Also ich habe das Fahrzeug mit der Ausstattung bei Autoscout gesucht.
Dann fand ich einen Händler der das Fahrzeug angeboten hatte, nachdem ich Vorort war und eine Probefahrt mit einem ähnlichen Fahrzeug hatte, habe ich mich entschieden das Fahrzeug zu kaufen.
Ich konnte das Fahrzeug nicht fahren weil es eine Tageszulassung hatte also gerade mal 25km.
Laut Autoscout/ der Website des Händlers und dem Informationszettel neben dem Fahrzeug im Autohaus sollte das Fahrzeug ein Navigationssystem besitzen.
Ich habe gleich nach der Probefahrt gefragt und das wirklich wortwörtlich so "Es ist nun ganz wichtig, das wir klären was an diesem Fahrzeug anders ist, als an dem, welches vorne ausgestellt ist".
Der Verkäufer beteuerte es wäre nur die Farbe und die Soundanlage.
Gut, wir setzten uns ins Büro und gingen die Unterlagen durch, dabei zählte er nicht jedes Ausstattungsmerkmal auf, sondern die Pakete. Zum Beispiel Winterpaket, welches aus einer Sitzheizung/ Fensterheizung / beheizbaren Lenkrad besteht.
Was für mich erstmal kein Problem war, da ich ja sicher war, ich würde das erhalten was ich auf der Website/ bei Autoscout und sogar an dem Fahrzeug als Ausstattungsinformation vorfand.
Nun 2 Wochen nachdem ich die Unterlagen unterzeichnet habe, sollte ich das Fahrzeug abholen.
Bei der Abholung setzten wir uns ins Fahrzeug und der Verkäufer fing an alles zu erklären.
Dabei fiel der Satz "Wenn das Fahrzeug ein Navigationsgerät hätte, würde es sich hier befinden", dabei stoppte ich sofort und meinte das sollte ein Navigationssystem haben, er bezog sich gleich auf den Kaufvertrag, wo kein Navigatitonssytem vorhanden ist.
Ich erwiderte aber auf der Website steht es so und zeigte ihm Bilder, die ich zufällig für freunde gemacht hatte, wo dies zu sehen war. Die Anzeige auf der Website war selbstverständlich gelöscht sowohl bei Autoscout als auch auf der Website des Händlers.
Nun wir einigten uns darauf das ich am nächsten Tag kommen würde, der Mechaniker eben das Softwareupdate macht und ich entsprechend das NS = (Navigationssystem) im nach hinein erhalten würde.
(Denn wir waren uns beide einig, dass Hardware-technisch alles vorhanden war).
Als ich dann wütend zu Hause war (wütend auf mich selbst, da ich der Meinung war, dass der Verkäufer recht hat, es zählt, was man unterschreibt).
Fing ich an nach ähnlichen fällen zu suchen bzw. wie eine Laie das so macht zu googeln, dabei fand ich recht schnell einige Urteile, wo dem nicht so ist, besonders nicht bei Händlern. Es zählt das womit der Händler das Fahrzeug beworben hat nicht nur, was der Kunde unterschreibt.
Ich freute mich und behielt diese Recherche vorerst für mich, als Nächstes prüfte ich, was so eine Nachrüstung für einen Aufwand hat.
Dabei fand ich nicht viel, da das Fahrzeug erst seit ende letzten Jahres verkauft wird (zumindest diese Serie).
Jedoch wie immer findet man bei ebay einige Angebote wo man irgendwas ausbauen soll, anschließend erhält man das Navigationsgerät freigeschaltet. (Also man schickt, was zu jemanden ins Ausland der schaltet das Frei).
Am nächsten Tag fuhr ich zu dem Verkäufer und startete mit dem Satz "Ich hoffe du (wir waren per du) hast gute Nachrichten für mich". Dabei bemerkte ich oder hatte zumindest das Gefühl, er hat sich um die Sachlage nicht gekümmert. Er sagte "Es zählt das, was auf dem Kaufvertrag steht".
Des Weiterem erwähnte er auch das er gesehen hätte das es einen Dubiosen Händler gäbe der im Ausland für 720€ das Navigationsgerät nach pflegt.
Ebenso sagte er mir, mit Apple Carplay würde das NS vom Handy auch funktionieren.
(Dies war mir bereits bekannt, ich hatte das NS per Apple Carplay bereits erfolgreich getestet).
Mir ging es aber nun mal ums Prinzip.
Er pochte darauf das der Vertrag nun mal unterschrieben wäre und das sich die Zentrale quer stellt.
Erklärt hatte er das die als Händler vom Produzenten das Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung kaufen und der Produzent das im nach hinein nicht "nachpatcht".
Ich bot ihm eine Minderung an, dabei hatte ich mir zu dem Zeitpunkt keinen Kopf darüber gemacht, was ich verlangen kann/sollte. Er wollte natürlich wissen wie viel und ich sagte salopp "Naja keine 100€" er erwiderte, aber die 720€ würden die auch nicht zahlen, dass könnte er mir versichern.
Anschließend wollte er angeblich "Wieder" mit seinem Verkaufsleiter sprechen und ich sollte erneut vorbeikommen.
Ich sagte ihm das hin und herfahren macht zwar Spaß mit dem Auto, aber das ich langsam eine Lösung haben möchte. Ich bot ihm an anzurufen und zu schauen was sein Chef sagt am nächsten Tag.
Abends entschied ich mich die Sache ein wenig zu beschleunigen und schickte ihm nachfolgende E-Mail:
Guten Tag Herr XXXX,
wie besprochen habe ich mich hinsichtlich der Rechtslage beraten lassen
und mir wurden folgende Schlüsselwörter genannt:
"Beschaffenheitsvereinbarung" und ″Sachmangelhaftung″.
