Rechtsfrage Produktverkauf

des1re10

Lt. Junior Grade
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Okt. 2005
Beiträge
461
Hallo Ihr Rechtsexperten ;)

ich habe da mal eine Frage: ich verkaufe momentan ein Produkt bei ebay in einer Auktion.

Jetzt hat mich ein Interessent angeschrieben, dass er das Produkt zu einem bestimmten Preis kaufen will, wenn ich die Auktion einstelle.

Wenn ich ihm theoretisch (nachdem er mir das Geld überwiesen hat) ein Paket voller Kieselsteine schicken würde, könnte er dann rechtlich gesehen irgendeine Chance haben sein Geld einzuklagen? Schließlich haben wir ja keinerlei schriftliche Produktkonditionen vereinbart bzw. keinen handfesten Kaufvertrag.

Das ganze ist nur rein hypotetisch zu betrachten.

MfG
 
Das wäre dann, theoretisch und praktisch, Betrug gegenüber dem Käufer und eine Vertragsverletzung ggü eBay. Schließlich liegt in deiner Auktionbeschreibung ein Angebot vor. Indem du die Auktion beendest und das Angebot des Käufers annimmst, liegt ein Kaufvertrag vor. Beweisbar für den Käufer ist die Sache auch. Irgendwie müssen ja auch Daten ausgetauscht werden, die Auktion und den Schriftverkehr kann man offline speichern.

Rein praktisch betrachtet, stellt schon deine Überlegung in diese Richtung eine Dummheit dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für deine Antwort.

ich wollte mich nur nach der Rechtslage informieren. Habe ja geschrieben, dass das ganze rein hypotetisch zu betrachten ist. Man wird ja mal laut denken dürfen. Die subjektive Bezeichnung "Dummheit" scheint hier eher unangebracht.

MfG
 
Wenn er dir eine Mail schreibt und du darauf antwortest ist es schon so was die ein Kaufvertrag zu dem ist von Ebay aus vertobten Aktionen abzubrechen, zu dem wie blöd ist denn der Käufer der dir das Geld schon vorher überweist.
 
Ist sogar noch milde ausgedrückt ! Was der Volksmund allgemeinverständlich "Betrug" nennt, wird durch einen Thread mit dem Titel "Rechtsfrage Produkteverkauf" auch nicht besser. Nicht mal "hypothetisch".

Ich glaube dir nämlich nicht recht, dass du dich um mangelhaften Schutz für ebay-Käufer sorgst ;)
 
1. Du betrachtest das ganze nur aus einer Richtung: Der Käufer könnte dir den Betrag zum Beispiel überweisen, sich die Ware schicken lassen und anschließend eine Rückforderung des Betrages anweisen. Somit wärst du der gelackte.

2. Die Annahme solch eines Angebotes selbst stellt schon einen Verstoß gegen die Ebay Richtlinien dar. Ebay verbietet derlei Geschäfte und weist auch immer wieder auf die Folgen hin.
 
ebay bietet doch aber extra die Option an, Auktionen abzubrechen.
aus meheren Gründen: Produkt stehr nicht mehr zum Verkauf; Produkt beschädigt/ect.

Dahingehend könnte man doch den Verkauf unabhängig von Ebay als Privatperson durchführen.
 
Deine hypothetische Frage ist ganz einfach zu beantworten:

1) Das ist Betrug. Egal ob aebay oder sonstiges. Du lieferst mit den Kieselsteinen nicht das was er von Dir gekauft hat. Natürlich kann er gegen dich vorgehen.

2) Verstoss gegen ebay Regeln! Du beendest eine Auktion nicht weil Dir die Porzellanschüssel runtergefallen ist und somit kaput/ nicht mehr verkaufbar, sondern weil Du das ihm privat ohne Gebühren etc. was auch immer auf einmal verkaufen willst. Evtl. auch weil er einen höheren Preis bietet (Unterstellung) <-- auch ein Verstoss gegen die Regeln, weil Du die Auktion nicht aus dem richtigen Grund einstellst. Sondern den Grund nur vorschiebst!


Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du schießt den Kaufvertrag dann via Email, vereinbart wird dann konkludent das was auf der Angebotsseite bei Ebay steht.

Abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen die dem Käufer zustehen, wäre so wie du es schilderst, wohl zusätzlich Betrug zu bejahen. Da da der schädigende Vorsatz wohl offensichtlich ist.
 
ebay bietet doch aber extra die Option an, Auktionen abzubrechen.
aus mehreren Gründen: Produkt steht nicht mehr zum Verkauf; Produkt beschädigt/ect.

ja das hat aber jetzt nix mit deiner Aktion zutun denn du willst die sache privat verkaufen und das ist bei einer Aktion die bei eBay läuft verboten,
 
ok alles klar, war mir schon klar dass das darauf hinausläuft

thread closed
 
CHaos.Gentle schrieb:
1. Du betrachtest das ganze nur aus einer Richtung: Der Käufer könnte dir den Betrag zum Beispiel überweisen, sich die Ware schicken lassen und anschließend eine Rückforderung des Betrages anweisen. Somit wärst du der gelackte.
Das geht nur bei abbuchauftraegen , uberweisungen die getaetigt werden koennen nur eingeklagt werden.

lrobert schrieb:
ebay bietet doch aber extra die Option an, Auktionen abzubrechen.
aus meheren Gründen: Produkt stehr nicht mehr zum Verkauf; Produkt beschädigt/ect.

sehe ich genauso, habe auch schon den Verkauf abgebrochen und dann privat verkauft, ich sehe es ned so eng und ich verstehe auch nicht wo hier ein Betrug sein soll?



