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Wenn das so wäre, dann könnte man eine Strafbarkeit in der Tat schwer begründen. Aber m.W. muss man sich in jedes Netz manuell einklinken und wenn es nur durch einen Klick ist.
Das kann man nicht unter Strafe stellen, genau so wie einen Link anklicken
§ 14 StVO (Sorgfaltspflichten bei Ein- und Aussteigen)
II. Verlässt der Führer sein Fahrzeug, so muss er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Meiner Meinung nach kann genauso gut jeder dafür sorgen, dass sein WLAN gesichert ist.
Aber dass das Schwarzsurfen an sich nicht illegal ist, finde ich in Ordnung. Kann man halt auch nicht mit dem Klauen eines Autos vergleichen.
Für Smartphone und Netbook Besitzer ist das schon sehr nützlich.
Wenn man gerade kein UMTS, oder 3G hat ist W-Lan unverzichtbar und vorallem kostensparend und meistens auch noch schneller. Ich finde es jedenfalls super und heutzutage sollte jeder Benutzer erfahren genug sein um sich selbst abzusichern.
Ich denke, es ist nicht uninteressant und unwichtig zu erwähnen, daß der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Nutzung auf dem Parkplatz vor dem Büro eines Partners auf eben diesen Kooperationspartner wartete. Von diesem Partner hatte er auch die Genehmigung das offene WLAN des Büros zu verwenden. Er hatte nur bei der Anzeige das falsche WLAN ausgewählt, weswegen erst zu dieser Klage kam.
Ich könnte mir vorstellen, daß dies ein Unterschied ist zu einem Fall, bei dem man wissentlich ein sich wo einklinkt.
Trotzdem bleibt festzuhalten, daß ein offenes WLAN keiner automatischen Erlaubnis unterliegt Dieses auch nutzen zu dürfen.
Stell ich meinen Sperrmüll auf die Straße kann sich daran ohne meine ausdrückliche Erlaubnis auch nicht Jeder nach Lust und Laune dran bedienen. Hier muß ich auch nicht erst dafür Sorge tragen, daß der Sperrmüll auch ausreichend gegen fremden Zugriff gesichert ist.
Genauso sehe ich das bei einem WLAN Zugangspunkt zum Internet. Verschafft sich Jemand ohne meine Erlaubnis, ob nun verschlüsselt oder nicht, Zugang zu meinem Eigentum, so ist das bereits eine Straftat.
Das dann Jemand anfängt diesen Zugang für rechtswiedrige Handlungen zu nutzen ist für mich weder einsehbar, noch hat es mit meiner ausdrücklichen Erlaubnis stattgefunden.
Finde das Urteil nur logisch wenn man bedenkt das man ja verpflichtet ist sein WLAN zu schützen. Tut man dies nicht dann muß der Betreiber des WLAN´s haftbar gemacht werden bei strafrechtlichen Handlungen über sein Internetzugang.
Sollte man allerdings in ein geschütztes WLAN "eindringen", egal wie es verschlüsselt ist (WEB, WPA usw.) dann muß auf jeden Fall der Betreiber von Schuldzuweisungen freigesprochen werden.
In vielen Gemeinden sieht man am Abend vor der Abfuhr des Sperrmülls Personen, die den Sperrmüll nach brauchbaren Dingen durchsuchen, da Menschen häufig noch gut erhaltene und brauchbare Dinge wegwerfen. Das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls gilt allerdings in vielen Fällen als Ordnungswidrigkeit
Woher weiss ich ob ein offenes WLan nun gwollt oder aus dummheit offen ist? Wenn es offen ist gehe ich davon aus es ist ein legales offenes WLan. Da ja alle WLan Router für gewöhnliche Haushalte ab Werk mit Passwort ausgelefiert werden!?
Finde dies auch zu recht legal da hier niemanden seine "kosten" weggenommen wurde. Der Besitzer hätte jetzt nicht mehr geld wenn XY nicht über sein WLan gesurft hätte.
Bestraft werden hätten man Ihn nur können wenn es sich um illegale downloads gehandelt hätte. Illegales down zu loaden hat ja aber mit dem WLan ja dann nix zu tun.
Nur weil das LG keinen Straftatbestand für einschlägig gehalten hat, muss die Handlung noch lange nicht unrecht sein. Das kann auch auf eine Gesetzeslücke hindeuten.
