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Rechtsfrage Produktverkauf
- Ersteller des1re10
- Erstellt am
H
h3@d1355_h0r53
Gast
lrobert schrieb:Dahingehend könnte man doch den Verkauf unabhängig von Ebay als Privatperson durchführen.
Und wenn der Verkäufer genau so ein toller Hecht ist wie du, dann viel Spaß dabei.
franeklevy
Vice Admiral
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 6.679
hi,
mal ganz ehrlich was willst du mit der Fragestellung erwarten? Du fragst ernsthaft in einem öffentlichen Forum, ob es okay wäre dem Käufer falsche Ware zu schicken? Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten, indem du dich mal in die Lage des Käufers setzt. Du kannst ja auch nicht im Supermarkt eine Packung Milch kaufen, um zu Hause festzustellen, dass selbige einfach leer oder mit Styropor gefüllt ist.
Außerdem regelt das BGB die Sache recht eindeutig, es spielt für einen Kaufvertrag die Form der Vertragsannahme keine Rolle. Ein Vertrag oder einen gegenseitige Willensvereinbarung kommt auch mündlich zustande. Auch bist du als Privatperson verpflichtet die angebotene Ware auszuliefern und selbige muss auch den bezeichneten und beschriebenen Zustand aufweisen. Siehe dazu § 309 Nr. 8 b) BGB, § 307 BGB. Doch dazu gibt es mittlerweile sehr viel Lektüre im Netz zum Vertragsrecht bei Privatpersonen und Privatverkauf. Beachte dazu auch die einschlägige Rechtssprechung zu § 433ff BGB und somit den privaten Gewährleistungsausschluss, welcher irrtümlicherweise oft ins Feld geführt wird, aber leider bei nachweislich falschen Angaben und bei dir auch ggf. vorsätzlicher Falschlieferung zum tragen kommt.
Ich würde mich an deiner Stelle schämen, solche Fragen zu stellen, man bekommt als Leser nämlich den unverblümten Eindruck, dass bei dir mehr als nur Informationssuche dahinter stecken könnte.
Grüße,
franeklevy
mal ganz ehrlich was willst du mit der Fragestellung erwarten? Du fragst ernsthaft in einem öffentlichen Forum, ob es okay wäre dem Käufer falsche Ware zu schicken? Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten, indem du dich mal in die Lage des Käufers setzt. Du kannst ja auch nicht im Supermarkt eine Packung Milch kaufen, um zu Hause festzustellen, dass selbige einfach leer oder mit Styropor gefüllt ist.
Außerdem regelt das BGB die Sache recht eindeutig, es spielt für einen Kaufvertrag die Form der Vertragsannahme keine Rolle. Ein Vertrag oder einen gegenseitige Willensvereinbarung kommt auch mündlich zustande. Auch bist du als Privatperson verpflichtet die angebotene Ware auszuliefern und selbige muss auch den bezeichneten und beschriebenen Zustand aufweisen. Siehe dazu § 309 Nr. 8 b) BGB, § 307 BGB. Doch dazu gibt es mittlerweile sehr viel Lektüre im Netz zum Vertragsrecht bei Privatpersonen und Privatverkauf. Beachte dazu auch die einschlägige Rechtssprechung zu § 433ff BGB und somit den privaten Gewährleistungsausschluss, welcher irrtümlicherweise oft ins Feld geführt wird, aber leider bei nachweislich falschen Angaben und bei dir auch ggf. vorsätzlicher Falschlieferung zum tragen kommt.
Ich würde mich an deiner Stelle schämen, solche Fragen zu stellen, man bekommt als Leser nämlich den unverblümten Eindruck, dass bei dir mehr als nur Informationssuche dahinter stecken könnte.
Grüße,
franeklevy
Zuletzt bearbeitet:
diggens
Lt. Commander
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- 1.250
also sobald, der kunde zahlt und nur eine mündliche absprache vorliegt, ohne mailverkehr z.b. telefon, wird es für den käufer schwer zu beweisen, was er bestellt hat. wenn er dann zb schrott bekommt sieht es wohl eher schlecht aus, du hast ja etwas geliefert. interessant wäre in diesem zusammenhang auch der wahrenwert, denn nicht in jedem fall strengt der käufer eine zivilrechtliche klage an, was er in diesem fall müsste, da bei kaufverträgen mit erfüllung wohl kein verfahren für den staatsanwalt vorliegt.
CHaos.Gentle schrieb:1. Du betrachtest das ganze nur aus einer Richtung: Der Käufer könnte dir den Betrag zum Beispiel überweisen, sich die Ware schicken lassen und anschließend eine Rückforderung des Betrages anweisen. Somit wärst du der gelackte.
