet. amazons zahlung ist laut artikel KEINE kulanzzahlung. es ist eine zahlung weil deren juristen vermuten, dass sie hlchstwahrscheinlich vor gericht sosnt verileiren würden.
aus kulanz bedeutet, dass sie zahlen GANZ OHNE rechtlichen bedarf. einfach so aus jucks und dollerei um dir was nettes zu tun (natürlich mit dem gedanken der kundenbindung). aber ohne JEGLICHE rechtliche verpflichtung.
Aber wieso sollte hier jemand für einzelne Funktionsbereiche haften, obgleich es vollkommen egal wäre, wenn das ganze Teil über den Jordan geht?
Vlt. ist es auch falsch formuliert. Mängelansprüche verjähren nach 2 Jahren.
Edit: Somit wäre der Händler nach 2 Jahren auf jeden Fall aus der Pflicht. Eventuell bestehen aber trotzdem Ansprüche gegen Sony, da dies ja absichtlich verursacht wurde.
@ Dese: Deine Begründung ist dann aber genauso vermutet, wie von mir, dass es aus reiner Kulanz ist. Niemand hier kann abschließend klären, ob die Forderungen berechtigt sind und vor allem in welcher Höhe.
Daher ist eine Zahlung von 20% in gewisser Weise Kulanz.
Wenn das ganze als Sachmangel einzustufen ist (problematisch ist ja hier dass die Konsole beim Kauf den "Fehler") noch nicht hatte kann man schon zumindest mindern (da würde wahrscheinlich der Preis einer PS3 ohne dieses Feature zugrunde gelegt), wahrscheinlich auch zurücktreten.
Dass hier Kaufrecht wirklich anzuwenden ist bezweifele ich momentan etwas (Stichwort: Verletzung des Integritätsinteresses).
In diesem Fall scheint Amazon jedenfalls allein aus Kulanz gehandelt zu haben. Das dürfen sie natürlich auch bei Leuten deren Gewährleistungsansprüche verjährt sind.
Ob es hier aber wirklich auf Gewährleistung ankommt wage ich wie bereits gesagt zu bezweifeln.
Ja das ist klar, dass sie >vorerst< aus Kulanz gehandelt haben. Weil das Thema noch nicht hochgekommen ist und Sony ruhig ist. Amazon wird das schon mit Sony klären.
Es ist halt wirklich so, dass du mit Amazon einen Kaufvertrag ausgemacht hast, der diese Funktion beinhaltet. Man hat dafür bezahlt, ob man es nutzt oder nicht. Und der Hersteller umgeht den Vertrag und bricht diesen sogar, weil ja auch Amazon das Ding mit diesem Feature/Funktion gekauft hatte, im Sinne diese weiterzuverkaufen. Tsja und jetzt wird die Funktion entfernt und klar wird der Kunde sich als erste Anlaufstelle bei z.B. Amazon beschweren. Da du mit ihm den Vertrag ausgemacht hast. Die werden dann auch gegen Sony "klagen"
Ergänzung ()
Und da Amazon erstmal von Sony keine Antwort erhalten hat, wurde dem Kunden Geld ausgezahlt. Dieses wird auch Amazon von Sony erhalten, kann natürlich sein, dass es vielleicht weniger sein wird. Aber Sony muss darauf reagieren.
Wenn ich das Update nicht aufspiele, dann kann ich keine Bluray Funktion nutzen. öhm???
Ohne Update, kann ich nicht auf den PSN Store zugreifen. Ohne Update kann ich nicht ins Internet...
(...)
Du kannst doch nicht ein Haus bauen lassen und sobald es fertig ist, kommt die Firma die es gebaut hat und sagt: "ehm sorry, wir befürchten dass der Flur (Eingangstür) mit 50m² einsturzgefährdend ist. Wir müssen diesen entfernen. Aber wir bauen keinen neuen". Hi @ vom Wohnzimmer durchs Freie ins Schlafzimmer gelangen bzw. garnicht
Du vergleichst wieder Äpfel mit Birnen. Sony hat keine BluRay-Funktion entfernt, sondern ein Neben-Feature, das zur Funktionalität einer Spielekonsole gar nicht nötig ist. Die BluRay-Funktion hingegen ist nötig. Dein Hausflur gehört auch dazu.
