eBay Kleinanzeigen "sicher bezahlen" sicher?

h00bi schrieb:
Räume einfach täglich dein PP Konto leer bzw. sofort nach Erhalt.
Dann ist die Chance dass dir Geld flöten geht fast Null.
Normal habe ich das immer gemacht, in letzter zeit habe ich aber immer was drauf gelassen weil ich eh immer was damit Zahle.

Was passiert denn wenn da nichts drauf ist und PP mir was abziehen will wegen Rückbuchung? dann nehmen die das doch einfach vom Girokonto oder nicht?
Ist doch wenn ich was kaufe und auf meinem PP nichts ist auch so..

BTW: Mein Fall wurde nun entschieden. Natürlich zu gunsten des Käufers. Der witz ist, ich kann angeblich Wiederspruch einlegen. Aber der Button dafür ist bei mir nicht verfügbar.
Und auch auf meine Ausführliche Stellungnahme und anschliesende Beschwerde wurde nicht mal beantwortet.

Das unterstreicht leider nur die Schlechten Erfahrungen die hier auch Geschildert wurden. Das ist ein Mist Verein.

Dreißt ja auch noch vom Käufer, mit dem hatte ich mich in der zwischenzeit ja auf hälfte hälfte geeinigt.
Weil nachdem ich meine chancen gegen NULL sah von PP Seite aus wollte ich mich privat mit dem einigen. Hat er auch gesagt er wollte den Fall Abbrechen oder ähnliches. Hat sich aber danach nicht mehr gemeldet.
 
Warum sollte er sich auch melden und nur 50% kassieren wenn er doch jetzt 100% bekommt? Ist halt PayPal: Käuferfreundlich!

flashmastär schrieb:
Was passiert denn wenn da nichts drauf ist und PP mir was abziehen will wegen Rückbuchung? dann nehmen die das doch einfach vom Girokonto oder nicht?

Right. Das Geld kannst denn zwar zurück holen aber danach ist Dein PayPal Konto auch dicht. Solange bis du es ausgleichst. Sonst kannst es abschreiben. Briefe vom Inkasso kommen denn auch aber die kannst ignorieren da PayPal kein Präzedenzfall will und daher nix weiter passieren wird. Einziger Schaden ist daher das verlorene PayPal Konto.
 
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Yiasmat schrieb:
Warum sollte er sich auch melden und nur 50% kassieren wenn er doch jetzt 100% bekommt? Ist halt PayPal: Käuferfreundlich!
Naja gut, ich habe mich halt auf sein Wort verlassen. Klar, wenn er die Ware nicht hat und auch sein geld weg ist kann man es ja einerseits auch verstehen, schade ist es trotzdem.

Yiasmat schrieb:
Right. Das Geld kannst denn zwar zurück holen aber danach ist Dein PayPal Konto auch dicht.
Naja gut, das kommt auf den Schaden an. Bei 10€ werde ich das nun vielleicht nicht machen. Bei mehr Geld würde ich das ggf erst mal mit rechtlichen Schritten versuchen.

Gerade nach Tagen hat mir der Support doch noch geantwortet. Habe das nochmal alles erläutert aber keine chance. Die sagen mein fehler war die Fehlende Sendungsverfolgung. Sonst wäre der Fall ggf für mich entschieden worden.
Habe auch meinem Ärger Luft gemacht und mit rechtlichen Schritten "gedroht" nachdem was ich hier und im Netz so gelesen habe. Das haben die mal Komplett Ignoriert. von wegen " Natürlich haben auch die Verkäufer einen Schutz"

Und am rande wurde mir dann ja nochmal deutlich gemacht das es ja Verboten ist , Waren über Freunde und Familie zu Verkaufen/Bezahlen. Was eine Kontosperrung zur folge hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag

Ich habe eine Frage zum Käuferschutz bei Ebay Kleinanzeigen

Was passiert wenn der Verkäufer ein leeres Paket verschickt oder das Paket einen anderen Artikel enthält und der Verkäufer behauptet er hätte den korrekten Artikel verpackt und verschickt.?

