Rechtliche Frage - PC Verkauf

Wir sind beide unter 18. Seine eltern wussten zu 100% bescheid, da sie zusammen mit dem sohn den pc hier abgeholt haben.
Auch ist vielleicht noch zu erwähnen, dass er sämtliche orginalverpackungen besitzt. Die wollte der vater extra haben "falls mal was ist"

gegen einen gewährleistungsablauf ÜBER mich hab ich ja nix, kann wenn was defekt ist ja gerne einschicken. Aber auf meine kosten was austauschen oder gar den ganzen pc zurück nehmen, das liegt nicht in meinem interesse
Ergänzung ()

Ein kaufvertrag liegt in keiner form vor.

Anfrage was ich bauen / empfehlen kan

Empfehlung ausgesprochen

Er sagt ok

Bestellt

Er hat direkt den reinen teilepreis bezahlt.

Rechner gebaut

Abgeholt mit eltern zusammen inklusive aller ovp + rechnungen.

Das war alles anfang dezember.

Heute die mails
 
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U-L-T-R-A schrieb:
Hm innerhalb der ersten 6 Monate sieht das aber mWn andersrum aus.

Bedenke, falls du darauf ansprichst: die Gewährleistung ist keinesfalls ein Haltbarkeitsdatum! Ein Anspruch auf Nachbesserung und so entsteht nur, wenn der Mangel bereits bei Gefahrenübergang da war oder irgendwie so vor sich hin "schlummerte", dass er ausbrechen konnte; die Sache mit der Beweislastumkehr mal außen vor. Aber ich habe das Gefühl, dass das gerne mal verwechselt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohje schöne kacke. Ich sage dir jetzt mal wie ich es klären würde:

Erzähl alles deinen Eltern, ganz wichtig. Dann lädst du dein Freund plus seine Eltern ein und ihr setzt euch alle zusammen an einen Tisch und REDET miteinander. Alles andere bringt doch nix!
 
Auch wenn Dein Bekannter mal an seinen Umgangsformen arbeiten sollte würd ich die Sache so handhaben:

-er bringt den PC zu zu Dir
-Du guckst Dir die Sache an (je nachdem wie fit Du bist)

Wenn Du den Fehler auf eine hardware einnorden kannst, reklamierst Du die da, wo Du sie gekauft hast (kann bei gebrauchtem ebay Zeugs aber schwierig werden).

Vll hat er sich aber auch bloß n Virus eingefangen, in der MSConfig oder wo auch immer rumgespielt und darum startet das System nicht (also Fehler wurde durch ihn verursacht).
Dann könntest Du ihm das Teil wieder gradebiegen (ich würds für Umme machen aber mit dem Zusatz "Das war das erste und letzte Mal, in anbetracht Deines Verhaltens"!
Oder Du sagst ihm "hardware is O.K. - Userfehler" (schließlich habt ihr ja keinen Wartungsvertrag)

haftbar wärst Du ggf aber für das Mainboard, was Du ihm vertickert hast (sollte noch Gewärleistung/Gaarantie drauf sein halt für die Abwicklung ÜBER Dich)


@mental.dIseASe
ie Gewährleistung ist keinesfalls ein Haltbarkeitsdatum! Ein Anspruch auf Nachbesserung und so entsteht nur, wenn der Mangel bereits bei Gefahrenübergang da war oder irgendwie so vor sich hin "schlummerte", dass er ausbrechen konnte
Innerhalb der ersten 6 Monate wird idR davon ausgegangen, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
der TE wird es schwer haben zu beweisen, daß dem nicht so war!
 
Warum so kompliziert - ist doch Schade um die vergeudete Luft.
Richte deinem Bekannten einen schönen Gruß vom Mittelfuß aus und leg eine Wegbeschreibung zum örtlichen PC-Laden in den E-Mail-Anhang. Fertig. Die Jungs dort werden für nicht mal 200€ eine detaillierte Diagnose stellen und er darf sich dann um die Garantie/Gewährleistungsanspräche selbst kümmenr.

