Ram Frage Garantie

10 Jahre sind es (glaube ich).

Du wirst auf der Herstellerseite fündig, wenn du dort etwas nachschaust, da wirst du es genau erfahren.
 
jeanpiere schrieb:
Bei der garantie steht: Begrenzte lebenslange Garantie (in Deutschland gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften)

Es ist erstaunlich, dass sehr viele Leute immer noch nicht begriffen haben, dass Garantie und Gewährleistung zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, obwohl die gesetzliche Gewährleistung ja doch schon einige Jahre alt ist!

Wenn der Hersteller 10 Jahre Garantie gibt, dann ist das das Einzige, was Dich interessieren sollte. Das ist viel mehr als Dir die unsinnige Gewährleistung bietet. Und selbst wenn nur zwei Jahre Garantie wären, so ist das auch schon besser als die zwei Jahre Gewährleistung, die nach sechs Monaten oft kaum mehr wert ist als das Papier auf dem sie steht... ;)
 
Hallo jeanpiere,

da dir noch niemand wirklich geantwortet hat, wollte ich auf deine Frage eingehen:

Die RAM-Riegel haben bei Corsair eine lebenslange Garantie. Nachzulesen ist dies hier:

http://www.corsair.com/de/support/warranty/

Grundsätzlich gilt für Deutschland, dass du die Ansprüche aus der Garantie neben den Gewährleistungsrechten hast. Der kurze Satz bei Hardwareversand ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass die Händler gesetzlich verpflichtet sind auf die Gewährleistungsrechte hinzuweisen (siehe §477 Abs.1 Nr.2 BGB).


@kammerjaeger1:

Ich gebe dir zwar Recht, dass viele Leute den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kennen, jedoch kann man deine Aussagen so nicht stehen lassen.

Leuten zu raten, dass sie nur auf die Dauer der Garantie achten sollen und die Mängelansprüche (Gewährleistung) als unsinnig zu bezeichnen, das ist schlichtweg kein guter Rat.


Die Mängelansprüche stehen neben der Garantie.

Warum ist etwas unsinning, dass den Verbrauchern rechtliche Handhabe gegen Mängel des Herstellers gewährt?
Liegt ein Mangel vor, der vor Übergabe der Ware bestand, dann kann der Verbraucher innerhalb der ersten 6 Monate praktisch ohne wenn und aber in erster Linie Nacherfüllung erhalten. Unsinnig ist etwas anderes, oder?

Und du weißt schon, dass das Papier auf dem die "Gewährleistung" gedruckt ist, das Bürgerliche Gesetzbuch ist? ;)

Garantien sind freiwillige und in ihrer Gestaltung dem Hersteller freie Dienstleistungen. Der Hersteller muss also nichts garantieren und kann sich frei auswählen was er wie und wie lange er es garantiert. Garantie ist demnach nicht gleich Garantie.

Bei einer Garantie kommt es nicht nur auf die Dauer der Garantie, sondern mindestens genauso auf den Inhalt der Garantie an.

Wenn man die Garantie von Corsair liest, sieht man beispielsweise dass Corsair sich selbst die Wahl offen lässt, ob sie einen defekten Artikel reparieren, ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Und bei der Wahl des letzten Mittels werden 10% pro Nutzungsjahr abgezogen. Zudem muss man die Versandkosten und evtl. weitere Gebühren selber zahlen.

Kann sich jeder selber ausrechnen, wann die Garantie keinen Wert mehr besitzt.

Das soll sicher keine Kritik an Corsair sein, es soll nur verdeutlichen, dass einem eine (lebenslange) Garantie nicht unbedingt immer etwas nutzt.
 
Ich hab die Gewährleistung ja nicht als unsinnig bezeichnet, nur ist es nach mehr als sechs Monaten meist unmöglich sie einzufordern, wenn der Händler sich quer stellt und man keinen Serienfehler o.ä. nachweisen kann. Daher ist bei einem späteren Defekt i.d.R. nur die Garantie maßgeblich.
 