Das klappt so nicht, bei einer Überweisung die du selbst getättigt hast kannst du den Betrag nicht wieder zurückholen geht nur bei Lastschrift verfahren.
zum Thema:
Beweis A) Der Email Schriftverkehr zwischen euch dient schon als Bewesi dafür das du dich auf diesen Deal eingelassen hast.
und zu B) du weißt nie wer oder was deinen Artikel gekauft hat, solltest du einen Betrug vollzogen haben und der Käufer glücklicher Kisselsteine aber lieber Schotter haben wollen
könnte er vielleicht mal Abends oder früh Morgens vor deiner Tür stehen und dich damit beschmeißen
Alles in allem findet er deine Adresse, dein Auto, Fahrrad Trettroller bedenke wir leben im zeitalter von Facebook und wie sie alle heißen irgendwo wirst du dich schon eingetragen haben und Google findet alles, ja sogar deine Kontonr. die du ja angeben mußt damit du das geld bekommst ist ein offenes Buch für jeden der es nur möchte![]()
CHaos.Gentle
Lt. Commander
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- Juni 2004
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- 1.594
Sehr wohl geht das!
Hat es einer von euch schon mal gemacht? Nein! Ich ja!
Ganz einfach nen Zahlendreher in der Kontonummer gehabt. Am nächsten Tag hingegangen und zurückgefordert. Dauert ne Zeit, aber dann ist die Kohle wieder da. Klar ist, dass man son Wisch unterschreiben muss.
Hat es einer von euch schon mal gemacht? Nein! Ich ja!
Ganz einfach nen Zahlendreher in der Kontonummer gehabt. Am nächsten Tag hingegangen und zurückgefordert. Dauert ne Zeit, aber dann ist die Kohle wieder da. Klar ist, dass man son Wisch unterschreiben muss.
waldorfschüler
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 59
auch theoretisch finde ich deine frage seltsam.geht garnicht und es fällt mir schwer zu glauben das du über soetwas nachdenkst ohne nicht mit dem gedanken zu spielen.abgesehen davon wird der email verkehr mitgelogt.
so ganz ohne beweiß ist der käufer also nicht.abgesehen davon sind preisabsprachen auf diese tour verboten.ich gehöre wahrlich nicht zu den kurintenkacker aber auf ebay bescheißen geht garnicht.
so ganz ohne beweiß ist der käufer also nicht.abgesehen davon sind preisabsprachen auf diese tour verboten.ich gehöre wahrlich nicht zu den kurintenkacker aber auf ebay bescheißen geht garnicht.
olampl
Lt. Commander
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CHaos.Gentle schrieb:Hat es einer von euch schon mal gemacht? Nein! Ich ja!
Ganz einfach nen Zahlendreher in der Kontonummer gehabt. Am nächsten Tag hingegangen und zurückgefordert. Dauert ne Zeit, aber dann ist die Kohle wieder da. Klar ist, dass man son Wisch unterschreiben muss.
Ich habe es versucht, gottseidank hat es mir der Empfaenger rueckueberwiesen. (Sonst haette ich klagen muessen)
Du hattesst einfach Glueck, hier ein artikel
Edit:
Und noch einer
Zuletzt bearbeitet:
Papa Baer
Banned
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 1.808
mal ehrlich leute. ich habe so oft schon auktionen abgebrochen, und privat verkauft. was ist daran betrug? alles was ich hier so lese, ist doch witzlos. wenn ihr euch alle an die regeln oder ans gesetz halten würdet, gäbe es keine anwählte, polizei usw.
wenn ich schon lese, das darf man nicht und das ist betrug, man da kommt mir der kaffe hoch.
wenn ich schon lese, das darf man nicht und das ist betrug, man da kommt mir der kaffe hoch.
Tekkno_Frank
Commander
- Registriert
- Aug. 2005
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- 2.428
CHaos.Gentle schrieb:Sehr wohl geht das!
Nähkästchen:
1) Eine Überweisung mit einem Zahlendreher in der Kontonummer landet bei jeder Bank auf einem sog. Fehlerkonto. Dort wird geprüft was los ist und bei geringen Abweichungen erfolgt die korrekte Buchung. Dauert aber, da die Fehlkontierung immer erst mal prüfen muss, daher ging das bei Dir.
2) Wenn Du am nächsten Tag hingehst ist die Zahlung im Normalfall noch NICHT auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Dann erreicht der Überweisungsrückruf die Bank VOR der Zahlung, die Zahlung wird gesperrt und zurück an Dich gegeben. Davon bekommt der Empfänger aber nichts mit. Somit verschickt er auch keine Ware, weil das Geld ja noch nicht da ist.
3) In dem Moment in dem das Geld auf dem Konto des Empfänger gutgeschireben ist, ist eine Rückbuchung NUR mit Zustimmung des Kontoinhabers möglich, ansonsten macht sich die Bank Schadensersatzpflichtig. Ausnahme ist natürlich Überweisungsbetrug. Aber das ist was anderes.
Insofern ist nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto, also wenn er es sieht und dann auch die Ware verschickt KEINE Rückbuchung möglich. Bei Lastschrift ist dies anders!
Ergänzung ()
Papa Baer schrieb:wenn ich schon lese, das darf man nicht und das ist betrug, man da kommt mir der kaffe hoch.![]()
Der Betrug bezieht sich nicht auf den Abbruch der Auktion sondern auf die Kieselsteine anstatt iphone und DAS IST AUF JEDEN FALL BETRUG!
