Sachmangel Neufahrzeug / Forderung abgegolten

mrhanky01

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Fahrzeug gekauft.
Dabei habe ich bei der Abholung festgestellt das dem Fahrzeug ein Navigationsgerät fehlt, nach großem hin und her habe ich mich nun mit dem Autohaus geeinigt.
Und zwar hatte ich denen angeboten, dass die mir 590€ bezahlen womit ich das fehlende Navigationsgerät vergessen würde.

Nun erhielt ich heute (2 Wochen nach der Absprache) einen Brief der mich ein wenig stutzig macht:

"Sehr geehrter Herr X,
wie mit Ihnen persönlich besprochen, zahlen wir IHnen aus Kulanz, ohne Anerkennung einr Rechtspflicht, EUR 590,- als Erstattungsbetrag für das fehlende Navigationsgerät zum oben genannten Kaufvertrag.

Damit sind alle Forderungen abgegolten.

Bitten schicken Sie uns dieses Formular unterschrieben zurück.... .


Was mich daran stört ist der Satz "Damit sind alle Forderungen abgegolten".
Besonders weil ich ja noch 5 Monate Gewährleistung habe + 5 Jahre Garantie für das Fahrzeug.
Ich befürchte die kaufen sich quasi mit den 590€ aus diesen Verpflichtungen heraus, oder sehe ich das falsch?

Über gut gemeinte ratschläge würde ich mich freuen.
Vielen Dank.
 
Das siehst Du falsch. Die meinen nur das mit dem Navi. Gewährleistung und Garantie besteht weiterhin für Dein Fahrzeug.
 
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Sei mir nicht böse NeoHazard, bist du dir sicher?
Ich bin mir ja selbst nicht sicher.
 
Das kannst Du bedenkenlos unterschreiben. Wie @NeoHazard bereits zutreffend sagte betrifft der Passus ausschließlich das fehlende Navi.
Das Ausschließen der Gewährleistung wäre auf eine solche Art rechtlich gar nicht möglich.

Es geht denen nur darum, dass Du wegen des fehlenden Navis nicht später weitere Forderungen stellen kannst.


EDIT:
Der Satz "damit sind alle Forderungen abgegolten" bezieht sich somit auf Deine Einrede des nicht erfüllten Vertrages.
 
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Ganz so eindeutig wie die Vorredner sehe ich das nicht. Streichs halt durch und schreib drüber: "alle Forderungen bezüglich des fehlenden Navis".
 
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mrhanky01 schrieb:
Sei mir nicht böse NeoHazard, bist du dir sicher?
Ich bin mir ja selbst nicht sicher.
Yep, da bin ich mir sicher ;)
 
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@uincom :
Es ist jedoch so eindeutig! ;)

Ein Händler kann seine Gewährleistungspflicht niemals umgehen oder aufgrund derartiger Formulierungen manipulieren, verkürzen oder verändern. Alle entsprechenden Klauseln diesbezüglich sind unwirksam. Und ja, da bin ich mir, wie NeoHazard, ganz sicher.

Die einzige Möglichkeit, bei der ein bei einem Händler gekauftes Fahrzeug nicht der Gewährleistung unterfällt (oder richtig gesagt bei der diese wirksam ausgeschlossen werden kann) ist das Kommissionsgeschäft. Hier verkauft der Händler das Fahrzeug nicht selbst, sondern im Auftrag einer Privatperson. Der Händler ist hier nur Vermittler und nicht Verkäufer.
 
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@TE
Streich den Satz mit den Forderungen einfach durch oder ergänze ihn betreffs Navi.

Der Händler wird vermutlich nichts dagegen haben.
Das als reine Kulanz zu titulieren, ist nämlich auch nicht die feine Art.
 
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@ThomasK_7 :

Mit Deinem ersten Satz bin ich nicht ganz einverstanden ;). Du hättest nicht "oder", sondern "und" schreiben müssen.

Denn wenn der Satz mit der abgegoltenen Forderung ersatzlos gestrichen würde, dann hätte der Händler ganz sicher etwas dagegen und würde zunächst einmal nicht leisten.
Das ersatzlose Streichen müsste dann nämlich korrekterweise als "Weitere Forderungen (bzgl Navi) behalte ich mir ausdrücklich vor" interpretiert werden.

Bin mir aber sicher, dass Du das auch so gemeint hast.
 
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Ich halte beide Varianten für vertretbar, denn es wurde sich ja bereits mündlich drauf geeinigt.
Der Händler wird das schon noch wissen.
Der Schrieb ist doch vermutlich eher für die Steuer, als für Sachmängelhaftungsbegrenzung gedacht.
 