Bei wem liegt die Beweislast, bei mir als Käufer oder beim Verkäufer?

Viele Grüße
Christian Riedl
 
Ich würde sagen solange der Verkäufer es Versichert versendet hat und die Ware laut Track auch angekommen ist, ist seine Pflicht getan. Also ich behaupte mal da können/werden die auch nichts machen.

Leider auch wieder viel Spielraum für Trickserei auf Seiten des Verkäufers.
Aber auch anders rum.

Habe es selbst schon gehabt, das der Käufer behauptet hat es fehlt die hälfte.
 
Beim Verkäufer. Das ist ja auch Sinn und Zweck dieses Verkäuferschutzes.

Du kaufst auf EK was und bezahlst via Käuferschutz -> Verkäufer verschickt -> Du erhälst es und der Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Das meldest du dem Treuhänder mit Beweisfotos und der wiederrum teilt es dem Verkäufer mit und der muss nun handeln. Reagiert oder macht er nichts erhälst Du Dein Geld zurück.
 
aber irgendwie ja auch nicht richtig. ZB wenn er behauptet im Paket war nur ein Stein.
Das kann ja jeder sagen. Ware rausnehmen. Stein Fotografieren. Und Zack Geld zurück......das kanns ja nicht sein.
 
Es ist genau der Punkt. Es steht hier Aussage gegen Aussage. Hier wird sich ebay Kleinanzeige am Ende auf das BGB zurückziehen. Lt. BGB wird beim Privatkauf der Haftungsübergang vom Verkäufer auf den Käufer schon bei der Übergabe an den Versanddienstleister vollzogen. Beweisen kann es weder der eine noch der andere

Bei kleinen Beträgen wird eBay Kleinanzeigen haften. Bei größeren Beträgen wird dass wahrscheinlich anders aussehen.

Man könnte nur ein Video unter Anwesenheit von Zeugen über das Verpacken und Auspacken sowie die jeweilige Übergabe an den Versanddienstleister bzw. den Empfang durch den Selbigen drehen. Alles natürlich unter Anwesenheit von drei Zeugen und einem Notar. Lol
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
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Denn bleibt immer noch das Gewicht des Paketes. Bei DHL steht das Paketgewicht ja auf dem Bon und so einen Stein muss man erstmal finden der genau dieses Gewicht auch hat.

Aber ja. @Cpr seine Frage kann genauso gut eine Frage von einem Betrügers sein der Artikel und Geld haben will und deshalb fragt was passiert / passieren kann.

Vom Vorteil ist auch wenn der Verkäufer Fotos oder gar ein Video vom einpacken des Artikels ins Paket gemacht hat bzw. auch vom abgeben im Paket Shop.

Solch Verkäuferschutz ist, wie PayPal auch, halt sehr Käufer freundlich eingestellt.
 
Yiasmat schrieb:
Denn bleibt immer noch das Gewicht des Paketes. Bei DHL steht das Paketgewicht ja auf dem Bon und so einen Stein muss man erstmal finden der genau dieses Gewicht auch hat.
Das ist nicht der Fall. Jedenfalls nicht, wenn du das Etikett online kaufst und dann bei der Post abgibst. Ob da jetzt 200g Handy oder 200g Steine im Karton sind, wäre dabei auch nicht erkennbar.
Yiasmat schrieb:
Vom Vorteil ist auch wenn der Verkäufer Fotos oder gar ein Video vom einpacken des Artikels ins Paket gemacht hat bzw. auch vom abgeben im Paket Shop.
Dann müsste man aber vom Verpacken bis zur Abgabe filmen oder am besten live Streamen.
Yiasmat schrieb:
Solch Verkäuferschutz ist, wie PayPal auch, halt sehr Käufer freundlich eingestellt.
Man muss sich halt entscheiden. Am Ende sind Käufer wertvoller für PP, da diese die Zahlungsart bestimmen. (Wenn man privat einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat, dann zahlt man beim gewerblichen Händler ggf auch nicht mehr mit PP. Macht also aus Sicht von PP durchaus Sinn)
 
Mirco1887 schrieb:
+ Foto/Videobeweis vom Inhalt
Eine schöne Verschwendung von Lebenszeit denn Niemand weiß, was passierte nachdem das Video endete.
Oder filmst du direkt auf der Post wie du die Ware einpackst, das Paket zuklebst und am Schalter abgibst !?

