Rechtliche Frage - PC Verkauf

raphi1995

Commodore
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Hoffe ich bin hier richtig.

Und zwar habe ich ein mehr oder minder großes Problem

Vor gut 2 Monaten kam ein guter bekannter ( so dachte ich jedenfalls ) auf mich zu und sagte mir, dass er gehört habe, dass ich mich mit PC's gut auskenne und er fragte mich ob ich ihm einen zusammen stellen würde.

Gesagt getan, er gab mir 1070 euro worauf ich für genau dieses Geld neuteile bei ebay, MF etc kaufte und den PC zusammenstellte.

Jetzt schrieb er mich heute an:

Hallo och bringe dir heute Abend meinen pc du hast Zeit bis morgen um 17:00 den.hinzukriegen wenn der bis dahin nicht funktioniert dann habe ihn bis 18:00 mein Geld 1070 Euro damit das klar ist

Seid 2 Tagen geht der einfach mal so aus
Und jetzt garnicht mehr an

Ich habe nicht rumgefummelt garnichts und komm mir nicht mit da ist ein Teil kaputt und das wird umgetauscht !
Ich Kriege mein Geld und du nimmst den kack und kannst den von mir aus verkaufen ist deine Sache

Naja, das zum Thema bekannte.

Wie würdet ihr reagieren? Kann der das überhaupt rechtlich erwarten?

Ich besitze kein Gewerbe oder ähnliches und habe ihm nur den gefallen getan einen PC zusammen zu stellen.

Ich meine, es hört sich sehr nach netzteil an, aber wie soll ich mir so schnell eins aus den fingern saugen? Und die kohle für n neues JETZT sofort kann ich nicht vorstrecken. Ich würde eine RMA durchführen.

Was denkt ihr?

Danke für eure Meinungen im Vorraus!

P.S Er hat von mir alle rechnungen erhalten.
 
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der "Besteller" und der "Monteur" ist doch hinterher nicht für die RMA zuständig.

ich würde ihm ja schreiben:
"wenn du mir so kommst, dann mach ich Garnichts! über das Problem können wir reden, aber nicht so!"
Und dann mal schau was er sagt.

Rechtlich hab ich natürlich überhaupt keine Ahnung, ich würd das aber so machen ;)
 
Kommt drauf was ihr genau vereinbart habt.

Aktuell nach den geschilderten Dingen von dir. Rechner lief 2 Monate. Ihr hattet vereinbart das der PC von dir zusammengebaut wird. Rechner lief 2 Monate. Nun ist ein defekt vorhanden. Ein Garantiefall, mit welchem du nichts zu tun hast.

Dein Gegenüber kann verlangen was er will. Wie Florian sagt,

"wenn du mir so kommst, dann mach ich Garnichts! über das Problem können wir reden, aber nicht so!"
Und dann mal schau was er sagt.

mehr ist nicht drin und dazu bist du auch nicht verpflichtet. Wobei ich mir das auch überlegen würde, ob du ihm diesem gefallen tust, ich täte es nicht. Du hast deine Pflicht erfüllt einen funktionstüchtigen PC zusammen gebaut.
 
Abgemacht war, dass ich ihm nen PC für die summe baue.

Als er ihn abgeholt hat, sagte ich : "Wenn irgend was ist, melde dich."

Mehr nicht. Und so habe ich das wörtlich gesagt. weiss ich noch
 
Na, dann bist du doch fein raus. Du bist kein Händler und hast mit ihm auch keinen irgendwie gearteten Vertrag, der Wartung bei Problemen einschließt.

Im Übrigen: Wer gleich so pampig wird, tickt entweder nicht sauber oder hat daran herumgepfuscht. Da würde ich keinen Finger rühren. Wenn er kommt und den Rechner bringen will -- einfach die Tür nicht aufmachen. Fertig. Wenn er mit dem Kindergarten anfängt, auflaufen lassen, aber auf keinen Fall irgendwas zurücknehmen. Du bleibst auf dem Schaden sitzen. Tu dir selbst einen Gefallen und nimm den Rechner NICHT AN! Du bist dazu nicht verpflichtet -- rechtlich nicht und moralisch schon mal gar nicht, denn wer mit diesem Tonfall ankommt . . . na ja. Sauber klingt das nicht.

Das "wenn's Probleme gibt, melde dich" heißt ja keineswegs, dass du hier den Kram einfach zurücknehmen oder auf eigene Kosten nachbessern musst, denn du hast keine Beschaffenheitsgarantie eingeräumt, und speziell bei diesem Tonfall und der eingeräumten "Frist" soll er dich mal kreuzweise.

