News „Schwarzsurfen“ im WLAN nicht strafbar

Meiner Meinung nach ist man heutzutage selbst Schuld, wenn man seinen W-Lan Anschluss nicht verschlüsselt.

Ein offenes W-Lan Netz ist praktisch eine Einladung.

Als strafbar würde ich lediglich die Nuzung für Illegales wie z.b. Downloads von lizensierter Software etc. bezeichnen.
 
War ja sowieso klar. Versteh ned warum das hier so dramatisch genommen wird. :freak:
Die Provider sollten sich allerdings mehr um die Sicherheit kümmern & nicht das Standard Passowrt (welche leicht im Internet für jeden Router zu finden sind) als dieses gesetzt lassen.

Aber wen wunderts, heutzutage kennt sich trotzdem nicht jeder mit Netzwerkzeugs aus.
(Geht an die Pensionisten die da 1. Mal nen PC angreifen) ;)
 
Oh Leute haut nicht alles durcheinander und versucht dann eine Begründung oder Rechtfertigung herzuleiten. Bei Jura kann man da, insbesondere wenn man keine Ahnung hat, schnell auf dem Holzweg liegen. Umso mehr gilt Dieter Nuhr ;-)

Zum Autobeispiel. Natürlich ist es ein Diebstahl, wenn ein nicht abgeschlossenes Auto am Straßenrand geklaut wird. Selbst wenn der Schlüssel steckt, ist das ein Diebstahl. Er ändert sich nur von einem Diebstahl im besonders schweren Fall (Einbrechen in ein Fahrzeug + Umgehen einer Sicherungseinrichtung) in einem normalen Diebstahl. Da hat der 14 StVO überhaupt keine Bedeutung sondern stellt allenfalls eine OWI des Fahrzeuginhabers dar, der einen Verlust des Versichungsschutzes begründen dürfte.
Nur in ganz seltenen (praktisch nicht vorkommenden) Aunahmefällen wird man den Diebstahl nicht annehmen können.

Auch das bloße Nutzen eines Autos stellt eine Straftat dar (also wenn man das Fahrzeug wieder zurückbringt). Wenn man den Vergleich heranzieht, dann wäre es schon logisch, auch eine Nutzung eines offenen WLANs unter Strafe zu stellen. Dabei wird allerdings zumeist auf den Verbrauch abgestellt (Abnutzung des KFZ, Benzinverbrauch, usw). Natürlich könnte man darauf abstellen, dass der Inhaber des Netzwerkes keinen Schaden hat. Aber man könnte diesen auch in einem Schaden sehen, der dem Provider entsteht. Man stelle sich vor, auf einmal nutzen 1000 Leute einen Wlan AP, obwohl der Provider nur eine Gebühr bekommt ;)
Dass es letztlich nicht auf einen Schaden im tatsächlichen Sinne ankommt, zeigt auch der Paragraph des Erschleichen von Leistungen. Danach ist auch der Straftäter, der eine Ubahn ohne Fahrkarte nutzt. Die Bahn fährt, egal ob er zahlt oder nicht. Bleibt das Argument, der Schaden ist das ersparte Fahrgeld. Gut aber ein Nutzer des Internetvertrages hätte auch Kosten aufbringen müssen, womit sich der Kreis wieder schließt.

Eine Strafbarkeit ließe sich nur mit den vorhandenen Straftatbeständen begründen.
Dazu ist der einzige der noch halbwegs passen würde, das Erschleichen von Leistungen, wenn man ein WLAN als "Einrichtung" betrachten würde. Da dies aber wohl zu unbestimmt ist, wäre dies wohl eine unzulässige Analogie und darf so nicht begründet werden.

Ergo halte ich es wie Doc Foster, dass es auch eine bloße Regellungslücke darstellt, die vom Gesetzgeber noch geschlossen wird.

Auch von diesen ganzen "ist ja selbst Schuld Theorien" halte ich nicht viel. (Straf)täter bleibt Täter. Ansonsten macht man Opfer nochmal zu Opfern.
 
Einfach nur gute entscheidung.

jeder kann ja selbst entscheiden ob sein wlan offen ist oder nicht, und standardmäßig sind inzwischen alle fritzboxn und co mit mindestens wep verschlüsselt...
 
Hardware_Junkie schrieb:
War ja sowieso klar. Versteh ned warum das hier so dramatisch genommen wird. :freak:
Die Provider sollten sich allerdings mehr um die Sicherheit kümmern & nicht das Standard Passowrt (welche leicht im Internet für jeden Router zu finden sind) als dieses gesetzt lassen.