Penman schrieb:
Als Verkäufer sichere ich den Versand so ab, dass ich bestens nachweisen kann, dass ich exakt die Ware versendet habe:
  • Foto von der Ware auf einer Waage
  • Foto von der Ware im Paket (auf der Waage)
  • Foto vom geschlossenen Paket mit dem Versandlabel auf der Waage
  • Foto vom Paket in der Packstation.
Ist beim 1.Foto der Artikel sichtbar oder in seiner OVP ? Weil wenn in OVP dann kann auch ein Stein drin sein.
Was soll das 2.Foto beweisen ? Dass du Steine gefunden hast die genau das gleiche Gewicht der Ware haben ?
Warum wurde das Versandlabel nicht bereits beim 2.Foto angebracht ? Dieses 3.Foto ist für mich am lustigsten.
Beim 4.Foto fehlt doch das Gewicht also kein Zusammenhang. Kannst du ja unten aufgeschnitten haben, etc. :D

Cpr schrieb:
Man könnte nur ein Video unter Anwesenheit von Zeugen über das Verpacken und Auspacken sowie die jeweilige Übergabe an den Versanddienstleister bzw. den Empfang durch den Selbigen drehen. Alles natürlich unter Anwesenheit von drei Zeugen und einem Notar. Lol
Ja, dann muss das Paket im Video auf der Post eingepackt, zugeklebt und am Schalter übergeben werden
und der Empfänger muss direkt bei Lieferung filmen wie es übergeben und ausgepackt bzw. geprüft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
@0ssi Wir leiten hier keine Betrüger an sondern geben Tipps für Verkäufer, die sich möglichst gut gegen eine mögliche Klage von einem Betrüger absichern wollen.
Wenn es bis zum Äußersten kommt wird ein Richter darüber entscheiden müssen, ob ein Stein in dem Paket war oder nicht. Einen solchen mit passendem Gewicht darf der Betrüger dann auch erst mal finden. Aber immerhin steht man als Verkäufer der Anschuldigung nicht gänzlich ohne Verteidigung da.

Wenn Dir der Versand zu heiß ist, mach es, wie Ebay-Kleinanzeigen es schreibt: Nur persönliche Übergabe.
Hast Du denn vielleicht den heißen Tipp, wie es (realistisch) perfekt laufen kann?
 
@Penman

Realistisch perfekt:
Mit einem Bekannten zur Post fahren, dort das Paket einpacken und unter dem Blick des Bekannten aufgeben.
 
@Idon Kommt nah dran. Da schwingt nur leider immer mit, dass es ein Komplize ist. Kennt man ja von Autounfällen usw. Da sagt der Mitfahrer auch aus, dass der Verursacher keinen Fehler gemacht hat.
Könnte man berechtigt anzweifeln. Dann sollte es doch eher ein Bekannter des Käufers sein, der den Versand bezeugt.
 
@Penman

Deshalb explizit nicht der beste Freund, sondern ein Bekannter. Arbeitskollege etc., also jemand aus der 2./3./4. Reihe.

Ich halte diese Nuancen nur dann für relevant, wenn auf der Gegenseite ähnlicher Aufwand betrieben wurde.
 
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Penman schrieb:
. Einen solchen mit passendem Gewicht darf der Betrüger dann auch erst mal finden.
Das Gewicht steht nicht auf dem Versandbeleg!

