Q6600 Kühler zum overclocken.

Goldmember schrieb:
Es las sich schon etwas anders, aber egal.

Thermalright versucht hier, besonders schlau zu sein und das geht IMHO nach hinten los.

Ich habe ein Mal einen Kühler selber plan geschliffen (mehr schlecht als recht), das können
sie abhaken, dass ich fehldesignte Kühler nacharbeite.

Ich weiß nicht wo dein Problem liegt? Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht. Falls dein eXtreme konvex sein sollte kannst du ihn zurückschicken.

Zudem frage ich mich gerade auf was es dir bei einem Kühler eigentlich ankommt? Möchtest du über die Form debattieren oder über die Kühlleistung? Die Kühlleistung des Thermalright Ultra-120 eXtreme ist hervorragend und über 95 % der Käufer sind sehr zufrieden mit dem Kühler.

Siehe z.B. die Meinungen auf http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=348137.

Der eXtreme kühlt einen Q9450 bei 60 Minuten Vollast (Prime95) auf 58 °C unter einem 600 RPM 120 mm Lüfter. Ich denke das ist ausreichend! :cool_alt:
 
Stefan_Sch schrieb:
Ich weiß nicht wo dein Problem liegt? Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht. Falls dein eXtreme konvex sein sollte kannst du ihn zurückschicken.

Wie "Falls"? Es wäre sehr verwunderlich, wenn der nicht konvex wäre, oder?
Er soll es doch sein, laut Hersteller und Distributor.
Und wenn ich nächste Woche einen kompletten Rechner bestelle, dann wird das alles
zusammengebaut und dann hat es zu funktionieren, weil ich den Rechner zum arbeiten
und nicht zum basteln habe und weil ich nicht nach einer Woche das MoBo noch mal ausbaue, um den Kühler zu wechseln.

Zudem frage ich mich gerade auf was es dir bei einem Kühler eigentlich ankommt? Möchtest du über die Form debattieren oder über die Kühlleistung? Die Kühlleistung des Thermalright Ultra-120 eXtreme ist hervorragend und über 95 % der Käufer sind sehr zufrieden mit dem Kühler.

Damals[tm], als noch nicht jeder Zwölfjährige sich die coolste Overclocking-Hardware
einfach so aus dem Regal nehmen konnte und die CPUs noch nicht diese fetten
Heatspreader hatten, da kam es sehr darauf an, dass der Kühler plan und ohne Luftspalt
auf der CPU auflag, Stichwort "Hotspots".
Da nutzt ein Kühler, der zwar in der Mitte super kühlt, aber an den Rändern gar nicht,
überhaupt nix.
 
Gerade bei Quadcores müssen die Ecken gut mirgekühlt werden.
 
Bei einigen Händlern steht bei den Kühlern auch das sie die Kühler nicht zurück nehmen aufgrund der konvexen Form da es eben beabsichtigt ist. Dass das ganze auch Negativ sein kann beweist meine CPU (SuFu).
 
Goldmember schrieb:
Wie "Falls"? Es wäre sehr verwunderlich, wenn der nicht konvex wäre, oder?
Er soll es doch sein, laut Hersteller und Distributor.

Beim eXtreme ist nur ein Teil der Kühler wirklich konvex. Das beweisen auch die vielen Beiträge von Käufern auf http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=348137

Goldmember schrieb:
Damals[tm], als noch nicht jeder Zwölfjährige sich die coolste Overclocking-Hardware
einfach so aus dem Regal nehmen konnte und die CPUs noch nicht diese fetten
Heatspreader hatten, da kam es sehr darauf an, dass der Kühler plan und ohne Luftspalt
auf der CPU auflag, Stichwort "Hotspots".
Da nutzt ein Kühler, der zwar in der Mitte super kühlt, aber an den Rändern gar nicht,
überhaupt nix.

Eigenartig das verschiedene Overclockingseiten dem eXtreme hervorragende Kühleigenschaften bescheinigen, wo doch an den Rändern gar nicht gekühlt wird. :rolleyes:

Auch eigenartig das mein Quadcore ein Delta T von über 35 °C bei 60 Minuten Vollast mit Prime95 und einem 120 mm 600 RPM Lüfter besitzt, ganz ohne schleifen.

Zum Thema Rückgaberecht bei Kühlern.

Die Antwort ergibt sich aus § 355 BGB:

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat - das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

Eine wirksame Widerrufsbelehrung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie muss in Textform vorliegen.
  • Sie muss den Verbraucher darüber belehren, dass er ein Widerrufsrecht hat, und wie er es ausüben kann.
  • Sie muss Namen und Anschrift desjenigen enthalten, an den die Widerrufserklärung bzw. die Warenrücksendung zu richten ist.
  • Sie muss einen Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist enthalten.
  • Beim Haustürgeschäft muss die Widerrufsbelehrung außerdem einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs enthalten (§ 312 Abs. 2 BGB). Der amtliche Mustertext der Bundesregierung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht, die am 1. April 2008 in Kraft trat.

Für manche Verträge verlangt das Gesetz eine schriftliche Vertragsurkunde, so bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (§ 481 und § 484 BGB, siehe dazu Ferienwohnrecht) und bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 491 und § 492 BGB). Bei solchen Verträgen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher diese Vertragsurkunde oder sein schriftlicher Antrag ausgehändigt wird (in Urschrift oder in Abschrift). Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

Unabhängig davon welcher Kühler gekauft wird - es interessiert mich ohnehin nicht - die angesprochenen Einwände sind und bleiben lächerlich.

