mayokitty
Captain
- Registriert
- Sep. 2001
- Beiträge
- 3.348
Hi.
Da wir uns die Tage mit dem Vermieter zusammensetzen und die Sache klären wollen (bzw
ziemlich sicher auch werden) ist meine Frage (hoffentlich) eher hypothetischer Natur.
Folgende Situation:
1 Haus mit 3 Parteien, unten der Vermieter, in der Mitte ein Ehepaar und oben wir, eine 5er-WG
Das Ehepaar ist erstmal wurst, in erster Linie gehts natürlich um uns fünf.
Alle Internet- und Telefonverträge laufen gebündelt über den Vermieter, der bei der Telekom
einen Call & Surf Tarif mit 5 getrennten Nummern für unsere WG sowie Internet- und Telefon-
Flat hat. Wir zahlen unseren Pauschalanteil pro Monat an ihn, der Rest wird von ihm geregelt,
wir bekommen EVNs (für den Fall dass mal jmd. ausserhalb der Flat telefoniert).
Nun ist es so, dass der Router für die WG schon als ich Ende letztes Jahr eingezogen bin
Passwortgeschützt war und von ihm betrieben wurde. Eigentlich relativ egal, allerdings ist
der Mann etwas paranoid und wollte uns beispielsweise mal einen Port nicht freigeben
weil er meinte dass dieser Port geöffnet eine Gefahr darstellt (hat er wie ich ihn einschätze
vermutlich irgendwo aus der ComputerBILD). Auch ein Reconnect um mal eben eine neue
IP zu bekommen ist so nicht drin. Und die Tatsache, dass er über die Logs sehen kann
was wer wann von uns macht find ich auch nicht schön...
Hat mich also allmählich begonnen zu nerven.
Nun gibts bald ein Upgrade von DSL6000 auf DSL16000, die alte FritzBox die zur Zeit als
Modem/Router fungiert packt das nicht, muss also ausgetauscht werden. Da ich noch
eine Modem/Router-Kombination herumliegen habe die ich von meinem alten Provider
kostenlos bekommen hatte und die ausserdem bis zu 24mbit unterstützt hab ich ihm also
vorgeschlagen dieses Gerät zu verwenden. Würde mich auch nicht jucken es beim Auszug
in der WG zu lassen. So weit so gut.
Nur will er nach dem Einrichten die Routerkontrolle behalten. Begründung ist wohl die,
dass es vor einigen Jahren eine WG gab, die intern nicht allzuviel miteinander zu tun hatte
und aus einem "Möchtegernhacker" sowie vier unbedarften Gelegenheitssurfern bestand.
Was dann natürlich zu Problemen führte, nachdem der "Hacker" am Router rumgespielt
hatte, inklusive Internetausfällen für die übrigen WG Mitglieder...
Nun, wir sind keine solche WG und alle auch so befreundet, abgesehen davon weiss ich
wie man mit einem Router umgeht und möchte nunmal den einen oder anderen Port
frei haben, hier und da neue Firmware draufmachen (habe vorhin festgestellt dass auf
der uralten Fritzbox eine v1.0 Firmware läuft), reconnecten oder den Router bei Problemen
sanft per Software rebooten anstatt den Stecker zu ziehen.
Der Vermieter besteht aber mit Verweis auf oben erwähnte Story auf das Zugangsrecht
zum Router (sprich: er wählt das Passwort und kontrolliert das Gerät, wenn wir was gemacht
haben wollen sollen wir uns bei ihm melden)...
Ich frage mich - ist das überhaupt rechtens?
Da wir uns die Tage mit dem Vermieter zusammensetzen und die Sache klären wollen (bzw
ziemlich sicher auch werden) ist meine Frage (hoffentlich) eher hypothetischer Natur.
Folgende Situation:
1 Haus mit 3 Parteien, unten der Vermieter, in der Mitte ein Ehepaar und oben wir, eine 5er-WG
Das Ehepaar ist erstmal wurst, in erster Linie gehts natürlich um uns fünf.
Alle Internet- und Telefonverträge laufen gebündelt über den Vermieter, der bei der Telekom
einen Call & Surf Tarif mit 5 getrennten Nummern für unsere WG sowie Internet- und Telefon-
Flat hat. Wir zahlen unseren Pauschalanteil pro Monat an ihn, der Rest wird von ihm geregelt,
wir bekommen EVNs (für den Fall dass mal jmd. ausserhalb der Flat telefoniert).
Nun ist es so, dass der Router für die WG schon als ich Ende letztes Jahr eingezogen bin
Passwortgeschützt war und von ihm betrieben wurde. Eigentlich relativ egal, allerdings ist
der Mann etwas paranoid und wollte uns beispielsweise mal einen Port nicht freigeben
weil er meinte dass dieser Port geöffnet eine Gefahr darstellt (hat er wie ich ihn einschätze
vermutlich irgendwo aus der ComputerBILD). Auch ein Reconnect um mal eben eine neue
IP zu bekommen ist so nicht drin. Und die Tatsache, dass er über die Logs sehen kann
was wer wann von uns macht find ich auch nicht schön...
Hat mich also allmählich begonnen zu nerven.
Nun gibts bald ein Upgrade von DSL6000 auf DSL16000, die alte FritzBox die zur Zeit als
Modem/Router fungiert packt das nicht, muss also ausgetauscht werden. Da ich noch
eine Modem/Router-Kombination herumliegen habe die ich von meinem alten Provider
kostenlos bekommen hatte und die ausserdem bis zu 24mbit unterstützt hab ich ihm also
vorgeschlagen dieses Gerät zu verwenden. Würde mich auch nicht jucken es beim Auszug
in der WG zu lassen. So weit so gut.
Nur will er nach dem Einrichten die Routerkontrolle behalten. Begründung ist wohl die,
dass es vor einigen Jahren eine WG gab, die intern nicht allzuviel miteinander zu tun hatte
und aus einem "Möchtegernhacker" sowie vier unbedarften Gelegenheitssurfern bestand.
Was dann natürlich zu Problemen führte, nachdem der "Hacker" am Router rumgespielt
hatte, inklusive Internetausfällen für die übrigen WG Mitglieder...
Nun, wir sind keine solche WG und alle auch so befreundet, abgesehen davon weiss ich
wie man mit einem Router umgeht und möchte nunmal den einen oder anderen Port
frei haben, hier und da neue Firmware draufmachen (habe vorhin festgestellt dass auf
der uralten Fritzbox eine v1.0 Firmware läuft), reconnecten oder den Router bei Problemen
sanft per Software rebooten anstatt den Stecker zu ziehen.
Der Vermieter besteht aber mit Verweis auf oben erwähnte Story auf das Zugangsrecht
zum Router (sprich: er wählt das Passwort und kontrolliert das Gerät, wenn wir was gemacht
haben wollen sollen wir uns bei ihm melden)...
Ich frage mich - ist das überhaupt rechtens?