Doc Foster schrieb:
Für die Zukunft:

Finger weg von solchen Gefälligkeitsleistungen!

Und wenn schon, dann richtig und nicht so wie hier.
Ach wo - einem guten Bekannten würde ich immer 2 Stunden Schrauber-Zeit schenken. Wenn mal etwas kaputt ging, war mir noch keiner meiner Bekannten böse.
 
und er darf sich dann um die Garantie/Gewährleistungsanspräche selbst kümmenr
Is die Frage - die Rechnung geht auf den TE!
Die Verkäufer stehn also an sich mit dem Bekannten in keinem Vertragsverhältnis.
Das würde also voraussetzen, daß Gewährleistung/Garantie ohne Zustimmung an Dritte weitergereicht werden kann.
Ansonsten bedarf es der Mithilfe des TE.
 
Der Name auf der Rechnung spielt bei der Reklamation von defekter Hardware afaik keine Rolle. Ich habe z.B. schonmal für einen Bekannten (der im Rollstuhl sitzt) eine defekte Soundkarte auf Garantiebasis im Geschäft umgetauscht. Auf der Rechnung stand auch sein Name. Und nu? ^^ Nüx. Die Rechnung dient nur dazu nachzuweisen, dass das jeweilige Produkt zu dem und dem Zeitpunkt im aufgesuchten Geschäft gekauft wurde.

Der Name auf der Rechnung spielt nur bei Steuerabsetzungen (o.Ä.) eine Rolle.

Da bin ich mir jedenfalls ziemlich sicher.

--

Na Dein Bekannter scheint aber auch so ein kleiner Nachwuchs-Bushido zu sein, oder? :D Und nein, keine Angst, rechtlich gesehen kann er Dir rein gar nichts. Du hast ihm lediglich einen Gefallen getan und für ihn die Hardware bestellt und zusammengebaut. Punkt. Für Defekte ist der Hersteller zuständig.

--

Kleiner Tipp meinerseits für die Zukunft:

Ich baue hin und wieder für andere Leute PC's zusammen, welche ich auch zusammengestellt habe. Die Hardware wird allerdings von diesen "Kunden" selbst bestellt und mein Job beginnt, sobald die Post die Hardware geliefert hat oder die Leute sich diese im Geschäft gekauft haben. Dann komme ich und schraube diese zusammen und Ende. Das Geld anderer Leute anzunehmen und dann für diese zu bestellen ist meiner Meinung nach eine Bimbo-Dienstleistung. Sowas wäre mir echt zu blöd ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
U-L-T-R-A schrieb:
Hm innerhalb der ersten 6 Monate sieht das aber mWn andersrum aus.

Meines Wissen:

Zählt dies allerdings nur im B2C Sprich: Unternehmer und Privat (Kunde)
C2C= Da ist der Käufer in der Beweisplicht, da gibt es keine Pauschale wie die sechs Monate.
Genau so verhält sich das in B2B!
Ergänzung ()

bit.turret schrieb:
Der Name auf der Rechnung spielt bei der Reklamation von defekter Hardware afaik keine Rolle. Ich habe z.B. schonmal für einen Bekannten (der im Rollstuhl sitzt) eine defekte Soundkarte auf Garantiebasis im Geschäft umgetauscht. Auf der Rechnung stand auch sein Name. Und nu? ^^ Nüx. Die Rechnung dient nur dazu nachzuweisen, dass das jeweilige Produkt zu dem und dem Zeitpunkt im aufgesuchten Geschäft gekauft wurde.

Der Name auf der Rechnung spielt nur bei Steuerabsetzungen (o.Ä.) eine Rolle.

Das liegt du ziemlich Falsch!

Kaufst du zum Beispiel für jemanden Online etwas, dann kann nur die Person eine RMA beim Händler beantragen, der das Gerät dort gekauft hat, im schlimmsten Fall überweist der Händler nämlich das Geld an den Jeweiligen der das Gerät dort gekauft.

