Rückgabe bei AMD - geöffneter Artikel

Wenn Geräte über ein leichtes Spulenfiepen verfügen und dies Bautechnisch bedingt ist, dann handelt der Hersteller bei einer Reklamation aus Kulanz. Sobald aber ein Gerät von diesen leichten Spulenfiepen abweicht und es Lauter als alle anderen Geräte der gleichen Baureihe ist, dann handelt es sich hier um einen Sachmangel, weil die Beschaffenheit anders ist. Man kann nicht pauschal sagen, dass alle Geräte oder Grafikkarten mit Spulenfiepen von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
 
Ob die Ablehnung vor Gericht wasserdicht genug wäre, keine Ahnung. Das müssten die dann entscheiden. Darum gings mir auch nicht.
Tatsache ist, dass es von vielen aus genannten Gründen nicht als Reklamationsgrund angesehen wird.
Ob man das dann im Zweifel bis zum Ende durchstreiten möchte, muss man dann für sich selbst entscheiden. Ergebnis offen.
 
@SimSon

Der Hersteller ist mir als Kunde völlig egal, mein Vertragspartner ist der Händler.

Da der Hersteller seine Garantiebedingungen grundsätzlich frei gestalten kann, kann er hier natürlich Spulenfiepen ausklammern.

@Silverangel

Die einzige Tatsache ist, dass viele Händler den Kunden verarschen. Deshalb wird Spulenfiepen nicht anerkannt. Das Öffnen der Büchse der Pandora.

Das geschieht aber doch nicht aufgrund einer fundierten rechtlichen Basis!


Man kann sowas natürlich vorantreiben. Welches Interesse haben denn Händler an einem Präzedenzfall? Null. Die Sachen werden zu einem Großteil still und leise außergerichtlich zur Zufriedenheit des Kunden geregelt.




Nur mal als Vergleich:
Man kann ja mal in die Hersteller-/Händlerforen hier auf Computerbase schauen und sehen, wie dort Claims - oft, nicht immer - klein geredet oder abgebügelt werden. Und dann sieht man auch, wie viele Serienfehler existieren. Mal die Stuhl-Threads im einen oder anderen Händlerforum verfolgt? Das ist ein Fest!
 
@Idon was hat jetzt Garantie mit der Gewährleistung zu tun? Außerdem rede ich oft von Herstellern, weil wir (Unsere Firma) eben mit den Herstellern diese Prozesse abwickeln. Klar der Kunde geht zum Händler, da dieser sein Vertragspartner ist. Ändert trotzdem nichts an der Aussage. Händler / Hersteller versuchen gerne den Kunden abzuwimmeln ;)
 
Silverangel schrieb:
Tatsache ist, dass es von vielen aus genannten Gründen nicht als Reklamationsgrund angesehen wird.
Bei Gewährleistung gibt es sowas wie anerkannte Gründe nicht. Das gibt es bei der Garantie. Bei der Gewährleistung sage ich, dass ist ein mangel in meinen Augen weil zum Beispiel die selbe Karte des Freundes diese nicht hat. Offensichtlich ist es also nicht zwingender BEstandteil des Produktes. Der Händler kann das dann anerkennen oder nicht. Müsste aber bei Ablehnung ebenfalls begründet darlegen, warum dies kein Sachmangel sei.
SimSon schrieb:
was hat jetzt Garantie mit der Gewährleistung zu tun?
Weil Silver meiner Meinung nach beides durcheinander wirft. Spricht er doch ständig von Hersteller (der bei Gewährleistung völlig egal ist) und berechtigtem Grund (was es ebenso nicht gibt in der Gewährleistung). Daher greift Idon das wohl auf.
 
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SimSon schrieb:
[...]dann handelt der Hersteller bei einer Reklamation aus Kulanz. [...] dann handelt es sich hier um einen Sachmangel, weil die Beschaffenheit anders ist. [...]von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.

SimSon schrieb:
@Idon was hat jetzt Garantie mit der Gewährleistung zu tun? Außerdem rede ich von oft von Herstellern, weil wir (Unsere Firma) eben mit den Herstellern diese Prozesse abwickeln. Klar der Kunde geht zum Händler, da dieser sein Vertragspartner ist. Ändert trotzdem nichts an der Aussage. Händler / Hersteller versuchen gerne den Kunden abzuwimmeln ;)

Auch im B2B-Bereich muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Keine Sorge, das schaffen viele - auch größere - Firmen nicht.

