Retourenkosten bei Hardwareversand

promashup

Admiral
Registriert
Aug. 2013
Beiträge
7.312
Moin,

ich möchte einen Artikel reklamieren, dessen Kauf keine 12 Monate her ist und somit noch gesetzliche Gewährleistung und noch Herstellergarantie hat. Grund ist ein Defekt.

Nun sagt HWV, dass sie die Portokosten übernehmen:

1.png

Nach dem Ausfüllen der Formulare ändern sie ihre Meinung:

2.png

Mit "dieser Fall" ist die stink normale Reklamation wegen eines Defekts gemeint, so wie ich es in den Formularen angeklickt habe.
Bisher haben alle Händler, bei denen ich etwas reklamiert habe, die Kosten übernommen.
Der Support ist dort langsam und wird an einem Sonntag sicher nicht antworten, wisst ihr was denn jetzt gilt?
 
Gibt es keinen Eintrag "Gewährleistung" statt "Defekt" und "Reparatur"?
 
Hi,
kann es sein das der Artikel unter 40€ liegt ?
Ebenso könnte es sein das Du mit den Versandkosten
erstmal in vorleistung gehen mußt und du die nachher
wieder erstattest bekommst.
 
Das "wir tragen die Kosten der Rücksendung" bezieht sich offensichtlich auf den Widerrufsfall, der liegt ja bei Dir aber nicht mehr vor ....
 
Tausche einfach die Karte beim Hersteller
ist wesentlich Schneller als über Händler und Großhandel
 
Beim Hersteller würde er die Garantie in Anspruch nehmen müssen. Also Karte auf eigene Kosten (im blödesten Fall ins Ausland oder Süd-Ostasien) schicken und warten bis der Hersteller den Garantieanspruch anerkennt und eine neue Karte zurückschickt. In welcher Welt soll das bitte schneller sein? Dann doch lieber hier zum Händler schicken und gleich eine neue über Gewährleistung/Nachbesserung bekommen.
 
Naja kommt drauf an. Wenn der Kauf länger als 6 Monate zurück liegt, dann ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen, das der Mangel bereits beim Kauf der Ware vorhanden ist. Und das wird in der Regel kaum machbar sein.

Von daher wird auch der Händler auch nur die Karte zum Hersteller schicken und die Gerätegarantie in Anspruch nehmen. Und dies dauert meist länger als wenn man selbst direkt zum Hersteller einschickt. Ein Anspruch auf sofortigen Umtausch besteht nicht, wie gesagt Beweislastumkehr zu gunsten des Händlers. Dies wird ja auch in dem 4. Bild nochmal geschildert.

Das alles gilt natürlich nur wenn der Kauf länger als 6 Monate zurück liegt, was der TE nicht genau geschildert hat.

Um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen, ich mutmaße auch nur das du die Versandkosten in diesem Fall selber tragen musst, da sich das erste Bild eher auf einen Widerruf bezieht. Näheres wird dir aber auch nur der Support von Hardwareversand geben.
 
wähle den weg über die hotline, die erklären dir genau, was du zu tun hast und wer für was die kosten übernimmt..

gewähleistung und garantie sind zwei paar schuhe...
 
Zurück
Oben