Rettungfolter - Ja oder oder Nein?

Sollte die Rettungfolter in Deutschland legitimiert werden?

  • Ja!

    Stimmen: 92 35,8%
  • Nein!

    Stimmen: 165 64,2%

  • Umfrageteilnehmer
    257
@Rach87

Gerade weil man Sachen übersehen kann und nicht 100%ig sicher sein kann, muss man die Maßnahmen so gering wie möglich halten, weil dort immer auch der Falsche sitzen kann.
Ich möchte mal sehen, was Du sagst, wenn Du als Tatverdächtiger gefoltert wirst, weil Deine Nachbarin, Dich zuletzt mit einem vermissten Mädchen gesehen hat (was vielleicht sogar stimmt) und Du, obwohl unschuldig, weil die Beweise nun mal gegen Dich sprechen. Ach das ist übrigens nicht nur die Nachbarin, sondern auch x, y, z haben euch gesehen. Dann hat Zeuge F auch noch gesehen, wie Du Dich letzte Woche mit ihr gestritten hast, weil Du ja in sie verschossen bist, sie aber nichts von Dir will. Die Mutter berichtet dann noch, dass das mit Telefonat mit ihrer Tochter schlagartig abgebrochen wurde. Die Überprüfung ergab, dass Dein Handy und ihrs zuletzt in der gleichen Funkzelle angemeldet war (tatsächlich war einfach nur der Akku alle oder das Kartenlimit erreicht). Die Überprüfung ergab, dass Du danach in den Wald gefahren bist (Und Du behauptest, Du wolltest spazieren gehen). Die Polizei glaubt aber, das Du das Mädchen verschleppt hast. Sie durchsuchen das Waldstück, finden aber nur Blutspuren oder sonst etwas. Zugleich geht ein Erpresserschreiben bei der Mutter ein, die eine Geldforderung beinhaltet. Andere Verdächtige gibt es nicht, weil ihr beide vielleicht die einzigen in der Funktzelle wart. Das Mädchen wird vermisst.

