Rückgabe bei AMD - geöffneter Artikel

Squareray

Ensign
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Jan. 2007
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Hallo zusammen,

ich hab eine 6900XT zur UVP erhalten. Die hatte Anfangs etwas Spulenrasseln, so dass ich sie zurückgeben wollte.

Ich hab also AMD kontaktiert und Ihnen mitgeteilt, dass ich den Kauf widerrufe und die Grafikkarte innerhalb der gesetzlichen Frist, die auch eu-weit gilt, zurückgeben will.

Dazu ging die Mails ein paar Mal hin und her. Erst wollte AMD ein Video des Spulenrasselns und dann wollten sie ein Bild der ungeöffneten Verpackung, was ja nicht mehr ging. In meiner letzten Mail habe ich Sie erneut auf das geltende EU-Recht hingewiesen, auf die nun keine Antwort mehr kommt.

Mich juckt das jetzt relativ wenig, weil ich die doch behalten werde, aber so ganz legal ist das von AMD doch nicht oder lieg ich falsch?

Vielen Dank im Voraus.
 
Ehrlicherweise würde ich von AMD als Verkäufer auch nicht viel erwarten und das Ganze unter "schlechter Kundensupport" abstempeln. Aber ja, auch AMD hat sich an geltendes Rechts zu halten.

Übrigens ein Tipp für die Zukunft: Wenn du etwas nach dem Fernabsatzgesetz zurückgeben möchtest, dann geht das ohne Angabe von Gründen und das solltest du dann auch so handhaben. So kommt es gar nicht erst zu solchen Diskussionen. Und wenn wer fragt, möchtest du es zurückgeben, weil du es zurückgeben möchtest. Fertig.
 
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Also da hätte ich gar nichts weiter gemacht. Innerhalb der ersten 14 Tage kannst du die Ware ohne Angaben von Gründen zurück geben.
Das machen Leute, die sich Kleidung bestellt haben oder auch große 65" TV´s
 
Hmm... okay... hätte ja irgendwie sein können, dass es noch irgend ne Sonderregelung gibt... heißt für mich, zukünftig nicht wieder bei AMD bestellen und jetzt hoffen, dass das Ding ganz bleibt 😅
 
Squareray schrieb:
Hallo zusammen,

ich hab eine 6900XT zur UVP erhalten. Die hatte Anfangs etwas Spulenrasseln, so dass ich sie zurückgeben wollte.

Ich hab also AMD kontaktiert und Ihnen mitgeteilt, dass ich den Kauf widerrufe und die Grafikkarte innerhalb der gesetzlichen Frist, die auch eu-weit gilt, zurückgeben will.

Dazu ging die Mails ein paar Mal hin und her. Erst wollte AMD ein Video des Spulenrasselns und dann wollten sie ein Bild der ungeöffneten Verpackung, was ja nicht mehr ging. In meiner letzten Mail habe ich Sie erneut auf das geltende EU-Recht hingewiesen, auf die nun keine Antwort mehr kommt.

Mich juckt das jetzt relativ wenig, weil ich die doch behalten werde, aber so ganz legal ist das von AMD doch nicht oder lieg ich falsch?

Vielen Dank im Voraus.
Von welchem Asus Shop hattest du bestellt, dem deutschen?

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ninepoint Consulting GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln, Telefonnummer: +4922197598330, )
 
Squareray schrieb:
...nicht
pitu schrieb:
Ergänzung ()

@Squareray
Du solltest dich mal erkundigen, wann ein Widerruf ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört zum Beispiel ein gebrochenes Siegel. Und: erkundige dich mal was das Widerrufsrecht bedeutet und welche Möglichkeiten einem Kunden damit gewährt werden.

und: Spulenrasseln ist kein Reklamationsgrund. Ist seit Menschen Gedenken bekannt.
 
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Verkauf sie doch einfach weiter, kommst auch locker mit einem Plus raus, oder mach einfach nur 50€ auf EK drauf für Aufwandsentschädigung. Sofern du hier Zutritt zum Marktplatz hast.

Alternativ für 1200€ auf Kleinanzeigen und dann nur per Abholung mit Bar Zahlung...
 
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Nur wegen Spulenrasseln die Grafikkarte zurück geben schon Krasse Aktion wenn man sich den ganzen Grafikkarten Markt an guckt . Du kannst eher froh sein das du die Karte hast !
 
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H3llF15H schrieb:
Du solltest dich mal erkundigen, wann ein Widerruf ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört zum Beispiel ein gebrochenes Siegel. Und: erkundige dich mal was das Widerrufsrecht bedeutet und welche Möglichkeiten einem Kunden damit gewährt werden.
Hast du für deine Behauptungen und Anschuldigungen auch Belege?
Oder Hoffst du bei deinem Ton einfach drauf, dass keiner Gegenworte hat?