Bei einem Handyvergleich stellst du es so dar, als könne man keine SMSen mehr schreiben, dabei wurde lediglich ein kleines Feature wie der Taschenrechner aus dem Handy entfernt. Ist zwar blöd, aber kein Weltuntergang (und niemand käme auf die Idee wegen eines fehlenden Taschenrechners irgendwie rechtlichen Ansprüche geltend zu machen).
"EULAs" setzten sich aber nicht über geltendes Recht.... Niemand kann das so einfach selber neu erfinden. Außerdem ist "ins Meer werfen" auch nicht rechtlich korrekt . Die können auch in ihre EULAs schreiben, dass du ihn jede Pause ein Kaffee bringen muss, aber was interessiert dich das .... unser Recht schützt dich vor so etwas.
Eigentlich wäre Amazon sogar schon nach einem halben Jahr aus der Pflicht, da nach einem halben Jahr Beweislastumkehr herrscht.
Und dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestanden hat, ist in diesem Fall logisch.
Amazon muss nach deutschen Recht also auf keinen Fall haften. Ob die EU-Verordnung diesbezüglich angepasst wurde, weiß ich aber nicht.
Edit: Verordnung wurde so übernommen:
If a defect appears during the first six months following purchase the consumer will not have to prove the product was defective at the moment of delivery.
Und der Händler könnte immernoch nachbessern (also auf ein Update von Sony warten) und nicht direkt auszahlen:
If a defect becomes apparent within the two, or one year, period depending on the type of goods, then the consumer has the right to choose a remedy using the following hierarchy. They can
· Demand repair or replacement within a reasonable time and without any significant inconvenience. (Free of charge repair refers to the necessary costs to bring the goods “back to conformity”)
Und wenn das Feature dafür entfernt wurde, damit die langfristige Qualität deines Autos gewährleistet wird (elektronische Komplikationen durch dieses Feature), dann verzichtest du gerne drauf, wenn du nicht riskieren willst, dass in einer gefährlichen Situation dein ESP oder ABS streikt
Das ist trotzdem immernoch ein Sachmangel weil der gekaufte Gegenstand nicht mehr die zugesprochenen Eigenschaften besitzt wie beim Kauf des Gegenstandes. Damit ist eine Kaufpreisminderung oder aber ein Vollständiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Bei einem Auto was ja vom Preis her höherwertiger ist als eine Spielekonsole wäre ein Rücktritt vor Gericht nicht durchzuboxen, da eher eine Kaufpreisminderung. Bei einer PS3 aber sehr wohl möglich.
Für alle die sich hier beschweren das einige Leute Dollar/Euro-Zeichen in den Augen haben... Es geht hier um RECHT.
Lasst ihr ständig alles mit Euch machen und lasst ihr Euch nur noch gängeln von der Industrie, so werdet ihr später die letzten sein die merken, was Euch mal genommen wurde.
Das leben funktioniert nicht dadurch, dass jeder die Hände in den Schoß legt und sagt "tja, doof aber was soll man machen". Es gibt da ganz klare rechtliche Aussagen im BGB was das Thema Kaufvertrag angeht und was da zugehört. EULA's sind in DE unzulässig. Der Grund wurde ja schon genannt.
Also stoppt die Ignoranz, der Schaden, den Sony verursacht, haben sie sich SELBST zuzuschreiben. Jeder Käufer hat ein Recht auf volle Funktion des gekauften Gegenstandes und nicht nur Teilfunktion. Das ist mit dem BGB nicht vereinbar.
hm ... MMn. war es ein feature das eh nur von "Freaks" und evtl. Codern und Programmieren, also ca 1% der PS 3 Käuferschicht, genutzt wird!
Nun prollen alle Spieler rum, welche dies gelesen haben, die gerade mal wissen wie man die BluRay ins Laufwerk schiebt und die Konsole anschaltet, rum, nur weil sie die Kohle im Blick haben!
Naja ich finds ein wenig traurig ... aber das ist die heutige Mentalität! Alles haben, aber nichts ausgeben wollen!