Sicherung fliegt raus beim Einschalten der Steckdosenleiste

Teste es auch mal an einer völlig anderen Steckdose mit dieser und dann auch einer anderen Steckleiste. Nicht das genau diese eine Steckdose - warum auch immer - da ein Problem hat.

Feuchtigkeit kannst du ausschließen?
 
Sorry, Vindoriel, aber der Hauseigener darf (leider), nach gültiger Rechtsprechung, mit seinem Eigentum machen, was er will. Allerdings ist im Schadensfalle dann der Tatbestand des vorsätzlichen Handelns erfüllt, tauscht er eigenhändig irgendwelche Sicherungsautomaten aus mit anderen Eigenschaften. Eigenmächtige Änderungen durch elektrotechnische Laien sind nicht straffrei.

Versicherungsschutz gibt es dann nicht mehr, und bei Schäden dritter ist er mit seinem Privatvermögen und seiner persönlichen Freiheit direkt haftbar.

Aber: Er darf mit seinem Eigentum machen, was er will. Zumindest, solange er das Haus nicht vermietet. Verkauft er es, bleibt er jedoch haftbar für unsachgemäß ausgeführte Installationen und daraus resultierenden Schäden.

Die Strafen sind nicht gering, auch der Schaden, der durch unsachgemäße Änderungen oder Installationen entstehen kann, ist nicht unerheblich, auch Todesfälle sind oftmals (meist auch während der Arbeiten) der Fall.

Insofern die eindringliche Bitte an jeden: Bitte lasst Arbeiten an elektrischen Geräten und Installationen stets (auch in eurem eigenen Interesse) von einer Elektrofachkraft durchführen und besteht auf einer ordentlichen Schlußdokumentation. Es kostet zwar anfänglich etwas mehr, aber ihr erfüllt damit auf jeden Fall eine der wichtigsten Betreiberpflichten (die regelmäßige Überprüfung müsst ihr immer noch durch eine EFK durchführen lassen).

tl;dr: Auch, wenn der Hausbesitzer eigenmächtige Änderungen an seiner Elektroinstallation durchführen darf, heißt es nicht, daß er auch eigenmächtige Änderungen an seiner Hausinstallation durchführen darf.
 
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Twostone schrieb:
(...)

Insofern die eindringliche Bitte an jeden: Bitte lasst Arbeiten an elektrischen Geräten und Installationen stets (auch in eurem eigenen Interesse) von einer Elektrofachkraft durchführen und besteht auf einer ordentlichen Schlußdokumentation. Es kostet zwar anfänglich etwas mehr, aber ihr erfüllt damit auf jeden Fall eine der wichtigsten Betreiberpflichten (die regelmäßige Überprüfung müsst ihr immer noch durch eine EFK durchführen lassen).

tl;dr: Auch, wenn der Hausbesitzer eigenmächtige Änderungen an seiner Elektroinstallation durchführen darf, heißt es nicht, daß er auch eigenmächtige Änderungen an seiner Hausinstallation durchführen darf.
Deinen Verweis auf einen Elektrofachbetrieb unterstütze ich zu 100%!

Den Rest Deiner tweilweise juristischen Ausführungen empfinde als fragwürdig.

Vorsätzlich handelt, wer einen Erfolg willentlich herbeiführt (oder so ähnlich, ich bin kein Jurist), d. h. Vorsatz wäre eine fehrlerhafte Elektroinstallation zu errichten mit der konkreten Absicht, dass etwas passiert.

Am besten Du benennst mal die gesetzlichen Grundlagen (Gesetz plus Paragraph) aus denen Deine Bewertung hervorgeht. Dann gestaltet sich die Diskussion m. E. etwas einfacher.
 
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Binalog schrieb:
Vorsatz wäre eine fehrlerhafte Elektroinstallation zu errichten mit der konkreten Absicht, dass etwas passiert.

Das ist so nicht ganz korrekt, allerdings braucht man nicht allzu weit in die juristerei abgleiten. Die korrekte Bezeichnung wäre der "Eventualvorsatz" für den Laien, der erstmalig verurteilt wird. Da aber argumentiert werden kann, daß der Laie ggf. vorgewarnt sein könnte (und tatsächlich ist er in der Pflicht, sich über seine Betreiberpflichten zu informieren), wird aus der eventualvorsätzlichen Handlung eine vorsätzliche Handlung.

Denn auch wenn er seinen Besitz nach Belieben verändern darf, muß er die Betriebssicherheit seiner elektrischen Anlage gewährleisten (VDE0105-100: Betrieb von elektrischen Anlagen) . Die Prüfung darf er aber als elektrotechnischer Laie nicht selber durchführen, hier hat er gemäß gültiger TRBS nicht die notwendige Kenntnis. Insofern kann er seinen Besitz rechtskonform nach Belieben verändern, wenn er dazu eine befähigte Person für die fachrichtige Durchführung der gewünschten Änderungen beauftragt.

Während es keine konkrete Festlegung gibt, daß im privaten Bereich fernab der Verfügungshoheit der Energieversorger Arbeiten an elektrischen Anlagen und Installationen nur von Fachkräften durchgeführt werden dürfen, ist es dennoch unter Strafe gestellt, werden diese Arbeiten von einem elektrotechnischen Laien (gem. TRBS1203) durchgeführt.

Die vorsätzliche Handlung bezieht sich in jedem Falle auf die Verletzung der Betreiberpflicht (Die Änderung wird kein Prüfprotokoll/keine Abnahme haben), auch der Betrieb der Anlage ohne gültiges Prüfprotokoll ist eine vorsätzliche Handlung, somit auch die Inkaufnahme von eventuellen Schäden, die durch eine nicht betriebssichere Anlage entstehen können.

