Rechnung ohne MwSt. - Ust-Voranmeldung?

Schumiel

Lieutenant
Registriert
Jan. 2010
Beiträge
825
Hallo,

und zwar habe ich eine Rechnung ohne MwSt. bekommen.

Ist das für mich unerheblich, so dass ich trotzdem die Rechnung mit 19% versteuern kann oder ist keine Steuerentlastung möglich?

Das ist meine erste USt-Voranmeldung mit solch einer Rechnung.
 
aus dem Internet kopiert:

Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis sind stets formal korrekt zu erstellen. Fehler führen entweder dazu, den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger zu versagen oder zu Steuernachforderungen beim Rechnungsaussteller. Eine umsatzsteuerlich korrekte Rechnung muss beim inländischen Leistungsempfänger folgende Merkmale aufweisen (§ 14 Abs. 1a UStG):

1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers,
3. die Menge und die handelsüblichen Bezeichnungen des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
4. den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und
6. den auf das Entgelt (Nummer 5) entfallenden Steuerbetrag, der gesondert auszuweisen ist oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung.

und § 14 Abs. 1a UStG:

Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. (ab 30.06.2002)
Bei einem Leistungsempfänger in einem anderen Land der EG kommen noch folgende Merkmale hinzu (§ 14a Abs. 2 S. 1 UStG):

- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und
- diejenige des Leistungsempfängers.
Bei Kleinbetragsrechnungen unter € 150,- entfallen die Angaben zu Nummern 2.) und 4.). Weiterhin können die Nummern 5.) und 6.) in einem Betrag ausgewiesen werden, wenn zusätzlich der Steuersatz angegeben wird.
 
Zuletzt bearbeitet: (150 € (ab 1.1.2007) aktualisiert)
@Tambay: Meine Frage bezog sich darauf, das der mir eine Rechnung ausgestellt hat, Kleinunternehmer ist, ich selbst aber nicht.

Das würde ja dann auch bei Google (Sitz in Irland/Dublin) bedeuten, das man seine Einnahmen nicht versteuern müsste, da sie in ihren Rechnungen keine MwSt. aufführen?
 
Tambay hat schon korrekt geantwortet und Dich auch verstanden, Du allerdings ihn und mich anscheinend nicht.

Ich selber habe von Google noch nie eine Rechnung erhalten, aber ich bezweifle, dass die Rechungen ohne Ust. ausstellen. Und der erfolgte oder nicht erfolgte Umsatzssteuerausweis hat keinerlei Einfluss darauf, Betriebseinnahmen versteuern zu müssen. Es gibt nämlich auch steuerfreie Betriebseinnahmen.
Aber bevor Du Dir weiter über Googles Gewinnberechnung Gedanken machst, wäre es ratsamer, die dt. Umsatzsteuergesetzgebung durchzuarbeiten.
Konkret bedeutet dies nämlich für Dich: kein Umsatzsteurausweis (in % oder in Betrag) = kein Vorsteuerabzug bei Dir

Alles klar?
 
Ich selber habe von Google noch nie eine Rechnung erhalten, aber ich bezweifle, dass die Rechungen ohne Ust. ausstellen.
Doch ist ohne jegliche MwSt., ich habe sie schwarz auf weiß vor mir. Googlet man danach, sagt der eine auch ohne Ausweisen von MwSt. muss man zahlen, der andere sagt nein. Hier scheint wohl allgemein ein Definitionschaos zu herschen? Aber es geht mir weniger um Google, sondern um die Kleinunternehmerregelung.

Aber du hast es richtig erkannt. Deinen kopierten Auszug habe ich nicht verstanden. Wie auch so einige Recherchen über irgendwelche Gesetzgebungen nicht.

Aus diesem Grund frage ich hier nach, wie es geregelt wird. Da es für euch offenbar verständlich genug ist, das Ganze zu verstehen, hatte ich gehofft, das man mir eine verständliche Antwort geben kann. :)
Ergänzung ()

Denn ...

Konkret bedeutet dies nämlich für Dich: kein Umsatzsteurausweis (in % oder in Betrag) = kein Vorsteuerabzug bei Dir
Danke! :)

Meine Frage ist hiermit beantwortet. :)
 
Um deine Frage zu beantworten:

Du darfst auf diese Rechnung keine Vorsteuer ziehen.

Da du ja nur Netto bezahlt hast, kannste auch keine Vorsteuer ziehen... da würde ja das Finanzamt deine Ausgaben bezahlen ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Schumiel schrieb:
Doch ist ohne jegliche MwSt., ich habe sie schwarz auf weiß vor mir. Googlet man danach, sagt der eine auch ohne Ausweisen von MwSt. muss man zahlen, der andere sagt nein. Hier scheint wohl allgemein ein Definitionschaos zu herschen?
Da gibt es eigentlich kein Definitionschaos. Hängt eben vom Ort der Leistungserbringung ab. Da gibt es dann so eine schöne Sache, die nennt sich Reverse Charge Verfahren.
 
Zurück
Oben