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Bin mir nicht sicher ob wir uns richtig verstanden haben.

Wäre ich Anwalt des Händlers und würde der Kunde diesem nicht schriftlich zusichern, von weiteren Ansprüchen aufgrund des fehlenden Navis abzusehen, würde ich dem Händler empfehlen, keinesfalls zu zahlen!

Diese Klausel wird vorliegend richtig benutzt und ist absolute Grundvoraussetzung, um eine gütliche Einigung mit einem Kunden für beide Seiten rechtssicher zu gestalten.
Wird der Kunde durch Geldzahlung abgefunden und ist er damit einverstanden, muss er im Gegenzug rechtsverbindlich zusichern, diesen nun abgegoltenen Mangel in der Zukunft nicht für das Geltendmachen weiterer Ansprüche zu benutzen (man könnte auch sagen zu missbrauchen).
 
Okay, also die Tendenz richtung das ist in Ordnung reicht mir aus.
Ich werde das unterschreiben ohne jegliche anmerkung.

Es hat mich sowieso schon zwei persönliche Termine und drei unnötige Telefonate gekostet um dieses schreiben zu erhalten.

Ich bedanke mich recht herzlich bei allen Meinungen. Vielen dank!
 
@mrhanky01 :
Der Klauselzusatz "Damit sind alle Forderungen bezüglich des fehlenden Navigationssystems abgegolten", der hier vorgeschlagen wurde, würde Dir vermutlich nicht wirklich schaden, aber er ist

a) unnötig, da sich Deine Willenserklärung ohnehin schon auf das Geltendmachen dieses einen Sachmangels beschränkt
b) möglicherweise kontraproduktiv, da er die Auszahlung verzögern könnte. Denn geht Dein Schreiben mit veränderter Klausel beim Händler ein, wird man dort sofort denken, der Kunde wolle sich eine Hintertür einbauen. Da rattern dann die Köpfe, wie Du dann Deine Klausel wohl verwenden willst, um Dir später einen Vorteil daraus zu verschaffen.
Man wird dann wohl schlussendlich nichts finden, aber viele Unternehmen gehen mit solchen Fragen tatsächlich erst zum Anwalt, um sich Gewissheit einzuholen, dass ihnen keine Gefahr droht. Oder sie lehnen solche vom Kunden veränderten Verträge aus selbigen Gründen kategorisch ab.

Diese Verzögerungen und die damit verbundene weitere Zeitverschwendung und Unsicherheit kannst Du Dir ersparen. Du gibst mit Deiner Unterschrift keinerlei Gewährleistungs- und Garantierechte auf.
 
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Der Zusatz wäre absolut nicht unnötig, weil hier ein Verzicht im Raum steht, der nicht unbedingt den kaufrechtlichen Regelungen unterliegt. So erspart man sich ggfs. den Stress so eine Erklärung im Prozess erst vom Tisch kriegen zu müssen. Wobei ich zustimme, dass das Risiko eher gering ist, auch ohne den Zusatz.

im Klartext: im Prozess wird der Händler das Ding vorlegen und sagen ätsch du hast auf alles verzichtet. Dann muss man dazu Ausführungen machen und hat ein kleines Risiko. Einfach unnötig.
 
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Ich sehe das wie @uincom und würde das so, wie im Ausgangspost, unter keinen Umständen unterschreiben.

Wahrscheinlich hätte ich mir aber auch aus gutem Grund ein Auto MIT Navigationssystem gekauft und würde nicht akzeptieren, wenn das nun ohne geliefert wird...
 
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Unter Umständen handelt es sich hier dann um ein EU Fahrzeug, da kann schon mal was fehlen..

Wenn icht dann war der Verkäufer wohl nicht sonderlich kompetent.

Oder die AB nicht ausführlich genug.
 
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Also kurzum möchte ich mitteilen, dass ich dieses schreiben unterschrieben habe.

Jedoch bei der E-Mail wo dieses Schriftstück mit dabei war darauf hingewiesen habe, dass ich beim unterschreiben davon ausgegangen bin, dass sich der Satz nur auf das Navigationsgerät bezieht und nicht auf die Grundsätzliche Gewährleistung oder Garantie.
Wenn dem nicht widersprochen wird sehe ich meine Annahme als bestätigt an.

Wenn mehr Interesse besteht, dann schreibe ich den Fall gerne ausführlich.
 
@mrhanky01 :
Ja, natürlich besteht Interesse. Insbesondere, wie es zu dem Fehler gekommen ist, ob das Auto bereits fertig gebaut war oder erst auf Deine Wünsche hin gebaut wurde, ob es ein Reimport ist, wie die Angebotsbeschreibung aussah, etc.