Die Vergleiche mit Autos hinken auch deshalb, weil nicht alleine das Wegnehmen strafbar ist.
Meiner Meinung nach, ist das W-LAN mein Besitz.
Wenn ich allerdings so [dumm] bin und es nicht schütze, dann bin ich selber auch mitschuldig.
Und hier ist der Vergleich mit dem Auto sehr wohl auch angebracht. Denn das Auto ist auch mein Besitz, und wenn ich es nicht ausreichend schütze, dann werde ich auch dafür belangt (Versicherung, etc)
Finde dies auch zu recht legal da hier niemanden seine "kosten" weggenommen wurde. Der Besitzer hätte jetzt nicht mehr geld wenn XY nicht über sein WLan gesurft hätte.
Bei mir in der Wohnung schwirrt auch schon seit Jahren das unverschlüsselte WLAN-Netz eines Nachbarn herum. Denen scheint das völlig egal zu sein - oder sie haben halt keine Ahnung von solchen Dingen.
Da kam man natürlich schon in die Versuchung, sich einfach einen WLAN-Stick zu kaufen und mitzusurfen. (Und nein, ich hab's nicht gemacht - hab meinen eigenen Anschluss.)
Woher kommt überhaupt diese Unart, alles mit Netzen vollzustopfen? Warum sollte ich mir Mühe mit Verschlüsselungen und sicheren Netzen machen, wenn ein Kabel so sicher ist, wie's nur geht? Da kann man nicht einfach mal eben so mitmachen.
Wie gesagt - kein Verlust in Form von Wertsachen in Verknüpfung mit rein legalen Machenschaften - keine Straftat!
Natürlich sollte auch jedem bewusst sein der bei einem unverschlüsselten WLAN-Netz mit surft. Das auch jeder andere den Datenverkehr mitschneiden kann.
So könnte man den Spieß umdrehen und die Daten dann für sich nutzen.
Könnte man das also auch als eine Art Falle benutzen um zu gucken, wer solch ein offenes Netz für illegale Machenschaften nutzt oder ist das Zukunftsmusik?
liegt doch an jeden selber.. wenn man sein wlan nicht verschlüsselt hat man selber schuld wenn andere drauf zugreifen können.
ob der jenige es nur nutzt zum surfen.. oder download betreibt. wäre doch egal- ist für mich illegal da er in mein netz eingreift und somit strafbar ist.
naja eben Deutsche Gesetze.. omg.
stelle dir mal vor du greifst in wlan der Polizei, wenn sie oder einer jetzt vergessen hätte ein wpa2 passwort zu setzen.. glaube dann wärs wieder strafbar. würde sich die Polizei auch aufregen und dir was anhängen.. lol. aber bei uns kleinen leuten ist das jaaa nicht schlimm..
@roker002
Halte ich für Quatsch. Man wird nicht mitangeklagt wenn jemand sein Auto klaut und damit was anstellt. Ich kann mich nicht erinnern von einer "Abschließpflicht" für das Auto gehört zu haben...
"Bestes" Beispiel: Amoklauf in Winnenden.
Der Vater hat, durch NICHT ordnungsgemässes Wegschliessen seiner Waffe, erheblich zum Amoklauf beigetragen.
Bei einem Auto ist es sogesehen nix anderes. (mal abgesehen davon, das du keinen Cent von deiner Versicherung sehen würdest, wenn es nicht abgeschlossen war)
BTT:
Und wenn jemand über deine offene W-Lan Leitung persönliche Daten Anderer ausspioniert etc., darf man sich nicht wundern, wenn man aufeinmal einen "Liebesbrief" vom Polizeipräsidenten in der Post hat
Finde dies auch zu recht legal da hier niemanden seine "kosten" weggenommen wurde. Der Besitzer hätte jetzt nicht mehr geld wenn XY nicht über sein WLan gesurft hätte.
Naja, einige Router schalten in nen Stromsparmodus, wenn keiner im Wlan ist
oder
Es gibt immernoch Volumentarife, z.B. die 100GB bei dem einen 1und1 Tarif.
@Topic:
Richtig so, würde ich nicht bestraft werden, wenn jemand über mein Wlan scheiße baut, würde ich auch mein Gast-Wlan offen lassen...