Nicht reale Tulpenzwiebeln wurden ver- und gekauft, sondern die Option auf eine zukünftig nach einem bestimmten Muster blühende Tulpe. [...] Die Praxis des Tulpenhandels sah vor, dass der Kaufpreis erst fällig wurde, wenn die Tulpenzwiebel nach ihrer Blüte aus der Erde gehoben wurde. Deshalb wechselten in den Transaktionen im Winter 1636/1637 weder reale Tulpenzwiebeln noch Geldmengen ihre Besitzer. Wenn in der Folge der sinkenden Preise die beiden Handelsparteien sich deshalb auf eine Annullierung des Kaufes einigten, so erlitt niemand ernsthaften finanziellen Schaden. Die Verkäufer konnten ihre Tulpen zwar nicht für den erhofften Preis absetzen, gerieten im Prinzip aber nur dann in Schwierigkeiten, wenn sie die zu erwartenden Einnahmen bereits verfrüht für andere Zwecke als
Kredit eingesetzt hatten.