Aber wen wunderts, heutzutage kennt sich trotzdem nicht jeder mit Netzwerkzeugs aus.
(Geht an die Pensionisten die da 1. Mal nen PC angreifen) ;)

Naja, WLAN Sicherheit bedeutet halt eben mehr als nur die Funkverbindung zu verschlüsseln. Dazu gehört selbstredend auch den Router selbst vernünftig mit einem Passwort zu sichern (und nicht admin/admin drinnenlassen) sowie natürlich den Zugriff auf das Interface über WLAN zu verbieten (wer das nicht tut ist genauso selbst Schuld wie alle mit "offenen Netzen"), was eigentlich bei jedem vernünftigen Router möglich ist.
 
Ich hab ja damals schon beim "Skandal" schmunzeln müssen, als bekannt wurde, dass Google in unverschlüsselten WLANs mitgesnifft hat... Schon damals war ich mehr schockiert über die Vielzahl an unverschlüsselten Netzen als über Google [man ist es ja gewohnt und wird dementsprechend abgestumpft ^^].

Dennoch verstehe ich es nicht ganz.
Klar finde ich, ist jeder selbst schuld, wenn jemand über sein WLAN surft. Dass das allerdings ein Freifahrtsschein für andere ist, das kann ich halt nicht nachvollziehen.

@Jollyroger: Warum ist die Entscheidung "gut"? Dein zweiter Satz hat nicht viel mit der Begründung zu tun...
 
Kann ja sein, dass sich der Rechner selbst einwählt oder ein unerfahrener Nutzer einfach aus Versehen was anklickt und sich damit verbindet.
Eine Verschlüsselung verhindert ja so etwas.
Da gibt es zu viele "wenn, vielleicht, könnte sein..."

Und die ganzen Vergleiche mit Autos, Hunden, Katzen, Dieben, Frauen, Männern, Äpfeln und Birnen gehen einem echt auf den Sack! Das ist ein Hardware Forum, man muss sich hier nicht so unterhalten, als ob man etwas seiner Oma erklären will.

Beim Thema Raubkopierer werden einige besonders kreativ... :)
 
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Ich finde die Entscheidung absolut korrekt!

Schließlich - so der hoffentliche Normalfall: Verschlüsselte Verbindung - kann man als "Betreiber" eines WLANs reichlich wenig dagegen unternehmen, wenn sich jemand in das besagte Netz einwählt (siehe Wardriving), da die Verschlüsselung (egal welcher für einen normalen Haushalt bezahlbare Standard) recht schnell zu knacken ist.

Sollte das WLAN-Netz unverschlüsselt sein und man das Unglück haben einen "Spion" als Nutznießer zu haben, würde mich interessieren, wie es sich verhält, wenn dieser Dritte nun kriminellen Machenschaften nachgeht (Downloads, Konten räumen, etc.). Schließlich kann man einem 70-jährigen nicht vorhalten, er würde sein Netz nicht korrekt schützen, da oftmals Kenntnisse hierzu fehlen oder schlichtweg (ist sicherlich jedem schon einmal passiert) etwas vergessen wurde.

Sollte ich aber von einem Dritten nichts mitbekommen (sei es durch Post von irgendeiner Stelle oder sonstige Ungereimtheiten) habe ich damit kein Problem, wenn mal jemand schnell vorbeischaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke es ist irgendwo richtig. Genau wie mit dem Auto Beispiel habe ich doch selber Schuld wenn ich mein WLan nicht verschlüsse.
 
Wenn jmd. ohne Gardinen Nackt vor seinem Fenster rum läuft, kann ich dafür ja auch nicht bestraft werden, wenn ich mal einen Blick riskiere ;)
schöne analogie!!
 
also ich find dass man den Router herstellern die vorgabe machen sollte die verschlüsselung standartmäßig beim aktivieren vom w-lan einrichten will und nen hinweiß auf die gefahren von unverschlüsseltem w-lan bringt.. dann muss man aktiv werden um die verschlüsselung wegzulassen..
immerhin könnte es auch noch den ein oder andern mit nem volumen tarif geben bzw. "unechte flatrates die irgendwann mal anfangen fürs volumen abzurechnen und dann kann durchaus nen schaden entstehen von dem der "fremdnutzer" vtl gar nichts weiß und meint es entsteht kein schaden
deshalb könnte man durch solche einstellungen die unwissenden vor sowas schützen...
ansonsten find ichs nur nen bissel komisch dass man andere w-lan netze einfach so benutzen darf, der"bereitsteller" dann aber dafür haftet... bei dem beispiel mit dem im auto vergessenen schlüssel darf ich ja auch nicht des auto benutzen, weils ja sozusagen bereitgestellt wird (oder?^^) auch wenn der beitzer mithaftet
 
SixpackRanger schrieb:
Klaut Jemand mein unabgesperrtes Auto und verursacht damit absichtlich einen Unfall mit Todesfolge, kann mich doch auch Keiner wegen Mordes anklagen

Du wirst es nicht glauben aber doch, dies steht unter Strafe.
Du wirst dann zwar nicht wegen Mordes angeklagt aber eine Strafe bekommst du trotzdem!
Ergänzung ()

FrAGgi schrieb:
Ich kann mich nicht erinnern von einer "Abschließpflicht" für das Auto gehört zu haben...