Du musst schon richtig lesen!
franeklevy
Vice Admiral
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- Juni 2006
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- 6.679
@Papa Baer:
wie würdest du es bezeichnen, wenn du vorsätzlich ein Paket mit Steinen anstatt der versprochenen und vertraglich zugesicherten Ware versendest? Privatverkauf außerhalb von Ebay ist nur für das Verhältnis zu Ebay und damit durch ihre AGB relevant. Das andere Vorgehen betrifft das BGB und STGB und ggf. das Zivilrecht und ist damit wohl eher nicht als so witzlos anzusehen.
Grüße,
franeklevy
wie würdest du es bezeichnen, wenn du vorsätzlich ein Paket mit Steinen anstatt der versprochenen und vertraglich zugesicherten Ware versendest? Privatverkauf außerhalb von Ebay ist nur für das Verhältnis zu Ebay und damit durch ihre AGB relevant. Das andere Vorgehen betrifft das BGB und STGB und ggf. das Zivilrecht und ist damit wohl eher nicht als so witzlos anzusehen.
Grüße,
franeklevy
Papa Baer
Banned
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- März 2009
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- 1.808
ich habe mich auch nicht auf die steinchen bezogen. das wäre einer. es wurden hier aber recht viele meinungen zum abbruch der auktion genannt, was betrug sein soll, oder unrechtens. darauf habe ich meinen beitrag bezogen.
wem schade ich denn, wenn ich die auktion beende? jetzt kommt mir ja nicht mit ebay.
wem schade ich denn, wenn ich die auktion beende? jetzt kommt mir ja nicht mit ebay.
Zuletzt bearbeitet:
franeklevy
Vice Admiral
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- Juni 2006
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- 6.679
@Papa Baer:
das stimmt natürlich, dies wäre dann kein Betrug im umgangssprachlichen Sinn. Selbst die Regelung in den AGB von Ebay müsste man genau prüfen, weil Ebay kann natürlich keinem vorschreiben an welche Personen er privat Waren verkauft. Selbst wenn die Auktion vorzeitig beendet würde, wäre es natürlich weiterhin möglich diesen Artikel privat und außerhalb dieser Auktionsplattform zu verkaufen. Selbst eine Sperrung ist hier fraglich, da man ja immer in dubio pro reo vom einer wahrheitsgemäßen Auktionsstornierung seitens des Verkäufers ausgehen muss, wobei freilich immer die Möglichkeit besteht einen Artikel eben auch einfach mehrfach zu besitzen. Einzig wäre es evtl. ganz clever, wenn man diesen Handel eben nicht über Ebay interne Kommunikationswege schließt, zumindest sollte man dort die Absprachen gering halten, eine online Löschung (mit lokalem Backup) wäre auch eine Option.
Grüße,
franeklevy
das stimmt natürlich, dies wäre dann kein Betrug im umgangssprachlichen Sinn. Selbst die Regelung in den AGB von Ebay müsste man genau prüfen, weil Ebay kann natürlich keinem vorschreiben an welche Personen er privat Waren verkauft. Selbst wenn die Auktion vorzeitig beendet würde, wäre es natürlich weiterhin möglich diesen Artikel privat und außerhalb dieser Auktionsplattform zu verkaufen. Selbst eine Sperrung ist hier fraglich, da man ja immer in dubio pro reo vom einer wahrheitsgemäßen Auktionsstornierung seitens des Verkäufers ausgehen muss, wobei freilich immer die Möglichkeit besteht einen Artikel eben auch einfach mehrfach zu besitzen. Einzig wäre es evtl. ganz clever, wenn man diesen Handel eben nicht über Ebay interne Kommunikationswege schließt, zumindest sollte man dort die Absprachen gering halten, eine online Löschung (mit lokalem Backup) wäre auch eine Option.
Grüße,
franeklevy
Zanza
Commander
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- Aug. 2008
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- 2.920
Wenn man eine Aktion bei eBay einstellt gibt es für alle die AGB die alle einhalten von eBay und da steht klar drin. Eine Aktion die reingestellt wurde darf so nicht abgebrochen und Privat weiter verkaufen ob das jetzt an ein eBay Käufer der sich per Mail melden und fragt, oder du verkaufst es wo anderes. Das ist ein Verstoß gegen die AGB von eBay und das ist auch strafbar, ob das ein Betrug ist oder nicht sieht jeder anderes aber das ist ein Verstoß und das ist strafbar.
Wenn du jetzt noch die Ware verkaufst die so nicht beschrieben wurde in dem Fall Kieselsteine, ist sicher ein weiteres vergehen und das ist auch strafbar.
Wenn du jetzt noch die Ware verkaufst die so nicht beschrieben wurde in dem Fall Kieselsteine, ist sicher ein weiteres vergehen und das ist auch strafbar.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
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- 10.154
Ein Verstoß gegen AGB ist noch lange nicht strafbar. Strafbar ist (alleine) das, was der Gesetzgeber in Strafgesetzen normiert hat (Hier der Betrug in § 263 StGB).
Bevor man ohne jegliche Ausbildung so einen Quark schreibt, sollte man sich wenigstens vorher informieren.
Bevor man ohne jegliche Ausbildung so einen Quark schreibt, sollte man sich wenigstens vorher informieren.
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