Der direkte Vertragspartner (Verkäufer<->Käufer) steht, nach deutschem Recht, für Gewährleistung (= Rechts- und Sachmängelhaftung) ein. Das kann der Hersteller sein, z. B. im Direktvertrieb, muss aber nicht.

Die übliche Beschaffenheit, sofern nicht anders vereinbart und dann vermutlich AGB-Recht unterliegend, finden wir nur in der Gewährleistung.


Deshalb interessiert die Herstellergarantie, die willkürlich abweichen kann, hier und erstmal nicht.



Die Verarsche des Kunden ist aber natürlich nicht nur auf Elektronikhändler beschränkt. Supermärkte/Supermarktketten machen das genauso, für Versicherungen und Banken ist es sogar elementarer Geschäftszweck, aber natürlich auch PKW-Händler, Baumärkte etc. etc. Es gibt keine Ausnahmen, da radikale Claimabwehr eine extreme betriebswirtschaftliche Waffe ist. Und das in einer Welt der immer kleineren Margen und der immer kürzeren Kundengedächtnisse.

Die Ausnahmen findet man in kleineren Geschäften oder bei absoluten Premiumpartnern.
 
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Es wäre sicher nicht unsinnig die bisher doch interessante Diskussion in einem separaten Thema weiterzuführen. :) Da es das Anliegen des TE nur dezent tangiert.
 
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@knoxxi

Dem mag ich höflich widersprechen. Rechtsberatung im Einzelfall ist schwierig, weshalb ich zumindest immer auf den Gesamtkomplex wechsle. Der TE könnte daraus natürlich seine eigenen Schlüsse ziehen. :)


Ansonsten eskalieren meine Threads zum Claimen irgendwie immer.

Die Leute sind es einfach zu sehr gewohnt noch die andere Wange hinzuhalten und haben Angst vor Konzernen und Händlern, weil sie wohl nicht wissen, wie extrem schlecht und arrogant diese aufgestellt sind und wie viel man als Verbraucher doch tatsächlich erreichen kann.
 
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Mein Rechtswissen ist ja nur rudimentär aber doch meist etwas mehr als beim Durchschnittsbürger. Von daher kann ich Idon nur zustimmen. Ich lasse bis zu einem gewissen Punkt einiges durchgehen aber es gibt grenzen und die Meisten setzen diese nicht aus Unwillen oder Unwissenheit. Meist genügt es schon mit Nachdruck ein oder 2 Schreiben aufzusetzen und durchblicken zu lassen, dass man nicht auf der Wurtssuppe hergeschwommen ist. Schon reagieren die Hersteller/Verkäufer etc. Bis zu einem Gerichtsverfahren lassen es die Meisten wohlwissend um die Brisanz doch gar nicht erst kommen.

Der TE hat ja zumindest sein Ziel erreicht.
 
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Idon schrieb:
Rechtsberatung im Einzelfall ist schwierig, weshalb ich zumindest immer auf den Gesamtkomplex wechsle
Und um nichts anderes ging es :)
Da dürft ihr euch die Argumente um die Ohren feuern wie es euch gefällt :)
 
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Idon schrieb:
weil sie wohl nicht wissen, [...] wie viel man als Verbraucher doch tatsächlich erreichen kann.
Dann erleuchte uns doch bitte mit deinem Wissen und nicht mit deinen Vermutungen und Behauptungen.

Zeige mir eine anerkannte Definition von "üblicher Beschaffenheit", sodass bzw. ab wann ein Merkmal (in unserem Fall Spulenfiepen) eindeutig als Sachmangel einzuordnen ist.

Bisher lese ich von dir dazu nämlich nur "vermute" und einen riesigen Rant über die Hersteller & Händler.
 
Wie man einen Sachmangel festmacht habe ich doch beispielhaft erläutert? Theoretisch kann ich alles als Sachmangel angeben, bei dem ich der Meinung bin, dass es so nicht sein sollte. Ich muss es halt darlegen. Ist beim Spulenfiepen recht einfach. So lange die Mehrheit der Karten kein oder nur unmerkliches Fiepen hat, ist lautes Spulenfiepen ganz einfach ein Mangel, weil ganz offensichtlich es nicht dem Produkt inhärent ist. Wenn es mich dann nervt, dann ist es ein Mangel. Fertig. Für mich sind laute Störgeräusche am Arbeitsplatz/beim Zocken nämlich eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit für den Verwendungszweck als Grafikkarte.

Und übliche Beschaffenheit ist im Zweifel immer der Schnitt des Produktes.
 
