also zum text: schon zu anfang merkt man, dass die rethorischen mittel darauf abzielen, bruggers ansicht als falsch darzustellen, das ergebnis, zu dem der autor kommen wird ist also absehbar. die menschenwürde des opfers und der wert eines menschenlebens werden komplett ausgeklammert. etwa zur mitte dann wird die rettungsvolter mit den willkürlichen folterungen durch die gestapo im kz breendonk (das ich schon besucht habe) gleichgesetzt. breendonk war das "guantanamo" der nazis. ursprünglich nur als folterkammer für politische gefangene gedacht und sicher nicht mit einem polizeirevier gleichzusetzen. dort arbeiteten keine normalen polizisten. das ist in meinen augen alles andere als zweckdienlich.
man kann polizisten nicht mit gestapo-folterer gleichsetzen, die keine menschen sondern in ihrer verkorksten weltanschauung "untermenschen" und "staatsfeinde" gefoltert haben und dabei vollkommen freie hand hatten, ihre sadistischen gelüste auszuleben und sogar für besonders brutales und unmenschliches vorgehen belohnt wurden und deren moralische hemmschwelle tag für tag über jahre hinweg immer ein stückchen weiter gesunken ist im steten wettkampf, den kollegen in sachen grausamkeit zu überbieten.
um aber mal die fakten aus dem text zu filtern: bei dem test mit 200 studenten kamen immerhin zwei drittel auf das ergebnis, dass die rettungsfolter vertretbar ist. weltweit wird bruggers ansicht offenbar von vielen rechtswissenschaftlern anerkannt und geteilt.
der autor des textes versucht zwar die sichtweise bruggers etwas ins lächerliche zu ziehn, aber argumentativ greift er nur das heraus, was angreifbar ist.
wenn man die argumente des autors konsequent weiterdenkt, ist zb das ausreiseverboot für hooligans zu bestimmten fussballspielen eine form der folter (etwa textmitte).
der text stellte eine mölgiche sichtweise der problematik ausführlich da, ist aber sicherlich nicht neutral geschrieben. an meinen standpunkt kann er nichts ändern.
wie schon gesagt, es gibt zwei sichtweisen auf die problematik, keine davon ist vollkommen perfekt. das eine extrem ist, der staat darf gar nicht mehr eingreifen, wenn ein verbrechen begangen wird, denn jede form der staatlichen intervention, insbesondere der bestrafung für ein vergehen (haft, führerscheinentzug, etc.) kann als folter und rechtsverletzung ausgelegt werden. auf der anderen seite gilt es, einen unrechtsstaat wie den ns-staat auf jeden fall zu vermeiden.
wir diskutieren hier nicht über die abschaffung des einen oder anderen, sondern wo der "goldene mittelweg" liegt. dass keines der beiden extreme gut sein kann, ist denke ich mal klar. weder anachie noch diktatur. der rechtsstaat bewegt sich irgendwo zwischen den extremen. und diese gilt es optimal auszuloten.
du siehst das folterverbot als das höhere gut an und ich sehe das menschliche leben als höhere gut an. ich bezweifle, dass der eine es schaffen wird, den anderen von seiner sichtweise zu überzeugen, aber auch eine gute diskussion kann ergebnisoffen sein
ein interessanter absatz aus deinem text ist noch:
Nicht, daß seitdem nicht mehr gefoltert würde. Die Berichte von amnesty international dokumentieren alljährlich das Gegen*teil, die Liste der Folterstaaten ist elend lang. Aber die internationale Ächtung der Folter zwingt die Folterknechte immerhin, ihr Handwerk im Verborgenen auszuüben - und sie zwingt die Politiker, die sie anordnen oder decken oder dulden, zu lügen.
auch ein punkt den ich kurz aufgreifen möchte: dass das ganze jetzt heimlich passiert, ist imho ein nachteil, denn so entziehen sich die folterer der aufsicht und hat freie hand, wie eben besagte gestapofolterer, die auch keiner beschränkung unterlagen.
wenn bei einem verhör druckmittel eingesetzt werden, dann sollte das imho ausschließlich unter beobachtung möglich sein.
denkbar wären, dass staatsanwalt und verteidiger zugegen sein müssen und das ganze per video mitgeschnitten wird. so lassen sich klar definierte grenzen auch sicher einhalten.
und noch ein schönes zitat aus deinem text:
Aber die Welt geht juristisch nicht immer auf. (...) Es kommt mir wirklich seltsam naiv und gefährlich naiv vor, die persönliche Verantwortung, auf die in solchen Konflikten natürlich alles ankommt, durch eine juristischen Wohlordnung von allem und jedem erübrigt zu sehen.
denke das trifft es ganz gut. im grunde ist das folterverbot eine richtige und schützenswerte sache. aber es gibt eben ausnahmesituation, wo eben dieses verbot einem höheren gut, dem menschlichen leben entgegensteht. hier geht die welt aktuell juristisch tatsächlich nicht auf. und darum kommen wir auch hier mit den paragraphen nicht weiter, weil es zu jedem standpunkt etwas gibt, was mit den rechten des jeweils anderen im wiederspruch steht.
bei der sicherheitsverwahrung hat sich der gesetzesgeber gegen das recht auf freiheit und für den schutz potentieller zukünftiger opfer entschieden, und das wünsche ich mir im falle der geiselrettung auch: das recht auf leben des opfers als höchste maxime.