Du behauptest, dass Du damit nichts zu tun hattest. Du liebst sie und könntest ihr nie was antun. Die Polizei glaubt Dir nicht. Sie will Dich foltern, weil sie glaubt, das Mädchen lebt noch.
Wozu führt das? ZU nichts, denn Du kannst die Folter nicht mal abwenden. Kannst zwar vielleicht gestehen, um sie zu unterbinden oder ihr zu entgehen, aber nicht mal das Opfer "retten", da Du ja nicht weißt, wo es ist. Ergo: Teufelskreis => sag uns endlich, wo das Mädchen ist, sonst Foltern wir Dich weiter ... Ob Du dann auch noch so über Folter denkst, wage ich zu bezweifeln.
Tatsächlich wollte das Mädchen der Mutter nur mal eins auswischen und sie erschrecken und taucht nach 1 Woche wieder auf. Oder sie will Geld erpressen, weil sie von ihren Eltern wegwill. ... Hat es alles schon gegeben.
Ich als Staatsanwalt oder Richter möchte einem Angeklagten hinterher noch in die Augen schauen können, wenn mir ein Fehler unterlaufen ist und ich mich entschuldige. Aber so lapidar, wie ihr mit Folter umgeht (nach dem Motto, was ist schon das bisschen Rettungsfolter) ist das ja offensichtlich nicht so schlimm. Ihr habt nur ein Ergebnis im Auge und die anderen sollen es richten, egal wie es ihnen dabei geht. Polizeibeamte sollen (staatlich legitimiert) anderen Menschen vorsätzlich Schäden und Schmerzen beifügen (egal wie die Polizeibeamten sich dabei fühlen); Sie sollen bei "Gefahr im Vollzug" (wie krank ist die Idee eigentlich?; Ich frage mich, ob ihr schon einmal etwas von Gewaltenteilungsprinzip gehört habt?) das selbst anordnen (dürfen); Wenn einer mein Telefon überwachen will, steht das unter einem Richtervorbehalt, aber Foltern darf mal eben jeder Polizist, weil Gefahr im Vollzug ist? Ihr habt echt ein eigenartiges Rechtsverständnis. Wahrscheinlich gar keins, was ja auch nicht schlimm ist, aber dann solltet ihr Euch vielleicht vorher erstmal schlau machen, bevor solchen Sachen verbreitet werden. Ihr wüsstet dann zB, wieviele Probleme so schon bei Gefahr im Vollzug bestehen. Und nun soll einer, der hier "hochgejubelt" wird, Auslöser für eine (Rettungs)Folterrechtfertigung sein? Das, weil er einem Täter, obwohl er wusste und wie jeder Jurist im 1 Semester lernt und der Nichtjurist ebenfalls weiß, damit gegen Verfassungs- und Menschenrechte verstößt, Folter angedroht hat und sich dabei bewusst gegen höchste (unverletzbare) Rechte des Täters stellte, ob nun um sich selbst zu profilieren, oder aus Profitgier, weil er eine Belohnung erwartet hat oder sonstige Beförderung? Wie gesagt, ihr wollt an den Manifesten der Grund und Werteordnung rütteln und damit die ganze Gesellschaftsordnung über den Haufen werfen, um einmal vielleicht in einem absoluten superdupa Ausnahmefall eine Handhabe zu haben, die auch nicht erfolgsversprechend sein muss?
Richter sollen anordnen, das andere Menschen gefoltert werden ...? Was ist, wenn einer bei einer Folter stirbt, weil er zB einen Schock oder Infarkt oder ähnliches erleidet? Der Richter, der sich dann noch im Spiegel betrachten kann, den möchte ich sehen, insbesondere, wenn hinterher rauskommt, dass es nicht der Täter war. Bei unserem relativ humanen Vollzug kann man sich sicher sein, dass ein Richter da sein Gesicht noch nicht verliert.
Ihr werft uns vor, dass uns das Opfer egal ist. Aber was würdest DU als Opfer denken, wenn Du hinterher mitbekommst, dass einer (wegen Dir) gestorben ist, weil er bei einer Folter ums Leben kam?
Es gibt genug Opfer, die sogar mit ihren Tätern Mitleid empfinden und es hinterher bereuen, wenn sie im Zuschauerraum seinem Tode ins Auge blicken konnten, denn es sind für gewöhnlich immer die Nichtopfer, die Inhumanität fordern.

Man erwartet von Tätern , dass sie human sind, bringt ihnen aber keine Humanität entgegen ...
Dass das nicht funktioniert, sollte man mittlerweile aus den USA kennen, wo die Verbrechensrate um ein Vielfaches höher als bei uns ist, um ein Vielfaches mehr an Leuten/pro Kopf im Knast sitzen und trotz Bootcamps und ähnlichem die Rückfallquote deutlich höher ist.
Gerade der Strafbefreiende Rücktritt im Strafrecht und Milderungsmöglichkeiten sind viel schärfere "Waffen", denn wenn es sie nicht gäbe, hätte der Täter keine "Brücke" und mithin keinen Grund, seine Tat aufzugeben; im Gegenteil hätte erst Recht Grund, seine Tat fortzusetzen, denn er hat ja eh nichts mehr zu verlieren.
 
Lübke schrieb:
@Noxiel:
weil das der sachverhalt ist und weil es auch nur im falle einer wahrscheinlichen lebensbedrohung für die geisel zulässig sein kann. wenn keine lebensgefahr anzunehmen ist, gibt es auch keinen grund zur rettungsfolter oder diesen thread.