Wenn ich dich mit meinem echten Wissen erleuchten soll, kannst du entweder eine meiner Vorlesungen besuchen, ich verkaufe dir ein privates Coaching oder du machst es wie meine Arbeitgeber: stellst mich ein und zahlst mir einen deutlichen sechsstelligen Betrag im Jahr. Dann kannst du auch dieselben Ansprüche stellen.



Da ich hier aber kein Erklärbär bin und keine Feststellungen in konkreten rechtlichen Einzelfällen treffen möchte, gehe ich stets von Annahmen, Wahrscheinlichkeiten und Möglichkeiten aus. Diese zu bewerten, auszuloten, umzusetzen, zu verbessern obliegt dann, bei Bedarf, jedem selbst.


Zur üblichen Beschaffenheit steht in den einschlägigen BGB-Kommentaren etwas. Das kann man lesen oder auch nicht. Ich finde meine obige Argumentation jedoch ganz gut: Warum soll ich mit dem lauten Fiepen meiner Grafikkarte leben müssen, wenn die gleiche Grafikkarte bei einem Freund nicht fiept? Oder bei zwei Freunden nicht fiept. Oder bei drei Freunden nicht fiept.

Warum soll ich unter Qualitätsschwankungen leiden - habe ich B-Ware gekauft? Habe ich B-Ware bezahlt? Habe ich B-Ware zu akzeptieren?

Warum soll ich mir diese Gedanken machen - und warum macht diese nicht der Verkäufer im Rahmen seiner Abwehr?
 
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Zumal hier grade auch wieder vergessen wird, dass Spulenfiepen ein Sachmangel sein KANN, nicht muss. Nicht jedes Spulenfiepen ist ein Sachmangel, allerdings muss ich auch nicht jedwedes Spulenfiepen hinnehmen. Somit kann es keine eindeutige Definition geben, dass Spulenfiepen ein Sachmangel ist. Hier gibt es kein Schwarz/Weiß, die grenzen sind fließend, da nirgends eine Definition existiert, wann spulenfiepen so laut ist, dass es ein Sachmangel ist. Die Hersteller haben auch null Interesse daran, dass dies rechtlich bindend geklärt werden würde. Sonst hätten sie sowas definiert/definieren lassen wie beispielsweise bei Pixelfehlern.
 
teufelernie schrieb:
Auf jeden Fall. Und sobald paypal im Spiel ist, kannst du nur per paypal Freunde akzeptieren, weil kaum eine Chance auf Rückholung. Da wird man als Verkäufer so gefoppt...

Kann man fast nur per Abholung anbieten, dabei zeigen, dass die Karte funktioniert, usw.
Selbst hier im Forum verkaufe ich nur an Leute, die schon Marktplatzeinträge haben...



aber @Squareray
Nochmal: wann hattest du die Karte denn gekauft, dass du jetzt eine bekommen hast? Gibt es bei AMD zwischendurch immer mal wieder welche, oder war das schon etwas her?
ja, leicht abgedriftet :D

genutzt hab ich Twitter Bots; einfach mal googeln. So habe ich meine PS5, meine 3070 und nun die 6900XT bekommen. Ich glaube Bestelldatum war 15.02.2021. Man muss schnell sein, wenn die Meldung reinkommt, sonst hat man quasi kaum ne Chance. Ne Smartwatch, die dich per Meldung informiert, ist da von Vorteil. :)

wie gesagt, ich bin jetzt zufrieden damit; hätte lieber ne RTX 3080, aber gut...
 
Squareray schrieb:
genutzt hab ich Twitter Bots; einfach mal googeln. So habe ich meine PS5, meine 3070 und nun die 6900XT bekommen.
ok danke.
Ich werd dann einfach mal eine kleine checkMK monitoring-Instanz nutzen die Alarm gibt, sobald da kein "out of stock" mehr beim Artikel steht. :D
 
Mustis schrieb:
Wie man einen Sachmangel festmacht habe ich doch beispielhaft erläutert?
Nein, wie du einen Sachmangel festmachst, hast du erläutert.


Mustis schrieb:
Theoretisch kann ich alles als Sachmangel angeben
Die Frage, die hier im Raum steht, ist aber, ob das durchschnittliche Gericht das ebenso sieht.

Edit: ich Hasse CB am Handy manchmal. Fortsetzung folgt.

Mustis schrieb:
So lange die Mehrheit der Karten
Ist "üblich" gleichzusetzen mit "die Mehrheit"? Meiner Meinung nach lässt "üblich" da deutlich mehr Interpretationsspielraum.


