Rückgaberecht abgelehnt !

O815

Ensign
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
216
ich fasse mich kurz!

ich habe mir vor 3 tagen ein neues netzteil zugelegt und wollte es gestern zurück geben weil unter last die grafikkarte sofort abgeschmiert ist

das netzteil ist "mattbeschichtet" und ganz kleine kratzer vom einbau und ich habe es aus folgender begründung nicht umgetauscht bekommen

es ist gebraucht und ausgepackt - mit den kratzern kann er es nicht weiter verkaufen und somit nicht zurück nehmen

logischerweise musste ich das netzteil auspacken und einbauen - gibt es denn keine möglichkeit an sein geld zu kommen?
 
Hast du das NT im Inet oder in nem Laden gekauft?


Wenn es technische Mängel hat, muss der Shop es dir in jedem Fall umtauschen/reparieren.
 
normalerweise kriegt man dann nicht den kompletten bezahlten betrag zurück, wenn gebrauchsspuren vorhanden sind aber zurücknehmen sollten sie es trotzdem, wobei ich jetzt nicht die genaue gesetzeslage kenne, kann da also nicht mit bestimmtheit zu sagen, ob du darauf bestehen kannst, dass die ware mit gebrauchsspuren zurückgenommen wird.

-andy-
 
warum kaufst den ein zu schwaches NT
welche grafickarte hast drin?
 
In nem Laden hat mann keine Rückgaberecht (Rückgabe bzw. Widerrufsrecht nur bei Versand)!

Hast du mal nen anderes NT getestet, lief die Graka damit stabil?

Wenn ja gesamten PC zum Händler schleppen und vorführen.
 
Gute Nacht :D

dein Problem kann ich sehr gut nachvollziehen, da ich das gleiche Problem auch mal hatte vor ca. 8 Monaten. Bei mir war es so, dass mein altes Netzteil (Tagan) das Zeitliche gesegnet hat. Eigentlich wollte ich mir ein neues Corsair Netzteil bestellen aber ohne Netzteil geht der PC nunmal nicht an. Ich bin daraufhin zu dem "Ich bin doch nicht blöd Markt" gefahren und habe mir dort ein Cooler Master 460 Watt Netzteil für 50€ gekauft. Es lief einwandfrei und ich konnte mir endlich mein Corsair Netzteil bestellen als es dann bei mir eingetroffen war habe ich das Cooler Master Netzteil ausgebaut und wieder schön verpackt. So, ich bin dann wieder zu dem Ich bin doch nicht blöd Markt" gefahren und wollte das Netzteil umtauschen der Kollege vor Ort hat sich das Netzteil angeschaut und hat die Kratzer gesehen (die übrigens auch beim Einbau entstanden sind) und meinte: "Nein so können wir das Netzteil nicht umtauschen, entschuldigen Sie." Da stand ich dann mit meinem Netzteil. Vor lauter Frust habe ich mal bei alternate.de angefragt was sie in so einem Fall gemacht hätten und dort hätte man das Netzteil zurückgenommen aber man hätte mir nicht den vollen Kaufpreis erstattet. Was ich daraus gelernt habe ist, dass ich seit dem Hardware nicht mehr offline kaufe außer bei wirklchen Fachmäkrten wie eben z.B. in Linden bei Alternate.
Ich möchte dir nicht deine Hoffnung nehmen aber das du dein Geld zurück bekommst wird wohl relativ unwahrscheinlich dennoch drücke ich dir alle Daumen das da sich noch irgendetwas rührt.

Grüße Jörn
 
Naja ich denke es ist einfach so das du kein Recht drauf hast das Geld zurück zu bekommen.
Da kannste vllt nur noch behaupten das der Verkäufer gesagt hat das es sicher reicht oder einfach sagen es ist defekt , dann müssen sie es dir umtauschen ... dann wirst du vermutlich aber auch nur das gleiche wiederbekommen.
 
Versuche das Netzteil mit Rechnung und Garantie bei E-Bay zu verkaufen.
Musst halt reinschreiben, dass es gebraucht ist.

MfG Mikel
 
@ Joern91 da Kauft man ja auch keine PC teile ;)

aber wie schon gesagt im laden kommt es darauf an. Mansch nehmen es zurück( vorallen die Kleineren PC läden) M und S und auch dann dein Laden eben net. Nur im Inet kannst du 14 Tage lang zurückschicken, der Verkäufer hat aber das recht bei gebrauchter Ware nicht den vollen Preis zu erstatten.
 
Wie meine Vorredner schon sagten, ist das 14-tägige Rückgaberecht in Geschäften eine Kulanzleistung. Der Einzelhandel hat sich allgemein darauf geeinigt, diese Frist zu gewähren, was heißt, das ein Anspruch nicht besteht. Hinzukommend ist jetzt noch, dass das Netzteil verkratzt ist (ein technischer defekt der einen Anspruch aus Garantie und/oder Gewährleistung rechtfertigt liegt ja nicht vor).
Ich komme also zum gleichen Schluss wie meine Vorredner und empfehle Ebay, den Amazon Marketplace oder das hiesige Forum.
 