ganz konkret: den ermittlern gelingt es, die identität des geiselnehmer z b durch zurückverfolgung von telefonaten zu ermitteln. der zugriff erfolgt. die geisel befindet sich aber nicht bei ihm. es werden umfangreiche suchmaßnahmen gestartet, kreuzverhöre und alles an mitteln was der polzei zur verfügung steht. der entführer setzt immernoch auf seine geisel und verlangt die sofortige freilassung, sonst stirbt die geisel, außerdem lösegeld, ausreise in ein land ohne auslieferungsabkommen, etc. die kreuzverhöre dauern schon 48 stunden und noch immer weigert sich der geiselnehmer den standort der geisel zu nennen. damit droht der geisel akute gefahr infolge dehydrirung. wenn die geisel nicht in den kommenden stunden gerettet wird, ist sie tot. einzige option, die geisel zu retten: vom geiselnehmer den standort zu erfahren.
was machst du? lässt du die geisel einfach sterben obwohl du weist, dass der schlüssel zu ihrer rettung genau vor dir sitzt und dich frech angrinst?


Jetzt fuegen wir diesem waghalsigen Konstrukt noch folgenden Satz hinzu: "Ich verrate Euch nicht wo die Geisel ist, sie hat aber Nahrung und Getraenke fuer mehrere Monate. Ich verlange sofort meine Freilassung und sobald ich ausser Landes bin, verrate ich wo die Geisel ist."

Und? Kommt jetzt diese Rettungsfolter noch in Betracht? Der Geiselnehmer koennte ja auch luegen und die Geisel ist schon laengst tot oder in eminenter Lebensgefahr, er will sich so aber vor Folter schuetzen.

Was dann, Erzwingungsfolter fuer die Rettungsfolter?
 
Zuletzt bearbeitet:
@lübke

Du begehst einen fürchterlichen Irrtum. Du denkst, dass die körperliche und seelische Unversehrtheit des Täters ihm vom Staat verliehen wird. Dabei wohnen diese Rechte jedem Menschen qua Geburt inne. Sie werden nicht durch den Staat gewährt, sie werden gewahrt.

Das bedeutet nichts anderes, als dass ein Recht, welches der Staat nicht selbst begründet, nicht durch ihn genommen werden darf.

Einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands, Ferdinand von Schirach, hat im SPIEGEL geschrieben:
Wir werden verlieren, wenn wir die Daschners gewähren lassen.

Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
@Noxiel: warum weichst du meiner frage aus? dass rettungsfolter nur bei lebensgefahr in betracht kommt, ist seit dem ersten post ne feststehende tatsache. also zurück zu meiner frage, dem sachverhalt aus post 1 und dem thema des threads bitte.

@Bueller: nein das ist mir bewusst, aber ist dir bewusst, dass das auch auf das recht auf leben zutrifft? auch du ignorierst die geisel. der sachverhalt hat zwei aspekte: das leben der geisel versus der unversehrtheit des täters. isoliert betrachtet ist doch klar, dass jeder ein recht auf seine rechte hat und gar nicht diskussionswürdig. aber was wenn das recht des einen das recht des anderen verletzt? das ist die frage, nicht ob man prinzipiel das recht hat.

in all den posts hat noch nicht ein rettungsgegner gezielt die frage aus post 1 beantwortet. eure antwort muss lauten: "nein, er darf nicht geflotert werden, denn seine körperliche gesundheit ist wichtiger als das leben der geisel, weil...."
die frage ist seit nunmehr 10 seiten, körperliche unversehrtheit des geiselnehmers ODER leben der geisel. ihr könnt nicht beides haben. ihr müsst euch gegen eins entscheiden. wogegen entscheidet ihr euch?

euch im allgemeinen gegen folter auszusprechen bringt nichts. ich bin auch allgemein gegen folter. aber das ist gar nicht die fragestellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@lübke

Du verstehst den Sachverhalt nicht. Absolute Rechte kann man nicht abwägen, sie sind keine Verhandlungsmasse.
 
Verdrehst du gerne Wörter und Sachverhalte? Sei dir erst einmal bewusst, was ein Grundrecht überhaupt ist und wo der Unterschied zwischen absoluten und disponiblen Rechten ist.