Mustis schrieb:
ganz offensichtlich
Wenn 49% der funktionierenden GraKas lautes spulenfiepen und 51% gar keines bis unmerklich, dann ist das nicht "ganz offensichtlich".


Mustis schrieb:
Wenn es mich dann nervt, dann ist es ein Mangel.
Für dich? Oder vor Gericht?


Mustis schrieb:
Und übliche Beschaffenheit ist im Zweifel immer der Schnitt des Produktes.
Median, Modus oder Erwartungswert?
Darüber hinaus: Quelle?


Idon schrieb:
Dann kannst du auch dieselben Ansprüche stellen.
So hohe Ansprüche scheinen da ja nicht zu bestehen :)


Idon schrieb:
Da ich hier aber kein Erklärbär bin und keine Feststellungen in konkreten rechtlichen Einzelfällen treffen möchte
Stimmt, du stellst lieber Behauptungen auf, lässt die dann im Raum stehen und gehst dann am ende nochmal komplett OT und lästerst über Hersteller&Händler. Viel besser.

Idon schrieb:
Warum soll ich unter Qualitätsschwankungen leiden
Weil sich Qualitätsschwankungen nicht vermeiden lassen. Deswegen gibt es Toleranzbereiche

Idon schrieb:
habe ich B-Ware gekauft? Habe ich B-Ware bezahlt? Habe ich B-Ware zu akzeptieren?
Noch mehr Theatralik?
B-Ware ist ein sehr weitumfassender Begriff, der bereits bei "Nicht mehr original verpackte, aber als neu geltende Artikel" beginnt. Da die Verpackung aber nicht als Objekt des Kaufs gesehen wird, darf die "B-Ware" verkauft werden ohne als solche kenntlich gemacht zu werden.
Also ja, hast du.
Gleichzeitig hat der Händler natürlich zu akzeptieren, wenn du den Kauf aufgrunddessen widerrufst.


Idon schrieb:
Warum soll ich mir diese Gedanken machen
Weil noch kein Fall vorliegt, der darüber entschieden hat und Gerichtsverfahren teuer sind.

Mustis schrieb:
die grenzen sind fließend, da nirgends eine Definition existiert, wann spulenfiepen so laut ist, dass es ein Sachmangel ist.
Korrekt, da habe ich mich ein wenig mitreißen lassen. Aber dann ist das Beispiel "Mein einer Freund hat keines, also ist es ja nicht zwingend." auch sehr übersimplifizierend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bonanca schrieb:
Nein, wie du einen Sachmangel festmachst, hast du erläutert.
So wird auch allgemein ein Sachmangel festgemacht...
Bonanca schrieb:
Die Frage, die hier im Raum steht, ist aber, ob das durchschnittliche Gericht das ebenso sieht.
Äh? Was hat das mit einem Gericht zu tun? Ich aknn selbstredend "alles" als Sachmangel deklarieren. Ein GEricht kann das höchstens abschmettern. Es gibt keinen Katalog dafür, was ein Sachmangel sein kann!

Denn BGB 434: "wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Es steht schon im Gesetz, dass das subjektiv ist! Und lautes Fiepen ist konkret auf das Beispiel Spulenfiepen eben nicht üblich bei gleicher Art (weil es andere Hersteller bzw. auch bei Karten gleicher Art eben nicht inhärenter BEstandteil ist) und ich als Käufer würde das auch erwarten, dass eine solche Karte nicht fiept. Denn: Eine Grafikkarte fiept normal nicht. Ich zocker seit ner Vodoo Banshee und hatte nicht eine fiepende Karte bisher. Zudem ist ein fiepen bei einer Karte für mich nicht eine vereinbarte Beschaffenheit, die im Kaufvertrag erklärt ist. Zumindest nicht von meiner Seite.
 
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Mustis schrieb:
Es steht schon im Gesetz, dass das subjektiv ist!
Korrekt, aberr "was man erwarten kann" und "was man erwartet" sind nicht das Gleiche.


Mustis schrieb:
Ein GEricht kann das höchstens abschmettern.
?
Wenn der Händler sich weigert zu zahlen musst du als Verbraucher vor Gericht ziehen und dann muss das Gericht doch entscheiden ob es ein Sachmangel ist oder nicht.


Mustis schrieb:
weil es andere Hersteller bzw. auch bei Karten gleicher Art eben nicht inhärenter BEstandteil ist
das ist nicht die Definition von "üblich".


Mustis schrieb:
Denn: Eine Grafikkarte fiept normal nicht.
Das kann ich natürlich nicht widerlegen, aber genauso bleibt es ohne eine Statistik dazu "nur" eine These.
 
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