Auch zählen/fängt die Garantiedauer beim Erstkäufer an!

Zwar wird im stationären Handel darauf nicht so darauf geachtet, dies liegt aber aufgrund des Zeitmangels und vor allem bei Ware die eh vom Lieferanten gutgeschrieben wird, wird man jetzt nicht alles durchgehen.

Solltest wie gesagt, dies mal über einen Hersteller oder einem Onlineshop abwickeln, könntest du viele Probleme bekommen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Xyn schrieb:
meinst du den TE oder den Händler? Wenn schon denn schon ;).
Auch wenn der Vertrag schwebend unwirksam sein könnte, bedeutet das noch lange nicht das zu 100% alles Rückabgewickelt wird.
So einfach ist das ganze dann auch nicht, besonders nach zwei Monaten.

Doch so einfach ist das und zwar ohne Wertausgleich, denn im Zivilrecht geht der Schutz der Geschäftsunfähigen dem Schutz in das Vertrauen auf den Bestand eines Rechtsgeschäftes vor.

Innerhalb der ersten 6 Monate wird idR davon ausgegangen, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
der TE wird es schwer haben zu beweisen, daß dem nicht so war!

Das gilt nur für einen Verbrauchsgüterkauf und interessiert hier nicht.

Der Name auf der Rechnung spielt bei der Reklamation von defekter Hardware afaik keine Rolle.

Er spielt insoweit eine Rolle, als der Verkäufer nur seinem Vertragspartner ggü. haftet, Dritte also ohne weiteres keine Ansprüche gegen ihn geltend machen können.
Erst wenn Rechte wirksam abgetreten wurden oder eine wirksame Stellvertretung vorliegt, kann ein Dritter in eigenem oder fremdem Namen Recht geltend machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Doc trifft es auf den Punkt.

Bei Minderjähriger können Verträge selbst nach Monaten von den Eltern noch angefechtet werden und werden vor Gericht dann auch für unwirksam erklärt.
Der jeweilige Vertragspartner hat sicherzustellen, dass er kein Geschäft mit Minderjährigen eingeht.

Da gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. der "Taschengeld-Paragraph", z.B. kann natürlich ein 15-jähriger sich eine Packung Kaugummi oder eine Musik-CD kaufen, da es sich im meist im üblichen Taschengeld-Rahmen bewegt.

Folglich könnte es hier von den Eltern des Käufers die ganze angefochten werden. Ebenso kann aber der TE (bzw. seine Eltern) die Kaufverträge anfechten und rückabwicklen.
 
lalas schrieb:
Der Doc trifft es auf den Punkt.

Bei Minderjähriger können Verträge selbst nach Monaten von den Eltern noch angefechtet werden und werden vor Gericht dann auch für unwirksam erklärt.
Der jeweilige Vertragspartner hat sicherzustellen, dass er kein Geschäft mit Minderjährigen eingeht.

Da gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. der "Taschengeld-Paragraph", z.B. kann natürlich ein 15-jähriger sich eine Packung Kaugummi oder eine Musik-CD kaufen, da es sich im meist im üblichen Taschengeld-Rahmen bewegt.

Folglich könnte es hier von den Eltern des Käufers die ganze angefochten werden. Ebenso kann aber der TE (bzw. seine Eltern) die Kaufverträge anfechten und rückabwicklen.

Das ist hier meiner Meinung nach nicht zutreffend. Der "Käufer" hat den PC mit seinen Eltern zusammen abgeholt. Sofern die Eltern daher dem Vertragsschluss nicht vorher zugestimmt haben, so liegt in der Abholung eine Genehmigung der bis dahin schwebend unwirksamen Willenserklärung (§ 108 BGB). Inwieweit auch die WE von Raphi wirksam ist, ist nach bisheriger Sachlage schwierig zu beantworten.
Unterstellt man jetzt einfach mal die Wirksamkeit, so ist der Fall ein einfacher Gewährleistungsfall. Der Käufer muss beweisen, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war, was ihm kaum gelingen wird. Selbst wenn er einen Mangel bei Gefahrübergang nachweisen kann, hat der Käufer das Recht zur zweiten Andienung, darf also nachbessern. Zurücknehmen müsstest du dann nichts.