Deine Fragestellung zielt darauf ab, dass jeder, der für die Rechte des Täters ist, gegen das Opfer ist. Du verbindest, was nicht zu verbinden ist. Ich bin für die Rechte eines jeden und das macht mich nicht zu jemandem, der ein Kind sterben sehen will.

Ich zitiere dir hier einmal den ersten Satz aus der Wikipedia zu den Menschenrechten (Wichtiges fett gedruckt). Wenn du diesen Satz gelesen und verstanden hast, hat sich jede weitere Diskussion erübrigt.

Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt's hier keinen "Danke" Button?
Einerlei, eine sehr schoene Erklaerung Bueller, haette ich nicht besser ausdruecken koennen.

@Lübke
Den Beweis, wie eine Lebensbedrohliche Situation definiert werden kann, ist aber in diesem ganzen Konstrukt von der Aussage des Geiselnehmers abhaengig bzw. wird durch dessen Widerspruch: "Der Geisel geht's gut" neutralisiert.
 
@Bueller: ich verdrehe gar nichts und ich weis was grundrechte sind. es ist eine ganz einfache frage: zwei rechte stehen konkret aufgrund der situation im wiederspruch. du sollst eine entscheidung fällen. deine aussage macht dich zu gar nichts. wenn du dich gegen das leben der geisel entscheidest ist das genauso ok als wenn du dich gegen die gesundheit des täters entscheidst. aber du musst dich entscheiden. für grundrechte im allgemeinen und wenn sie schön passen, ist hier wohl ausnahmslos jeder. das tun sie aber im sachverhalt nicht.
der polizist musste sich auch entscheiden. die frage ist, hat er sich richtig entschieden?

mit verallgemeinerungen wie deinem wikilink kommen wir nicht weiter. wir haben eine ausnahmesituation. ich hab sie oben nochmal geschildert:
den ermittlern gelingt es, die identität des geiselnehmer z b durch zurückverfolgung von telefonaten zu ermitteln. der zugriff erfolgt. die geisel befindet sich aber nicht bei ihm. es werden umfangreiche suchmaßnahmen gestartet, kreuzverhöre und alles an mitteln was der polzei zur verfügung steht. der entführer setzt immernoch auf seine geisel und verlangt die sofortige freilassung, sonst stirbt die geisel, außerdem lösegeld, ausreise in ein land ohne auslieferungsabkommen, etc. die kreuzverhöre dauern schon 48 stunden und noch immer weigert sich der geiselnehmer den standort der geisel zu nennen. damit droht der geisel akute gefahr infolge dehydrirung. wenn die geisel nicht in den kommenden stunden gerettet wird, ist sie tot. einzige option, die geisel zu retten: vom geiselnehmer den standort zu erfahren.
was machst du? lässt du die geisel einfach sterben obwohl du weist, dass der schlüssel zu ihrer rettung genau vor dir sitzt und dich frech angrinst?
es geht hier nur darum, was in dieser ganz konkreten situation getan werden sollte. dass das grundrecht im allgemeinen jedem zusteht, steht gar nicht zur debatte und hilft im vorliegenden fall kein bisschen weiter.

@Noxiel: weich nicht immer aus. die geisel ist mit 90% wahrscheinlichkeit in akuter lebensgefahr und 5% wahrscheinlichkeit bereits tot. 5% wahrscheinlichkeit, dass der geiselnehmer in im anflug von menschlichkeit mit lebensmitteln für monate überhäuft zurückgelassen hat. zufrieden?
du bist jetzt verantwortlicher ermittler. es liegt in deiner hand. geht der geiselnehmer mit breitem grinsen in den bau, erfährst du nie, wo die geisel sich befindet.
also ganz konkret und ohne ausflüchte: was tust du und warum tust du es?
 
Zuletzt bearbeitet:
@lübke

Warum stellst du eine Frage in den Raum, die für dich schon längst geklärt ist? Diskutieren willst du doch gar nicht, sondern jemanden finden, der deine Meinung bestätigt.