So weit ich weiß, kann man bei Media-Markt auf freiwilliger Basis inerhalb 14 Tagen alles gegen volle Kostenerstattung zurückgeben, ohne dass es eines Grundes bedarf. Allerdings, die Ware darf nicht benutzt sein, auch nicht ausprobiert ! Wenn der Händler an Hand von Kratzspuren - und seien die nur leicht und vom Einbau verursacht - nachweisen kann, dass das Teil schon benutzt war, ist natürlich aus die Maus !

Bei Sachmängeln, also wenn das Netzteil nicht richtig funktioniert, kommt es dagegen nicht auf freiwillige Rücknahme an; der Verkäufer muß es ohne Wenn und Aber reparieren (höchstens zwei Versuche, wird er bei Kleinelektronik aber wohl kaum machen, sondern gleich gegen ein neues Umtauschen oder Geld zurück, da wäre sonst der Aufwand zu groß !) und falls die Reparatur nicht gelingt, muß er - die Wahl liegt beim Käufer - gegen volle Kostenerstattung zurücknehmen oder gegen funktionsfähige Neuware tauschen !

Bei Sachmängel liegen alle Vorteile beim Käufer, denn innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muß der Händler den Nachweis erbringen, dass der Sachmangeln nicht von ihm zu vertreten ist, also der Schaden nicht bei Kauf praktisch schon versteckt vorhanden war bevor er auftrat ! Das ist für den Händler praktisch unmöglich oder vom Kostenaufwand nicht zu vertreten, zumindest nicht bei Kleinkrams wie einem Netzgerät ! Bei einem Auto wäre das schon etwas anderes !

Im Falle von Gewährleistungsmängel kommt es auch nicht darauf an, ob da Kratzer am Gerät vom Einbau entstanden sind, weil diese sich ja nicht vermeiden lassen; der Händler hat es nur dann leicht, die Gewährleistungspflicht abzulehnen, wenn das Gerät unsachgemäß behandelt wurde, Schäden durch Herunterfallen sichtbar wären z.B. oder unerlaubte Eingriffe (verletztes Siegel etc). Bei berechtigter Sachmängelhaftung darf der Händler im übrigen auch keinen Abschlag von der Kaufpreiserstattung machen, weil das Gerät möglicherweise eine Zeitlang im Einsatz war, bis der Schden offenkundig wurde; dies wurde erst kürzlich höchstrichterlich so bestätigt !!!

Im Gewährleistungsfalle ist der Händler im übrigen auch verplichtet, die Kosten des Käufers zu ersetzen, die diesem unnötig entstanden sind ! Beispielsweise die Rechnung eines Systemtechnikers, den man beauftragt hätte, das funktionsunfähige Netzteil ein- und wieder auszubauen, oder die Kosten der Hin- und Rückfahrt zum Händler, im Prinzip auch den eigenen Zeitaufwand, wenn man den kostenmäßig nachweisen kann (man müßte isch zum Beispiel unbezahlten Urlaub genommen haben oder als Selbständiger Arbeitsausfall etc. etc.)

Wenn aber der Kunde aus falscher Einschätzung lediglich ein zu schwaches Netzteil gekauft hat und ohne dass er hierzu vom Händler aufgrund seiner korrekten Angaben zum Verwendungszweck entsprechend falsch beraten worden wäre, gibt es im offline Handel kein Recht, das Dingens umzutauschen; da kann man nur die freiwillige Rücknahme wie etwa bei Media-Markt in Anspruch nehmen; wenn das Teil aber mit vom Käufer verursachten Mängeln (kleine Kratzer vom Einbau) oder benutzt zurückgebracht wird, erlischt auch dieser Anspruch; da kann man nurmehr auf die Großzügigkeit des Kundenservices hoffen !

Bei den Geschäften, die freiwillig ihre Verkäufe zurückzunehmen bereit sind, auch wenn das Teil inzwischen schon benutzt oder abgenutzt wurde, ist es natürlich auch rechtens, wenn die in einem solchen Falle einen Abschlag machen ! Wenn der Händler nicht zur Rücknahme verpflichtet ist, weil keine Sachmängel vorliegen, sondern er freiwillig zurücknimmt, kann er natürlich auch die Konditionen seiner freiwilligen Rücknahme selbst bestimmen !

Da im vorliegenden Falle offensichtlich das Netzteil zu schwach gekauft worden ist und anscheinend keine Falschberatung durch den Händler vorliegt, käme eine Rückgabe nur innerhalb der freiwillgen Frist in Betracht; allerdings sind die Beschädigungen durch kleine Kratzer ein Grund, dass der Händler die freiwillige Rücknahme verweigern kann !