Wenn man beide Online kombiniert erhält man relativ schnell genau
Unseren Fall.
Und zwar Auszeichnungsfehler Online bei Autoscout24.de/ eurer Website
und schließlich noch die Auszeichnung direkt am Fahrzeug in der Halle.
Die Rechtslage ist wohl eindeutig, es zählt nicht die Tatsache, das bei
Autoscout24 darauf hingewiesen wird das es ohne Gewähr ist und das nur
der Kaufvertrag zählt.
Siehe:
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/fehlende-ausstattung-taugt-als-ruecktrittsgrund-a-547967/
https://www.iww.de/asr/autorecht/au...ungsmerkmal-diese-rechte-hat-ihr-kunde-f66006
Wie bereits im persönlichen Gespräch erläutert, würde ich ungern das
Auto zurückgeben.
Da ich damit bis auf das fehlende Navigationsgerät zufrieden bin.
Ich habe nun einige Fälle angeschaut nicht nur die oben,
teilweise erhalten die Käufer 10 % vom Fahrzeugpreis.
Sie hatten heute gefragt, was ich mir preislich vorstelle, ich denke mit 590€
wäre ich zufrieden und laut meiner Recherche ist das eine
Angemessene Entschädigung.
Lieber wäre mir, wenn Sie mit der Zentrale abklären würden das die einfach nur
die Navigation freischalten, da laut der Recherche alle Komponenten
Dafür im Fahrzeug bereits verbaut sind.
Ich würde mich freuen, wenn wir das Thema heute abschließen könnten.
Gerne können Sie mich auf meiner Handynummer erreichen, sobald Sie eine
Entscheidung fällen können:
0123456789
Mit freundlichen grüßen
XYZ
Ja man sieht ich habe ein wenig gepokert, ich hatte keine Lust mich mit der Rechtsberatung auseinander zu setzen obwohl ich, die erst Beratung kostenlos habe (dank meiner Rechtsschutz). Ich denke die Anwälte haben besseres zu tun, bzw. die hätten mir auch nichts anderes gesagt, als so eine Mail/Brief zu verfassen.
Am nächsten Tag erhielt ich nur eine Mail mit der bitte, um 17 Uhr vorbeizukommen, da der Verkäufer NUN mit seinem Verkaufsleiter gesprochen hat. Tja er hat indirekt zugegeben das er bisher nichts getan hat bzw. zumindest, das er gelogen hat vorher bereits mit seinem Vorgesetzt gesprochen zu haben.
An der Stelle war ich sauer, sauer, weil ich verarscht wurde, ja ich vermutete es, aber nun wusste ich es.
Zu dem Zeitpunkt hätte ich es auf ein Rechtsstreit ankommen lassen.
Besonders wenn man an den Recherchierten fällen sieht, wie oft das Fahrzeug zum Händler zurückging.
Ich bin dann zum besagten Termin hingefahren, dort sprach ich mit ihm und sah, dass die Stimmung ganz anders war, er war gleich netter. Dann kam sein Verkaufsleiter entschuldigte sich für die "Fehlerhafte Auszeichnung des Fahrzeugs". Anschließen bestätigte er mir, das der Verkäufer nun ein schreiben aufsetzt, in dem er auf das Angebot von 590€ eingeht, ich das Schriftlich erhalte und nach der Unterschrift das Geld bekomme.
Dann hörte ich erstmal eine Woche nichts, sendete dem Verkäufer eine Mail mit der plumpen Frage "Habt ihr mich vergessen?". Es kam drei Tage nichts, dann rief ich an und sein Kollege bestätigte mir, das er wohl auf einer Schulung ist, aber eigentlich die Mails lesen sollte.
Am selben Tag erhielt ich das Schreiben von einem Kollegen von dem Verkäufer, der wusste scheinbar vom Sachverhalt Bescheid.
Den Brief hatte ich ja oben zitiert, nach euren freundlichen Tipps sendet ich dann diese E-Mail (an den Kollegen und den Verkäufer, der mit das Fahrzeug verkauft hatte) am selben Abend, nachdem ich mich hier bedankt hatte:
Sehr geehrter Herr XXXX,
vielen Dank.
Ich habe nun das Schriftstück wie besprochen unterschrieben, in der Hoffnung das die Passage "Damit sind alle Forderungen abgegolten."
Sich grundsätzlich nur auf das Navigationsgerät beziehen.
Und nicht das es sich hier um den Ausschluss von sonstiger Garantie bzw. Gewährleistung handelt.
Sollte es nicht so sein, so bitte ich um eine Rückantwort, da ich in diesem Fall das Angebot so nicht annehmen kann und werde.
Sollte ich von Ihnen nichts mehr hören so gehe ich davon, aus das ich mit meiner Annahme richtig lag.
(Und mit der oben genannten Passage nur das Navigationsgerät gemeint war).
Mit freundlichen Grüßen
XYZ
Und da du
@dominion1 darum gebeten hattest, hier der ganze Fall.
Eine Kleinigkeit blieb unerwähnt, die Bilder, die ich auf meinen Handy hatte bestätigten zwar das dieses Auto ein NS haben sollte, jedoch war das Fahrzeug und die Anmerkung NS nur auf zwei verschiedenen Bildern zu sehen. Somit habe ich die Website durch den schönen Googlecache wiederhergestellt. Quasi als Beweismittel vor Gericht.
Heute erhielt ich ein Brief mit der Bestätigung einer Gutschrift in Höhe von 590€, dort steht zwar nicht, ob ich das nun Bar abholen soll mit dem Zettel oder ob die es Überweisen. Na ja es bleibt spannend ;-)
Falls noch fragen bestehen einfach Bescheid sagen.