[Übrigens ein Grund, warum ich so etwas schlicht nicht mache; ich gebe gerne Empfehlungen, was sinnvoll ist, aber ich bestelle nicht für andere und baue es auch nicht zusammen.]
 
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gerade die mail bekommen.

nicht drauf eingehen?

das erste mal, dass ich so ein problem habe

Also keine Ahnung er will hochfahren dann stürzt er wieder ab
Bild überträgt er auch nicht keine Ahnung
Wir machen es ganz einfach ich gebe dir eine Woche zeit Raphael 1 WOCHE wenn bis dahin mein pc nichts geht Kriege ich mein Geld fertig und da du noch keine 18 bist bist bist du auch noch garnicht geschäftsfähig !!! Das hat meine Mutter mit ihrem Anwalt geklärt
Nur für den fall der Fälle
1 Woche ein funktionierender pc oder 1070 Euro ganz einfach wenn das länger dauert kannst du den zurück täuschen wie du willst und das alles ohne mich ich will dann einfach mein Geld
 
Damit hat er sich nach meinem Verständnis selbst den Grund geliefert, aus dem du nichts machen musst:
Zwischen euch kam kein Geschäft zustande - wenn ich das richtig vestanden habe, hast du ja auch kein Geld für deinen Aufwand bekommen - also hat er auch von dir nichts zu verlangen.
Ich kann auch viel mit meinem Anwalt klären. Ab und zu gehen wir auch ein Bierchen trinken... Sind ja auch nur Menschen. ^^
Soller sich selbst um seinen Elektroschrott kümmern. Wer mir so kommt, landet im "Humor"-Ordner im Mail-account.
 
Mein Tipp: ignorieren und fertig. Plumpe drohung und anmache. Wie gesagt, ist ein stinknormaler Garantiefall und damit sein Problem.
 
Dann werde ich ihm morgen früh eine antwort senden und eure argumente sauber und sachlich anbringen.

über weitere tipps würde ich mich sehr freuen.

danke schonmak!
 
Du musst eins im Leben lernen, viele Menschen die wissen das sie unterlegen sind, ob körperlich, geistig oder wie in deinem Fall mindestens rechtlich, drohen in der Hoffnung das es hilft.

Das einzige was du ihm zu schreiben hast, ist das er dich in Ruhe zu lassen hat. Du hast deinen Teil der Vereinbarung erfüllt. Gar nicht viel schreiben, kurz und deutlich.

Im übrigen ich würde wenn du tatsächlich unter 18. Jahren bist das deinen Eltern sagen. Es kommt sicherlich schlechter wenn der Gegenüber sich zuerst bei deinen Eltern über dich beschwert. Weil das wird bestimmt sein nächster Versuch sein dich kleinzukriegen.

Rechtlich hat er nach deiner Schilderung keine Chance.
 
Verplichtet bist du zu gar nichts,las dich nicht einschüchtern raphi, immer cool bleiben.
Denke mal das du ein hilfsbereiter Mensch bist und dein bekannter jetzt von Mutti Stress bekommt weil der Computer ach so teuer war und er jetzt nicht mehr funktioniert .
Wenn du cool bist sagst du ihm, das es nun mal eletronik ist und das ist keine garantie das Sie ewig funktioniert.
Du kannst ja schlieslich nicht nachsehen ob sämtliche elektronische Leitungen "sauber" sind oder ob der Blitz täglich einschlägt.
Bestimmt sind an der Stecksdose hundert andere geräte angeschlossen inkl. Muttis Bügleisen und bei Sims oder Faceboook wurde der Bildschirm schwarz, oh nein Die Welt geht unter.
 
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...Das hat meine Mutter mit ihrem Anwalt geklärt...

Wie alt ist er denn? Ganz so alt scheint er wohl auch noch nicht zu sein.

Wie bereits gesagt, erklär das ganze mal deinen Eltern, bevor die aus allen Wolken fallen. Wenn er weiter so droht, rede du oder vielleicht deine Eltern (oder zusammen) mit seiner Mutter/seinen Eltern und weise dabei auch auf seine Umgangsform hin.
Du hast ihm wohl einen freundschaftlichen Dienst erwiesen, Ansprüche dürfte er gegen dich keine haben. Wenn er Ansprüche gegenüber dem Beschaffer/Monteur hätte haben wollen, hätte er das ganze in einem Vertrag festhalten sollen.
 
Ich denke, deinem "Guten Bekannten" sind keinerlei Ansprüche erwachsen, erst recht nicht, wenn du noch minderjährig bist. Denn dann dürftest du ohne Zustimmung deiner Eltern ohnehin keine Verträge eingehen, die rechtlich nicht lediglich vorteilhaft für dich sind.