Der User @Idon bezieht sich mit seiner Aussage, er hätte das nicht unterschrieben, vermutlich darauf, dass er auf die Nachrüstung des bestellten Navis bestanden hätte. Dies wäre selbstverständlich auch möglich gewesen, kam hier aber nicht mehr zum Tragen, da Du Dich ja bereits mit dem Autohaus auf eine Verfahrensweise geeinigt hattest.

In jedem Fall hast Du aber bezüglich der Einigung und der damit verbundenen Unterschrift alles richtig gemacht, denn Du hast keinerlei Gewährleistungs- oder Garantierechte aufgegeben. Bei einer gütlichen Einigung sind Unterschriften unter eine so lautende Vereinbarung die Standardverfahrensweise. Hierbei geht es nur darum, festzuhalten, dass beide Seiten damit einverstanden sind, dass mit der erzielten Einigung der Streitpunkt (Mangel) von beiden Seiten als damit erledigt angesehen wird.
 
Also ich habe das Fahrzeug mit der Ausstattung bei Autoscout gesucht.

Dann fand ich einen Händler der das Fahrzeug angeboten hatte, nachdem ich Vorort war und eine Probefahrt mit einem ähnlichen Fahrzeug hatte, habe ich mich entschieden das Fahrzeug zu kaufen.

Ich konnte das Fahrzeug nicht fahren weil es eine Tageszulassung hatte also gerade mal 25km.

Laut Autoscout/ der Website des Händlers und dem Informationszettel neben dem Fahrzeug im Autohaus sollte das Fahrzeug ein Navigationssystem besitzen.

Ich habe gleich nach der Probefahrt gefragt und das wirklich wortwörtlich so "Es ist nun ganz wichtig, das wir klären was an diesem Fahrzeug anders ist, als an dem, welches vorne ausgestellt ist".

Der Verkäufer beteuerte es wäre nur die Farbe und die Soundanlage.

Gut, wir setzten uns ins Büro und gingen die Unterlagen durch, dabei zählte er nicht jedes Ausstattungsmerkmal auf, sondern die Pakete. Zum Beispiel Winterpaket, welches aus einer Sitzheizung/ Fensterheizung / beheizbaren Lenkrad besteht.

Was für mich erstmal kein Problem war, da ich ja sicher war, ich würde das erhalten was ich auf der Website/ bei Autoscout und sogar an dem Fahrzeug als Ausstattungsinformation vorfand.

Nun 2 Wochen nachdem ich die Unterlagen unterzeichnet habe, sollte ich das Fahrzeug abholen.

Bei der Abholung setzten wir uns ins Fahrzeug und der Verkäufer fing an alles zu erklären.

Dabei fiel der Satz "Wenn das Fahrzeug ein Navigationsgerät hätte, würde es sich hier befinden", dabei stoppte ich sofort und meinte das sollte ein Navigationssystem haben, er bezog sich gleich auf den Kaufvertrag, wo kein Navigatitonssytem vorhanden ist.

Ich erwiderte aber auf der Website steht es so und zeigte ihm Bilder, die ich zufällig für freunde gemacht hatte, wo dies zu sehen war. Die Anzeige auf der Website war selbstverständlich gelöscht sowohl bei Autoscout als auch auf der Website des Händlers.

Nun wir einigten uns darauf das ich am nächsten Tag kommen würde, der Mechaniker eben das Softwareupdate macht und ich entsprechend das NS = (Navigationssystem) im nach hinein erhalten würde.

(Denn wir waren uns beide einig, dass Hardware-technisch alles vorhanden war).

Als ich dann wütend zu Hause war (wütend auf mich selbst, da ich der Meinung war, dass der Verkäufer recht hat, es zählt, was man unterschreibt).

Fing ich an nach ähnlichen fällen zu suchen bzw. wie eine Laie das so macht zu googeln, dabei fand ich recht schnell einige Urteile, wo dem nicht so ist, besonders nicht bei Händlern. Es zählt das womit der Händler das Fahrzeug beworben hat nicht nur, was der Kunde unterschreibt.

Ich freute mich und behielt diese Recherche vorerst für mich, als Nächstes prüfte ich, was so eine Nachrüstung für einen Aufwand hat.

Dabei fand ich nicht viel, da das Fahrzeug erst seit ende letzten Jahres verkauft wird (zumindest diese Serie).

Jedoch wie immer findet man bei ebay einige Angebote wo man irgendwas ausbauen soll, anschließend erhält man das Navigationsgerät freigeschaltet. (Also man schickt, was zu jemanden ins Ausland der schaltet das Frei).

