Rechtslage GTX 970 Kauf ab Heute

Skullx schrieb:
Eine offtopic Frage hätte ich allerdings noch: Wie kann es denn sein, dass meien GTX 580 SOC von Gigabyte (die ich vorher drin hatte) IMMER überhitzt, selbst bei einfachsten Tätigkeiten wie Fifa oder WoW? FPS liegen in beiden Games jenseits der 100, keine RUckler etc. Allerdings trotz 100% Fan Speed 80 Grad + eher 90.

Zu viel Staub im Kühler und die WLP taugt nicht mehr
 
@Skullx:
Wie gesagt, vergiss die fehlenden 500 MB. Ein Spiel, das 4 GB benötigt, wird laufen und nur eben 5-7% langsamer sein. Hättest du eine R9 290 gekauft, selbst wenn diese auch 4 GB hätte, wäre das Spiel genau so langsamer, da die Karte an sich langsamer ist.
Insofern - was soll's. In meinen Augen wäre die richtige Reaktion seitens nvidia gewesen sich 1. zu entschuldigen und 2. für die irreführende Angabe des VRAM eine kleine Entschädigung springen zu lassen, z. B. einen Downloadgutschein für ein aktuelles Game. Würde ich dir die Karte verkaufen mit "die letzten 0,5 GB des VRAMs kosten bei Nutzung etwas Leistung, dafür gebe ich dir 50 Euro Rabatt" - was wäre deine Reaktion? Bei mir wäre es "her damit".

Bei der alten Karte würde ich auch die Lüfter reinigen und evtl. die Paste wechseln.

Ansonsten ist bei der neuen Karte die Leistungsaufnahme um ein vielfaches kleiner.
 
MoJo77 schrieb:
@Kassenwart:
Der Artikel hat leider keinen Sachmangel, er wurde nur schlecht beschrieben. Wie sieht's dann aus?

"Wer eine Ware bestellt, geht davon aus, dass diese vereinbarungsgemäß (laut Vertrag, Werbeaussage, Gebrauchsanleitung) geliefert bzw. ausgeführt wird. Ist das nicht der Fall, spricht man von einem Mangel."

Ich weiß eigentlich nicht was es da noch zu diskutieren gibt.

Und irgendwelche AGB Klauseln wie "Irrtümer vorbehalten" sind übrigens unzulässig.
 
Tja....mir fällt auch auf, dass nahezu jeder Shop immer noch mit den falschen Spezifikationen wirbt. Es wäre nicht wirklich schwer, diese umzutexten - wäre aber wohl auch eine Art Eingeständnis, welches nicht zur Blockadehaltung vieler Shops passt und diese in einem ungünstigen Licht erscheinen liese. Wenn schon wegschauen, dann richtig.....

Den Austausch aber bewusst zu verzögern, bis irgendwann eine neue Generation auf den Markt kommt, würde ich nicht riskieren. Dir kann man klar unterstellen, die Mängel gekannt und in Kauf genommen zu haben. Wenn dich der Mangel stört, dann musst du auch in naher Zukunft versuchen einen Austausch zu organisieren.
 
Kassenwart schrieb:
Und irgendwelche AGB Klauseln wie "Irrtümer vorbehalten" sind übrigens unzulässig.


Wie ich schon geschrieben habe, steht in den Nutzungsbedingungen von Alternate, dass alle Angebote freibleibend und unverbindlich sind. Das bedeutet, dass das was du im Onlineshop siehst, rechtlich keine Angebote sind. Diese wären verpflichtend. Eigentlich ist diese Aussage ein rechtliches Paradoxon, weil aber nun einmal extrem viele Leute keine Ahnung haben, wird sowas noch extra dazugeschrieben.
Hier nochmal genauer erläutert: http://www.juraportal24.de/internet...bleibend“_und_deren_rechtliche_bedeutung.html

"Wer eine Ware bestellt, geht davon aus, dass diese vereinbarungsgemäß (laut Vertrag, Werbeaussage, Gebrauchsanleitung) geliefert bzw. ausgeführt wird. Ist das nicht der Fall, spricht man von einem Mangel."