Abgesehen davon weiß niemand wie schwer der Karton und das Füllmaterial war. Mehr als "Das Gewicht könnte passen" wäre eh nicht vom Gewicht abzuleiten.

Man könnte höchstens beweisen, dass ein Stein im Karton war, wenn das Handypaket 2kg wiegt. Aber das bringt dem Verkäufer nix.

Man muss einfach damit leben, dass man bei Privat(-ver-)kaufen abgezockt werden kann. Wer das nicht möchte (ver-)kauft nicht oder wendet sich an gewerbliche Verkäufer. Ein Restrisiko ist immer.
 
flashmastär schrieb:
BTW: Mein Fall wurde nun entschieden. Natürlich zu gunsten des Käufers. Der witz ist, ich kann angeblich Wiederspruch einlegen. Aber der Button dafür ist bei mir nicht verfügbar.
Und auch auf meine Ausführliche Stellungnahme und anschliesende Beschwerde wurde nicht mal beantwortet.

Das unterstreicht leider nur die Schlechten Erfahrungen die hier auch Geschildert wurden. Das ist ein Mist Verein.

Aber mal ehrlich?
Ist doch ein alter Hut, dass man bei Zahlung per PayPal nur versichert versendet.
Du kannst ja sonst nicht einmal die Übergabe an den Paketdienst/Post belegen.
Wie soll PayPal da anders entscheiden?

Entweder man geht das Risiko an einen schwierigen Käufer zu kommen bis zum einem Betrag XY bewusst ein, oder man verschickt versichert.
 
Wer bei Ebay Kleinanzeigen "sicher bezahlen" nutzen möchte, der kann sich vorher die verschiedenen Beispiele von Phishing ansehen.
 
Das ist aber schon lange bekannt @Pym und wer da noch drauf reinfällt ist nunmal selbst dran Schuld und besitzt kaum bis gar keine Medien Kompetenz weil einfach nicht gut genug informiert. Alles was außerhalb von EK stattfinden soll (Umlenkung zu Whats App bsp.) oder wo man angeblichen Links folgen soll die man via Direkt Nachricht bekommt riechen förmlich schon nach Betrug. Grad wenn man zuerst nach Whats App gelenkt wird um dort weite rzu kommunizieren und dort denn der betrügerische Link zum angeblichen "sicheren bezahlen" geschickt bekommt damit EK davon ja nichts mitbekommt und strafrechtlich auch nicht nachverfolgt werden kann sollte man hellhörig werden. Auch braucht EK bzw. der Zahlungsanbieter für den Bezahlvorgang Deine Mobilfunknummer nicht. Warum sollte Ich die also angeben?

Bei so gut wie jeden Angebot auf EK ist der "Direkt Kaufen" oder "Angebot machen" Button. Klickt man da drauf sieht man den Endpreis und auch wie bezahlt wird (Sofort Überweisung oder Kreditkarte) und folgt der Kaufabwicklung. Dafür muss man nicht mal mit dem Verkäufer in Kontakt treten. Direkt Kaufen oder Angebot machen anklicken -> bezahlen -> Verkäufer wird informiert und schickt den Artikel los -> Du meldest alles OK -> Verkäufer bekommt das Geld.

Da Ich keine KK besitze und Sofort Überweisung nicht nutze schreibe Ich den Verkäufer direkt an. Man einigt sich beim Preis und denn gibt es entweder die PayPal E-Mail Adresse für Freunde und Familie oder aber die Kontodaten für die Überweisung zum bezahlen. So schon seit Jahren praktiziert und bisher alles Gut verlaufen. Höchter Betrag waren mal 350,00 Euro gewesen die via Überweisung bezahlt wurden.
 
Das mag sein, trotzdem gelingt Phishing leider immer wieder und die Fälschungen werden besser. Und wenn dann die Leute bei solchen Geschäften mit Smartphones oder Tablets hantieren, wo man dann ggf. nicht genau hinsieht oder hinsehen kann, sind Fehler, so wie hier, schnell passiert.
 
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