Meine "Verallgemeinerungen" sind das Resultat jahrhundertealter Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte. Die wischt du lapidar beiseite ohne dich auch nur damit zu beschäftigen.

Und um deine Frage zu beantworten. Daschner (oder der Polizist) hat sich selbstverständlich schuldig gemacht. So hat es auch der Europäische Gerichtshof entschieden, der Deutschland verurteilte, gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention (das Folterverbot) verstossen zu haben.

Wenn du schon in eine Materie eindringst, die dir auf der Seele brennt, dann musst du dich zwangsläufig auch damit beschäftigen. Ein Anfang wäre etwa, das betreffende Urteil zu lesen. Das hast du nicht gemacht und deshalb wird deine Meinung sich auch nicht ändern. Das ist schade.
 
Lübke schrieb:
@Noxiel: weich nicht immer aus. die geisel ist mit 90% wahrscheinlichkeit in akuter lebensgefahr und 5% wahrscheinlichkeit bereits tot. 5% wahrscheinlichkeit, dass der geiselnehmer in im anflug von menschlichkeit mit lebensmitteln für monate überhäuft zurückgelassen hat. zufrieden?
du bist jetzt verantwortlicher ermittler. es liegt in deiner hand. geht der geiselnehmer mit breitem grinsen in den bau, erfährst du nie, wo die geisel sich befindet.
also ganz konkret und ohne ausflüchte: was tust du und warum tust du es?

Ich bin erst dann zufrieden, wenn du mir glaubhaft beweisen kannst, wie die Polizei zu diesen prozentualen Wahrscheinlichkeiten kommt.

Ist die Geisel zu 90% in Lebensgefahr, weil du es so siehst oder damit die Polizei eine Handhabe gegen den Geiselnehmer hat?
Wenn die Ermittlungsergebnisse der Polizei derart evident auf die Lebensgefahr des Opfers hinweisen, muss doch beinahe schon der Aufenthaltsort bekannt sein.

Bueller hat es doch schon geschrieben, so wie ich schon einige Male. Du vergleichst was nicht zu vergleichen ist.
Deine prozentualen Wahrscheinlichkeiten sind mir zu vage, zu sehr aus der Luft gegriffen. Da ist keine Substanz hinter. Wie will die Polizei eine lebensbedrohliche Situation der Geisel denn feststellen, ohne den Aufenthaltsort zu kennen? Aufgrund von Indizien, WIE die Geiselnahme abgelaufen ist?

Du versuchst die Folter durch prozentuale Wahrscheinlichkeiten zu legitimieren, die im Speziellen aber ohne Grundlage genauso unverwertbar sind, wie Aussagen von Folteropfern im Allgemeinen.

Wieder, du versucht schon allein durch deine Fragestellung die Rechte des Opfers mit denen des Taeters abzugleichen und eine humanistische Wertigkeit im Sinne von Qualitaet herzustellen.
Ich kann nicht wollen, dass die Geisel stirbt, aber genauso wenig kann ich den Geiselnehmer durch Folter zu einer Aussage zwingen. Ein moralisches Dilemma, jedoch bleibt fuer mich Folter aussen vor, sie ist ein absolutes Tabu.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bueller: weil das der grund des threads ist. meine meinung dazu kenne ich, deine hast du allerdings noch nicht dazu beigetragen. statt dessen pochst du allgemein auf grundrechte, was keiner hier jemals in frage gestellt hat.
bitte lese und verstehe den ausgangspost. die frage ist, was im falle eines wiederspruchs dieser grundrechte sein sollte. dass jeder der beteiligten diese rechte hat, war zu keinem zeitpunkt strittig. hier soll verantwortung übernommen und eine entscheidung gefällt werden. also bezieh bitte stellung.