In diesem Fall war nur die Beschreibung bei Alternate nicht 100% richtig. Und wie oft findet man nicht 100% richtige Beschreibungen. Willst du jetzt immer die Sachen kaufen und benutzen so lange du willst und dann auf Sachmangel plädieren? Wird nicht durchkommen, schon alleine wegen der menschlichen Fehlerquelle.

Und bei keiner GTX970 liegt ein Sachmangel wegen des Speicherproblems vor. Siehe hierzu §434 BGB. Insbesondere auch Abs. 1 S. 3. Die Presseerklärung war schon lange draußen, die Thematik bekannt. Somit liegt auch kein Sachmangel vor.

Der TE hat einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen und somit ist alles rechtens. Da kannst auch du nichts dran ändern.
 
@gbene:
Interessante Klarstellung. Kannst du mir vielleicht erklären, wieso das Speicherproblem ein Sachmangel ist? Ich will dich nicht ärgern, aber faktisch bieten sie dir doch 4 GB mit dem angegebenen Speichertakt und die technischen Ausführungen für das Absinken der Speicherbandbreite sind doch vorher nicht irgendwie anders dargestellt worden oder gibt's da noch genauere Beschreibungen seitens nvidia als sie z. B. Alternate auflistet?

Gruß
MoJo77
 
@ Mojo77

Ich sage gerade eben wegen des §434 BGB liegt kein Sachmangel vor, evtl nochmal lesen? ;)

Die Presseerklärung war vor dem Kauf raus und das Bewerben mit den "falschen" Spezifikationen war keine Absicht, also ist dies laut §434 Abs. 1 S. 3 BGB kein Sachmangel. Außerdem kann man die Karte trotzdem nutzen und zwar so wie es in allen Benchmarks etc vorher dargestellt wurde. Also greift hier § 434 Abs. 1 S. 2 BGB bzw. §434 Abs. 1 S. 1 BGB, weil man die Karte ja sehr wohl nutzen kann. Und das auch in dem dafür vorgesehen Rahmen.
 
MoJo77 schrieb:
Interessante Klarstellung. Kannst du mir vielleicht erklären, wieso das Speicherproblem ein Sachmangel ist? Ich will dich nicht ärgern, aber faktisch bieten sie dir doch 4 GB mit dem angegebenen Speichertakt und die technischen Ausführungen für das Absinken der Speicherbandbreite sind doch vorher nicht irgendwie anders dargestellt worden

Doch. die Karte wurde afaik überall mit 256bit Interface beworben, hat aber effektiv nur 224bit ODER 32bit, je nachdem, welcher Speicher verwendet wird.
(edit: und manche Händler hatten sogar die ROPs und den L2-Cache angegeben, die ja auch falsch waren)

Nachdem das jetzt aber seit letzter Woche Montag "raus" ist, dürfte für Käufe seit diesem Tag an die Geltendmachung eines Sachmangels extrem schwierig werden.


@gbene
"war keine Absicht" reicht aber nicht wirklich für eine Begründung, dass es kein Sachmangel ist :)
(falls sich dein Post explizit nur auf 970-Käufe nach der Veröffentlichung der Speichereinschränkung bezog, gebe ich dir Recht)
 
Zuletzt bearbeitet:
DrToxic schrieb:
Doch. die Karte wurde afaik überall mit 256bit Interface beworben,

das sie ja auch hat. Muss man nur die Datenleitungen nachzählen.

DrToxic schrieb:
hat aber effektiv nur 224bit ODER 32bit, je nachdem, welcher Speicher verwendet wird.

oder 256 Bit, denn soweit ich den Artikel bei Anandtech verstanden habe, kann sie gleichzeitig 224Bit lesen UND 32Bit schreiben bzw. umgekehrt.
 
Genau, das mit keine Absicht bezieht sich nur auf die Werbung bzw den Kauf nach der Veröffentlichung.

Das aber sowieso kein Sachmangel vorliegt habe ich auch begründet.

Aber da in den USA ja sowieso eine Sammelklage vorbereitet wird, werden wir uns hier jetzt nicht die Köpfe einschlagen müssen. Einfach warten und sehen was passiert.
 
kisser schrieb:
das sie ja auch hat. Muss man nur die Datenleitungen nachzählen.
Wenn nicht beide gleichzeitig genutzt werden können, darf man es aber nicht addieren.
Bei einem Auto, das 180km/h vorwärts und 40km/h rückwärts fahren kann, würde auch niemand auf die Idee kommen, zu sagen, dass es 220km/h schafft.
Aus dem gleichen Grund ist ein 4GHz Quadcore auch kein 16GHz Prozessor.


kisser schrieb:
oder 256 Bit, denn soweit ich den Artikel bei Anandtech verstanden habe, kann sie gleichzeitig 224Bit lesen UND 32Bit schreiben bzw. umgekehrt.