Im Widerrufsrecht steht ganz klar aufgelistet, wann dieses Recht ausgeschlossen werden kann.
Von diesen 13 Punkten beziehen sich 2 auf ein Siegel. Eine GraKa ist aber weder ein Hygieneartikel, noch Software.

Ja, das Widerrufsrecht ist dazu gedacht, dem Kunden ähnliche Prüfungsmöglichkeiten zu geben, wie im Laden. Nein, das heißt nicht, dass jede darüber hinausgehende Prüfung automatisch das Widerrufsrecht verwirkt.
 
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Squareray schrieb:
ein Forenmitglied hier hatte mal geschreiben das er seine rasselnden spulen mit silikonspray bearbeitet. dann sei ruhe. klick mich hier der link zum entsprechenden beitrag von ihm.
 
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H3llF15H schrieb:
und: Spulenrasseln ist kein Reklamationsgrund. Ist seit Menschen Gedenken bekannt.
Und:
Bei den 3000er GF und 6000er Radeons tritt dies sogar häufiger auf.

Für dich und alle die hier mitlesen:
Wer Widerruf erklärt, muss KEINEN Grund angeben. Damit öffnet ihr nur einen Diskussionsgrund, den ggf. ein Händler ausnutzt.

Diese Lektion habe ich vor ca 17 Jahren bei Notebooksbilliger gelernt. Displayfehler im Notebook, diverse. Jung und dumm reklamiert, statt kommentarlos Widerruf zu erklären.

@Squareray
Wann hast du die Karte denn bestellt, das du die noch bekommen hast?

Kannst du mal eine Aufnahme davon machen im schlimmsten Zustand?
Ggf. hätte ich Interesse an der Karte :D - falls sie doch loswerden willst.

Meine Marktplatz-reputation: https://www.computerbase.de/forum/trader/teufelernie.45019/
 
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woschi007 schrieb:
Nur wegen Spulenrasseln die Grafikkarte zurück geben schon Krasse Aktion wenn man sich den ganzen Grafikkarten Markt an guckt . Du kannst eher froh sein das du die Karte hast !
nur?! Meine ersten beiden 3080er waren selbst in einem geschlossen Gehäuse noch deutlich rauszuhören. Bei einem Kartenpreis von 800€ ist das imho nicht tragbar.
 
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Also...wie es so oft ist...vor ca. 5 Minuten kam die Mail, dass die Retour eingeleitet wird. Es war etwas nervig, aber würde nun aber anscheinend doch funktionieren...sorry für den Wind.

Das Spulenrasseln ist komischerweise fast weg und quasi nur minimal aus dem Gehäuse zu hören; keine Ahnung warum. Deswegen hatte ich mich auch dazu entschlossen die Karte zu behalten... :) und ja für 1000 € sollte das Ding ordentlich funktionieren.

Fakt ist, man muss anscheinend dran bleiben; danke für die Erfahrungen
 
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Weil der TE vielleicht nicht so raffgirieg ist und andere ausnutzen will?!
 
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Bonanca schrieb:
Wo habe ich Anschuldigungen erhoben?
Bonanca schrieb:
Oder Hoffst du bei deinem Ton einfach drauf, dass keiner Gegenworte hat?
Schlecht geschlafen, oder weshalb bist Du so empfindlich?
Bonanca schrieb:
Ja, das Widerrufsrecht ist dazu gedacht, dem Kunden ähnliche Prüfungsmöglichkeiten zu geben, wie im Laden.
Korrekt. Dazu gehört sicherlich nicht der Einbau und das „Testen“ einer GPU. Davon ab ist es hinlänglich bekannt, dass GPUs zum Spulenrasseln neigen können.
Bonanca schrieb:
Nein, das heißt nicht, dass jede darüber hinausgehende Prüfung automatisch das Widerrufsrecht verwirkt.
Sollte ein Defekt festgestellt werden, so ist das ein Grund zur Reklamation, nicht um vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen.

Aber das Thema ist wie Religion und Politik: für eine Diskussion nicht zu gebrauchen.
 
DarkInterceptor schrieb:
ein Forenmitglied hier hatte mal geschreiben das er seine rasselnden spulen mit silikonspray bearbeitet. dann sei ruhe. klick mich hier der link zum entsprechenden beitrag von ihm.
Würdest du das echt bei einer neuen Grafikkarte mit dem Wert machen ?

Ja. Es sollte nichts passieren. Aber dennoch ?
Ergänzung ()

Edit: und habt euch mal lieb :) Keiner beschuldigt irgendwen, und niemand kann alles wissen ! :)
 
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