@Neo
Sicher eine "Lösung", die man in Betracht ziehen könnte, aber:
Ich tippe mal, dann kommt tatsächlich irgendwann Post vom Anwalt. Die Eltern werden ihrem Sohn sicher mehr glauben als dem TE (meistens jedenfalls) und wenn die zudem noch eine Rechtsschutzversicherung haben.....
Dann käme wieder der TE in Zugzwang.
Ich lasse hier mal die "Minderjährigkeit", den Freundschaftsdienst, die Bestellung und alles andere aussen vor, es geht jetzt nur darum, wie er sich am besten "schützt".
Klar könnte ignorieren auch klappen, einfach schwer einzuschätzen.
Und noch ein kleiner "Auszug", ich zitiere:
"In der Regel zahlt in diesen Fällen weder die eigene Haftpflichtversicherung noch irgendeine andere Versicherung. Der Grund: Es handelt sich um eine sogenannte "Gefälligkeit", und diese Gefälligkeiten unter Freunden oder Nachbarn sind von der Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Voraussetzung, es handelt sich um leichte Fahrlässigkeit:
Sollte es vorsätzlich oder grob fahrlässig sein, wovon man mal nicht ausgehe, weil das die große Ausnahme wäre, würde man haften. Allerdings sind die meisten Fälle eben so, dass man leicht fahrlässig etwas verursacht hat, aus Unachtsamkeit beschädigt man etwas, und in diesen Fällen steht die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, wenn es um einen privaten Umzug geht, bei dem man hilft, ohne dafür Entgelt zu bekommen, dann haftet man nicht."