Ah ja?
In the case of pure reads for example, GTX 970 can read the 3.5GB segment at 196GB/sec (7GHz * 7 ports * 32-bits), or it can read the 512MB segment at 28GB/sec, but it cannot read from both at once; it is a true XOR situation. The same is also true for writes, as only one segment can be written to at a time.
http://www.anandtech.com/show/8935/...cting-the-specs-exploring-memory-allocation/2


gbene schrieb:
Das aber sowieso kein Sachmangel vorliegt habe ich auch begründet.
Nicht wirklich.
§434 BGB Abs. 1 S. 3 sagt auch:
und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist
Die Beschaffenheit einer Speicheraufteilung in ein langsames und ein schnelles Segment ist aber bei Grafikkarten in keinster Weise üblich. Einzig bei der 660Ti wurde das bisher so gehandhabt, dort aber auch im Voraus so kommuniziert.
Zudem stimmen weder die 256bit (s.o.), noch die ROPs, noch der L2-Cache mit den Werten überein, die nvidia veröffentlicht hat und mit denen der Chip beworben wurde.

Ausführliche Begründung siehe hier:
https://www.computerbase.de/forum/t...-sachmangel-bei-gtx970-haendlerliste.1440825/
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann schau mal auch §434 Abs. 1 S. 1 & S. 2 BGB an. Da steht, dass die Sache so, oder zumindest in ausreichender Weise für die ihr zugedachten Tätigkeiten reichen muss. Und das tut sie.
 
Das aber sowieso kein Sachmangel vorliegt habe ich auch begründet.
Naja .. dann hätte ein 3Ghz Dualcore lt. Nvidia wohl echte 6Ghz. Nur dass die beim Dualcore auch wirklich quasi-parallel und gleich schnell nutzbar sind :rolleyes:
Milchmädchenrechnungen -> Kundentäuschung.

mfg,
Max
 
gbene schrieb:
Dann schau mal auch §434 Abs. 1 S. 1 & S. 2 BGB an. Da steht, dass die Sache so, oder zumindest in ausreichender Weise für die ihr zugedachten Tätigkeiten reichen muss.

Nein, steht dort nicht. Da steht und, nicht oder :)

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Da sie aber nicht die genannte Beschaffenheit aufweist und man das auch nicht erwarten kann (siehe 660Ti, da wurde es auch vorher angekündigt), sind somit nicht alle Bedingungen für das Nicht-Vorliegen eines Sachmangels gegeben.

Ansonsten wäre es kein Mangel, wenn du eine schwarze Jacke bestellst und eine pinke bekommst, weil sie ja "in ausreichender Weise für die ihr zugedachten Tätigkeiten" reicht, nämlich warm hält.

edit:
Grad gesehen, du beziehst dich ebenfalls auf Satz 1: "wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet".
Es wurden aber 4GB mit konstanten 256bit-Anbindung (=224GB/s) zugesichert, dies wurde nicht erfüllt und führt zur Einschränkung in der Verwendung, siehe z.B.:
Nvidia zufolge haben die Einschränkungen beim Speicher-Interface nur einen Performance-Verlust im einstelligen Prozentbereich zur Folge. Dies steht Behauptungen von vielen Nutzern aus diversen Foren gegenüber, nach denen es bei bestimmten Spielen und Grafikeinstellungen, welche zwischen 3,5 und 4 GByte Videospeicher nutzen, zu Rucklern kommt. Mittlerweile liegen c't Hinweise vor, dass das Speicherproblem auch unter Profi-Software wie Maya zu starken Einbrüchen führen kann.
http://www.heise.de/newsticker/meld...tufen-und-L2-Cache-als-behauptet-2529302.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Das interessant an der Ganzen Story ist ja, das Alternate vor kurzem noch 3,5GB+0,5GB bei einer Karte stehen gehabt hat.

