Nein, weil eine Jacke ja mehr macht als nur warm zu halten. Sie gehört mit zum Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Und das wäre bei einer pinken Jacke eben was anderes als bei einer schwarzen. (sehr speziell auf das Jackenbeispiel gemünzt).
Es ist nunmal so, dass du die Karte mit 4 GB beworben wurde, die sie nachweislich auch hat. Bei einer HD6990 spricht man ja auch nicht davon, dass ein Sachmangel vorliegt, weil ich eine 4GB Karte (wie sie überall beworben wurde) kaufe, sondern eine 2x2GB Karte mit zwei Grafikprozessoren, die diese auch gleichzeitig ansprechen können. Aber man erhält nicht aus 2x2GB 4 GB.
Aber jeder der seine Karte zurückschicken möchte und diese auch getauscht bekommt, soll sich doch glücklich schätzen. Einen Versuch ists wert. Nur sehe ich die Situation wie beschrieben. Aus meiner Sicht geschieht das alles auf Kulanz der Händler und nicht auf Basis geltenden deutschen Rechts.
edit:
Und was sagst du dann zu den ganzen HDDs die mit MB oder GB oder TB beworben werden, aber tatsächlich über TiB, GiB und MiB sich auszeichnen? Und nur weil auf irgendnem Produktdatenblatt auf der Herstellerseite steht, dass die HDD auf Annahme von 1000 Byte = 1 KB hergestellt wurde stimmt dich demnach ja auch nicht zufrieden. Oder etwa doch?
Aber wie gesagt. Ich gönne es jedem. Auch wenn eigentlich davon ausgegangen wird, dass Leute die > 3,5 GB VRam benötigen eher zur GTX980 oder Titan greifen bzw mit folgenden Generationen erst dieses Niveau erreicht wird.