News „Schwarzsurfen“ im WLAN nicht strafbar

@coupefx2
Für mich haben aber Waffen unabhängig von ihrer Umgebung, in der sie sich befinden, eigentlich nur einen Zweck.
Ich bin wirklich kein Waffengegner oder sowas und wer gerne sein Zielschießen machen will, soll das gerne tun. Nur: eine Waffe bleibt eine Waffe. In meinen Augen.
Aber ichs chweife wieder ab...:p

W-Lanrouter sollten bei der erstmaligen Nutzung, auch von Laien, wie Omi und Opi, eine Passwoteingabe verlangen, damit garantiert auch eine Verschlüsselung gesetzt ist. Es gibt noch genug Leute, die gar nicht wissen, was sowas ist.
 
Da bin ich vollkommen bei dir. Ich gehe soweit das es eine Zwangsverschlüsselung geben sollte.
So lange das aber nicht so ist gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Mittlerweile scheint es sogar so als ob selbst WEB Verschlüsselung mit einer vollkommen unverschlüssselten Verbindung gleich gesetzt wird (stand in dem Link den ich vorhin gepostet habe).
 
Ja aber wie soll man denn nun nachweisen, dass man sein WLAN verschlüsselt hatte und sich da jemand fremdes unerlaubt Zugang verschafft hat um dann beispielsweise illegales File-Sharing zu betreiben?
 
Ein offenes W-Lan aus einer Anwaltskanzlei...ou weia.
 
Acrylium schrieb:
Ja aber wie soll man denn nun nachweisen, dass man sein WLAN verschlüsselt hatte und sich da jemand fremdes unerlaubt Zugang verschafft hat um dann beispielsweise illegales File-Sharing zu betreiben?
Normalerweise Protokollieren Router jeden Mist intern mit.
Inwieweit diese Protokolle als Beweis zugelassen sind und wie einfach sich dies Manipulieren lassen weiß ich allerdings grad nicht.
 
jeder der ein offenes wlan netz hat ist doch sowieso ein kleiner jesus und will es mit den armen teilen :D
 
AdrianoNo1 schrieb:
OT:



"Bestes" Beispiel: Amoklauf in Winnenden.
Der Vater hat, durch NICHT ordnungsgemässes Wegschliessen seiner Waffe, erheblich zum Amoklauf beigetragen.


Deswegen wird er aber nicht belangt sondern weil er die Waffe nicht Ordnungsgemäß weggeschlossen hat egal was danach passiert ob ein Amoklauf stattfindet oder nicht
 
Smockil schrieb:
Deswegen wird er aber nicht belangt sondern weil er die Waffe nicht Ordnungsgemäß weggeschlossen hat egal was danach passiert ob ein Amoklauf stattfindet oder nicht

Klar, aber wäre es nicht zu dem Amoklauf gekommen, dann wäre er auch nie dafür belangt worden (weil es warscheinlich nie rausgekommen wäre).


So jetzt aber BTT ;)
 
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