Jepp, ist ein Fehler.
@Steuer-Thema:
Ich finde das ganze momentan auch noch sehr schwer zu greifen. Da sind so unendlich viele Fragen, und beantworten kann sie niemand wirklich, aber theoretisch macht man sich strafbar, das ganze in der Steuererklärung nicht aufzuführen.
Meine Fragen (einige wenige):
Wenn ich nun 2017 als Beispiel NEO gekauft habe, muss ich dieses "Vermögen" dann bereits in der Steuererklärung für 2017 angeben? Oder erst in dem Jahr, in dem ich wieder NEO verkaufe?
Also z.B. dann in der SE für 2018:
Kauf NEO 2,0 Coins am 01.12.2017 für 50$ pro Coin, Verkauf NEO 1,0 Coins am 01.05.2018 für 500$ pro Coin.
Das Finanzamt zieht dann von der Hälfte des Gewinns die Steuern ab, da 2 Coins gekauft, einen verkauft, richtig? Bis zur SE für 2018 weiß das Finanzamt also nichts von diesen Coins, oder?
Und wie gibt man nun das GAS an, das man während des Stakens von NEO generiert? Als eine Art "Dividende" müsste das doch direkt versteuert werden, also schon in der SE für 2017.
Und selbst, wenn ich einen Coin länger als 1 Jahr halte, was den Gewinn steuerfrei macht, muss ich das ganze ja dennoch dem Finanzamt melden in der Steuererklärung, oder? Denn nur das Finanzamt stellt einen Gewinn als steuerbefreit fest. Unterschlägt man das, weil man "weiß", dass der Gewinn steuerfrei ist, zählt es dennoch als Steuerhinterziehung, auch wenn es da wohl eher keine Strafe geben würde. Aber vermutlich eine lange Nachuntersuchung und Stress.
Ist das so richtig? Wenn ich 2017 Bitcoins kaufe und erst 2022 wieder davon etwas verkaufe, weiß das Finanzamt dann erst bei der Steuererklärung für 2022, dass ich überhaupt Bitcoins besitze? Nur der Kauf muss ja nicht angegeben werden, zumal ich nicht mal wüsste, wo in der Erklärung das hin sollte...
Noch schwieriger wird's ja beim Generieren von Coins, also z.B. beim Mining, oder bei SIA, wenn man Speicherplatz freigibt, bei Golem, wenn man Rechner-Leistung zur Verfügung stellt, oder bei TenX, wenn man PAY-Tokens bei jedem Kreditkarten-Kauf "geschenkt" bekommt.
Wie bitte will man solche Dinge denn versteuern? Da gibt es zig verschiedene Antworten, einige bestehen sogar darauf, dass man Mining als Privat-Person gar nicht betreiben darf, sondern ein Gewerbe anmelden muss, da es sich um gewerbliche Erträge handelt und es sonst als Schwarzarbeit zählt.
Ich bin da sehr gespannt, wie das Finanzamt hier auf seine Bürger zugehen wird. Denn ich vermute sehr stark, dass locker 50% aller Krypto-Involvierten keinerlei Angaben an das Finanzamt gemacht haben, ob nun beim Thema Mining, Trading oder sonst was. Und in vielen Fällen ist das nicht kriminell bewusst, sondern einfach, weil kaum einer weiß, was zu tun ist. Und man bekommt ja auch keine Hilfe vom Amt, wenn man mal danach frägt. Die haben ja selbst keinen Plan...