@Rach87
Gerade weil man Sachen übersehen kann und nicht 100%ig sicher sein kann, muss man die Maßnahmen so gering wie möglich halten, weil dort immer auch der Falsche sitzen kann.
Ich möchte mal sehen, was Du sagst, wenn Du als Tatverdächtiger gefoltert wirst, weil Deine Nachbarin, Dich zuletzt mit einem vermissten Mädchen gesehen hat (was vielleicht sogar stimmt) und Du, obwohl unschuldig, weil die Beweise nun mal gegen Dich sprechen. Ach das ist übrigens nicht nur die Nachbarin, sondern auch x, y, z haben euch gesehen. Dann hat Zeuge F auch noch gesehen, wie Du Dich letzte Woche mit ihr gestritten hast, weil Du ja in sie verschossen bist, sie aber nichts von Dir will. Die Mutter berichtet dann noch, dass das mit Telefonat mit ihrer Tochter schlagartig abgebrochen wurde. Die Überprüfung ergab, dass Dein Handy und ihrs zuletzt in der gleichen Funkzelle angemeldet war (tatsächlich war einfach nur der Akku alle oder das Kartenlimit erreicht). Die Überprüfung ergab, dass Du danach in den Wald gefahren bist (Und Du behauptest, Du wolltest spazieren gehen). Die Polizei glaubt aber, das Du das Mädchen verschleppt hast. Sie durchsuchen das Waldstück, finden aber nur Blutspuren oder sonst etwas. Zugleich geht ein Erpresserschreiben bei der Mutter ein, die eine Geldforderung beinhaltet. Andere Verdächtige gibt es nicht, weil ihr beide vielleicht die einzigen in der Funktzelle wart. Das Mädchen wird vermisst.
Du behauptest, dass Du damit nichts zu tun hattest. Du liebst sie und könntest ihr nie was antun. Die Polizei glaubt Dir nicht. Sie will Dich foltern, weil sie glaubt, das Mädchen lebt noch.
Wozu führt das? ZU nichts, denn Du kannst die Folter nicht mal abwenden. Kannst zwar vielleicht gestehen, um sie zu unterbinden oder ihr zu entgehen, aber nicht mal das Opfer "retten", da Du ja nicht weißt, wo es ist. Ergo: Teufelskreis => sag uns endlich, wo das Mädchen ist, sonst Foltern wir Dich weiter ... Ob Du dann auch noch so über Folter denkst, wage ich zu bezweifeln.
Tatsächlich wollte das Mädchen der Mutter nur mal eins auswischen und sie erschrecken und taucht nach 1 Woche wieder auf. Oder sie will Geld erpressen, weil sie von ihren Eltern wegwill. ... Hat es alles schon gegeben.
Ich als Staatsanwalt oder Richter möchte einem Angeklagten hinterher noch in die Augen schauen können, wenn mir ein Fehler unterlaufen ist und ich mich entschuldige. Aber so lapidar, wie ihr mit Folter umgeht (nach dem Motto, was ist schon das bisschen Rettungsfolter) ist das ja offensichtlich nicht so schlimm. Ihr habt nur ein Ergebnis im Auge und die anderen sollen es richten, egal wie es ihnen dabei geht. Polizeibeamte sollen (staatlich legitimiert) anderen Menschen vorsätzlich Schäden und Schmerzen beifügen (egal wie die Polizeibeamten sich dabei fühlen); Sie sollen bei "Gefahr im Vollzug" (wie krank ist die Idee eigentlich?; Ich frage mich, ob ihr schon einmal etwas von Gewaltenteilungsprinzip gehört habt?) das selbst anordnen (dürfen); Wenn einer mein Telefon überwachen will, steht das unter einem Richtervorbehalt, aber Foltern darf mal eben jeder Polizist, weil Gefahr im Vollzug ist? Ihr habt echt ein eigenartiges Rechtsverständnis. Wahrscheinlich gar keins, was ja auch nicht schlimm ist, aber dann solltet ihr Euch vielleicht vorher erstmal schlau machen, bevor solchen Sachen verbreitet werden. Ihr wüsstet dann zB, wieviele Probleme so schon bei Gefahr im Vollzug bestehen. Und nun soll einer, der hier "hochgejubelt" wird, Auslöser für eine (Rettungs)Folterrechtfertigung sein? Das, weil er einem Täter, obwohl er wusste und wie jeder Jurist im 1 Semester lernt und der Nichtjurist ebenfalls weiß, damit gegen Verfassungs- und Menschenrechte verstößt, Folter angedroht hat und sich dabei bewusst gegen höchste (unverletzbare) Rechte des Täters stellte, ob nun um sich selbst zu profilieren, oder aus Profitgier, weil er eine Belohnung erwartet hat oder sonstige Beförderung? Wie gesagt, ihr wollt an den Manifesten der Grund und Werteordnung rütteln und damit die ganze Gesellschaftsordnung über den Haufen werfen, um einmal vielleicht in einem absoluten superdupa Ausnahmefall eine Handhabe zu haben, die auch nicht erfolgsversprechend sein muss?