@Noxiel: es ist ein fiktiver beispielfall um die ausgangsfrage zu diskutieren. hast du eine meinung dazu oder willst du nur die diskussion torpedieren?
dann für dich noch mal konkreter: es geht um eine bombe, die garantiert in den nächsten zwei stunden explodieren wird und viele menschen töten. dass der täter diese bombe gebaut hat, hat man anhand der untersuchung seiner werkstatt nachweisen können. sicherheit extra für dich: 100%
zufrieden? dann bezieh bitte stellung. du bist leitender ermittler und verantwortlich für die menschenleben. letzte verbleibende option zur rettung der menschen: den täter zum reden zu zwingen. was tust du?
 
@lübke

Zum letzten Mal und weil du es selbst falsch darstellst. Der Einzige, der die Grundrechte in Frage stellt, bist du und allein daraus ergibt sich dein Problem.

Noch einfacher: Wenn du dem Täter Folter androhst, verletzt du damit sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Das aber darf man nicht und somit ist die Frage erledigt.
 
Lübke schrieb:
@Noxiel: es ist ein fiktiver beispielfall um die ausgangsfrage zu diskutieren. hast du eine meinung dazu oder willst du nur die diskussion torpedieren?
dann für dich noch mal konkreter: es geht um eine bombe, die garantiert in den nächsten zwei stunden explodieren wird und viele menschen töten. dass der täter diese bombe gebaut hat, hat man anhand der untersuchung seiner werkstatt nachweisen können. sicherheit extra für dich: 100%
zufrieden? dann bezieh bitte stellung. du bist leitender ermittler und verantwortlich für die menschenleben. letzte verbleibende option zur rettung der menschen: den täter zum reden zu zwingen. was tust du?

Und wie hilft uns ein fiktiver Fall dazu eine Herleitung fuer die Wirklichkeit zu finden? Treib es doch gleich auf die Spitze und konstruiere die Situation in der ein kriminelles Genie, ein moderner Dr. Moriati, die Abschusscodes fuer die US-amerikanischen Atomraketen gestohlen hat und der Countdown schon laeuft, der auf das Ende unserer Zivilisation zutickt.
Die Codes hat er natuerlich geaendert, bevor er gefasst wurde. Was tust du?

Die Diskussion hat sich schon an dem Punkt erledigt, an dem festgestellt wurde, dass die Grundrechte universell und unveraeusserbar fuer jeden Menschen zaehlen. Ganz gleich was er zu welchem Zweck getan hat.
Ein Fakt, denn du auch bereits akzeptiert hast. Worauf sich jetzt deine ganze weitere Argumentationskette stuetzt ist der Fall, dass irgendwann die unvorstellbar groesste Katastrophe mit einer so uberwaeltigenden Wahrscheinlichkeit auf uns zu rast, dass die Grundrechte eben nicht mehr fuer jeden gelten koennen. Und du auch der Ueberzeugung bist, der etwaige Taeter wuerde sich nur durch Folter zu einem Gestaendnis bewegen lassen. Ein Terrorist jedoch, der den Tod vieler Menschen in Kauf nimmt, hat aller Wahrscheinlichkeit auch bereits mit seinem eigenen abgeschlossen. Und ob ihm jetzt die Schaedeldecke entfernt wird oder alle Zaehne ausgebohrt werden, duerfte ihn auch nicht mehr kratzen. Wenn es zu schlimm wird, kommt die suesse Ohnmacht und die Bombe explodiert so oder so, da die Zeit zum entschaerfen nicht mehr ausreicht, auch wenn er Ihren Standort verraet. Ein Paradoxon erster Guete.

In deine Gedankenspiele lassen sich soviele Eventualitaeten einbauen, dass die Folter als ebenso unnuetz dabei herauskommt, wie sie auch tatsaechlich ist.
 
@Bueller: dann sag einfach, dass du die geisel in dem fall sterben lassen würdest und fertig. als ich dass das letzte mal geschrieben habe, hast du dich dagegen gewehrt. die antwort ist doch ok, wenn das deine meinung ist. beide optionen haben schlimme folgen. aber es stehen nur diese beiden optionen zur auswahl. wenns ne einfache lösung gäbe, gäbs den thread nicht.