Am nächsten Tag fuhr ich zu dem Verkäufer und startete mit dem Satz "Ich hoffe du (wir waren per du) hast gute Nachrichten für mich". Dabei bemerkte ich oder hatte zumindest das Gefühl, er hat sich um die Sachlage nicht gekümmert. Er sagte "Es zählt das, was auf dem Kaufvertrag steht".

Des Weiterem erwähnte er auch das er gesehen hätte das es einen Dubiosen Händler gäbe der im Ausland für 720€ das Navigationsgerät nach pflegt.

Ebenso sagte er mir, mit Apple Carplay würde das NS vom Handy auch funktionieren.

(Dies war mir bereits bekannt, ich hatte das NS per Apple Carplay bereits erfolgreich getestet).

Mir ging es aber nun mal ums Prinzip.

Er pochte darauf das der Vertrag nun mal unterschrieben wäre und das sich die Zentrale quer stellt.

Erklärt hatte er das die als Händler vom Produzenten das Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung kaufen und der Produzent das im nach hinein nicht "nachpatcht".

Ich bot ihm eine Minderung an, dabei hatte ich mir zu dem Zeitpunkt keinen Kopf darüber gemacht, was ich verlangen kann/sollte. Er wollte natürlich wissen wie viel und ich sagte salopp "Naja keine 100€" er erwiderte, aber die 720€ würden die auch nicht zahlen, dass könnte er mir versichern.

Anschließend wollte er angeblich "Wieder" mit seinem Verkaufsleiter sprechen und ich sollte erneut vorbeikommen.

Ich sagte ihm das hin und herfahren macht zwar Spaß mit dem Auto, aber das ich langsam eine Lösung haben möchte. Ich bot ihm an anzurufen und zu schauen was sein Chef sagt am nächsten Tag.

Abends entschied ich mich die Sache ein wenig zu beschleunigen und schickte ihm nachfolgende E-Mail:

Guten Tag Herr XXXX,

wie besprochen habe ich mich hinsichtlich der Rechtslage beraten lassen

und mir wurden folgende Schlüsselwörter genannt:

"Beschaffenheitsvereinbarung" und ″Sachmangelhaftung″.

Wenn man beide Online kombiniert erhält man relativ schnell genau

Unseren Fall.

Und zwar Auszeichnungsfehler Online bei Autoscout24.de/ eurer Website

und schließlich noch die Auszeichnung direkt am Fahrzeug in der Halle.

Die Rechtslage ist wohl eindeutig, es zählt nicht die Tatsache, das bei

Autoscout24 darauf hingewiesen wird das es ohne Gewähr ist und das nur

der Kaufvertrag zählt.

Siehe:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/fehlende-ausstattung-taugt-als-ruecktrittsgrund-a-547967/

https://www.iww.de/asr/autorecht/au...ungsmerkmal-diese-rechte-hat-ihr-kunde-f66006

Wie bereits im persönlichen Gespräch erläutert, würde ich ungern das

Auto zurückgeben.

Da ich damit bis auf das fehlende Navigationsgerät zufrieden bin.

Ich habe nun einige Fälle angeschaut nicht nur die oben,

teilweise erhalten die Käufer 10 % vom Fahrzeugpreis.

Sie hatten heute gefragt, was ich mir preislich vorstelle, ich denke mit 590€

wäre ich zufrieden und laut meiner Recherche ist das eine

Angemessene Entschädigung.

Lieber wäre mir, wenn Sie mit der Zentrale abklären würden das die einfach nur

die Navigation freischalten, da laut der Recherche alle Komponenten

Dafür im Fahrzeug bereits verbaut sind.

Ich würde mich freuen, wenn wir das Thema heute abschließen könnten.

Gerne können Sie mich auf meiner Handynummer erreichen, sobald Sie eine

Entscheidung fällen können:

0123456789

Mit freundlichen grüßen

XYZ

Ja man sieht ich habe ein wenig gepokert, ich hatte keine Lust mich mit der Rechtsberatung auseinander zu setzen obwohl ich, die erst Beratung kostenlos habe (dank meiner Rechtsschutz). Ich denke die Anwälte haben besseres zu tun, bzw. die hätten mir auch nichts anderes gesagt, als so eine Mail/Brief zu verfassen.

Am nächsten Tag erhielt ich nur eine Mail mit der bitte, um 17 Uhr vorbeizukommen, da der Verkäufer NUN mit seinem Verkaufsleiter gesprochen hat. Tja er hat indirekt zugegeben das er bisher nichts getan hat bzw. zumindest, das er gelogen hat vorher bereits mit seinem Vorgesetzt gesprochen zu haben.