Richter sollen anordnen, das andere Menschen gefoltert werden ...? Was ist, wenn einer bei einer Folter stirbt, weil er zB einen Schock oder Infarkt oder ähnliches erleidet? Der Richter, der sich dann noch im Spiegel betrachten kann, den möchte ich sehen, insbesondere, wenn hinterher rauskommt, dass es nicht der Täter war. Bei unserem relativ humanen Vollzug kann man sich sicher sein, dass ein Richter da sein Gesicht noch nicht verliert.
Ihr werft uns vor, dass uns das Opfer egal ist. Aber was würdest DU als Opfer denken, wenn Du hinterher mitbekommst, dass einer (wegen Dir) gestorben ist, weil er bei einer Folter ums Leben kam?
Es gibt genug Opfer, die sogar mit ihren Tätern Mitleid empfinden und es hinterher bereuen, wenn sie im Zuschauerraum seinem Tode ins Auge blicken konnten, denn es sind für gewöhnlich immer die Nichtopfer, die Inhumanität fordern.
Man erwartet von Tätern , dass sie human sind, bringt ihnen aber keine Humanität entgegen ...
Dass das nicht funktioniert, sollte man mittlerweile aus den USA kennen, wo die Verbrechensrate um ein Vielfaches höher als bei uns ist, um ein Vielfaches mehr an Leuten/pro Kopf im Knast sitzen und trotz Bootcamps und ähnlichem die Rückfallquote deutlich höher ist.
Gerade der Strafbefreiende Rücktritt im Strafrecht und Milderungsmöglichkeiten sind viel schärfere "Waffen", denn wenn es sie nicht gäbe, hätte der Täter keine "Brücke" und mithin keinen Grund, seine Tat aufzugeben; im Gegenteil hätte erst Recht Grund, seine Tat fortzusetzen, denn er hat ja eh nichts mehr zu verlieren.
Gerade weil man Sachen übersehen kann und nicht 100%ig sicher sein kann, muss man die Maßnahmen so gering wie möglich halten, weil dort immer auch der Falsche sitzen kann.
Ich möchte mal sehen, was Du sagst, wenn Du als Tatverdächtiger gefoltert wirst, weil Deine Nachbarin, Dich zuletzt mit einem vermissten Mädchen gesehen hat (was vielleicht sogar stimmt) und Du, obwohl unschuldig, weil die Beweise nun mal gegen Dich sprechen. Ach das ist übrigens nicht nur die Nachbarin, sondern auch x, y, z haben euch gesehen. Dann hat Zeuge F auch noch gesehen, wie Du Dich letzte Woche mit ihr gestritten hast, weil Du ja in sie verschossen bist, sie aber nichts von Dir will. Die Mutter berichtet dann noch, dass das mit Telefonat mit ihrer Tochter schlagartig abgebrochen wurde. Die Überprüfung ergab, dass Dein Handy und ihrs zuletzt in der gleichen Funkzelle angemeldet war (tatsächlich war einfach nur der Akku alle oder das Kartenlimit erreicht). Die Überprüfung ergab, dass Du danach in den Wald gefahren bist (Und Du behauptest, Du wolltest spazieren gehen). Die Polizei glaubt aber, das Du das Mädchen verschleppt hast. Sie durchsuchen das Waldstück, finden aber nur Blutspuren oder sonst etwas. Zugleich geht ein Erpresserschreiben bei der Mutter ein, die eine Geldforderung beinhaltet. Andere Verdächtige gibt es nicht, weil ihr beide vielleicht die einzigen in der Funktzelle wart. Das Mädchen wird vermisst.
Du behauptest, dass Du damit nichts zu tun hattest. Du liebst sie und könntest ihr nie was antun. Die Polizei glaubt Dir nicht. Sie will Dich foltern, weil sie glaubt, das Mädchen lebt noch.
Wozu führt das? ZU nichts, denn Du kannst die Folter nicht mal abwenden. Kannst zwar vielleicht gestehen, um sie zu unterbinden oder ihr zu entgehen, aber nicht mal das Opfer "retten", da Du ja nicht weißt, wo es ist. Ergo: Teufelskreis => sag uns endlich, wo das Mädchen ist, sonst Foltern wir Dich weiter ... Ob Du dann auch noch so über Folter denkst, wage ich zu bezweifeln.