@Noxiel:
Die Diskussion hat sich schon an dem Punkt erledigt, an dem festgestellt wurde, dass die Grundrechte universell und unveraeusserbar fuer jeden Menschen zaehlen.
ist das leben der geisel ihr grundrecht oder nicht? :rolleyes:
und ja es geht hier nur um einen sehr seltenen aber nicht unmöglichen fall, der genau dieses szenario darstellt und einmal alle jubeljahre eintritt. über selbstverständlichkeiten bräuchten wir gar nicht diskutieren.
ich kann mich nur an zwei fälle in den letzten jahren erinnern und die endeten beide mit personellen konsequenzen für die ermittlungsbehörden, die sich für das leben der geisel entschieden haben.
deine polemik kannst du dir schenken. entweder hast du eine meinung dazu oder nicht. verallgemeinerungen oder friede-freude-eierkuchen-szenarien haben nichts mit der ausgangsfrage zu tun.

täter foltern und leben retten oder täter schonen und geisel sterben lassen? a oder b? noch leichter kann mans nicht formulieren. aber dann kommst du wieder mit ellenlangen texten mit dem ziel es so zu drehn, als wenns der geisel super geht und versuchst mir zu unterstellen, dass ich trotzdem gewalt zu ihrer rettung anwenden würde. das ist vollkommen falsch und nicht gegenstand der frage.

ich möchte von dir nur wissen, entscheidest du dich für a oder b? ist das denn so schwer zu verstehn? :rolleyes:
 
Lübke schrieb:
@Noxiel:
ist das leben der geisel ihr grundrecht oder nicht? :rolleyes:
und ja es geht hier nur um einen sehr seltenen aber nicht unmöglichen fall, der genau dieses szenario darstellt und einmal alle jubeljahre eintritt. über selbstverständlichkeiten bräuchten wir gar nicht diskutieren.
ich kann mich nur an zwei fälle in den letzten jahren erinnern und die endeten beide mit personellen konsequenzen für die ermittlungsbehörden, die sich für das leben der geisel entschieden haben.
deine polemik kannst du dir schenken. entweder hast du eine meinung dazu oder nicht. verallgemeinerungen oder friede-freude-eierkuchen-szenarien haben nichts mit der ausgangsfrage zu tun.

täter foltern und leben retten oder täter schonen und geisel sterben lassen? a oder b? noch leichter kann mans nicht formulieren. aber dann kommst du wieder mit ellenlangen texten mit dem ziel es so zu drehn, als wenns der geisel super geht und versuchst mir zu unterstellen, dass ich trotzdem gewalt zu ihrer rettung anwenden würde. das ist vollkommen falsch und nicht gegenstand der frage.

ich möchte von dir nur wissen, entscheidest du dich für a oder b? ist das denn so schwer zu verstehn? :rolleyes:

Nein, deine Frage zielt darauf ab, dass die Geisel automatisch in Lebensgefahr sein MUSS und implizierst damit, dass mir ihr Leben weniger wert waere, als das des Taeters. Das ist Humbug und billiger Populismus dazu.

Der Rechtstaat darf keine Folter tolerieren. Haetten die Ermittler nach der Folter das Leben der Geisel gerettet, haetten sie dennoch dennoch dafuer bestraft werden muessen. Ohne Wenn und Aber.

Aber eine hochkomplizierte und ethisch/moralische Frage auf den kleinsten gemeinsamen Nenner herunterzubrechen wird der Situation nicht gerecht. Du moechtest ein klares Ja oder Nein hoeren, damit du sagen kannst: "Da schau, dem bedeutet das Leben der Geisel nichts respektive das Leben des Taeters ist ihm wichtiger."

Wen wuerdest du toeten wenn du entscheiden muesstest. Deine Frau oder dein eigenes Kind? A oder B? Ganz einfach. :rolleyes:
 
Gerade weil man Sachen übersehen kann und nicht 100%ig sicher sein kann, muss man die Maßnahmen so gering wie möglich halten, weil dort immer auch der Falsche sitzen kann.

