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N-rG
Gast
Hallo,
vor zwei Tagen habe ich mir eine HDD bei ebay gekauft. Da die sehr laut war habe ich Sie zurück geschickt und wollte mein Geld wieder haben. Der Verkäufer meinte nun, ich habe die Festplatte total zerkratzt und Wasser drüber geschüttet, daher zahlt er mir nur 50% zurück.
Das ist natürlich nicht war und nun möchte ich meine Forderung durchsetzen. Muss ich erst einmal normal Mahnen, also per Brief und dann per Einschreiben, bevor ich das über nen Anwalt laufen lassen muss? Kann ich das Einschreiben dann auch geltend machen, weil sind ja auch gute 5,- !
Achja: Wie kann ich überhaupt gegenteiliges beweisen? Weil wenn es echt zu einem Gerichtstermin kommt (und ich will mir mein Geld auf jeden Fall holen), dann könnte der doch einfach schon aus Prinzip sich eine HDD gleichen Types nehmen und Wasser drüber kippen und auch Kratzer reinmachen...
vor zwei Tagen habe ich mir eine HDD bei ebay gekauft. Da die sehr laut war habe ich Sie zurück geschickt und wollte mein Geld wieder haben. Der Verkäufer meinte nun, ich habe die Festplatte total zerkratzt und Wasser drüber geschüttet, daher zahlt er mir nur 50% zurück.
Das ist natürlich nicht war und nun möchte ich meine Forderung durchsetzen. Muss ich erst einmal normal Mahnen, also per Brief und dann per Einschreiben, bevor ich das über nen Anwalt laufen lassen muss? Kann ich das Einschreiben dann auch geltend machen, weil sind ja auch gute 5,- !
Achja: Wie kann ich überhaupt gegenteiliges beweisen? Weil wenn es echt zu einem Gerichtstermin kommt (und ich will mir mein Geld auf jeden Fall holen), dann könnte der doch einfach schon aus Prinzip sich eine HDD gleichen Types nehmen und Wasser drüber kippen und auch Kratzer reinmachen...