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Die Freigrenze für den Warenverkehr per Post liegt niedriger, soweit ich weiß.
Ich meine 35€ sind die Grenze für die Geringfügigkeit, wobei man nachweisen können muss, dass diese eingehalten wurde.
Ansonsten kann der Zoll (also die Einrichtung, nicht die Abgabe) einen Wert festlegen, der angemessen scheint.
Wenn man was im Handgepäck mitnimmt, dann sieht das anders aus.
Aber das ist hier ja wohl nicht der Fall.
Wenn dir das egal ist dann bitte den VK eine vernünftige Rechnung beizulegen in zweifacher ausführung dann musst du nicht mal zum Zoll und die Schuhe abholen.