Rechnung eines Festnetzanschlusses nach Erbfall

derfleck

Ensign
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Aug. 2006
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Hallo zusammen,

ich hoffe hier hat evtl einer Ahnung von diesem schlechten Thema.

Die Mutter meiner Freundin ist im Januar leider gestorben, meine Freundin hat sich dann recht gut um alles gekümmert um alle Verträge und alles zu kündigen.

Leider hat Sie zu dem Zeitpunkt den Vodafone Festnetzanschluss nicht gekündigt da es noch ein paar Sachen mit dem Freund der Mutter zu klären gab und er noch in der Wohnung geblieben ist.

Jetzt hat meine Freundin von einem Anwalt von Vodafone eine Zahlungsaufforderung bekommen in der steht dass Sie die Rechnungen und die Mahnkosten zahlen muss obwohl Sie nie auch nur eine Mahnung erhalten hat, da die Mahnungen und Rechnung an die Mutter geschickt worden sind.

Sie hat heute bei dem Anwalt angerufen und er meinte dass Sie alles zahlen müsse da Sie vom Sonderkündigungsrecht nicht gebraucht gemacht hat und der Vertrag dann halt weiter lief.

Ich verstehe nur nicht wie Vodafone Rechnungen und Mahnungen an die Adresse schicken kann obwohl dort seit Februar keiner mehr wohnt und auch das Konto seit diesem Zeitpunkt gekündigt ist und jetzt alles Geld verlangen kann + die Mahngebühren!

Muss Sie jetzt wirklich im Erbfall die Kosten dafür tragen obwohl der Anschlussinhaber schon seit bald einem Jahr nicht mehr lebt? (Sie hat das Erbe angenommen)

Danke schonmal.

Gruß
 
öhm wenn der Vertrag über ein Jahr lang lief ohne gekündigt worden zu sein, wohl ja..
 
mann kann dummerweise auch schulden erben...
 
Anschluss nicht gekündigt = man muss zahlen.

Vodafone kann ja nix dafür, dass aus deren Sicht der Inhaber des Anschlusses unbekannt verzogen ist und sein Konto gekündigt hat.

Lösung a
Mal bei Vodafone anfragen, wie es dazu kommen konnte.

Lösung b
Mit Freund der Mutter sprechen, ob er nicht die Kosten (ganz oder teilweise) übernimmt, da er schließlich den Anschluss weiter genutzt hat.

Löung c
Wohl einfach zahlen. Ist zwar ärgerlich, aber aus meinen Erfahrungswerten würde ich sagen, dass es am Ende wohl eh dazu kommt - vor allem wenn der Anwalt auch schon diese Meinung zu vertreten scheint.
 
Musst mal in dem Kleingedrucktes des Vertrags gucken.

Oft endet der Vertrag ja mit dem Tod.

Und wenn die verstorbene Mutter Anschlußinhaberin war, sollte da nichts mehr zu Zahlen sein.
 
Nachdem die Frau gestorben ist, hattet ihr eine 6 Wochen frisst von Eurem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. (quelle: internet->google)
 
Der beste Rat in dieser hinsicht wird eventuell (falls nichts anderes bringt) schonmal vorab ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt in anspruch zu nehmen. Ist ja ansich kostenlos. Ob nun der Vertrag kostet oder man sich gegen diesen dubiosen Anbieter wehrt, spielt ja im endeffekt dann keine Rolle mehr...

Grundsätzlich ist's ja wirklich so, wenn man das Erbe annimmt, dass man damit auch die Schulden übernimmt.

Ich würde persönlich aber abwägen ob es die Kosten wert sind.. Ich sage mal so: Ich hab selbst Erfahrung mit ähnlichem, da wäge ich immer lieber ab, ob es die Anwaltkosten wert sind, oder ob ich nicht einfach die paar Hunderter so zahle, wenn auch mit Raten.

Ich meine eben, vielleicht weiß ja einer ganz genau wie das läuft, aber dennoch kannst du darauf nicht vertrauen. Deswegen beratungsgespräch ;) Höchst wahrscheinlich wird das aber wieder irgendeine sinnlose Rechtslücke geben, die Vodafone wieder einmal ausnutzt. Jedes mal wenn ich von denen höre, krieg ich so'n hals, echt ^^


Beratungsgespräch beim Anwalt lohnt sich sicher, alles gute!
 
