des1re10
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 461
Hallo Ihr Rechtsexperten 
ich habe da mal eine Frage: ich verkaufe momentan ein Produkt bei ebay in einer Auktion.
Jetzt hat mich ein Interessent angeschrieben, dass er das Produkt zu einem bestimmten Preis kaufen will, wenn ich die Auktion einstelle.
Wenn ich ihm theoretisch (nachdem er mir das Geld überwiesen hat) ein Paket voller Kieselsteine schicken würde, könnte er dann rechtlich gesehen irgendeine Chance haben sein Geld einzuklagen? Schließlich haben wir ja keinerlei schriftliche Produktkonditionen vereinbart bzw. keinen handfesten Kaufvertrag.
Das ganze ist nur rein hypotetisch zu betrachten.
MfG
ich habe da mal eine Frage: ich verkaufe momentan ein Produkt bei ebay in einer Auktion.
Jetzt hat mich ein Interessent angeschrieben, dass er das Produkt zu einem bestimmten Preis kaufen will, wenn ich die Auktion einstelle.
Wenn ich ihm theoretisch (nachdem er mir das Geld überwiesen hat) ein Paket voller Kieselsteine schicken würde, könnte er dann rechtlich gesehen irgendeine Chance haben sein Geld einzuklagen? Schließlich haben wir ja keinerlei schriftliche Produktkonditionen vereinbart bzw. keinen handfesten Kaufvertrag.
Das ganze ist nur rein hypotetisch zu betrachten.
MfG