Ich hatte vor kurzem meine kaputte GTX 780 eingeschickt und von Alternate nach ca. 3 Wochen diese Karte hier als Ersatz angeboten bekommen.
https://www.alternate.de/html/product/JEXT0A10

Als ich das erste mal mir die Specs angeschaut habe, bin ich mir sicher was anderes als "Speicher Vorhanden 4096 MB" gelesen zu haben.
Mittlerweile steht aber wieder 4096 MB da.
 
Nein, weil eine Jacke ja mehr macht als nur warm zu halten. Sie gehört mit zum Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Und das wäre bei einer pinken Jacke eben was anderes als bei einer schwarzen. (sehr speziell auf das Jackenbeispiel gemünzt).

Es ist nunmal so, dass du die Karte mit 4 GB beworben wurde, die sie nachweislich auch hat. Bei einer HD6990 spricht man ja auch nicht davon, dass ein Sachmangel vorliegt, weil ich eine 4GB Karte (wie sie überall beworben wurde) kaufe, sondern eine 2x2GB Karte mit zwei Grafikprozessoren, die diese auch gleichzeitig ansprechen können. Aber man erhält nicht aus 2x2GB 4 GB.

Aber jeder der seine Karte zurückschicken möchte und diese auch getauscht bekommt, soll sich doch glücklich schätzen. Einen Versuch ists wert. Nur sehe ich die Situation wie beschrieben. Aus meiner Sicht geschieht das alles auf Kulanz der Händler und nicht auf Basis geltenden deutschen Rechts.


edit:

Und was sagst du dann zu den ganzen HDDs die mit MB oder GB oder TB beworben werden, aber tatsächlich über TiB, GiB und MiB sich auszeichnen? Und nur weil auf irgendnem Produktdatenblatt auf der Herstellerseite steht, dass die HDD auf Annahme von 1000 Byte = 1 KB hergestellt wurde stimmt dich demnach ja auch nicht zufrieden. Oder etwa doch?

Aber wie gesagt. Ich gönne es jedem. Auch wenn eigentlich davon ausgegangen wird, dass Leute die > 3,5 GB VRam benötigen eher zur GTX980 oder Titan greifen bzw mit folgenden Generationen erst dieses Niveau erreicht wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
gbene schrieb:
Es ist nunmal so, dass du die Karte mit 4 GB beworben wurde, die sie nachweislich auch hat.
Deswegen wird deinem wachen Auge auch sicherlich nicht entgangen sein, dass ich die 4GB als Kapazität nie kritisiert habe.
Es ist nämlich nunmal ebenfalls so, dass der Chip der Karte mit 256bit, 64 ROPs und 2MB L2-Cache beworben wurde, was er nachweislich nicht hat.


gbene schrieb:
Aus meiner Sicht geschieht das alles auf Kulanz der Händler und nicht auf Basis geltenden deutschen Rechts.
Und diese persönliche Meinung sei dir auch herzlich gegönnt. Nur bleibt es nun auch das, was es ist: eine Meinung. Hier hast du es jedoch als Tatsache dargestellt:
gbene schrieb:
Das aber sowieso kein Sachmangel vorliegt habe ich auch begründet.



gbene schrieb:
Und nur weil auf irgendnem Produktdatenblatt auf der Herstellerseite steht, dass die HDD auf Annahme von 1000 Byte = 1 KB hergestellt wurde stimmt dich demnach ja auch nicht zufrieden.
Wieso sollte mich das nicht zufrieden stimmen? Es steht dran bzw. im Datenblatt drin und ist somit für jeden Käufer vor dem Kauf transparent einzusehen.
Sollte jedoch der Hersteller z.B. erst 4 Monate nach dem Launch auf einmal zugeben, dass die Kapazität kleiner als beworben ist, wäre auch das ein Sachmangel, ja.

gbene schrieb:
Auch wenn eigentlich davon ausgegangen wird, dass Leute die > 3,5 GB VRam benötigen eher zur GTX980 oder Titan greifen
Super Begründung :)
Als Käufer steht einem also nur eine rechtmäßige Erfüllung der Vertragspflicht zu, wenn man Ober- statt Mittelklasse kauft? :freaky:
 
Zuletzt bearbeitet: (Link eingefügt)
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