Um den Fall sinnvoll beantworten zu können müssen meiner Meinung nach folgende Fragen geklärt werden.
1. Wollten TE und Freund tatsächlich einen Kaufvertrag miteinander abschließen? Wollte der Freund also den PC vom TE kaufen oder sollte der TE nicht vielmehr für den Freund teile besorgen und diese zusammenbauen? (Tatsachenproblem)

2. Sofern man von 1. ausgeht, ist dieser Vertrag wirksam zustande gekommen? (Rechtsproblem)

3. Falls ja, siehe oben. Sofern kein wirksamer Vertrag besteht wird tatsächlich rückabgewickelt. Dann könnte es komplizierter werden.
 
Er hat mich einfach gefragt, ob ich ihm was zusammentellen kann.

Das habe ich getan und er hat die teile bezahlt.

Ein Vertrag zwischen uns 2 liegt in keiner form vor.

Das einzige was von meiner seite kam ist "Wenn was ist, melde dich"

ist es aber nicht auch ein mündlicher vertrag, den ich ja komplett erfüllt habe? Bestellt + gebaut.

Ich habe nie gesagt, dass wenn was kaputt ist, dass ICH das sofort austausche



Also, dass ich wohl das teil wenns defekt ist über z.b Mindfactory über die garantie austausche, wird wohl rechtens so sein und auch so gedacht.

aber muss ich den pc zurücknehmen und ihm die kohle wieder geben? nu blick ich nimmer durch.
Ergänzung ()

Was haltet ihr von meiner möglichen Antwort?

Habs noch nicht abgesendet.

Guten Morgen,

Grundsätzlich kann man mit mir über alles reden. Jedoch solltest Du dich in deinem Tonfall mäßigen. Drohungen stoßen bei mir auf taube Ohren.
Die Tatsache, dass Du einen Anwalt in die Sache mit einbeziehst, ohne vorher auch nur ein Wort mit mir über den möglichen Defekt gewechselt zu haben, kann ich nicht nachvollziehen.

Du hast in der Tat einen Garantieanspruch, jedoch nicht gegen mich, sondern über mich gegen den Händler der Ware, in dem Fall z.B. Mindfactory.
Für mich stellt es kein Problem dar, das möglicherweise defekte Teil ausfindig zu machen und über die RMA beim Händler auszutauschen. Jedoch habe ich mit keinem Wort erwähnt, im Fall eines Defekts den ganzen PC zurück zu nehmen und dein Geld zurück zu zahlen. Und erst recht nicht innerhalb der von Dir erwarteten Fristen.
Das ist nicht so einfach zu machen.

In dem Fall habe ich Dir keine Dienstleistung sondern eine Gefälligkeit erbracht. Ich bin so gesehen nur der Mittelsmann.

Wenn du an einer schnellen und kulanten Lösung des Problem interessiert bist, ändere deinen drohenden und abfälligen Ton.

Mit freundlichen Grüßen
 
Eher so würd ichs machen. Der Rest ist soweit ja ganz ok

Guten Morgen,

Grundsätzlich kann man mit mir über alles reden. Jedoch solltest Du dich in deinem Tonfall mäßigen. Drohungen stoßen bei mir auf taube Ohren.
Die Tatsache, dass Du einen Anwalt in die Sache mit einbeziehst, ohne vorher auch nur ein Wort mit mir über den möglichen Defekt gewechselt zu haben, kann ich nicht nachvollziehen.

