Situation als Verkäufer bei Ebay

Tanail

Cadet 4th Year
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Nov. 2010
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Hallo liebe CB-User,

Ich will demnächst ein Mainboard auf Ebay verkaufen. Ich bin leider nicht wirklich informiert was Verkäufe auf Ebay angeht und kann mich nur entfernt daran erinnern, dass man früher als Privatverkäufer in ein Angebot reinschreiben musste, dass man die Ware nicht zurücknimmt, keine Garantie übernimmt ect.
Das sehe ich allerdings aktuell bei keinem Angebot, ist das mittlerweile nicht mehr notwendig?

Die Einstellung beim Verkaufen, dass man Waren nicht zurücknimmt, habe ich schon entdeckt. Ich will nur auf Nummer sicher gehen und bei einem doch relativ großen Verkauf wie einem MB nichts Rechtliches falsch machen.

Schon einmal vielen Dank für eure Antworten :)
 
Soweit ich informiert bin, wäre eine Erwähnung von
- kein Umtausch
- keine Garantie (die du als Privatperson sowieso nicht geben kannst)
- keine Gewährleistung
angebracht.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die bietet man an oder bietet sie nicht an, auszuschließen braucht man sie deshalb überhaupt nicht, weil man nichts ausschließen muss, wofür gar kein Rechtsanspruch besteht.

Rücknahme brauchst Du auch nicht auszuschließen, denn als Privatanbieter bist Du bei Fernverkäufen nicht wie ein Händler zur Rücknahme verpflichtet; wenn Du willst, schreibe es nochmal explizit hinzu, dann herrscht Klarheit, weil viele Käufer das nicht wissen und davon ausgehen, dass Sie widerrufen können wie bei einem Handelskauf; wie Du aber schon sagtest, gibt Ebay das auch automatisch vor.

Was Du aber ausdrüclich ausschließen solltest, wenn Du nicht in die diesbezügliche Haftung kommen willst, ist die gesetzliche Rechts- und Sachmängelhaftung, sonst unterliegst Du der beim Verkauf gebrauchter Sachen automatisch für ein Jahr !
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank euch Beiden.
Dann werde ich einen Widerruf und die Gewährleistung ausschließen um auf Nummer sicher zu gehen.

Die Frage wäre damit geklärt.
 
andy_0 schrieb:
- keine Garantie (die du als Privatperson sowieso nicht geben kannst)


Doch natürlich kannst Du als Privatperson genauso wie ein Gewerbetreibender und jeder sonstige auch eine Garantie abgeben, deren Umfang und Bedingungen völlig in Dein Belieben gestellt sind.



Es empfiehlt sich übrigens noch in etwa so etwas zu schreiben:

"Das Gerät hat bei mir bis zu letzt einwandfrei funktioniert !"

Würdest Du hingegen schreiben

"Das Gerät funktioniert einwandfrei", bestünde die Gefahr, dass Du trotz Ausschluss der Rechts- und Sachmängelhaftung doch wieder in Regress genommen werden kannst, weil Du eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hast, nämlich das Funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das hätte ich noch falsch gemacht. Danke für den Hinweis!
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass auf dem Transport etwas kaputt geht, aber man weiß ja nie.
 
@ Gallen
Mit der Garantie wollte ich ausdrücken, dass man sie ausdrücklich geben muss. Davon abgesehen ist es für eine Privatperson sehr unüblich, Garantieleistungen zu geben.

Ich glaube der "Trick" mit "hat bis zuletzt funktioniert" ist nicht gültig. Du stellst das Produkt für gewöhnlich als Gebraucht d.h. funktionstüchtig ein. Wenn es nicht funktioniert, ist der kauf entsprechend ungültig. Das kann man natürlich umgehen, indem man ein Produkt als Defekt verkauft. Aber dort braucht man Dinge wie "hat bis vor kurzem funktioniert" eigentlich nicht erwähnen. Das grenzt dann eigentlich auch an moralischen Betrug, auch wenn die Aussage korrekt sein mag.
 