Sag ihm freundlich, aber bestimmt, dass er sich an den Händler/Hersteller zu wenden hat, wenn er einen Gewährleistungsanspruch bzw. Garantieanspruch (so denn der Hersteller eine solche ausgestellt hat) geltend machen will. Und mache ihm am besten gleich noch klar, dass er sich im Ton mäßigen sollte.
 
Wie lief das denn genau?

Er hat dir das Geld gegeben und du hast alle Sachen auf deinen Namen bestellt?
Hast du für das Zusammenbauen etwas verlangt oder hat das Geld, was ich nicht glaube, auf den Euro genau für die Komponenten gereicht?
 
Sagte : kannst mir nen guten pc zusammenstellen?
Ich sagte ja und hab was feines rausgesucht.
Ihm hab ich dann dir liste geschickt und er hat die 1068,xx euro mit 1070 bezahlt.
Er hat gesamtrechnungen über 1180 euro da ich n mainboard noch über hatte und die rechnung bei war, ich aber natürlich nicht den neupreis berechnet hab.
Ergänzung ()

Edit: rechnungen auf meinen namen, ja
 
also hat er ja gesagt: "Kauf das für mich" und "Bau das für mich zusammen"
Das sind für mich zwei Dienstleistungen die du erbracht hast
(unentgeltlich, wieso denn das? naja bist ja noch jung...)

Ich wüsste nicht wie man da jetzt Gewährleistungsansprüche gegen dich geltend machen könnte.
aber DOC fällt da sicher noch was zu ein :p
 
Selbst wenn man mal den worst-case annehmen wollte, nämlich dass ihr beide einen Kaufvertrag über einen PC xyz geschlossen habt, dann müsste er letztlich beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt und das dieser bereits bei Übergabe zumindest angelegt war.

I.Ü. wäre jeder Vertrag, den du als MJ schließt, grds. schwebend unwirksam, was dir in diesem Fall aber nicht hilft, da die Rückabwicklung zu deinen Lasten ginge (Geld gegen PC).

Wenn die zweite Pappnase auch minderjährig war, dann kann das noch lustig werden und du solltest schon mal 1000,- zusammenkratzen...

Für die Zukunft:

Finger weg von solchen Gefälligkeitsleistungen!

Und wenn schon, dann richtig und nicht so wie hier.
 
Die Eltern des Käufers können aber doch schwer Argumentieren, dass sie erst 2 Monate nach dem Geschäft davon erfahren haben. Also kann man davon ausgehen, dass sie mit der Transaktion einverstanden waren.
 
dann müsste er letztlich beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt und das dieser bereits bei Übergabe zumindest angelegt war.

Hm innerhalb der ersten 6 Monate sieht das aber mWn andersrum aus.

Sachlage find ich aber bissel abstrus.

Du kaufst mit seinem Geld die Komponenten (sind die ebay-Teile neu, oder gebraucht?)
Du verkaufst ihm ein gebrauchtes board von Dir Dir.

Zumindest für die neuen Teile besteht ja Gewährleistung. Da die Rechnung aber auf Dich ausgestellt ist (versteh ich zumindest so) mußt DU Dich vermutlich an die Verkäufer wenden.

Wie das jetzt mit der von Doc angesprochenen Minderjährigkeit ist - keinen Plan.

Ich denke mal GEGEN Dich kann man keine Gewärleistungsansprüche gelten machen, allerding ÜBER Dich (weil Rechnung auf Deinen Namen). Aber ne Frist von 1 Tag/1 Woche halt ich da für überzogen.
Zumal es sich bei Deiner Arbeit eher um ne Gefälligkeit, als ne Dienstleitung handelt (aber bin auch kein Jurist).

Die Eltern des Käufers können aber doch schwer Argumentieren, dass sie erst 2 Monate nach dem Geschäft davon erfahren haben. Also kann man davon ausgehen, dass sie mit der Transaktion einverstanden waren.
KA obs da "verjährung" gibt. Im Zweifel sieht der neue "rechteckige, beige, Kasten" genau so aus wie der alte :evillol:
 
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Doc Foster schrieb:
Wenn die zweite Pappnase auch minderjährig war, dann kann das noch lustig werden und du solltest schon mal 1000,- zusammenkratzen...

meinst du den TE oder den Händler? Wenn schon denn schon ;).
Auch wenn der Vertrag schwebend unwirksam sein könnte, bedeutet das noch lange nicht das zu 100% alles Rückabgewickelt wird.
So einfach ist das ganze dann auch nicht, besonders nach zwei Monaten.
 
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