Dann hast du leider total falsch gehört.
 
SixpackRanger schrieb:
Klaut Jemand mein unabgesperrtes Auto und verursacht damit absichtlich einen Unfall mit Todesfolge, kann mich doch auch Keiner wegen Mordes anklagen.

Doch, zumindest Strafe wegen Fahrlässigkeit ist möglich, wenn das Auto nicht abgeschlossen war, oder ein Fenster offen etc...

Der Staat geht von einem mündigen Bürger aus - zu recht.

Was auch immer man macht, man trägt auch die Verantwortung dafür.
Wenn man also nicht will das jemand das eigene WLAN benutzt, muß man dafür sorgen das es auch nicht geht.
Wenn man nicht weiß wie, dann muß man es eben lernen oder jemanden damit beauftragen sich darum zu kümmern.

Finde das völlig OK.
 
Wäre mal schön wenn es ein W Lan Netz in den Großstädten gäbe was kostenlos wäre. Wo man mal bei Routenplaner sich ein loggen kann um durch die Stadt zu finden.
 
Wie will man eigentlich im Zweifel nachweisen, dass man sein WLAN geschützt hatte und derjenige der das illegales darüber getrieben hat, sich unrechtmäßig Zugang verschafft hatte?

Wie soll man überhaupt nachweisen dass man nicht selbst etwas illegales gemacht hat sondern dass es ein anderer war?
 
Vollkommen richtige Entscheidung.
Ich selbst habe damals vor 4-5 Jahren -wärend eines 2 Wochen Übergangs beim Providerwechsel- kostenfrei und ungefragt das W-Lan des Nachbarn benutzt. Einfach weil ich davon ausgehen muss das eine unverschlüsselte Verbindung einen Hotspot darstellen soll (im damaligen Fall eben ein privater ;) ).

Eher kann sogar der W-Lan Besitzer in Störerhaftung genommen werden.

Das eigentlich interessante ist das die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht vorab geblockt wurde da es ja bereits dutzende Urteile zur Thematik gibt.
 
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lufkin schrieb:
@FrAGgi
StVo §14 Abs. 2 ;)

Und natürlich kann einem in dem Fall eine Mitschuld angelastet werden,sicher ist aber das die Versicherung den Schaden am Fahrzeug nicht übernehmen wird.
Das hab ich wirklich noch nie gehört, aber wundert mich nicht, das wir hier zu Lande sogar ein Gesetz haben, dass einem Vorschreibt sein Auto abzuschließen :freaky:

Wobei so ein Fall vor Gericht sicher keine voraussehendes Urteil bekommt.
AdrianoNo1 schrieb:
OT:
"Bestes" Beispiel: Amoklauf in Winnenden.
Der Vater hat, durch NICHT ordnungsgemässes Wegschliessen seiner Waffe, erheblich zum Amoklauf beigetragen.
Bei einem Auto ist es sogesehen nix anderes. (mal abgesehen davon, das du keinen Cent von deiner Versicherung sehen würdest, wenn es nicht abgeschlossen war)
Halte nichts von dem Vergleich. Eine Waffe dient nunmal einzig dem Zweck zu töten, ein Auto hat dieses Feature höchstens als Nebenfuntkion. Das man deshalb Waffen generell einschließen muss, halte ich, in "normalen" Ländern, für selbstverständlich.
Mein Auto jedoch schließe ich nicht bei jeder Gelegenheit ab, nur weil jemand angerannt kommen könnte, sich reinsetzt und damit Leute versucht zu schädigen.
 
FrAGgi schrieb:
Halte nichts von dem Vergleich. Eine Waffe dient nunmal einzig dem Zweck zu töten, ein Auto hat dieses Feature höchstens als Nebenfuntkion.

Das kann man so nicht sehen lassen. Waffen im Rahmen des Schützenvereins (und so glaube ich war es hier der Fall) sind lediglich zum Zielschiessen da nicht zum töten (nicht mal zur Jagt).
Somit unterstützen auch sie dieses "Feature" höchstens als Nebenfunktion - wie das Auto ;) .

Wie hier bereits geschrieben wurde steht man in Haftung sobald man das Auto nicht verschlossen hat.
Ich weis nicht ob es bekannt ist aber dafür werden sogar wenn nichts passiert Knollen geschrieben wenn eine Politesse vorbei kommt und es bemerkt. Weiterführend kann (und muss) das Auto sogar abgeschleppt werden wenn es sich nicht durch die Staatsbediensteten unproblematisch schliessen lässt (oder diese einen schlechten Tag haben :rolleyes:) .

http://blog.toptarif.de/2008/05/15/abgeschleppt-wegen-diebstahlgefahr/
 
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