Danke für die schnelle Antwort.

Werde echt einfach mal beim Anwalt nachfragen, echt doofe Sache.

Danke
 
über welchen Betrag sprechen wir hier denn? Nur mal um die Größenordnung im Verhältnis zum Aufwand zu setzen
 
wenn der Anschluss auf die Verstorbene abgeschlossen war, dann tritt hier im Regelfall das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Soltlest mal bei der Verbraucherschutzzentrale vorstellig werden. Die helfen bei sowas immer weiter.
 
Wenn sie die Erbscahft antritt, ist sie für alles verantwortlich. Auch für Schulden.
Deswegen gibt es auch Leute die auf eine Erbschaft verzichten, ohne zu Wissen ob der/die Verstorbene Geld und Wertgegenstände oder nur Schulden hinterließ.

Dass sie die Mahnungen nicht erhalten hat, hat eigentlich nichts mit der Erbschaft selbst zu tun. Da kann man nur auf Kulanz hoffen. Genau solche Dinge gilt es eben zu berücksichtigen, wenn man eine Erbschaft antritt.

Wenn sich Vodafone da nicht äußerst kulant zeigt, wird sie wohl zahlen müssen. Rechtens ist das bestimmt. Leider.
 
Kostenlose Beratungsgespräche beim Anwalt;
Dauerschuldverhältnisse, die automatisch mit dem Tod enden;
hier ist wieder mal alles geboten, nur leider kaum richtiges.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist zwar keine Quelle von Vodafone, aber immerhin:
http://www.dsl--flatrate.de/artikel/sonderkuendigungsrecht-dsl-vertrag.html

Dort steht u.a.:
Beim DSL Anbieter Vodafone erlischt das Vertragsverhältnis im Fall des Todes des Kunden automatisch. Hier müssen Angehörige nicht gesondert kündigen, sondern nur den Tod mittels Sterbeurkunde belegen. Vodafone gibt sich mit seinen Regelungen kulant, denn auch wenn ein Heimeinzug oder die Pflegebedürftigkeit eintritt, entlässt Vodafone den Vertragsnehmer aus dem Vertrag. Zieht ein Paar zusammen und sind beide zuvor Vodafone Kunden gewesen, kann auch in diesen Fall einer der Kunden seinen Vertrag kündigen. Für andere Fälle kann auf die Kulanz des Unternehmens gesetzt werden, man gibt sich gesprächsbereit.

Also mit den Leuten reden, hilft!!!
 
Doc Foster schrieb:
Kostenlose Beratungsgespräche beim Anwalt;
Dauerschuldverhältnisse, die automatisch mit dem Tod enden;
hier ist wieder mal alles geboten, nur leider kaum richtiges.

Dann helf doch dabei den Sachverhalt zu klären, dem TE zu helfen, anstatt Reden zu schwingen.
 
Klingt vernünftig und ist auch die einzige Lösung.

Nur mal angenommen, dass jemand keine Verwandschaft hat, wie soll dann WER nach dem Tod vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Etwa der Tote selbst?
Wohl eher nicht.

Das ist meines Wissens Gang und Gebe bei derartigen Vertragsverhältnissen.
 
Wenn jemand keine Verwandtschaft hat und auch keinen anderen Erben per Testament eingesetzt hat, erbt der Staat, also muss auch der Staat das Sonderkündigungsrecht ausüben.

Wenn jemand Erbe ist, ist er Gesamtrechtsnachfolger. Eigentlich ist das schon Aussage genung, sprich man übernimmt alles, Vermögen, Schulden und Verträge. Das deine Mutter den Tod ihrer Freundin nicht Vodafone mitgeteilt hat, kann man schlecht Vodafone anlasten, sie war dazu verpflichtet den automatischen Vertragsübergabg auf sich Vodafone anzuzeigen. Theoretisch müste sie also auch alle Mahngebühren etc. bezahlen.

Ergo Vodafone anrufen und auf Kulanz hoffen.
 
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