Immer und immer wieder kommt das gleiche. Nämlich mit den 100prozent. Das ist einfach kein Argument.

Ich kann nicht wollen, dass die Geisel stirbt, aber genauso wenig kann ich den Geiselnehmer durch Folter zu einer Aussage zwingen. Ein moralisches Dilemma, jedoch bleibt fuer mich Folter aussen vor, sie ist ein absolutes Tabu.

Ja also hast du dich dann FÜR Einhaltung der Rechte entschieden. Die Konsequenz ist dann allerdings dass die Geisel unter Umständen stirbt.
 
nein das ist die ausgangsfrage :rolleyes:
wenn das leben der geisel nicht in gefahr ist, gibt es absolut keinen grund, grundrechte abzuwägen

Das ist Humbug und billiger Populismus dazu.
das erzähl mal dem polizisten, der für diesen "humbug" den job verloren hat :rolleyes:

Der Rechtstaat darf keine Folter tolerieren. Haetten die Ermittler nach der Folter das Leben der Geisel gerettet, haetten sie dennoch dennoch dafuer bestraft werden muessen. Ohne Wenn und Aber.

na also, endlich mal ein konkrete aussage von dir. war das jetzt so schwer?

Du moechtest ein klares Ja oder Nein hoeren, damit du sagen kannst: "Da schau, dem bedeutet das Leben der Geisel nichts respektive das Leben des Taeters ist ihm wichtiger."
ich möchte gar nichts sagen, ich möchte eine klare antwort. wenn das deine meinung ist, dann ist das so. aber andere für ihre meinung zu verurteilen ohne eine eigene zu haben, so wie du es mit mir machst, ist nicht grad die feine art.
ich bin der meinung, dass die polizisten richtig gehandelt haben, weil in meinen augen das leben der geisel das höchste gut ist. der preis dafür war hoch, aber imho ist ein menschenleben das wert.

Aber eine hochkomplizierte und ethisch/moralische Frage auf den kleinsten gemeinsamen Nenner herunterzubrechen wird der Situation nicht gerecht.
die aufgabenstellung stellt aber genau diese ethische/moralische frage. und nur darum geht es in diesem thread. wenn du dich daran beteiligen willst, solltest du auch darauf eingehen.

und die polimik zum schluss deines posts ignoriere ich jetzt einfach mal... -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Lübke schrieb:
und die polimik zum schluss deines posts ignoriere ich jetzt einfach mal... -.-
Wobei es doch eine genauso "einfach" zu beantwortende Frage ist, die auch noch im selben Kontext steht. Schon komisch.....


Und da wir gerade bei Fragen sind: Findest du es gut, dass der Polizist im Nachhinein fuer die Androhung von Folter bestraft wurde? Und falls Nein, warum nicht?
 
nein, denn du wägst menschenleben gegen menschenleben ab und nicht menschenleben gengen einmalige schmerzen.

aber wenn du ne antwort willst: wirf ne münze.

Und da wir gerade bei Fragen sind: Findest du es gut, dass der Polizist im Nachhinein fuer die Androhung von Folter bestraft wurde? Und falls Nein, warum nicht?
die frage ist mal gut und endlich auf dem niveau, wo ich den thread gerne hätte.

ich finde, der polizist hat die menschlichkeit über alles gestellt und meiner meinung nach richtig gehandelt. als richter hätte ich ihn aufgrund der umstände freigesprochen. wie ich schon geschrieben habe, würde ich ihm zu gute halten, dass er gem. artikel 1 gg das recht auf leben eines menschen gewahrt hat. imho würde das aufgrund des wiederspruchs zu art 104 gg (in diesem ganz konkreten besonderen, und nicht alltäglichen fall!) zwar fragwürdig, aber am ende vertretbar sein.
ich weis, dass das streitbar ist, aber dafür diskutieren wirs ja hier aus.

und jetz an dich die frage: wie hättest du den polizisten für diese entscheidung behandelt?
 
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