Vorneweg: ein einseitiger Gewährleistungsausschluss ist immer in folgenden Fällen unmöglich: arglistig verschwiegende Mängel und für garantierte Eigenschaften der Ware.

Kurz und Lang:

Der Verkäufer kann sich zum Ersten nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Ein Haftungsausschluss ist zum Zweiten auch dann unwirksam, wenn der Verkäufer eine Garantie füe eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat. Sprich, "garantierte Neuware - nie ausgepackt".

Ergo, Du kannst eine Haftungsauschlussklausel verwenden, darfst dich aber nicht auf völligen Schutz verlassen. Kläre also umfassend über alle bekannten Mängel der Ware auf und halte dich mit Garantieerklärungen zurück.

§437,439-441,444 BGB
 
Du machst dir zu viel Gedanken. Der Verkauf für nen gutes altes gebrauchtes Mainboard wird ja wohl je nach Model kaum mehr als 50-100€ bringen. Selbst wenn du etwas falsch formulierst und das Mainboard nicht so wie beschrieben ist ..... Ich kenne keinen Anwalt der sich mit einen Streitwert von so einem Betrag rumschlägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
BAAMMM schrieb:
Du machst dir zu viel Gedanken. Der Verkauf für nen gutes altes gebrauchtes Mainboard wird ja wohl je nach Model kaum mehr als 50-100€ bringen. Selbst wenn du etwas falsch formulierst und das Mainboard nicht so wie beschrieben ist ..... Ich kenne keinen Anwalt der sich mit einen Streitwert von so einem Betrag rumschlägt.

Na, da täuschst Du Dich wohl sehr :

Erstens klagen Anwälte auch 50 Euro ein, wenn Du sie dazu beauftragst, da wird es entgegen Deinen Vorstellungen kaum einen geben, der das nicht macht ! Warum auch, der bekommt ja sein Geld dafür, egal ob er das Verfahren gewinnt oder verliert ! Das Briefchen ist schnell geschrieben, die Standardklage im Computer abgespeichert und das Gericht entscheidet wahrscheinlich ohne mündliche Verhandlung bei so einem geringen Streitwert, so dass er nicht mal auf eine Verhandlung gehen muss !

Außerdem gibts da bei Ebay noch den Käuferschutz, der ggfls. dem Verkäufer das Leben richtig schwer machen und den Kaufpreis einfach zurückbuchen kann.

Deshalb am besten formal immer alle Vorkehrungen gegen mögliche Regress treffen, wenngleich es natürlich richtig ist, hundertprozentig kann man sich nie gegen alle Eventualitäten absichern !

Pict schrieb:
Vorneweg: ein einseitiger Gewährleistungsausschluss ist immer in folgenden Fällen unmöglich: arglistig verschwiegende Mängel und für garantierte Eigenschaften der Ware.

Nun, von Arglist war hier ja gar nicht die Rede, es ging um Sachmängelhaftung - Arglist ist vorsätzliche Täuschung und stellt strafrechtlich damit Betrug dar !


Und das mit der zugesicherten Eigenschaft und Garantieversprechen hatte ich oben bereits erwähnt !
 
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Verkaufe es hier im Marktplatz, macht deutlich weniger Stress im Problemfall.
Man kriegt hier meist einen kleineren Preis, aber dafür muss man sich nicht mit paypal und nervigen Käufern ärgern
 
arterius schrieb:
Verkaufe es hier im Marktplatz, macht deutlich weniger Stress im Problemfall.
Man kriegt hier meist einen kleineren Preis, aber dafür muss man sich nicht mit paypal und nervigen Käufern ärgern

Verkauf ist Verkauf, eine Gewissheit, auf einen notorischen Querulanten zu treffen, hat er hier auch nicht !
 
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