Kommen Ditte zu Schaden, wird der Fall noch einmal separat vorerst als fahrlässige Handlung (Körperverletzung, Totschlag) betrachtet und ggf. ein zusätzliches Strafmaß verhängt.

Wie im gewerblichen Bereich werden auch hier ggf. kumulative Strafen verhängt und der "Tatbestand" mehrfach betrachtet und aus verschiedenen "Blickwinkeln" be- und verurteilt.
 
Eigentlich OT, deshalb letzter Kommentar meinerseits.

Dass im Schadensfall Probleme auf den elektrotechnischen Laien zukommen können, keine Frage, deshalb Dein richtiger Verweis auf eine Elektrofachfirma.

Aber Deine Aussage...

"Während es keine konkrete Festlegung gibt, daß im privaten Bereich fernab der Verfügungshoheit der Energieversorger Arbeiten an elektrischen Anlagen und Installationen nur von Fachkräften durchgeführt werden dürfen, ist es dennoch unter Strafe gestellt, werden diese Arbeiten von einem elektrotechnischen Laien (gem. TRBS1203) durchgeführt. "

halte ich dennoch für falsch.

Keine Strafe ohne Gesetz! Die TRBS die Du aufführst konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung, beim Blick in den Anwendungsbereich wird schnell klar, dass dies nicht für eine Privatperson in ihren Privatbereich gilt.

Es gibt kein Gesetz, welches die bloße Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten im Privatbereich unter Strafe stellt. Das ist m. E. ein Tatsache, ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage. Dasselbe gilt m. E. für das Do-it-yourself im Bereich Kraftfahrzeugen, auch da wird fleißig rumgeschraubt, z. B. auch an Bremsanlagen.

Zurück zum Titel: Der TE holt sich einen Elektriker, schildert ihm das Problem und kann ruhig schlafen.
 
Binalog schrieb:
Keine Strafe ohne Gesetz!

Es ist jedoch auch so, daß der Gesetzestext eindeutigen Bezug auf die technischen Regeln und Verordnungen der Fachverbände und Versicherer nimmt (somit erlangen z.B. auch die VDE-Normen gesetzlichen Charakter ohne selber Gesetze oder Verordnungen des Gesetzgebers zu sein) und diese somit zur Beurteilung einer Tat/eines Sachstandes mit herangezogen werden und ähnlich einer Verordnung/eines Erlasses des Gesetzgebers behandelt werden. Somit gibt es sehr wohl eine rechtliche Grundlage, die auch für den privaten Bereich Anwendung findet.

Binalog schrieb:
Dasselbe gilt m. E. für das Do-it-yourself im Bereich Kraftfahrzeugen

Auch hier gilt wieder, wie auch bei E-Arbeiten: Ist die Arbeit unsachgemäß ausgeführt worden, haftet erst einmal der Halter. Hat er die Arbeiten selbst ausgeführt oder durch einen Laien ausführen lassen, hat er seine Betreiberpflicht verletzt. Hat jedoch ein Fachbetrieb die Arbeiten unsachgemäß ausgeführt oder gar einen Laien die Arbeiten im Auftrag ausführen lassen, trifft die Hauptschuld und den größeren Teil der Kosten eben diesen "Fachbetrieb", der auch noch nicht nur vom Geschädigten, sondern auch noch vom Halter des Fahrzeuges in weiteren Punkten in separaten Verfahren belangt werden kann.

Und letztlich ist es auch wieder eine Frage der Versicherung. Bei selbst ausgeführten Arbeiten ohne anerkannten Nachweis der dazu notwendigen Kenntnisse (z.B. Facharbeiterbrief) zahlt die Versicherung nicht. Im anderen Falle (Ausführung durch Fachbetrieb) holt sie sich das Geld von der Haftpflicht des Fachbetriebes zurück.
Ergänzung ()

Binalog schrieb:
beim Blick in den Anwendungsbereich wird schnell klar, dass dies nicht für eine Privatperson in ihren Privatbereich gilt.

Du kannst auch gerne die DIN-VDE 1000-10 dazunehmen, wenn Du eine bessere Definition von Laien, unterwiesenen Personen, Fachkräften und deren Tätigkeitsbereichen haben möchtest. Wir reden hier auch von zwei grundverschienen Sachen: Dem Durchführen von Arbeiten und dem Sanktionieren von Fehlverhalten.

Während es dem Hausbesitzer (ebenso wie dem Fahrzeughalter) nicht verboten ist, an seinem Besitz herumzupfuschen, kann es durchaus unter Strafe stehen, wenn er z.B. seinen Pflichten als Betreiber nicht in entsprechendem Maße nachkommt oder Arbeiten durchführt, für die er nicht qualifiziert ist und es zum Schadensfall kommt.

Wie schon gesagt: Nur, weil er's darf, heißt es nicht, daß er's darf.
 
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He Leute, lasst die Juristerei, ist mein Job. Ist natürlich kein Vorsatz wenn ich selber was mache, sondern höchstens grobe Fahrlässigkeit. Aber egal.
An der Steckdose wirds nicht liegen, da bin ich mir sicher. Herumprobieren an anderen Dosen bringt nichts, da das Problem viel zu selten auftritt.
Ich probiere es mit einer weiteren Steckerleite die einzeln Schaltbar ist. Daran wird dann nur der PC angeschlossen und das Problem wird damit eingegrenzt, wenn es weiter auftritt. Aber ehrlich gesagt glaube ich eher an die hohe Stromspitze beim Einschlten der Leiste.
Ansonsten spreche ich nen Elektriker an. An Strom gehe ich nicht dran, außer mal ne Lampe anklemmen oder so.
 
Update: Die einzeln schaltbare Steckerleiste hat das Problem gelöst. Bisher kein weiterer Fehler.
 
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