Im übrigen erlaube ich mir eine Anmerkung: Ein Netzgerät zu kaufen, nur weil man es benutzen möchte, bis das bestellte Lieblingsgerät von anderwoher geliefert wird, und dann noch zu meinen, man hätte ein Recht auf Rückgabe, ist - vorsichtig ausgedrückt - doch sehr naiv ! Im Grunde würde man sich dabei sogar strafbar machen, wenn man das gerbacuhte Gerät zurückgibt und behauptet, es nicht benutzt zu haben - das wäre ein Betrugstatbestand !!!
 
Entschuldigung, aber so etwas wie Joern macht ist einfach nur unverschämt und nichts weiter wie Betrug! Solche Menschen schaden der Wirtschaft am meisten!
 
@greentea908
dito

also entweder gleich im laden kaufen( und event. mehr bezahlen) oder halt nen paar tage warten.

mein gott das die kleinen kiddies auch immer son ungeduldig sein müssen...:rolleyes:
 
@ O815

Wenn das NT keine Mängel hat muss ein Händler das nicht zurücknehmen, es sei denn aus Kulanz.
Hast du das NT online in einem Shop gekauft, hast du das Recht es zurück zu senden und kannst dein Geld zurück verlangen (ohne Angabe von Gründen). Allerdings bei Gebrauchsspuren, wie du sie schilderst, musst du mit einer Wertminderung des Kaufpreises (Erstattung) rechnen.

Beim Kauf im Shop oder MM z.B. hast du kein Recht auf Rückgabe, bzw. ist der Händler nicht verpflichtet das NT zurück zu nehmen!
Wobei MM z.B. ein Rückgaberecht einräumt, allerdings nur für unbenutzte Artikel, soviel ich weiß!

grEEtz
fuzzy
 
Zuletzt bearbeitet:
@ RAMMSTEiN0815

So krass muss man das nun auch nicht sagen.
Hättest ja ein klein wenig harmloser umschreiben können. ;)

oki doki
fuzzy
 
@ RAMMSTEiN0815

So krass muss man das nun auch nicht sagen.
Hättest ja ein klein wenig harmloser umschreiben können.

oki doki
fuzzy

naja wo er recht hat hat er recht, sorry aber die heutige Gesellschaft glaubt doch sie kann sich alles erlauben und glaubt Sie hat auch noch recht ...

die Leute lernen ja nur noch aus Schaden ... und der kann hoffentlich nur groß genug sein damit der Lerneffeckt auch eintritt ...

schlimmer sind da nur die OC die zick CPU kaufen testen und dann zurückschicken ... das ist Betrug!
der leider zumindest durch den Onlinekauf gedeckt wird, da die Analyse der CPU zu teuer wäre und die meisten Onlinehändler daher darauf verzichten ...
 
@ serra.avatar

Hoffentlich hast du mit deinen Ausführungen da nicht ein paar Leute auf dumme Gedanken gebracht in Bezug auf ""-> Kaufen, ->Testen, ->zurück schicken.""

Sicher, ich empfinde das auch als Betrug, aber es wird leider so praktiziert von einigen. Aber haben da die Online-Shops nicht auch selber Schuld? Wenn das Siegel (auch bei CPUs) der Umverpackung gebrochen ist, müsste alles als "gebraucht" eingestuft werden, und dann keine Rückgabe mehr möglich sein.
Ich möchte, wenn ich online etwas bestelle sicher sein können, NICHT eine solche "schon getestete" CPU zu kaufen, wie wohl jeder andere auch, oder?

grEEtz und frohe Ostern
fuzzy
 
also die letzten äusserungen überles ich mal

ich hab das nt im shop "km-elektronik" gekauft und mir wurde es von einem anderen km-verkäufer als ausreichend verkauft

ist das eine geschäftsphilosophie einfach die ware verkaufen ohne rücksicht auf die interessen und anforderungen des käufers?

schliesslich hab ich es im laden gekauft um eine art "support/ansprechpartner und kompetente beratung" zu bekommen

ich wollte auch nicht mein geld zurück, sondern nur ein angemessenes netzteil für meine komponenten

ich hätte auch über eine wertminderung abgesehn, doch die wurde mir abgelehnt, - mit der begründung: das netzteil hat gebrauchsspuren und könnte somit nicht als neuware verkauft werden
 
Wie in einem Laden hat man kein Rückgaberecht?

Ich hatte vor nicht allzulanger Zeit meine gtx260 nach nur 1 Tag abgegeben, weil die einfach nicht Kompatibel mit meinem System war.

Zum Händler hin, gesagt, dass mir die Karte nicht gefällt, vollen Betrag zurückbekommen, fertig.
 
Das war eine Kulanzleistung de3ines Händlers. Hätte er sich quergestellt, hättest du in die Röhre geschaut. Insofern guter Service des Händlers.
 
Zurück
Oben