Selbstaufgenommene Lieder veröffentlichen/verkaufen

ebi111

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2009
Beiträge
312
Hallo,
Und zwar folgendes, ich habe bei einer Kinderferienwoche als Mitarbeiter mitgemacht. Dort haben wir einfach so probiert, wie gut wir mit unserer Technik Aufnahmen machen können, und da das gut geklappt hat, haben wir auch 7 Lieder "live" aufgenommen. Jetzt wäre die Frage, wie man die Veröffentlichen kann. Diese sind wahrscheinlich alle von Gema geschützt?
Wo kann ich rausfinden, welche Lieder geschützt sind. Wieviel kostet es die Lizens zu kaufen, die zu veröffentlichen?
ISt das überhaupt möglich?
Darf man die Lieder dann verkaufen?
Ich hab auf gema.de gucken wollen, komm aber nicht auf die Seite drauf, iwie ist der Server down oder so.
Falls ihr mehr Infos braucht sagt einfach.

liebe Grüße
 
Wenn Du die Lieder selbst geschrieben hast liegt ja auch kein Copyright drauf, also hat die Gema auch keine Rechte die sie vertreten. Solltest Du jedoch Lieder benutzen für die Gemagebühren anfallen, musst Du jedes Mal wenn Du mit der "Band" die Lieder "abspielst/vorführst" bezahlen. Eine Kneipenlizenz z.B. wird nach der Grösse der Räume bezahlt und nicht nach den aufgeführten Musikstücken, wenn eine Band die Lieder spielt, muss sie eine Liste der Lieder an die Gema senden und danach wird errechnet was gezahlt werden muss.
Also ohne Gema und deren Einwilligung darfst Du nichts verkaufen woran die Gema die Rechte hat.
Was Du nun im priavten Bereich machst, wo kein Kläger, da kein Richter. Die selbstgebrannten CDs kannst du natürlich nicht bei Ebay oder Kartstadt verkaufen, wenn allerdings "die Eltern der Kinder 10 € / Cd " abdrücken wird das niemand interessieren. Bei einer gewerblichen Nutzung kann es teuer werden.

Evtl ist die Musik ja auch "Gemafreie Musik"
 
Zuletzt bearbeitet:
also, da es über die Kirchengemeinde lief, ist die Aufführung kein Problem, da die Kirchengemeinde Gema zahlt. DAs waren so Christliche Kinderlieder.
Sagt euch wahrscheinlich nichts aber ich mach ein paar Beispiele.
"Halli Hallo", "Sei ein Leben'ger Fisch", "Bärenstark". Den Rest weis ich grad nicht auswendig.
Jetzt wäre die Frage, ob man dafür die REchte kaufen kann, dass wir die selbstaufgenommen Lieder verkaufen dürfen. Und wo kann ich nachgucken ob die Lieder überhaupt ein Copyright haben?

liebe Grüße
 
stimmt, mir sagen die liedernamen nix ^^

in den liederbüchern könnte stehen, wer die rechte der lieder hat.
da mal gucken, ggf liegen die rechte auch bei der kirche selber ?

die gema gebühren für ne aufführung sind andere als die für den verkauf von cd´s (soweit ich weiss).
 
die gema gebühren für ne aufführung sind andere als die für den verkauf von cd´s (soweit ich weiss).
Richtig.
@ebi111
Stellt sich immer noch die Frage an wen und wie verkauft werden soll.
Da es sich bei den Kinderliedern wohl um Liedgut handelt wo der Komponist bereits lange Zeit verstorben ist, müssen nicht unbedingt "Gema-Rechte" greifen, steht aber meist in den Liederbüchern drin wer die Rechte hat und die Gema diese vertritt.
 
also dess heißt, ich müsste versuchen entsprechende liederbücher aufzutreiben, und dann denjenigen rechteinhaber anschreiben und fragen. die lieder wären zum kleinen verkauf an die teilnehmer der ferienwoche.

liebe grüße
 
die lieder wären zum kleinen verkauf an die teilnehmer der ferienwoche.
Verschenke sie und lass Dir evtl den Aufwand fürs Erstellen "spenden".
 
darf man die verschenken?
die einnahmen wären dazu gedachr uunsere technik zu erneuern. Kabel, adapter und alles geht mit der zeit kapput und kostet schweinisch viel geld. Also das geld wäre nicht mal für mich... Die idee mit dem verschenken und spenden ist gut. Nur wie siehtts da rechtlich aus?
 
Wenn die Lieder geschützt sind, darfst du sie auch nicht mal eben verschenken. Wärst doch bestimmt auch ein wenig sauer, wenn du einen Song geschrieben hast, jemand anders ihn "covert" und dann verschenkt.
In diesem kleinen Rahmen kann man natürlich sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter.

[offtopic]Gema ganz einfach.[/offtopic]
 
Du kannst doch allen Leuten die CD schenken mit der Bitte um eine kleine Spende für die Technik, bei der Kirche bekämen sie doch auch noch eine Spendenquittung, die meisten wollen diese aber auch nicht haben, Du musst es nur richtig rüberbringen.
 
Ja, aber ich will mich im rechtlich sicheren Rahmen bewegen.
Ich such mal die Rechteinhaber und schreib die an. Vielleicht erlauben die es ja auch kostenlos, wenn die siehen dass es sozusagen für einen Gemeinnützigen Zweck ist.
Danke für die Hilfe.
 
Es ist kein gemeinnütziger Zweck wenn man rechtlich geschützte Werke "Covert und verschenkt/verkauft". Solange Du kein Geld dafür verlangst, können sie Dir auch nicht unbedingt etwas anhängen, z.B. um Dir Gewinnabsichten zu unterstellen oder so was ähnliches. Deshalb, es sind selbstgesungene Lieder, die hast Du auf eine CD gebrannt und verschenkt. Und weil das "Tonstudio" neu ausgerüstet werden muss, spenden die Leute etwas für den "guten Zweck", unabhängig voneinander und das musst du denen eben auch so beibringen.
 
ja, aber die frage ist, darf ich die aufnahmen verschenken?
ist das erlaubt?
 
Wenn Du so konkret fragst, ist es glaube ich nicht mal erlaubt die Lieder überhaupt aufzunehmen auf eine CD ohne den Rechteinhaber zu fragen. Warum möchtest Du schlafende Hunde wecken?
 
Ich möchte mich halt nur im legalen Rahmen bewegen. Solang ich die Aufnahmen wirklich nur privat habe, juckt es niemand. Aber wenn ich die in größerer Anzahl von 50-100 verkaufe oder verschenke wird es schon interessanter....
 
Wenn Die Lieder in einem Liedbuch stehen würde ich sagen stehen die Chancen eigentlich ganz gut, dass die mittlerweile sogar unter Allgemeines Kulturgut fallen:

Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
 
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