Recht - ebay?

N

N-rG

Gast
Hallo,

vor zwei Tagen habe ich mir eine HDD bei ebay gekauft. Da die sehr laut war habe ich Sie zurück geschickt und wollte mein Geld wieder haben. Der Verkäufer meinte nun, ich habe die Festplatte total zerkratzt und Wasser drüber geschüttet, daher zahlt er mir nur 50% zurück.

Das ist natürlich nicht war und nun möchte ich meine Forderung durchsetzen. Muss ich erst einmal normal Mahnen, also per Brief und dann per Einschreiben, bevor ich das über nen Anwalt laufen lassen muss? Kann ich das Einschreiben dann auch geltend machen, weil sind ja auch gute 5,- !

Achja: Wie kann ich überhaupt gegenteiliges beweisen? Weil wenn es echt zu einem Gerichtstermin kommt (und ich will mir mein Geld auf jeden Fall holen), dann könnte der doch einfach schon aus Prinzip sich eine HDD gleichen Types nehmen und Wasser drüber kippen und auch Kratzer reinmachen...
 
Im Prinzip kannst du nicht wirklich viel machen, merk dir einfach fürs nächste mal das du etwas das du nicht
willst weiterverkaufst da machste dann evtl sogar noch Gewinn ;)
 
Wieso, ich habe doch 14-Tage widerrufsrecht, da ist letztendlich auch die Begründung egal.
 
N-rG schrieb:
vor zwei Tagen habe ich mir eine HDD bei ebay gekauft.



Interessant finde ich, was da alles innerhalb von nur 2 Tagen abgelaufen ist:
1. Festplatte bei eBay gekauft
2. Festplatte bezahlt
3. Geldeingang beim Verkäufer, dieser verschickt die Festplatte.
4. Festplatte angekommen, eingebaut, getestet, wieder ausgebaut.
5. Festplatte wieder an Verkäufer zurückgeschickt.
6. Festplatte beim Verkäufer angekommen. Dieser prüft die Festplatte.
7. Verkäufer nimmt Kontakt zu Käufer auf, Streitigkeiten über Rückzahlung.

Sorry, das alless innerhalb von nur 2 Tagen? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
 
Ach sorry, ich meinte vor 2 Tagen ging die zurück. Der ganze Vorgang Kauf - heute liegt ca. 14 Tage zurück.

Es war ein Händler.
 
Dann muss er zahlen, aber wenn du keine Fotos hast, kann er dir das natürlich unterstellen und im falls es vor Gericht geht, eben eine gleiche Platte dementsprechend beschädigen.

Aber komisch ist schon das er die Hälfte zahlen will obwohl du die HDD's "zerstört" hast.
 
Du musst gar nichts beweisen
.
Der Händler ist in der Beweißpflicht, bis 6 Monate nach Kauf.
Erstmal muss er dir nachweisen, dass dies nicht schon vor dem Kauf so war und zweiten muss er dann auch nachweisen, dass er dir genau diese Platte zugeschickt hat und nicht irgendeine defekte aus dem Lager geholt hat.

Ebay Käuferschutz alamieren und auf Zahlung des gesamten Betrages beharren.

Greetings
 
sehe ich auch so! das problem ist, dass diese ebay geschichten sehr schwer zu handhaben sind, was halt dieses ganze einklagen usw angeht. so richtig scheint hier keiner bescheid zu wissen. besser wäre es, wenn du dich an irgendein rechtsforum oder so wendest, die gibt es auch. hatte selber auch mal probleme bei ebay, hatte nen monitor verkauft, hab mit dem käufer sogar nen abhol termin ausgemacht, aber dann kam nie wider eine antwort! käufer hat mich dann sogar noch als schuldigen beschimpft,. weil ich ihn ja erpressen würde mit rechtschritten. es gibt einfach so verpeile leute auf der welt, vorallem im internet trifft man häufig auf diese, speziell bei ebay! deswegen rate ich immer wieder teure hardware (bei ner festplatte gehts ja noch) und vorallem pcs nieeee bei ebay zu kaufen! man hat mit pech mer ärger als vorteile, zudem verschenken auch ebay handler nichts und man bekommt es in einem ordentlichen onlineshop genau so günstig, wenn nicht sogar noch billiger.

ich würde sagen erkundige dich und mahne ihn ab, die kosten auch fürs einschreiben wird er mit sicherheit bezahlen müssen. am besten ist es natürlich, wenn man nen bekannten hat als anwalt oder so, der da noch seinen stempel oder briefkopf drauf setzt um dem ganzen nachdruck zu verleihen, dann zahlen die auch das geld ganz schnell, da sie einen prozess auf jeden fall verlieren würden, das wissen die auch, nur versuchen die dennoch immer unwissende leute aus zu nehmen.

geld ist das dreckigste objekt leider auf diesem planeten, stellt man immer wieder fest =(

Hast du denn deine rechung noch? da müsste doch auch die seriennummer der platte drauf stehen oder nicht?
 
Selbst wenn es die HDD mit meiner SN ist, so kann er die ja trotzdem beschädigen...
 
Ich würde eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrug erstatten; ihm dies zuvor mitteilen und ihm eine Frist von 5 Tagen zwecks Überweisung geben!
 
Meine Fresse das macht man auch nicht, wenn einem ein Produkt nicht gefällt muss man bei Beschädigung (sogar der Verpackung) entweder einen Abschlag in Kauf nehmen (das ist gesetzlich auch verankert) oder halt das Ding wieder weiterverkaufen und 5-10 Euro Verlust in Kauf nehmen.

Ich find das Assi nen neues Produkt aufreissen einbauen, testen und dann zurückschicken. Der nächste Kunde von dem Händler beschwert sich dann, dass es schonmal offen war, super.

Natürlich ist auch der Käufer in der Beweispflicht wenn es jetzt zum Streit kommt. Eure 6 Monate beziehen sich auch Garantiefälle, hier geht es um ganz was anderes, nämlich um Wertminderung durch Ausprobieren einer neuen Sache in OVP, und die ist nunmal gesetzlich festgehalten.
 
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