Hallo Darrel,

so gut sich deine Ausführungen zum deutschen Gewährleistungsrecht in der Theorie auch anhören, die Praxis sieht leider ganz anders aus. Das Gewährleistungsrecht ist für den Verbraucher eine einzige riesige Mogelpackung, bei der der Gesetzgeber die Interessen der Industrie absolut in den Vordergrund gestellt hat.

Die gesetzliche Gewährleistungsregelung vor der jetzt gültigen Fassung sah eine nur sechsmonatige Gewährleistungsfrist vor. Aus irgendwelchen Gründen kam der Gesetzgeber dann auf die Idee, die Gewährleistungfrist auf zwei Jahre zu erhöhen, um durch eine Beweistlastumkehr nach sechs Monaten faktisch wieder die alte Gewährleistungsregelung durch die Hintertür einzuführen. Das ein Verbraucher mit seinem technischen Know-How dem Händler (nur dieser ist Vertragspartner, nicht der Hersteller) beweisen kann, dass ein Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag, wird in der Praxis wohl eher verschwindend gering vorkommen. Soviel zum Thema zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung.

Und selbst die sechs Monate richtige Gewährleistung, sind das Papier auf dem sie stehen nicht wert. Die Wahlrechte des Käufers (Ersatzlieferung, Minderung, Wandlung) kann der Käufer nur dann geltend machen, wenn die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften überhaupt greifen. Der Gesetzgeber hat es nämlich nicht versäumt, den Verkäufern die Möglichkeit einzuräumen, über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre eigenen Garantiebedingungen bereits bei Vertragsabschluss zu Vertragsbestandteilen zu machen. Sobald der Käufer die AGBs in angemessener und zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen und sie durch entsprechendes Handeln bestätigt hat, kann er sich im Falle eines Mangels zunächst nicht mehr auf die gesetzlichen Vorschriften berufen. Hat sich zum Beispiel der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung vorbehalten, so kann es sein, dass sich der Käufer bis zur deren erfolgreicher Fertigstellung wochenlang (bei mehrmaliger Nachbesserung) ohne Ersatz gedulden muss.

Habe selbst schon zu viele negative Erfahrungen mit dem deutschen Gewährleistungsrecht gemacht, so dass ich nicht gerade ein Fan geworden bin.
 
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@kammerjaeger1:

Wenn dem so ist, dann sind wir auch völlig einer Meinung :) Nach den 6 Monaten ist es wirklich nur in Ausnahmefällen etwas wert Mängelansprüche zu besitzen. Es ist auch gut, dass du die Leute auf die Unterschiede hinweist. Und um das klarzustellen: Ich bin heilfroh, dass es Garantien gibt. Freiwillige Leistungen sind immer besser als solche, die aufgrund Gesetzes geleistet werden ;)

@mwh.re:

Vieles von dem was du geschrieben hast stimmt schlichtweg. Ich glaube dem Threadersteller wurde seine Frage jedoch beantwortet und Diskussionen über Rechtsthemen sind in diesem Teil des Forums verfehlt, deswegen nur kurz:

Das Warten auf die Reparatur ist zwar ärgerlich, aber es muss dem Verkäufer auch die Möglichkeit gegeben werden die Sache in Augenschein zu nehmen u. den Mangel zu beheben. Ein Recht auf sofortigen Ersatz wäre für Unternehmer sicher unzumutbar.

- Abweichungen vom Gesetzt sind grds. möglich, §437 BGB.
- Eine Verkürzung der Mängelansprüche beim Verbauchsgüterkauf ist gem. §475 Abs.1 BGB ausgeschlossen!

Natürlich stellen sich einige Unternehmer trotz dieser Regelungen quer, da hilft nur konsequentes Pochen auf die eigenen Rechte und notfalls auch der Gang zum Anwalt.
 
@ Darrel
Da stimme ich Dir völlig zu.