EDIT:
Sorry, das mit den Kiselsteinen ist natuerlich Betrug...
und er kann Dich deswegen Klagen. (um sein geld zurueckzufordern)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann jeder bei eBay genau nachlesen in den AGB´s da steht klar und deutlich wenn du eine Aktion erstellst und dann aber die Aktion vorzeitig beendest und die Sache dann aber wieder weiter privat an ein eBay Käufer verkaufst ist es verboten. Und soweit ich weiß ist es nicht möglich eine Aktion abzubrechen wenn schon geboten wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@olampl wenn du dann Kieselsteine statt eines iphones verschickst...dann wäre es schon Betrug ;)
 
ok ich mach doch weiter, hab ja eh nichts zu tun

Wie will ebay denn nachweisen, dass ich mein Produkt irgendeinem türkischen Dönerverkäufer hinterm Bahnhof unter einer Ladentheke für 3,50€ durchgeschoben habe??!

ps vergesst doch mal die kieselsteine
 
Wo der Betrug sein soll?


Du schreibst es doch selbst. Schau dir an, aus welchen Gründen du die Auktion abbrechen kannst und dann übertrag das mal auf den wirklich Grund. Da fängt es also schon an.

Du magst das nicht so eng sehen, rechtlich (und genau darum geht es ja) ist es aber nun mal anders auszulegen.

Für einen Kaufvertrag ist es irrelevant, ob er schriftlich oder mündlich vereinbart wurde. Sofern, in welcher Form auch immer, etwas vereinbart wurde, gilt es. Der Käufer könnte also definitiv von seinem Recht zur Lieferung der Ware gebrauch machen. Wie das ganze dann in der Praxis durchgeführt wird und ob es zum Erfolg führt ist wieder ne andere Sache.
 
@avendexx

bezieht sich dann der Zustand des Produkts (wie ich es der Privatperson vermache) noch in irgendeiner Art und Weise auf die in der Ebay-Auktion festgelegten Zustände (zb. nur Teilfunktionalität)?

Man wäre doch theoretisch nicht mehr an die Auktion gebunden, da es ein Privatgeschäft ist, oder?
 
Auch wenn die Auktion abgebrochen wurde, ist die Beschreibung die Grundlage, denn aufgrund dieser kam es ja erst zum privaten Vertrag. Dementsprechend sollte die Ware auch wie beschrieben geliefert werden.

Es ist ja nur so, dass ihr Ebay als Vermittler ausgeschaltet habt.
 
AvenDexx schrieb:
Wo der Betrug sein soll?


Du schreibst es doch selbst. Schau dir an, aus welchen Gründen du die Auktion abbrechen kannst und dann übertrag das mal auf den wirklich Grund. Da fängt es also schon an.

Du magst das nicht so eng sehen, rechtlich (und genau darum geht es ja) ist es aber nun mal anders auszulegen.

Auf Wikipedia ist der Begriff Betrug erklaert.

Er verstoesst damit gegen die AGBs von ebay und muss, wenn ebay ihn erwischt, mit den Konsequenzen leben. (Sperrung seines accounts) .

Aber Betrug ist das sicher keiner.

EDIT: Betrug waere es z.b. den Preis kuenstlich hochzutreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
lrobert schrieb:
ok ich mach doch weiter, hab ja eh nichts zu tun

Wie will ebay denn nachweisen, dass ich mein Produkt irgendeinem türkischen Dönerverkäufer hinterm Bahnhof unter einer Ladentheke für 3,50€ durchgeschoben habe??!

ps vergesst doch mal die kieselsteine
das ist doch klar wenn der türkischen Dönerverkäufer dich anzeigt, aber hier geht es nicht um das, wenn du die Sachen Privat verkaufst z.B. an dein Nachbar oder eine Person die nicht über eBay auf dein Produkt aufmerksam geworden ist, wird eBay da nicht viel machen können aber wenn es so ist das ein anderer eBay Nutzer mit dir das ganze privat ausmacht und du dann deine Aktion die schon läuft abrichst und ihm es Verläufst ist er Verboten und sogar kann schwere Konsequenzen haben, denn du weißt nie wer am anderem ende ist, der kann auch dich anzeigen bzw. bei eBay melden.
 
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