Tatsächlich wollte das Mädchen der Mutter nur mal eins auswischen und sie erschrecken und taucht nach 1 Woche wieder auf. Oder sie will Geld erpressen, weil sie von ihren Eltern wegwill. ... Hat es alles schon gegeben.
Ich als Staatsanwalt oder Richter möchte einem Angeklagten hinterher noch in die Augen schauen können, wenn mir ein Fehler unterlaufen ist und ich mich entschuldige. Aber so lapidar, wie ihr mit Folter umgeht (nach dem Motto, was ist schon das bisschen Rettungsfolter) ist das ja offensichtlich nicht so schlimm. Ihr habt nur ein Ergebnis im Auge und die anderen sollen es richten, egal wie es ihnen dabei geht. Polizeibeamte sollen (staatlich legitimiert) anderen Menschen vorsätzlich Schäden und Schmerzen beifügen (egal wie die Polizeibeamten sich dabei fühlen); Sie sollen bei "Gefahr im Vollzug" (wie krank ist die Idee eigentlich?; Ich frage mich, ob ihr schon einmal etwas von Gewaltenteilungsprinzip gehört habt?) das selbst anordnen (dürfen); Wenn einer mein Telefon überwachen will, steht das unter einem Richtervorbehalt, aber Foltern darf mal eben jeder Polizist, weil Gefahr im Vollzug ist? Ihr habt echt ein eigenartiges Rechtsverständnis. Wahrscheinlich gar keins, was ja auch nicht schlimm ist, aber dann solltet ihr Euch vielleicht vorher erstmal schlau machen, bevor solchen Sachen verbreitet werden. Ihr wüsstet dann zB, wieviele Probleme so schon bei Gefahr im Vollzug bestehen. Und nun soll einer, der hier "hochgejubelt" wird, Auslöser für eine (Rettungs)Folterrechtfertigung sein? Das, weil er einem Täter, obwohl er wusste und wie jeder Jurist im 1 Semester lernt und der Nichtjurist ebenfalls weiß, damit gegen Verfassungs- und Menschenrechte verstößt, Folter angedroht hat und sich dabei bewusst gegen höchste (unverletzbare) Rechte des Täters stellte, ob nun um sich selbst zu profilieren, oder aus Profitgier, weil er eine Belohnung erwartet hat oder sonstige Beförderung? Wie gesagt, ihr wollt an den Manifesten der Grund und Werteordnung rütteln und damit die ganze Gesellschaftsordnung über den Haufen werfen, um einmal vielleicht in einem absoluten superdupa Ausnahmefall eine Handhabe zu haben, die auch nicht erfolgsversprechend sein muss?
Richter sollen anordnen, das andere Menschen gefoltert werden ...? Was ist, wenn einer bei einer Folter stirbt, weil er zB einen Schock oder Infarkt oder ähnliches erleidet? Der Richter, der sich dann noch im Spiegel betrachten kann, den möchte ich sehen, insbesondere, wenn hinterher rauskommt, dass es nicht der Täter war. Bei unserem relativ humanen Vollzug kann man sich sicher sein, dass ein Richter da sein Gesicht noch nicht verliert.
Ihr werft uns vor, dass uns das Opfer egal ist. Aber was würdest DU als Opfer denken, wenn Du hinterher mitbekommst, dass einer (wegen Dir) gestorben ist, weil er bei einer Folter ums Leben kam?
Es gibt genug Opfer, die sogar mit ihren Tätern Mitleid empfinden und es hinterher bereuen, wenn sie im Zuschauerraum seinem Tode ins Auge blicken konnten, denn es sind für gewöhnlich immer die Nichtopfer, die Inhumanität fordern.
Man erwartet von Tätern , dass sie human sind, bringt ihnen aber keine Humanität entgegen ...
Dass das nicht funktioniert, sollte man mittlerweile aus den USA kennen, wo die Verbrechensrate um ein Vielfaches höher als bei uns ist, um ein Vielfaches mehr an Leuten/pro Kopf im Knast sitzen und trotz Bootcamps und ähnlichem die Rückfallquote deutlich höher ist.
Gerade der Strafbefreiende Rücktritt im Strafrecht und Milderungsmöglichkeiten sind viel schärfere "Waffen", denn wenn es sie nicht gäbe, hätte der Täter keine "Brücke" und mithin keinen Grund, seine Tat aufzugeben; im Gegenteil hätte erst Recht Grund, seine Tat fortzusetzen, denn er hat ja eh nichts mehr zu verlieren.