@ mwh.re

Ganz so unsinnig ist die Gewährleistung nicht. Sie kommt insbesondere in folgenden Fällen dem Verbraucher zugute:

- Das Produkt hat einen Serienfehler.
Hier wird der Hersteller in die Pflicht genommen, denn wenn er Serienfehler nicht auch im Sinne des Verkäufers kulant abwickelt, wird der Verkäufer sich in Zukunft andere Marken mit solider Entwicklung und kulanter Abwicklung suchen, was dem Verbraucher zugute kommt. Damit sind wir zwar noch weit von der Produkthaftung der Amerikaner entfernt (z.B. Schadensersatzklagen, weil nicht darauf hingewiesen wurde, dass man Tiere nicht zum Trocknen in die Mikrowelle steckt etc.), aber man geht ein Stück weit den richtigen Weg.
Im Falle der fehlerhaften mobilen Nvidia-Grafikchips der 8000er Reihe hat sich die Wirkung der Gewährleistung schon gezeigt. Viele Hersteller haben damals ihre Garantie im Falle eines defekten Grafikchips freiwillig auf 3 Jahre erweitert.

- Der Händler verkauft unter Angabe falscher Tatsachen.
Wenn z.B. ein Auto mit einer Klimaanlage oder einer bestimmten Abgasspezifikation verkauft wird, dann muss das Auto dies auch erfüllen. In diesem Falle wäre es sehr leicht, auch nach mehr als sechs Monaten einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, wenn diese Angaben nicht erfüllt werden, weil es einen Mangel bedeuten würde, der bei Übergabe schon bestand. Somit schützt die Gewährleistung vor dubiosen Verkäufern oder falschen Produktmerkmalen.
 
afaik gibt Corsair nur 8 aber nvm.

Lebensdauer definiert immer die Lebensdauer, die der Hersteller glaubt, dass das Ding aushalten muss.

Bei RAM generell ist sowas nicht unüblich.
 
Hat jemand denn schon einmal Erfahrungen mit der Garantieabwicklung bei Corsair gemacht? Würde mich interessieren, da ich selbst Corsair-RAM verbaut habe.

Zu denken gibt mir nämlich die folgende Formulierung (evtl. wieder eine Mogelpackung?):
"Begrenzte lebenslange Garantie (in Deutschland gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften)"
Gelten in Deutschland nun gesetzliche Gewährleistung und Garantie des Herstellers oder nur die Gewährleistungsvorschriften? Lässt sich der Hersteller hier eine Hintertür offen?
Wenn beides zusammen gelten soll, müsste es eingentlich heissen:
"Begrenzte lebenslange Garantie (in Deutschland gelten zusätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften)"
Am Ende könnte das für den Verbraucher mal wieder jede Menge Ärger und Frust bedeuten.


@ kammerjaeger1:
Natürlich haben die gesetzlichen Vorschriften ihren Sinn, da bin ich vollkommen deiner Meinung. Ich habe auch nie von Unsinn gesprochen, sondern von Mogelpackung.:)
 
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Also ich habe schon mal ram zu Corsair gesendet und das ganze ging gut und man hat schnell neuen Ram.
Einzig wenn die den gleichen Ram nicht mehr haben bekommt man ein Angebot für andern bzw kann sich ein anderes Corsair Produkt aussuchen was einen ähnlichen Wert hat.

Ich meine es wäre so gewesen in der Woche nach dem ich den ram Versendet hatte bekam ich auch schon neuen.
(Ungeöffneten)
Rückversand bezahlt Corsair.

Nachteil ist halt das man den Ram nach der NL Schicken muss.
Was bei versichertem Versand mit Wertbrief noch gut möglich ist.
Unversichert auf keinen Fall versenden.

Man muss aber vorher auch noch die RMA online in englisch absenden und bekommt dann per Mail eine RMA Nummer die man dann auch im und am Paket befästigen muss usw (genaueres steht dann in der Mail)

Nach den USA kann man auch versenden aber ist zu weit nicht zu emfehlen.

Ansonsten will der Händler halt vermutlich mit dem Satz sagen das Lebenslange Hersteller Garantie in Deutschland nich möglich ist hier ist die Garantie nur bis zu x Jahren möglich (genaue Zahl weiß ich nicht mehr aber ist sehr lange)
 
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Na dann werde ich mal gleich meine Englischkenntnisse auffrischen, man weiss ja nie.:)


@ testerMR:
Danke für die Info.
 
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