Der leicht konvexe Boden ist in der Regel irrelevant. Siehe

http://www.cryo-laboratory.com/foru...89-thermalright-ultra-120-extreme-review.html

After filling the gaps with Arctic Silver Adhesive, (I couldn’t get the silver solder to stick well enough onto the nickel plating) I ran the same tests in exactly the same conditions with no improvement at all in temps. That didn’t surprise me as the gaps were quite small anyways.

I got the heatsink lapped [...]

I ran all the tests again and much to my amazement I had no gains at all. It was the same thru every test as it was before lapping. I thought perhaps it was due to me mounting it differently, using too much thermal paste or something, because I really did expect at least a small drop in temps. After remounting it again with just the right amount of thermal paste it was again the same.
I am really impressed that not even 1 degree Celsius could be gained by lapping it.

[...] The convex surface seems to be no problem for it on this Processor. Thermalright has done their homework on this design and they have proved me wrong. I guess flatter isn’t always better.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stefan_Sch schrieb:
Beim eXtreme ist nur ein Teil der Kühler wirklich konvex. Das beweisen auch die vielen Beiträge von Käufern auf http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=348137

Ehrlich gesagt verstehe ich die dahinterstehende Logik nicht, einen Teil einer Kühlerserie
so und einen anderen anders zu verarbeiten.

Eigenartig das verschiedene Overclockingseiten dem eXtreme hervorragende Kühleigenschaften bescheinigen, wo doch an den Rändern gar nicht gekühlt wird. :rolleyes:

Die messen ja genau so wie du, indem sie die CPU messen lassen. Etwaige Hotspots oder
ganze überhitzte Flächen sind so nicht messbar.

Unabhängig davon welcher Kühler gekauft wird - es interessiert mich ohnehin nicht -

Warum regst du dich dann so auf?


Wenn ich schon "After filling the gaps with Arctic Silver Adhesive" lese, dann rollen sich mir die Fußnägel hoch.
 
Goldmember schrieb:
Ehrlich gesagt verstehe ich die dahinterstehende Logik nicht, einen Teil einer Kühlerserie
so und einen anderen anders zu verarbeiten.

Mich interessieren die Kühlleistungen. Das Design überlasse ich Leuten, die entsprechend qualifiziert sind beurteilen zu können welche Form logisch ist und welche nicht.

Goldmember schrieb:
Die messen ja genau so wie du, indem sie die CPU messen lassen. Etwaige Hotspots oder
ganze überhitzte Flächen sind so nicht messbar.

Und woher willst du wissen das es Hotspots gibt? Bist du nicht der Ansicht das ein Kühlerhersteller selbst in der Lage ist sehr gut Messungen anzufertigen, die aussagekräftig sind oder bist du der Ansicht das du das besser kannst?

Ich würde mich natürlich freuen, wenn du ausführliche Tests mit diversen Kühlern machen würdest, die diese "Hotspots" aufzeigen. Das wäre in der Tat sehr aufschlußreich.

Goldmember schrieb:
Warum regst du dich dann so auf?

Ich rege mich nicht auf. Ich erachte diesen Kindergarten einfach nur für lächerlich. Wenn du der Ansicht bist das du angesichts der Faktenlage einen Kauf dieses Kühlers nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, dann ist das schön für dich und niemand macht dir einen Vorwurf. Es gibt ausreichend guter anderer Kühler auf dem Markt.

Dieses nörgelnde debattieren darüber das der konvexe Boden schlecht sei, das die Praktiken von Thermalright mit denen von Microsoft vergleichbar seien und das man den Kühler nicht schleifen wolle ist allerdings auf Dauer langweilig.

Es zwingt dich niemand ein bestimmtes Produkt zu erwerben.

Goldmember schrieb:
Wenn ich schon "After filling the gaps with Arctic Silver Adhesive" lese, dann rollen sich mir die Fußnägel hoch.

Fakt ist das dort keine Unterschiede gemessen wurden. Solange du keine eigenen Tests vorlegst, die das Gegenteil beweisen ist das die Realität.
 
Q6600 @3Ghz + IFX-14! + 2 S-Flex 1200 @11V = Core1 56°, Core2 50°, Core3 45°, Core4 50° im IDLE!!! Paste mehrmals rauf und runter, mehrere getestet -> konvexe Kühlerfläche schuld.

Soviel dazu. Wenn ich die bei 5V laufen lasse gehen die Kerne über 70° im Idle.

Viel Spaß noch.
 
ich hab nen q6600 ... und hab heute sogar ca 45-47 im idle.. aber hier im zimmer haelt man es auch nicht aus... im fruehjahr hatte ich zwischen 28-35 ... das der kuehler nicht richtig drauf sitzt kann aber nicht sein oder?... bei diesen push pins merkt man ja eh nie so richtig ob sie jetzt wirklich eingerastet sind... daher denk ich er ist fest...
 
Klar ist der fest, das habe ich gleich als erstes überprüft, allerdings fing dann das Board an sich zu biegen. Habe es auch mal mit mehr oder weniger Paste als sonst versucht was auch nix brachte. Habe so ziemlich alles durch.

Werde aber demnächst meinen Q6600 gegen den meiner Mum tauschen (sie hat den Freezer 7 der ja eh Plan ist) und hoffen das sich dieser besser mit meinem IFX-14 verträgt. Noch mal werde ich so ein Risiko aber nicht eingehen.
 
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