So weit ich weiß, kann man bei Media-Markt auf freiwilliger Basis inerhalb 14 Tagen alles gegen volle Kostenerstattung zurückgeben, ohne dass es eines Grundes bedarf. Allerdings, die Ware darf nicht benutzt sein, auch nicht ausprobiert ! Wenn der Händler an Hand von Kratzspuren - und seien die nur leicht und vom Einbau verursacht - nachweisen kann, dass das Teil schon benutzt war, ist natürlich aus die Maus !
Bei Sachmängeln, also wenn das Netzteil nicht richtig funktioniert, kommt es dagegen nicht auf freiwillige Rücknahme an; der Verkäufer muß es ohne Wenn und Aber reparieren (höchstens zwei Versuche, wird er bei Kleinelektronik aber wohl kaum machen, sondern gleich gegen ein neues Umtauschen oder Geld zurück, da wäre sonst der Aufwand zu groß !) und falls die Reparatur nicht gelingt, muß er - die Wahl liegt beim Käufer - gegen volle Kostenerstattung zurücknehmen oder gegen funktionsfähige Neuware tauschen !
Bei Sachmängel liegen alle Vorteile beim Käufer, denn innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muß der Händler den Nachweis erbringen, dass der Sachmangeln nicht von ihm zu vertreten ist, also der Schaden nicht bei Kauf praktisch schon versteckt vorhanden war bevor er auftrat ! Das ist für den Händler praktisch unmöglich oder vom Kostenaufwand nicht zu vertreten, zumindest nicht bei Kleinkrams wie einem Netzgerät ! Bei einem Auto wäre das schon etwas anderes !
Im Falle von Gewährleistungsmängel kommt es auch nicht darauf an, ob da Kratzer am Gerät vom Einbau entstanden sind, weil diese sich ja nicht vermeiden lassen; der Händler hat es nur dann leicht, die Gewährleistungspflicht abzulehnen, wenn das Gerät unsachgemäß behandelt wurde, Schäden durch Herunterfallen sichtbar wären z.B. oder unerlaubte Eingriffe (verletztes Siegel etc). Bei berechtigter Sachmängelhaftung darf der Händler im übrigen auch keinen Abschlag von der Kaufpreiserstattung machen, weil das Gerät möglicherweise eine Zeitlang im Einsatz war, bis der Schden offenkundig wurde; dies wurde erst kürzlich höchstrichterlich so bestätigt !!!
Im Gewährleistungsfalle ist der Händler im übrigen auch verplichtet, die Kosten des Käufers zu ersetzen, die diesem unnötig entstanden sind ! Beispielsweise die Rechnung eines Systemtechnikers, den man beauftragt hätte, das funktionsunfähige Netzteil ein- und wieder auszubauen, oder die Kosten der Hin- und Rückfahrt zum Händler, im Prinzip auch den eigenen Zeitaufwand, wenn man den kostenmäßig nachweisen kann (man müßte isch zum Beispiel unbezahlten Urlaub genommen haben oder als Selbständiger Arbeitsausfall etc. etc.)
Wenn aber der Kunde aus falscher Einschätzung lediglich ein zu schwaches Netzteil gekauft hat und ohne dass er hierzu vom Händler aufgrund seiner korrekten Angaben zum Verwendungszweck entsprechend falsch beraten worden wäre, gibt es im offline Handel kein Recht, das Dingens umzutauschen; da kann man nur die freiwillige Rücknahme wie etwa bei Media-Markt in Anspruch nehmen; wenn das Teil aber mit vom Käufer verursachten Mängeln (kleine Kratzer vom Einbau) oder benutzt zurückgebracht wird, erlischt auch dieser Anspruch; da kann man nurmehr auf die Großzügigkeit des Kundenservices hoffen !
Bei den Geschäften, die freiwillig ihre Verkäufe zurückzunehmen bereit sind, auch wenn das Teil inzwischen schon benutzt oder abgenutzt wurde, ist es natürlich auch rechtens, wenn die in einem solchen Falle einen Abschlag machen ! Wenn der Händler nicht zur Rücknahme verpflichtet ist, weil keine Sachmängel vorliegen, sondern er freiwillig zurücknimmt, kann er natürlich auch die Konditionen seiner freiwilligen Rücknahme selbst bestimmen !
Da im vorliegenden Falle offensichtlich das Netzteil zu schwach gekauft worden ist und anscheinend keine Falschberatung durch den Händler vorliegt, käme eine Rückgabe nur innerhalb der freiwillgen Frist in Betracht; allerdings sind die Beschädigungen durch kleine Kratzer ein Grund, dass der Händler die freiwillige Rücknahme verweigern kann !
Im übrigen erlaube ich mir eine Anmerkung: Ein Netzgerät zu kaufen, nur weil man es benutzen möchte, bis das bestellte Lieblingsgerät von anderwoher geliefert wird, und dann noch zu meinen, man hätte ein Recht auf Rückgabe, ist - vorsichtig ausgedrückt - doch sehr naiv ! Im Grunde würde man sich dabei sogar strafbar machen, wenn man das gerbacuhte Gerät zurückgibt und behauptet, es nicht benutzt zu haben - das wäre ein Betrugstatbestand !!!