An der Stelle war ich sauer, sauer, weil ich verarscht wurde, ja ich vermutete es, aber nun wusste ich es.

Zu dem Zeitpunkt hätte ich es auf ein Rechtsstreit ankommen lassen.

Besonders wenn man an den Recherchierten fällen sieht, wie oft das Fahrzeug zum Händler zurückging.

Ich bin dann zum besagten Termin hingefahren, dort sprach ich mit ihm und sah, dass die Stimmung ganz anders war, er war gleich netter. Dann kam sein Verkaufsleiter entschuldigte sich für die "Fehlerhafte Auszeichnung des Fahrzeugs". Anschließen bestätigte er mir, das der Verkäufer nun ein schreiben aufsetzt, in dem er auf das Angebot von 590€ eingeht, ich das Schriftlich erhalte und nach der Unterschrift das Geld bekomme.

Dann hörte ich erstmal eine Woche nichts, sendete dem Verkäufer eine Mail mit der plumpen Frage "Habt ihr mich vergessen?". Es kam drei Tage nichts, dann rief ich an und sein Kollege bestätigte mir, das er wohl auf einer Schulung ist, aber eigentlich die Mails lesen sollte.

Am selben Tag erhielt ich das Schreiben von einem Kollegen von dem Verkäufer, der wusste scheinbar vom Sachverhalt Bescheid.

Den Brief hatte ich ja oben zitiert, nach euren freundlichen Tipps sendet ich dann diese E-Mail (an den Kollegen und den Verkäufer, der mit das Fahrzeug verkauft hatte) am selben Abend, nachdem ich mich hier bedankt hatte:

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank.

Ich habe nun das Schriftstück wie besprochen unterschrieben, in der Hoffnung das die Passage "Damit sind alle Forderungen abgegolten."

Sich grundsätzlich nur auf das Navigationsgerät beziehen.

Und nicht das es sich hier um den Ausschluss von sonstiger Garantie bzw. Gewährleistung handelt.

Sollte es nicht so sein, so bitte ich um eine Rückantwort, da ich in diesem Fall das Angebot so nicht annehmen kann und werde.

Sollte ich von Ihnen nichts mehr hören so gehe ich davon, aus das ich mit meiner Annahme richtig lag.

(Und mit der oben genannten Passage nur das Navigationsgerät gemeint war).

Mit freundlichen Grüßen

XYZ

Und da du @dominion1 darum gebeten hattest, hier der ganze Fall.

Eine Kleinigkeit blieb unerwähnt, die Bilder, die ich auf meinen Handy hatte bestätigten zwar das dieses Auto ein NS haben sollte, jedoch war das Fahrzeug und die Anmerkung NS nur auf zwei verschiedenen Bildern zu sehen. Somit habe ich die Website durch den schönen Googlecache wiederhergestellt. Quasi als Beweismittel vor Gericht.

Heute erhielt ich ein Brief mit der Bestätigung einer Gutschrift in Höhe von 590€, dort steht zwar nicht, ob ich das nun Bar abholen soll mit dem Zettel oder ob die es Überweisen. Na ja es bleibt spannend ;-)

Falls noch fragen bestehen einfach Bescheid sagen.
 
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@mrhanky01 :
Du hast das Optimum erreicht, was überhaupt möglich war! Und Dein Händler hat sich äußerst fair und kulant verhalten. Er ist für seinen Fehler eingestanden.

Tatsächlich ist es nämlich so, dass die Ausschlussklausel im Internet bezüglich der zugesicherten Eigenschaften Gültigkeit hat, auch wenn es anderslautende Urteile gibt.
Will heißen, schreibt der Händler explizit, dass für die Angaben zum Fahrzeug keine Haftung übernommen werden kann, so hat diese Klausel Gültigkeit.
Man kann sich also auf die Angaben im Internet niemals zu 100 % verlassen, zumindest insoweit diese Ausschlussklausel existiert.

Beim Aushang des Fahrzeugs beurteilt sich das schon wieder etwas anders. Hier haben die Angaben schon eine andere Dimsension, da auf solchen Aushängen in der Praxis nie Ausschlussklauseln enthalten sind. Solche (Preis-) Auszeichnungen können durchaus zum Vertragsbestandteil werden. Hier stellt sich wiederum in Deinem Fall die Frage der Beweisbarkeit.


Resümee:
Es war richtig von Dir, die Erklärung zu unterschreiben.
Auch Dein Händler hat sich fair verhalten.
Du hast in keiner Weise Gewährleistungs- oder Garantierechte verloren.


EDIT:
Und dankeschön, dass Du uns den Fall nochmal so ausführlich geschildert hast!
 
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