Du hast in der Tat einen Garantieanspruch, jedoch nicht gegen mich, sondern über mich gegen den Händler der Ware, in dem Fall z.B. Mindfactory.
Für mich stellt es kein Problem dar, das möglicherweise defekte Teil ausfindig zu machen und über die RMA beim Händler auszutauschen. Jedoch habe ich mit keinem Wort erwähnt, im Fall eines Defekts den ganzen PC zurück zu nehmen und dein Geld zurück zu zahlen. Und erst recht nicht innerhalb der von Dir erwarteten Fristen.
Das werde ich auch mit Sicherheit nicht machen
In dem Fall habe ich Dir keine Dienstleistung sondern eine Gefälligkeit erbracht. Ich bin so gesehen nur der Mittelsmann.

Wenn du an einer schnellen und kulanten Lösung des Problem interessiert bist, ändere deinen drohenden und abfälligen Ton.

Mit freundlichen Grüßen
 
Danke MrMorgan!

Ich werde noch eine oder 2 meinungen anhören und dann wohl absenden. Deinen beitrag habe ich hinzugefügt.
 
Ich würde dir nicht empfehlen das Ganze so abzuschicken. Du bist kein Jurist, somit kannst du ihm auch nicht sagen ob er Ansprüche hat und wenn ja gegen wen. Garantieanspruch gegen Mindfactory wird er mit ziemlicher Sicherheit gar nicht haben, da eine Garantie in der Regel nur der Hersteller gewährt. Gegen Mindfactory könnte höchstens ein Gewährleistungsanspruch bestehen.

Grundsätzlich würde ich dir abraten auch nur irgendetwas zuzugeben oder in Aussicht zu stellen. Ich würde ihm höchstens anbieten bei ihm vorbei zu kommen und sich das Problem einmal anzuschauen. Über Garantie und/oder Gewährleistung würde ich in der Email kein Wort verlieren und betonen, dass du dir das ganze nur anschaust, wenn er sich mit Drohungen zurück hält.
 
ist natürlich auch ein vorschlag. Sag ihm der Freundschaft willen soll er dich einfach mal Besuchen und die Kiste mitbringen und ihr schaut euch die Sache einfach mal an.

Was sagen denn deine Eltern zu dem ganzen (sry falls ich das überlesen haben sollte)
 
Moin !

Geld von Dir zurück fordern, ist schon mal nicht. Du hast ihm einen reinen Freundschaftsdienst erwiesen und dass mal etwas kaputt ist/geht, völlig normal.

Ich schließe mich dem an: sprich mit ihm, Schau Dir den PC an, wenn Du genug Ahnung hast, lokalisiere das defekte Teil (wobei es auch zu Arbeit ausarten kann) und rede dann über die "Reparatur".
Ich selbst (baue jede Menge im Jahr zusammen), würde das defekte Teil einschicken und den PC um des Friedens Willen wieder zusammen bauen (was natürlich mal 2-4 Wochen dauern kann, je nach Firma).

Zeigt mir aber...das ich jetzt eine Art "Freundschaftsvertrag" entwickeln werde. Ich baue ja gerne was zusammen, aber blöde anmaulen lasse ich mich nicht.
Ach ja, bei dem Ton Deines "Freundes" hätte er von mir eine Antwort bekommen, an der er noch heute kauen würde.

Trotzdem viel Glück und erzähl', was dabei heraus gekommen ist.
 
ja, sag deinem "Freund" am besten mal das man mit "Ghetto-Slang" im Leben irgendwann nimmer weiter kommt... rofl
 
Das ist hier meiner Meinung nach nicht zutreffend. Der "Käufer" hat den PC mit seinen Eltern zusammen abgeholt. Sofern die Eltern daher dem Vertragsschluss nicht vorher zugestimmt haben, so liegt in der Abholung eine Genehmigung der bis dahin schwebend unwirksamen Willenserklärung (§ 108 BGB).

Das mit den Eltern habe ich schlicht überlesen und so stimme ich dem Zitierten auch zu.
 
Nun, abschließend:

Habe ich rechtlich was dolles zu befürchten? Müsste ich die kiste zurücknehmen?

Freundschaftlich austauschen über die RMA würde ich das schon. Ahnung habe ich auch genug um das ausfindig zu machen und auszutauschen.
 
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